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   BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05   

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https://dejure.org/2007,950
BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05 (https://dejure.org/2007,950)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2007 - VIII R 54/05 (https://dejure.org/2007,950)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - VIII R 54/05 (https://dejure.org/2007,950)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; GmbHG § 45; ; GmbHG § 46

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen ? Verdeckte Gewinnausschüttung ? Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen durch eine dem Gesellschafter nahe stehende Person ? Zurechnung eines Beteiligungsertrags gegenüber dem Gesellschafter ? Anforderungen an die Kenntnisse des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der Angehöriger eines Gesellschafters ist; Grundsätzlich keine Haftung zulasten des Gesellschafters einer GmbH wegen unzureichender oder fehlender Kontrolle des Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de

    VGA durch Geldentnahme eines GmbH-Geschäftsführers, der Angehöriger eines Gesellschafters ist ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Entnahmen des Geschäftsführers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Entnahmen des Geschäftsführers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerrechtliche Verschaffung von Geldbeträgen aus dem Vermögen einer Familien-GmbH durch den Geschäftsführer; Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an eine den Gesellschaftern nahestehende Person; Zurechnung einer vGA zu dem Gesellschafter bei Unkenntnis der ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Unterschlagung durch Familienmitglied des Gesellschafters ist nicht zwangsläufig vGA

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttungen bei widerrechtlichen Geldentnahmen eines dem Gesellschafter nahe stehenden Geschäftsführers

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Geldentnahme durch Angehörigen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2
    Nahestehende Person; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 244
  • NJW 2008, 688 (Ls.)
  • NJW-RR 2008, 55
  • BB 2007, 1998
  • BB 2007, 2103
  • DB 2007, 1954
  • BStBl II 2007, 830
  • NZG 2007, 834
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 20/16

    Abgeltungsteuer: Frist für Antrag auf Regelbesteuerung gilt auch bei nachträglich

    aa) Eine vGA im Sinne dieser Vorschrift liegt im Grundsatz vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat und der Vermögensvorteil dem Gesellschafter zugeflossen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 19. Juni 2007 - VIII R 54/05, BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830; vom 21. Oktober 2014 - VIII R 21/12, BFHE 247, 538, BStBl II 2015, 638; Senatsbeschluss vom 12. Juni 2018 - VIII R 38/14, BFH/NV 2018, 1141; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. August 2008 - I R 29/07, BFHE 222, 500, BStBl II 2010, 142).
  • BFH, 30.01.2013 - II R 6/12

    Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum

    Das "Nahestehen" in diesem Sinn kann familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 54/05, BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830).

    Die Zuwendung eines Vorteils an eine dem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft nahestehende Person ist unabhängig davon als vGA zu beurteilen, ob auch der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat, soweit andere Ursachen für die Zuwendung als das Nahestehen des Empfängers zu dem Gesellschafter auszuschließen sind (BFH-Urteile in BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830, und vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, m.w.N.).

    Die Zuwendung des Vermögensvorteils an die dem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft nahestehende Person ist im Hinblick auf die Anwendung der Vorschriften über die vGA so zu beurteilen, als hätte der Gesellschafter selbst den Vorteil erhalten und diesen an die nahestehende Person weitergegeben (BFH-Urteil in BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830, m.w.N.).

  • BFH, 07.11.2007 - II R 28/06

    Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

    Die Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahestehende Person ist unabhängig davon als vGA zu beurteilen, ob auch der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat, soweit andere Ursachen für die Zuwendung als das Nahestehen des Empfängers zu dem Gesellschafter auszuschließen sind (BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 54/05, BStBl II 2007, 830, m.w.N.).

    Bei dem Gesellschafter handelt es sich um eine einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Einkommensverwendung (BFH-Urteil in BStBl II 2007, 830, m.w.N.).

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