Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3476
BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05 (https://dejure.org/2006,3476)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2006 - VII R 68/05 (https://dejure.org/2006,3476)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2006 - VII R 68/05 (https://dejure.org/2006,3476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 218 Abs. 2, § 228, § 231 Abs. 1 Satz 1, § 367 Abs. 2 Satz 1; FGO § 96 Abs. 1, § 123 Abs. 1 Satz 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 218 Abs. 2, § 228, § 231 Abs. 1 Satz 1, § 367 Abs. 2 Satz 1; FGO § 96 Abs. 1, § 123 Abs. 1 Satz 1

  • Judicialis

    AO 1977 § 218 Abs. 2; ; AO 1977 § 228; ; AO 1977 § 231 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 367 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 123 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit; Regelungsgegenstand von Abrechnungsbescheiden

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zahlungsverjährung bei Handlungsunfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungsverjährung bei Handlungsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine Pfändungsverfügung des Finanzamtes im Falle des Nichtbesitzes einer passiven Handlungsfähigkeit seitens des Vollstreckungsschuldners in dem betreffenden Zeitpunkt; Inhalt eines Abrechnungsbescheides; Maßgeblicher Zeitpunkt ...

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 218 Abs 2, AO 1977 § 231, AO 1977 § 79 Abs 1 Nr 3, AO 1977 § 367 Abs 2 S 1, FGO § 57 Nr 2, FGO § 58 Abs 2
    Abrechnung; GmbH; Körperschaftsteuer; Löschung; Nichtigkeit; Steuerbescheid; Zahlungsverjährung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 218 Abs 2, AO 1977 § 231, AO 1977 § 79 Abs 1 Nr 3, AO 1977 § 367 Abs 2 S 1, FGO § 57 Nr 2, FGO § 58 Abs 2
    Abrechnung; GmbH; Körperschaftsteuer; Löschung; Nichtigkeit; Steuerbescheid; Zahlungsverjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 70
  • BB 2007, 202
  • DB 2007, 205
  • BStBl II 2007, 291
  • BStBl II 2007, 291Niedersächsisches FG
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90

    Ein Vollstreckungsaufschub bewirkt nur dann eine Unterbrechung der Verjährung,

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
    Es trifft --wie gerade die Wohnsitzanfrage zeigt-- auch nicht zu, dass Maßnahmen nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung haben, wenn sie gegenüber dem Steuerpflichtigen vorgenommen werden (so aber Frotscher in Schwarz, AO, § 231 Rz. 4 unter irrtümlicher Berufung auf das Urteil des Senats vom 23. April 1991 VII R 37/90, BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742).

    Es ist dann aber nicht einsichtig, warum gleichwohl der Wirkungseintritt stets oder jedenfalls bei der hier fraglichen Pfändungsmaßnahme, welche zu diesen nicht gegenüber dem Steuerpflichtigen vorzunehmenden Maßnahmen gehört (§ 312 AO 1977), passive Handlungsfähigkeit des Steuerschuldners erfordern sollte, mag diese auch bei verjährungsunterbrechenden Handlungen, die ihrer Natur nach gegenüber dem Steuerschuldner vorgenommen werden müssen, wie z.B. Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsaufschub (dazu das Urteil in BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742), erforderlich sein.

    Zwar ist allen Unterbrechungstatbeständen gemeinsam, dass es sich um nach außen wirkende Maßnahmen handelt, welches Erfordernis der Senat aus der Rechtssicherheit hergeleitet hat; denn bei nur innerdienstlichen Maßnahmen des FA sei für den Betroffenen nicht mit der erforderlichen Klarheit feststellbar, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung erloschen ist oder ob er wegen Unterbrechung der Verjährung weiterhin zur Leistung verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742, und in BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8).

  • FG Niedersachsen, 10.11.2004 - 6 K 385/95

    Einspruchsbescheid als alleiniger Gegenstand eines Klageverfahrens nach der

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
    Soweit die Klägerin im Rahmen vorgenannter Klage (Az. des Finanzgerichts --FG-- 6 K 385/95) geltend gemacht hatte, die Einspruchsentscheidung sei nichtig, hat das FG die Klage abgewiesen, auf den Hilfsantrag der Klägerin jedoch die Einspruchsentscheidung aufgehoben.

    Denn es steht aufgrund des hierzu ergangenen Urteils des FG 6 K 385/95 zwischen den Beteiligten rechtskräftig fest, dass diese Entscheidung nicht nichtig ist.

    Abgesehen davon, dass dies den tatrichterlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO; siehe z.B. Urteilsabdruck Blatt 13 erster Absatz) widerspricht, welche davon ausgehen, dass der zunächst von einem vollmachtlosen Vertreter der Klägerin --nämlich ihrem jetzigen Prozessbevollmächtigten-- eingelegte Einspruch von dem Nachtragsliquidator genehmigt worden ist, steht aufgrund des Urteils des FG vom 10. November 2004 6 K 385/95 fest, dass die Körperschaftsteuerfestsetzung gegen die Klägerin in der Einspruchentscheidung wirksam geändert worden ist.

  • BFH, 24.09.1996 - VII R 31/96

    Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Schuldnerverzeichnis -

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
    Das gilt jedenfalls dann, wenn sie ihrer Zielrichtung nach ein Tätigwerden gegenüber Dritten erfordern, wie z.B. eine Anfrage nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort des Zahlungspflichtigen, aber auch Vollstreckungsmaßnahmen in bei Dritten befindliches Schuldnervermögen (Senatsurteil vom 24. September 1996 VII R 31/96, BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8).

    Zwar ist allen Unterbrechungstatbeständen gemeinsam, dass es sich um nach außen wirkende Maßnahmen handelt, welches Erfordernis der Senat aus der Rechtssicherheit hergeleitet hat; denn bei nur innerdienstlichen Maßnahmen des FA sei für den Betroffenen nicht mit der erforderlichen Klarheit feststellbar, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung erloschen ist oder ob er wegen Unterbrechung der Verjährung weiterhin zur Leistung verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742, und in BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8).

  • BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88

    Die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ist auch ohne Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
    Das FA begründet seine Revision damit, dass die Vollstreckung in die vorgenannten Wertpapiere als Realakt ungeachtet der Handlungsunfähigkeit der Klägerin die Unterbrechung der Zahlungsverjährung bewirkt habe (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 24. April 1996 II R 37/93, BFH/NV 1996, 865, und vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).

    Vollstreckungsmaßnahmen können ihre die Unterbrechung der Verjährung herbeiführende Wirkung auch ohne Bekanntgabe an den Vollstreckungsschuldner entfalten (vgl. Senatsurteil in BFHE 158, 310, 316, BStBl II 1990, 44), sofern sie in anderer Weise Außenwirkung haben.

  • BFH, 24.07.1998 - VII S 6/98

    Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsbeistandes - Vertretungszwang -

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
    Die Aufhebung der Steuerfestsetzung von 1995 sei also in dem Abrechnungsbescheid auf den 15. Juni 1998 zu berücksichtigen gewesen (Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 24. Juli 1998 VII S 6/98, BFH/NV 1999, 198).

    Aus dem Beschluss des Senats in BFH/NV 1999, 198 folgt nichts anderes.

  • BFH, 04.05.1993 - VII R 82/92

    Aufrechnung mit nicht bestandskräftigen Steueransprüchen durch das Finanzamt -

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
    Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides sind dabei die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) maßgebend (Beschluss des Senats vom 2. März 1971 VII R 74/68, BFHE 102, 7, BStBl II 1971, 498; Urteil des Senats vom 4. Mai 1993 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285).

    Dies folgt, wie der Senat in dem Urteil in BFH/NV 1994, 285 ausgeführt hat, daraus, dass der Abrechnungsbescheid eine Entscheidung im Erhebungsverfahren ist, mit der über das Bestehen einer Zahlungsverpflichtung, nicht aber über das Bestehen eines Steueranspruchs zu befinden ist, wobei sich diese Entscheidung nur auf einen bestimmten Zeitpunkt beziehen kann und die in diesem Zeitpunkt gegebene Sachlage auch bei der Überprüfung der Entscheidung im Rahmen einer Anfechtungsklage maßgeblich ist.

  • BFH, 05.10.2006 - VII B 91/06

    Erstattungsanspruch

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
    Der im Revisionsverfahren gestellte Antrag, einen Erstattungsanspruch zu Gunsten der Klägerin festzustellen, stellt eine nach § 123 Abs. 1 Satz 1 FGO unzulässige Klageänderung dar und ist überdies unzulässig, weil die Sache anderweit rechtshängig gewesen ist (Az. des BFH VII B 91/06).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
    Das bedarf angesichts der diesbezüglichen ständigen Rechtsprechung des Senats keiner weiteren Wiederholung und näheren Begründung (vgl. u.a. Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1999 VII R 3/97, BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46).
  • BFH, 15.02.2006 - I B 38/05

    Im Handelsregister gelöschte GmbH - steuerrechtliches Fortbestehen

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
    Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2006 I B 38/05, BFH/NV 2006, 1049).
  • BFH, 24.04.1996 - II R 37/93

    Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung mit Eintritt der Zahlungsverjährung

    Auszug aus BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
    Das FA begründet seine Revision damit, dass die Vollstreckung in die vorgenannten Wertpapiere als Realakt ungeachtet der Handlungsunfähigkeit der Klägerin die Unterbrechung der Zahlungsverjährung bewirkt habe (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 24. April 1996 II R 37/93, BFH/NV 1996, 865, und vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44).
  • BFH, 02.03.1971 - VII R 74/68

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids - Zeitpunkt der letzten

  • BFH, 14.11.1990 - II R 255/85

    Bekanntgabe eines Erbschaftsteuerbescheids für und gegen einen Erwerber, der

  • BFH, 18.04.2006 - VII R 77/04

    Keine Überprüfung der Aufhebung von Säumniszuschlägen im Abrechnungsverfahren -

  • FG Niedersachsen, 10.11.2004 - 6 K 547/98

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids wegen Eintritts von Zahlungsverjährung;

  • BFH, 30.06.2020 - VII R 63/18

    Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer "Kontoleihe"

    Denn auch der Erlass von Duldungsbescheiden kann gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner unterbrechen (Boeker in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 191 AO Rz 224; Blesinger, Haftung und Duldung im Steuerrecht, 2005, Abschn. 10.5, S. 220 f.; Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 4. Aufl., 2017, Rz 7.80), selbst wenn sie diesem nicht bekannt gegeben werden (Boeker, a.a.O., § 191 Rz 224, unter Hinweis auf das eine Pfändungsverfügung betreffende Senatsurteil vom 21.11.2006 - VII R 68/05, BFHE 215, 70, BStBl II 2007, 291).
  • BFH, 23.10.2018 - VII R 13/17

    Insolvenzplanverfahren

    Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids wiederum sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) maßgebend (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 21. November 2006 VII R 68/05, BFHE 215, 70, BStBl II 2007, 291, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2021 - VI R 37/18

    Zur Bindungswirkung rechtskräftiger Revisionsurteile gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1

    Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) maßgebend (ebenfalls ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 21.11.2006 - VII R 68/05, BFHE 215, 70, BStBl II 2007, 291, m.w.N., und in BFHE 262, 326, BStBl II 2019, 126, Rz 18).
  • BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte

    Die verjährungsunterbrechende Wirkung ist hingegen zumindest nicht bei allen vom Gesetz aufgeführten Maßnahmen davon abhängig, dass sie gegenüber dem Zahlungspflichtigen vorgenommen werden (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, 316, BStBl II 1990, 44) oder dass der Zahlungspflichtige überhaupt von ihnen erfährt, wie sich insbesondere an der verjährungsunterbrechenden Wirkung einer Wohnsitzanfrage des FA zeigt, bei der dies im Allgemeinen nicht der Fall ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. November 2006 VII R 68/05, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt), weshalb eben genanntes Urteil die verjährungsunterbrechende Wirkung der Vollstreckungsmaßnahmen auch dann hat eingreifen lassen, wenn der Zahlungspflichtige im Zeitpunkt der Vornahme derselben nicht verfahrenshandlungsfähig war.
  • BFH, 05.10.2006 - VII B 91/06
    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) streitet mit dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) in dem Verfahren VII R 68/05 über einen ihr unter dem 15. Juni 1998 erteilten Abrechnungsbescheid, in dem das FA zunächst Ansprüche auf Zahlung von Körperschaftsteuer 1987 in Höhe von 506 178 DM, 92 305 DM und 200 557 DM festgestellt hatte, die sich seiner damaligen Ansicht nach aus den gegen die Klägerin ergangenen Steuerbescheiden von 1989 und 1994 sowie der Einspruchsentscheidung zu diesem Bescheid von 1995 ergaben.

    Das Verfahren hat das Aktenzeichen des Finanzgerichts (FG) 6 K 547/98 erhalten; es ist inzwischen bei dem beschließenden Senat unter dem Aktenzeichen VII R 68/05 anhängig.

    Wenn der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Verfahren VII R 68/05 eine Steuerschuld verneine, müsse er zu dem Ergebnis kommen, dass diese Beträge als Erstattungsbeträge im Abrechnungsbescheid auszuweisen sind, weil sich ein derartiger Ausweis als zwingende Rechtsfolge einer unwirksamen Tilgung wegen nicht vorhandener tilgbarer Steuerschulden ergebe.

  • FG Münster, 16.06.2021 - 7 K 30/19

    Wirksame Aufrechnung einer zivilrechtlichen Forderung mit einem

    d) Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) maßgebend (BFH-Urteil vom 21.11.2006 VII R 68/05, BStBl. II 2007, 291).

    In Aufrechnungsfällen gilt dieser Grundsatz jedenfalls für die Hauptforderung - also z.B. für den Steuererstattungsanspruch des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 21.11.2006 VII R 68/05, BStBl. II 2007, 291 und vom 04.05.1993 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285).

  • FG Münster, 17.06.2020 - 15 K 3839/17

    Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zur Aufrechnung des Finanzamts mit nach § 27 Abs.

    Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ist gem. § 44 Abs. 2 FGO der Abrechnungsbescheid in Gestalt der letzten Verwaltungsentscheidung; für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit kommt es daher maßgebend auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung an (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteil vom 21.11.2006 VII R 68/05, BFHE 215, 70, BStBl II 2007, 291).
  • FG Nürnberg, 14.07.2022 - 6 K 174/20

    Erledigung der Hauptsache in Steuersache

    Nichtige Steuerbescheide dürften nach seiner, des Klägers, Interpretation der Rechtsprechung des BFH Urt. v. 21.11.2006 VII R 68/05, BFH NV 2006, 2030, nicht in einen rechtmäßigen Steuerbescheid einbezogen werden und führten zur Aufhebung des deshalb rechtswidrig ergangenen Abrechnungsbescheides.

    Es sei nämlich - nur - zu prüfen, ob eine wirksame Steuerfestsetzung gegen den Abrechnungsschuldner vorliege (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.11.2004, 6 K 547/98, bestätigt durch BFH Urteil v. 21.11.2007, VII R 68/05).

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 1368/15

    Aufrechnung mit Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gegen Umsatzsteuer

    Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (BFH-Urteil vom 21. November 2006 VII R 68/05, BFHE 215, 70, BStBl II 2007, 291).
  • FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch EMA-Online-Anfrage

    Dass insbesondere die klassische schriftliche Wohnsitzanfrage gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 AO verjährungsunterbrechende Wirkung hat, obgleich bei ihr eine Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen naturgemäß ausgeschlossen ist, zeigt klar und deutlich, dass das Gesetz die Außenwirkung der verjährungsunterbrechenden Maßnahmen nicht in dem Sinne versteht, dass ein etwaiges Vertrauen des Zahlungspflichtigen, seine Steuerschuld nicht mehr bezahlen zu müssen, durch die Maßnahme zerstört werden müsste (BFH, Urteil vom 21.11.2006, VII R 68/05, BFHE 215, 70; BStBl. II 2007, 291).
  • BFH, 05.09.2012 - V S 6/12

    Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des

  • FG Hamburg, 19.11.2008 - 6 K 167/06

    Abgabenordnung: Erwirkung einer Anrechnungsverfügung durch unlautere Mittel

  • FG Münster, 01.07.2021 - 5 K 3578/18

    Erfüllungswirkung einer erfolgten Abtretung im Zusammenhang mit der Anwendung des

  • FG Münster, 27.07.2015 - 14 K 1224/13

    Anfechtung einer Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten und Erlass eines

  • FG München, 29.01.2019 - 12 K 715/17

    Tilgungswille bei gesamtschuldnerischer Steuerschuld

  • FG München, 04.03.2021 - 10 K 1863/19

    Kindergeldrückforderungen

  • FG München, 30.03.2020 - 12 K 2165/18

    Abrechnungsbescheid, Streitigkeit, Säumniszuschlag, Erstattung,

  • FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 837/18

    § 70 EStG

  • VG Weimar, 21.01.2016 - 7 K 334/13

    Aussetzungsentscheidung nach § 80 Abs. 4 VwGO als Unterbrechungsmaßnahme i. S. d.

  • FG Düsseldorf, 23.05.2007 - 18 V 1645/07

    Erlöschen von Steuerrückständen wegen Zahlungsverjährung; Möglichkeit der

  • VG Freiburg, 30.09.2015 - 1 K 1163/14

    Abrechnungsbescheid über Abwassergebühr

  • FG Hamburg, 03.11.2022 - 4 K 103/21

    Zinsen auf nach Ungültigerklärung einer EU-Verordnung erstattete Antidumpingzölle

  • VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
  • VG Köln, 19.08.2013 - 24 L 420/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei Verfahren betreffend die Erhebung und

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.08.2012 - 3 K 480/11

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über Zinsen zur Umsatzsteuer bei

  • FG Köln, 30.08.2012 - 6 K 1084/10

    Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, Haftungsumfang

  • FG Münster, 09.09.2020 - 9 K 1361/19

    Verfahrensrecht - Müssen Umbuchungen in einem Abrechnungsbescheid mit dem

  • FG Niedersachsen, 03.11.2022 - 11 K 34/22

    Abrechnungsbescheid; Aussetzung der Vollziehung; Folgebescheid;

  • FG München, 04.03.2021 - 10 K 1863/19 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge betreffend Rückforderung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht