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   BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05   

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https://dejure.org/2007,597
BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05 (https://dejure.org/2007,597)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2007 - VI R 73/05 (https://dejure.org/2007,597)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - VI R 73/05 (https://dejure.org/2007,597)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 9 Abs. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 9 Abs. 1

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Alkoholfahrt des Arbeitnehmers - Verzicht des Arbeitsgebers - Besteuerung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Sätze 2 ff.; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn aufgrund Verzichts auf Schadensersatz bei Schadensfahrt unter Alkoholeinfluss und Werbungskostenabzug

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitslohn aufgrund Verzichts auf Schadensersatz bei Schadensfahrt unter Alkoholeinfluss und Werbungskostenabzug

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitslohn aufgrund Verzichts auf Schadensersatz bei Schadensfahrt unter Alkoholeinfluss und Werbungskostenabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Abgeltung von Unfallkosten durch 1%-Regelung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die Ein-Prozent-Regel

  • IWW (Kurzinformation)

    Dienstwagen - Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatz

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfall auf Dienstreise unter Alkoholeinfluss - Steuerliche Folgen bei Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Abgeltung von Unfallkosten durch 1%-Regelung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verzicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer auf Schadensersatz nach einem während einer beruflichen Fahrt alkoholbedingt entstandenen Schaden am auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmen-PKW; Anwendbarkeit der 1 v.H.-Regelung auf einen hierdurch enstehenden ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Abgeltung von Unfallkosten bei Firmenwagen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Firmenwagen: - Unfallkosten sind bei der Ein-Prozent-Regelung nicht inklusive

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ein-Prozent-Regel: Keine Abgeltung von Unfallkosten

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Teurer Unfall mit dem Firmenfahrzeug

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Unfallkosten durch Arbeitgeber: Keine Abgeltung durch Ein-Prozent-Regelung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verzicht des Arbeitgebers auf Erstattung alkoholbedingt entstandener Unfallkosten ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Teurer Unfall mit dem Firmenfahrzeug

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Unfall während Privatfahrt: Firmenwagen-Fahrer muss zahlen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Geldwerter Vorteil bei Übernahme von Unfallkosten durch Arbeitgeber

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die 1 %-Regelung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die 1 %-Regelung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2
    1 v.H.-Regelung; Abgeltung; Nutzungswertbesteuerung; Regressverzicht; Unfallkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 180
  • NJW 2007, 2351
  • NZV 2007, 471
  • BB 2007, 1536
  • DB 2007, 1956
  • BStBl II 2007, 766
  • NZA-RR 2007, 533
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.03.1992 - VI R 145/89

    Geldwerter Vorteil durch Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatzforderung

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 27. März 1992 VI R 145/89 (BFHE 168, 99, BStBl II 1992, 837) entschieden, dass ein Forderungsverzicht des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil und damit als Teil des Arbeitslohns anzusehen sei, weil der Verzicht des Arbeitgebers auf die Schadensersatzforderung eine Verbesserung der Vermögenslage des Arbeitnehmers zur Folge habe.

    Der Verzicht des Arbeitgebers auf die Geltendmachung einer aus einem Verkehrsunfall herrührenden Schadensersatzforderung gegen den Arbeitnehmer stellt eine Vermögensmehrung dar, die als Arbeitslohn zu erfassen ist (s. Urteil des erkennenden Senats in BFHE 168, 99, BStBl II 1992, 837).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das auslösende Moment für einen Verkehrsunfall die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit ist (BFH-Urteile in BFHE 168, 99, BStBl II 1992, 837; vom 6. April 1984 VI R 103/79, BFHE 141, 35, BStBl II 1984, 434; vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 33, BStBl II 1978, 105; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 9 Rz 23).

  • BFH, 06.04.1984 - VI R 103/79

    Kein Werbungskostenabzug für Unfallkosten bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das auslösende Moment für einen Verkehrsunfall die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit ist (BFH-Urteile in BFHE 168, 99, BStBl II 1992, 837; vom 6. April 1984 VI R 103/79, BFHE 141, 35, BStBl II 1984, 434; vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 33, BStBl II 1978, 105; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 9 Rz 23).
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das auslösende Moment für einen Verkehrsunfall die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit ist (BFH-Urteile in BFHE 168, 99, BStBl II 1992, 837; vom 6. April 1984 VI R 103/79, BFHE 141, 35, BStBl II 1984, 434; vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 33, BStBl II 1978, 105; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 9 Rz 23).
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03

    Keine Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind "Aufwendungen" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG nur solche Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zu dienen bestimmt sind und im Zusammenhang mit seiner Nutzung typischerweise anfallen (Senatsentscheidung vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).
  • FG Berlin, 05.10.2005 - 6 K 6404/02

    Durch die pauschale Kraftfahrzeug-Nutzungsentnahme nach der 1 v.H.-Methode in § 6

    Auszug aus BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 253 veröffentlichten Gründen statt.
  • BFH, 13.08.2020 - VI R 1/17

    Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern

    Auch der Erlass einer Forderung (§ 397 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--), die dem Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer zusteht, kann Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG darstellen (Senatsurteile vom 27.03.1992 - VI R 145/89, BFHE 168, 99, BStBl II 1992, 837, und vom 24.05.2007 - VI R 73/05, BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766).

    aa) Einen geldwerten Vorteil und damit Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG stellt es auch dar, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine realisierbare Forderung erlässt (Senatsurteile in BFHE 168, 99, BStBl II 1992, 837, und in BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766).

  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    In diesem Fall sind Einkünfte daher ebenso wenig anzusetzen wie in dem Fall, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Schadensersatzforderung erlässt, die bei ihrer Begleichung zum Werbungskostenabzug berechtigt hätte (vgl. Senatsurteil vom 24. Mai 2007 VI R 73/05, BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766).
  • BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05

    Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten

    Der als Werbungskostenersatz anzusehende Beitragsanteil führt deshalb auch zu --fiktiv anzusetzenden-- Werbungskosten des Arbeitnehmers (vgl. zu derartigen Werbungskosten z.B. BFH-Urteil vom 24. Mai 2007 VI R 73/05, BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766, unter II.2.; Bergkemper, jurisPR-SteuerR 31/2007, Anm. 3 unter C), mit denen der entsprechende steuerpflichtige Arbeitslohn zu saldieren ist.
  • BFH, 22.07.2008 - VI R 47/06

    Vom Arbeitgeber übernommene Zahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten

    Zwar kann die als Arbeitslohn zu erfassende Übernahme der Geldbuße und -auflage im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers nur dann zu einer Steuererhöhung führen, wenn und soweit die Begleichung der dem Arbeitnehmer auferlegten Geldbuße bzw. -auflage nicht zum Werbungskostenabzug berechtigt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 2007 VI R 73/05, BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766, unter II.2).
  • FG Niedersachsen, 31.03.2021 - 14 K 47/20

    Erhöhung der Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BFH auch ein Verzicht des Arbeitgebers auf die Geltendmachung einer ihm gegenüber dem Arbeitnehmer zustehenden Forderung eine Vermögensmehrung sein, die als Arbeitslohn zu erfassen ist (BFH-Urteil vom 24. Mai 2007 VI R 73/05, BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766).
  • FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12

    Berücksichtigung von durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur

    Entgegen der Auffassung des Beklagten steht dem Werbungskostenabzug nicht entgegen, dass die Falschbetankung und damit der Schaden am Motor ggf. durch ein grob fahrlässiges Handeln des Klägers verursacht worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 2007 VI R 73/05, BStBl. II 2007, 766 betr. Schadensfahrt unter Alkoholeinfluss).
  • BFH, 30.09.2008 - VI R 67/05

    Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei

    Zwar kann ein Forderungsverzicht des Arbeitgebers grundsätzlich einen steuerpflichtigen Vorteil begründen, wie dies bei Verzicht auf eine ihm gegen den Arbeitnehmer zustehende Schadensersatzforderung der Fall ist (BFH-Urteile vom 24. Mai 2007 VI R 73/05, BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766; vom 27. März 1992 VI R 145/89, BFHE 168, 99, BStBl II 1992, 837).
  • BFH, 28.04.2020 - VI R 5/18

    Werbungskostenabzug bei Zuwendungen der Bundeswehr durch die Zurverfügungstellung

    Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer eigene Aufwendungen erspart, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigen Einnahmen, können in Höhe der Zuwendungen abziehbare Werbungskosten vorliegen, wenn die Zahlungen durch den Arbeitnehmer zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätten (Senatsurteile vom 03.02.2011 - VI R 9/10, Rz 13; vom 11.12.2008 - VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385, unter II.2., und vom 24.05.2007 - VI R 73/05, BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766, unter II.2.).
  • BFH, 22.11.2022 - VI R 6/21

    Erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

    Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer eigene Aufwendungen erspart, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigen Einnahmen, können in Höhe der Zuwendungen abziehbare Werbungskosten vorliegen, wenn die Zahlungen durch den Arbeitnehmer zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätten (Senatsurteile vom 03.02.2011 - VI R 9/10, Rz 13; vom 11.12.2008 - VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385, unter II.2., und vom 24.05.2007 - VI R 73/05, BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766, unter II.2.).
  • FG Düsseldorf, 12.11.2021 - 1 K 2470/14

    Bemessung der Lohnsteuer anhand von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Soweit in den Urteilen des VI. Senats des BFH vom 27.03.1992 VI R145/89 (BFHE 168, 99, BStBl II 1992, 837) und vom 24.05.2007 VI R 73/05 (BFHE 218, 180, BStBl II 2007, 766) neben der (konkludenten) Erlasserklärung durch den Arbeitgeber die Voraussetzung eines (konkludenten) Einverständnisses des Arbeitnehmers als Schuldner nicht ausdrücklich angeführt wird, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung hinsichtlich des Erfordernisses eines Einverständnisses auf Seiten des Arbeitnehmers für den Zufluss des geldwerten Vorteils.
  • FG Köln, 29.10.2015 - 15 K 1581/11

    Rechtmäßigkeit einer erhöhten Einkommensteuerfestsetzung aufgrund eines nicht

  • FG Hamburg, 20.06.2013 - 3 V 69/13

    Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Überweisung angeblicher

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