Rechtsprechung
BFH, 07.11.2006 - VI R 58/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EStG § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Keine Pauschalierung der Lohnsteuer gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG für im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer überreichte Goldmünzen - datenbank.nwb.de
Keine Pauschalierung der Lohnsteuer für im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer überreichte Goldmünzen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Lohnsteuer für im Rahmen von Betriebsveranstaltungen überreichte Goldmünzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Geschenke auf Betriebsfeiern
- IWW (Kurzinformation)
Geschenke - Überreichung von Goldmünzen bei Betriebsveranstaltung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geschenke auf Betriebsfeiern
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerliche Behandlung einer Arbeitsgeldzahlung aus Anlass einer Betriebsveranstaltung; Bestimmung der Voraussetzungen für die Veranlassung einer Arbeitsgeldzahlung durch eine Betriebsveranstaltung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Pauschalierung für Geschenke an Arbeitnehmer
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Teure Geschenke bei der Weihnachtsfeier - Keine günstige Steuerpauschale für Krügerrand-Goldmünzen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Keine Lohnsteuerpauschalierung bei Überreichung von Goldmünzen an Arbeitnehmer
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Der Fiskus ist auf der betrieblichen Weihnachtsfeier präsent
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine günstige Pauschalversteuerung für Zuwendung bei Weihnachtsfeier
- juraforum.de (Kurzinformation)
Lohnsteuer für im Rahmen von Betriebsveranstaltungen überreichte Goldmünzen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verschenkte Goldmünze: Voller Lohnsteuersatz für im Rahmen einer Weihnachtsfeier überreichte Geschenke
- 123recht.net (Pressemeldung, 6.12.2006)
Steuer auf Arbeitgebergeschenk bei der Weihnachtsfeier // Pauschalsteuer nur in engen Grenzen zulässig
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsveranstaltungen ab VZ 2015
- Betriebsveranstaltungen (Rechtslage bis VZ 2014)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.07.2004 - 7 K 3481/02
- BFH, 07.11.2006 - VI R 58/04
Papierfundstellen
- BFHE 215, 249
- NJW 2007, 719
- BB 2006, 2801
- DB 2007, 31
- BStBl II 2007, 128
- NZA-RR 2007, 210
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.02.1997 - VI R 3/96
Kein fester Pauschsteuersatz für anläßlich einer Betriebsveranstaltung …
Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI R 58/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind dies nur solche Zuwendungen, die den Rahmen und das Programm der Betriebsveranstaltung betreffen (BFH-Urteil vom 7. Februar 1997 VI R 3/96, BFHE 182, 559, BStBl II 1997, 365).Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitgeber in derartigen Fällen kaum die Möglichkeit hat, die von ihm zur Betriebsveranstaltung eingeladenen Arbeitnehmer im Wege des Lohnsteuerabzugs mit der auf die Betriebsveranstaltung entfallenden Lohnsteuer zu belasten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 559, BStBl II 1997, 365).
- FG Münster, 14.07.2004 - 7 K 3481/02
Lohnsteuer; pauschale Versteuerung
Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI R 58/04
Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 282 veröffentlichten Gründen ab.
- BFH, 12.12.2012 - VI R 79/10
Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn - Bedeutung und Wirksamkeit …
Leistungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung stehen und durch die der Arbeitnehmer deshalb nicht bereichert ist (s. dazu BFH-Urteil vom 14. November 2012 VI R 56/11, BFHE 239, 410), sind kein Lohn und daher weder in die Ermittlung, ob die Freigrenze überschritten ist, einzubeziehen noch gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zu besteuern (BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 58/04, BFHE 215, 249, BStBl II 2007, 128). - BFH, 15.01.2009 - VI R 22/06
Keine pauschal besteuerte "Betriebsveranstaltung" bei geschlossenem …
Die Vorschrift des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG dient der Vereinfachung des Lohnsteuerverfahrens; sie trägt damit insbesondere dem Umstand Rechnung, dass der Arbeitgeber bei Betriebsveranstaltungen praktisch keine Möglichkeit hat, die von ihm eingeladenen Arbeitnehmer mit der auf die Betriebsveranstaltung entfallenden Lohnsteuer zu belasten (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 2006 VI R 58/04, BFHE 215, 249, BStBl II 2007, 128; vom 7. Februar 1997 VI R 3/96, BFHE 182, 559, BStBl II 1997, 365). - ArbG Köln, 09.10.2013 - 3 Ca 1819/13
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeschenk
Der zur Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 EStG berechtigende und damit erforderliche innere Zusammenhang zwischen der Zuwendung und der Veranstaltung selbst (vgl. insoweit BFH 07.11.2006 - VI R 58/04 - zitiert nach juris) steht zwischen den Parteien nicht im Streit.
- FG München, 17.02.2012 - 8 K 3916/08
LSt-Anrufungsauskunft
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitgeber in derartigen Fällen kaum die Möglichkeit hat, die von ihm zur Betriebsveranstaltung eingeladenen Arbeitnehmer im Wege des Lohnsteuerabzugs mit der auf die Betriebsveranstaltung entfallenden Lohnsteuer zu belasten (zu alledem: BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 58/04, BFHE 215, 249, BStBl II 2007, 128 [Goldmünzen]).Wie der BFH im vorstehend zitierten Urteil vom 7. November 2006 VI R 58/04 klargestellt hat, darf die Ausgestaltung des Zuwendungsakts als Programmpunkt einer üblichen Betriebsveranstaltung nicht dazu führen, dass etwa ein 13. Monatsgehalt oder eine Weihnachtsgratifikation lediglich pauschaliert besteuert würde.
- FG München, 24.09.2010 - 8 K 2633/08
Keine Lohnsteuerpauschalierung für einen Gutschein der anstelle einer …
Neben dem Wert der Betriebsveranstaltung als solcher gehören hierzu auch Zuwendungen, die durch das Programm der Veranstaltung bedingt und für Betriebsveranstaltungen nicht untypisch sind, nicht aber lediglich "bei Gelegenheit" einer Betriebsveranstaltung gewährte Vorteile (BFH-Urteile vom 07. Februar 1997 VI R 3/96, BFHE 182, 559, BStBl II 1997, 365 und vom 07. November 2006 VI R 58/04, BFHE 215, 249, BStBl II 2007, 128).Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitgeber in derartigen Fällen kaum die Möglichkeit hat, die von ihm zur Betriebsveranstaltung eingeladenen Arbeitnehmer im Wege des Lohnsteuerabzugs mit der auf die Betriebsveranstaltung entfallenden Lohnsteuer zu belasten (BFH-Urteile vom 07. Februar 1997 VI R 3/96, BFHE 182, 559, BStBl II 1997, 365 und vom 07. November 2006 VI R 58/04, BFHE 215, 249, BStBl II 2007, 128).
- FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1298/09
Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum
Nur bei Gelegenheit der Veranstaltung gewährte Vorteile sind nicht einzubeziehen (BFH Urteil vom 7.11.2006 VI R 58/04, BStBl II 2007, 128 und BFH Urteil vom 7.2.1997 VI R 3/96, BStBl II 1997, 365). - FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1294/09
Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum
Nur bei Gelegenheit der Veranstaltung gewährte Vorteile sind nicht einzubeziehen (BFH Urteil vom 7.11.2006 VI R 58/04, BStBl II 2007, 128 und BFH Urteil vom 7.2.1997 VI R 3/96, BStBl II 1997, 365). - FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1295/09
Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum
Nur bei Gelegenheit der Veranstaltung gewährte Vorteile sind nicht einzubeziehen (BFH Urteil vom 7.11.2006 VI R 58/04, BStBl II 2007, 128 und BFH Urteil vom 7.2.1997 VI R 3/96, BStBl II 1997, 365). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2009 - L 4 KR 109/07
Sachlicher Zusammenhang von einer durch den Arbeitgeber gewährten Zuwendung mit …
Zuwendungen, die mit der Betriebsveranstaltung nicht in einem sachlichen Zusammenhang stehen, sondern nur bei Gelegenheit der Veranstaltung überreicht werden, können folglich nicht nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG pauschal besteuert werden (so BFH, Urteil vom 7. November 2006 - VI R 58/04 - in BFHE 215, 249 ff mit zahlreichen Nachweisen unter anderem auch auf das BFH-Urteil vom 7. Februar 1997 - VI R 3/96 in BFHE 182, 559 ff.). - SG Hannover, 27.02.2007 - S 44 KR 99/02 Zudem ist die Zuwendung von Goldmünzen an alle bei einer Betriebsveranstaltung anwesenden Arbeitnehmer eine für eine Betriebsveranstaltung unübliche Programmgestaltung und unterfällt auch daher nicht der Bestimmung des § 40 Abs. 2 EStG (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. November 2006, VI R 58/04).