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   BFH, 05.07.2007 - VI R 58/05   

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https://dejure.org/2007,1185
BFH, 05.07.2007 - VI R 58/05 (https://dejure.org/2007,1185)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2007 - VI R 58/05 (https://dejure.org/2007,1185)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - VI R 58/05 (https://dejure.org/2007,1185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 11 Abs. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 40b; ; BetrAVG § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Lohnsteuererstattung wegen Verlustes des Bezugsrechts bei insolvenzgeschützter Direktversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Lohnsteuererstattung wegen Verlustes des Bezugsrechts bei insolvenzgeschützter Direktversicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Lohnsteuererstattung wegen Verlusts des Bezugsrechts bei insolvenzgeschützter Direktversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Direktversicherung und Arbeitgeberinsolvenz

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Lohnsteuererstattung bei unverfallbaren Ansprüchen - Verlust des Bezugsrechts des Arbeitnehmers bei insolvenzgeschützter Direktversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Direktversicherung und Arbeitgeberinsolvenz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnsteuerrechtliche Folgen des Verlust des durch eine Direktversicherung eingeräumten Bezugsrechts bei Insolvenz des Arbeitgebers; Besonderheiten der Insolvenzsicherung gem. § 7 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG); Rückzahlung von dem ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Der Verlust des Bezugsrechts bei insolvenzgeschützten Direktversicherungen hat keine lohnsteuerrechtlichen Folgen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Durch Arbeitgeberinsolvenz kein Anspruch auf Lohnsteuererstattung bei Verlust der Bezugsrechte aus für Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19, EStG § 40 b, LStR R 129 Abs 14, LStR R 129 Abs 15, LStR R 129 Abs 16
    Bezugsrecht; Direktversicherung; Erstattungsanspruch; Lohnsteuer; Widerruf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 320
  • ZIP 2007, 1569
  • NZI 2007, 602
  • NZI 2008, 49
  • BB 2007, 1823
  • DB 2007, 1794
  • BStBl II 2007, 774
  • NZA-RR 2008, 81
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 2/05

    Rückzahlung von Arbeitslohn erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses

    Auszug aus BFH, 05.07.2007 - VI R 58/05
    a) Zahlt ein Arbeitnehmer Arbeitslohn zurück, der dem Lohnsteuerabzug unterlegen hat, so bleibt der früher gezahlte Arbeitslohn zugeflossen (§ 11 Abs. 1 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2006 VI R 2/05, BStBl II 2007, 315, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 33/03

    Rückzahlung von Arbeitslohn - rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 05.07.2007 - VI R 58/05
    Die zurückgezahlten Beträge sind vielmehr im Zeitpunkt der Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. Mai 2006 VI R 33/03, BFHE 214, 92, BStBl II 2006, 911).
  • BFH, 23.10.2003 - V R 48/01

    Frist für Antrag auf Vorsteuer-Vergütung

    Auszug aus BFH, 05.07.2007 - VI R 58/05
    Im Übrigen besteht für den Senat keine Bindung an norminterpretierende Regelungen der Verwaltung (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 48/01, BFHE 203, 531, BStBl II 2004, 196).
  • FG Baden-Württemberg, 08.08.2005 - 5 K 603/03

    Insolvenz des Arbeitgebers - Kündigung von Direktversicherungen und Vereinnahmung

    Auszug aus BFH, 05.07.2007 - VI R 58/05
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 495 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 30.11.2016 - VI R 49/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines vom Arbeitnehmer selbst getragenen

    Die zurückgezahlten Beträge sind im Zeitpunkt der Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 4. Mai 2006 VI R 33/03, BFHE 214, 92, BStBl II 2006, 911, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).
  • BFH, 30.11.2016 - VI R 24/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30. November 2016 VI R 49/14 -

    Die zurückgezahlten Beträge sind im Zeitpunkt der Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 4. Mai 2006 VI R 33/03, BFHE 214, 92, BStBl II 2006, 911, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).
  • BFH, 17.09.2009 - VI R 17/08

    Fehlgeschlagenes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - negativer Arbeitslohn -

    Die zurückgezahlten Beträge sind vielmehr im Zeitpunkt der Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. dazu Senatsurteile vom 4. Mai 2006 VI R 33/03, BFHE 214, 92, BStBl II 2006, 911, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).
  • BFH, 30.07.2009 - VI R 29/06

    Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung - Abtretung des

    Das FA und ihm folgend das FG haben zutreffend erkannt, dass die Abtretung der Steuererstattungsansprüche nicht auf den Lohnsteuereinbehalt oder die Veranlagung des Jahrs der Überzahlung rückwirkt, sondern erst in dem Lohnzahlungszeitraum einkünftemindernd zu berücksichtigen ist, in dem das Finanzamt den Erstattungsbetrag an den Arbeitgeber geleistet hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771; in BFH/NV 1991, 156, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).
  • BFH, 07.05.2009 - VI R 37/08

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Die zurückgezahlten Beträge sind vielmehr im Zeitpunkt der Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. dazu Senatsurteile vom 4. Mai 2006 VI R 33/03, BFHE 214, 92, BStBl II 2006, 911, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).
  • BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Die zurückgezahlten Beträge sind vielmehr im Zeitpunkt der Rückzahlung als negative Einnahmen oder Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. dazu Senatsurteile vom 4. Mai 2006 VI R 33/03, BFHE 214, 92, BStBl II 2006, 911, und vom 5. Juli 2007 VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774).
  • FG Niedersachsen, 15.01.2015 - 14 K 91/13

    Rückgewähr von vom Arbeitgeber in der Vergangenheit pauschal versteuerten

    Der Beklagte berufe sich zu Unrecht für seine Auffassung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Juli 2007 VI R 58/05 (BStBl II 2007, 774).

    In seiner Begründung räumte der Beklagte nunmehr zwar ein, das BFH-Urteil vom 5. Juli 2007 (BStBl II 2007, 774) sei im Streitfall nicht einschlägig, da A das Bezugsrecht vor Stellung des Insolvenzantrags widerrufen habe.

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 832/09

    Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse;

    Im Übrigen habe der BFH in seinem Urteil vom 5. Juli 2007 (VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774) ausdrücklich offen gelassen, ob eine Rückzahlung von Arbeitslohn anzunehmen sei, wenn der Arbeitnehmer sein Bezugsrecht aus einer Direktversicherung ganz oder teilweise ersatzlos verliere.
  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 916/09

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Einkommensbescheids bei Erhöhung des

    Im Übrigen habe der BFH in seinem Urteil vom 5. Juli 2007 (VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774) ausdrücklich offen gelassen, ob eine Rückzahlung von Arbeitslohn anzunehmen sei, wenn der Arbeitnehmer sein Bezugsrecht aus einer Direktversicherung ganz oder teilweise ersatzlos verliere.
  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 1116/09

    Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse;

    Im Übrigen habe der BFH in seinem Urteil vom 5. Juli 2007 (VI R 58/05, BFHE 218, 320, BStBl II 2007, 774) ausdrücklich offen gelassen, ob eine Rückzahlung von Arbeitslohn anzunehmen sei, wenn der Arbeitnehmer sein Bezugsrecht aus einer Direktversicherung ganz oder teilweise ersatzlos verliere.
  • FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 99/07

    Einkommensteuer: Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten bei dem

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 1577/09

    Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse;

  • BFH, 12.09.2007 - VI B 45/07

    Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen; Anforderungen an die

  • FG München, 11.02.2009 - 8 K 1412/07

    Keine Lohnrückzahlung bei Kündigung einer Direktversicherung und Einsatz des

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