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   BFH, 04.04.2007 - I R 76/05   

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https://dejure.org/2007,2369
BFH, 04.04.2007 - I R 76/05 (https://dejure.org/2007,2369)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2007 - I R 76/05 (https://dejure.org/2007,2369)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2007 - I R 76/05 (https://dejure.org/2007,2369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AO 1977 § 14; ; AO 1977 § 52; ; AO 1977 § 56; ; AO 1977 § 64; ; AO 1977 § 65; ; AO 1977 § 68 Nr. 9; ; GewStG § 3 Nr. 6; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen; Vertragsauslegung durch das FG

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinnützigkeit eines Vereins ? Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG ? Finanzierungserfordernisse ? Förderung der Allgemeinheit ? Auftrags- und Ressortforschung nicht gemeinnützig ? Folgen einer Forschungstätigkeit, die die Voraussetzungen des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung für Forschungseinrichtungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Körperschaftsteuer - Ressort- und Auftragsforschung sind keine Zweckbetriebe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerbefreiung für Forschungseinrichtungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriterien für die Annahme einer "überwiegenden" Finanzierung einer Forschungseinrichtung aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung; Kriterien für die Beurteilung der Art bzw. des Umfangs der Besteuerung einer sich aus Einnahmen ...

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einnahmen aus Auftragsforschung gemeinnütziger Einrichtungen unterliegen Körperschaftsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 5 Abs 1 Nr 9, KStG § 1 Nr 4, GewStG § 3 Nr 6, AO 1977 § 65, AO 1977 § 68 Nr 9
    Forschung; Selbstlosigkeit; Wissenschaft; Zweckbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 1
  • NVwZ 2007, 1456 (Ls.)
  • BB 2007, 1490
  • DB 2007, 1443
  • BStBl II 2007, 631
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.11.1995 - V R 29/91

    Auftragsforschung und Projektträgerschaften gemeinnütziger

    Auszug aus BFH, 04.04.2007 - I R 76/05
    Keine Förderung der Allgemeinheit liegt vor, wenn Forschung im Interesse einzelner Auftraggeber betrieben wird und somit so genannte Auftrags- und Ressortforschung gegeben ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 1995 V R 29/91, BFHE 179, 447, BStBl II 1997, 189; Olbertz, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1996, 531; Wegehenkel, Betriebs-Berater --BB-- 1985, 116; Thiel, Der Betrieb --DB-- 1996, 1944).

    Hieran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass die Forschungseinrichtung durch die Auftragsforschung wichtige und nützliche Erkenntnisse für ihre eigene Forschung erlangt (BFH-Urteil in BFHE 179, 447, BStBl II 1997, 189; Olbertz, DStZ 1996, 531).

    Unter den Begriff der Zuwendung fallen daher unentgeltliche Leistungen wie Spenden, Mitgliedsbeiträge, Projektförderungszahlungen und Zahlungen, durch die eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemein politischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833; in BFHE 179, 447, BStBl II 1997, 189).

    § 68 Nr. 9 Satz 1 AO war eine Reaktion auf das BFH-Urteil in BFHE 179, 447, BStBl II 1997, 189, das im Gegensatz zur Finanzverwaltung die Auftragsforschung der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen als steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beurteilt hatte.

    Da die vom Kläger betriebene Eigenforschung auch ohne Auftragsforschung betrieben werden kann und die gewonnenen Erkenntnisse der eigenen Forschung nur mittelbar förderlich sind, liegen diese Voraussetzungen nicht vor (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 447, BStBl II 1997, 189).

  • BFH, 20.12.1978 - I R 21/76

    Eine private Stiftung, die zur Erfüllung der Satzungszwecke Kapital sammelt,

    Auszug aus BFH, 04.04.2007 - I R 76/05
    In einem solchen Fall kann die Betätigung der Körperschaft nicht in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufgeteilt werden; vielmehr ist dann die Körperschaft insgesamt steuerpflichtig (Senatsurteile vom 20. Dezember 1978 I R 21/76, BFHE 127, 360, BStBl II 1979, 496; vom 28. November 1990 I R 38/86, BFH/NV 1992, 90; vgl. auch Strahl, ebenda).
  • BFH, 28.11.1990 - I R 38/86
    Auszug aus BFH, 04.04.2007 - I R 76/05
    In einem solchen Fall kann die Betätigung der Körperschaft nicht in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufgeteilt werden; vielmehr ist dann die Körperschaft insgesamt steuerpflichtig (Senatsurteile vom 20. Dezember 1978 I R 21/76, BFHE 127, 360, BStBl II 1979, 496; vom 28. November 1990 I R 38/86, BFH/NV 1992, 90; vgl. auch Strahl, ebenda).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 153/93

    Modellbau - Köperschaftsteuerplicht

    Auszug aus BFH, 04.04.2007 - I R 76/05
    § 52 Abs. 2 AO nennt beispielhaft (s. Senatsurteil vom 14. September 1994 I R 153/93, BFHE 176, 229, BStBl II 1995, 499) gemeinnützige Zwecke, u.a. die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
  • BFH, 07.08.2002 - I R 84/01

    Einbringungsgeborene Anteile bei einer gemeinnützigen Stiftung

    Auszug aus BFH, 04.04.2007 - I R 76/05
    Die auf diese Weise tätige Einrichtung kann gleichwohl nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit sein und lediglich einen nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG körperschaftsteuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO) unterhalten (vgl. Senatsurteil vom 7. August 2002 I R 84/01, BFHE 200, 191).
  • FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 3420/04

    Wissenschafts- und Forschungseinrichtung als Zweckbetrieb

    Auszug aus BFH, 04.04.2007 - I R 76/05
    Hinsichtlich der Streitjahre 1998 und 1999 teilte das Finanzgericht (FG) Köln in seinem Urteil vom 22. Juni 2005 13 K 3420/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1492) die Auffassung des FA, der Kläger habe seine steuerbegünstigten Zwecke nicht selbstlos i.S. des § 55 Abs. 1 Satz 1 AO erfüllt.
  • BFH, 15.07.1998 - I R 156/94

    Gemeinnützigkeit und eigenwirtschaftliche Zwecke

    Auszug aus BFH, 04.04.2007 - I R 76/05
    Nach dem Senatsurteil vom 15. Juli 1998 I R 156/94 (BFHE 186, 546, BStBl II 2002, 162) liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit nicht allein deswegen vor, weil die Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält und die nicht begünstigten die gemeinnützigen Aktivitäten übersteigen.
  • BFH, 23.10.1991 - I R 19/91

    Mittelverwendungsrechnung - Teil I - Zeitnahe Mittelverwendungspflicht im Verein:

    Auszug aus BFH, 04.04.2007 - I R 76/05
    Eine Körperschaft verfolgt indessen nur dann in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, wenn sie vorrangig und nicht nur nebenbei ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen oder die ihrer Mitglieder fördert (z.B. Senatsurteil vom 23. Oktober 1991 I R 19/91, BFHE 165, 484, BStBl II 1992, 62).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 51/96

    Leistungsaustausch; Zahlungen an eine Forschungseinrichtung

    Auszug aus BFH, 04.04.2007 - I R 76/05
    Unter den Begriff der Zuwendung fallen daher unentgeltliche Leistungen wie Spenden, Mitgliedsbeiträge, Projektförderungszahlungen und Zahlungen, durch die eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemein politischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833; in BFHE 179, 447, BStBl II 1997, 189).
  • EGMR, 06.04.2017 - 10138/11

    Negative Religionsfreiheit: Konfessionslose dürfen an Kirchensteuer beteiligt

    Diesem Urteil sind die innerstaatlichen Finanzgerichte - unter anderem der Bundesfinanzhof (siehe I R 76/05, 19. Oktober 2005 und I B 109/12, 8. Oktober 2013) - in ihrer ständigen Rechtsprechung gefolgt; es wurde vom Bundesverfassungsgericht am 19. August 2002 bestätigt (siehe 2 BvR 443/01).
  • BFH, 13.12.2018 - V R 45/17

    Berufsverbände in der Umsatzsteuer

    Denn wie der BFH bereits ausdrücklich entschieden hat, steht auch bei diesen das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Gemeinnützigkeit entgegen, wenn dieser in der Gesamtschau unter Verstoß gegen § 56 AO zum Selbstzweck wird und neben die Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks tritt (BFH-Urteil vom 4. April 2007 I R 76/05, BFHE 217, 1, BStBl II 2007, 631, unter II.3.c).
  • BFH, 10.08.2016 - V R 14/15

    Zur Umsatzsteuerbefreiung und Umsatzsteuerbegünstigung von Leistungen einer

    Zweifel hieran könnten bestehen, weil der Kläger einen Großteil seiner Einnahmen durch die Pensionspferdehaltung erzielte und damit möglicherweise gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 56 AO verstoßen haben könnte (vgl. hierzu auch unten unter II.3.a sowie BFH-Urteil vom 4. April 2007 I R 76/05, BFHE 217, 1, BStBl II 2007, 631, Rz 30).

    Hinsichtlich der Pensionspferdehaltung, die nach den Steuererklärungen des Klägers einen Großteil seiner Einnahmen ausmachen, stellt sich die Frage, ob die Pensionspferdehaltung um des gemeinnützigen Zwecks willen erfolgt oder ob es sich um einen von dem gemeinnützigen Zweck losgelösten Zweck handelt, was dazu führen würde, dass die Betätigung der Körperschaft nicht in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufgeteilt werden könnte, sondern insgesamt steuerpflichtig wäre (BFH-Urteil in BFHE 217, 1, BStBl II 2007, 631, Rz 30).

  • BFH, 10.05.2017 - V R 43/14

    Ermäßigter Steuersatz bei Auftragsforschung

    Eine Forschungseinrichtung finanziert sich nicht überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung, wenn die Einnahmen aus Auftragsforschung oder Ressortforschung mehr als 50 v.H. der gesamten Einnahmen betragen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2007 I R 76/05, BFHE 217, 1, BStBl II 2007, 631, Leitsatz 1).

    b) Der BFH hat bereits entschieden, dass zu den "Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung" nur der "Mitteltransfer, der der Körperschaft ohne eigene Gegenleistung zufließt", gehört (BFH-Urteil in BFHE 217, 1, BStBl II 2007, 631, unter II.3.a aa).

  • BFH, 26.09.2019 - V R 16/18

    Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH gehört zu den "Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung" der "Mitteltransfer, der der Körperschaft ohne eigene Gegenleistung zufließt" (BFH-Urteil vom 04.04.2007 - I R 76/05, BFHE 217, 1, BStBl II 2007, 631, unter II.3.a aa).
  • FG Düsseldorf, 20.08.2019 - 6 K 481/19

    Gemeinnützigkeit - Musterklauseln in der Satzung sind Pflicht

    Auch in der Rechtsprechung des BFH wird zwischen der Regelung zur Selbstlosigkeit in § 55 AO und Regelung zur unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke in § 56 AO unterschieden (BFH-Urteil vom 4.4.2007 I R 76/05, BStBl II 2007, 631; Märtens, 100 Jahre Steuerrechtsprechung in Deutschland 1918-2018 (Festschrift für den Bundesfinanzhof) 2018, S. 1477, 1479).
  • FG Hessen, 17.08.2018 - 4 V 1131/17

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und 4 EStG, § 60a AO, § 55 AO, § 56 AO, § 8b Abs. 7

    In einem solchen Fall kann die Betätigung der Körperschaft nicht in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufgeteilt werden; vielmehr ist dann die Körperschaft insgesamt steuerpflichtig (BFH-Urteile vom 04.04.2007 I R 76/05, BStBl II 2007, 631 , vom 20. Dezember 1978 I R 21/76, BFHE 127, 360, BStBl II 1979, 496 und vom 28. November 1990 I R 38/86, BFH/NV 1992, 90).

    Sämtliche Einkünfte der AStin sind daher solche aus Gewerbebetrieb, so dass sich die Frage der Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nicht mehr stellt; denn die Körperschaft ist insgesamt als steuerpflichtig zu behandeln (BFH-Urteil vom 4.4.2007, I R 76/05, BStBl. II 2007, 631).

  • FG Düsseldorf, 28.10.2019 - 6 K 94/16

    Gemeinnützigkeit einer Kindertagesstätte: Bevorzugte Belegung durch

    In einem solchen Fall kann die Betätigung der Körperschaft nicht in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufgeteilt werden; vielmehr ist dann die Körperschaft insgesamt steuerpflichtig (BFH-Urteil vom 4.4.2007 I R 76/05, BStBl II 2007, 631; Märtens, Festschrift für BFH, Seite 1477, 1479).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 20/05

    Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich -

    Diese Auslegung der Projektträgervereinbarungen gehört als Vertragsauslegung grundsätzlich zu den tatsächlichen Feststellungen der Tatsacheninstanz, an die der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 4. April 2007 I R 76/05, BFHE 217, 1, BStBl II 2007, 631).
  • VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12

    Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bei dreijähriger

    Entscheidend sei, ob Einkünfte, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erzielt würden, die gemeinnützige Körperschaft "infizierten", weil sie zeitnah für den begünstigten gemeinnützigen Zweck der Körperschaft verwandt wurden (BFH 4.4.2007 I R 76/05, Rn. 28).
  • BFH, 12.05.2022 - V R 37/20

    Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren

  • BFH, 15.11.2017 - I R 39/15

    Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts - Anforderungen an die

  • BFH, 04.03.2020 - I B 57/18

    Gemeinnützigkeitsrechtliches Ausschließlichkeitsgebot - Zurechnung von

  • FG Sachsen, 29.04.2014 - 3 K 492/13

    Ermäßigte Umsatzbesteuerung für Auftragsforschung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst.

  • BFH, 10.12.2020 - V R 5/20

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe von Wissenschafts- und

  • BFH, 23.11.2022 - I R 36/19

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil bei einem

  • BFH, 16.11.2011 - I R 31/10

    Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung -

  • BFH, 19.12.2007 - I R 15/07

    Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb/Zweckbetrieb - Förderung der

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - 10 K 1033/19

    Keine Gemeinnützigkeit bei einem Betrieb zur fachlichen Prüfung und Freigabe von

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 209/03

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG für Forschungsstipendien eines ausländischen

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06

    Besteuerung von Umsätzen aus einem Museumsshop

  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2022 - 6 B 9.22

    Bundesbeamte - Nebentätigkeit - Wissenschaft - Forschung - Gebiet der

  • FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3110/06

    Umsätze für Auftragsforschung im Rahmen eines BgA

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