Rechtsprechung
   BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1491
BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05 (https://dejure.org/2007,1491)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2007 - VIII R 68/05 (https://dejure.org/2007,1491)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - VIII R 68/05 (https://dejure.org/2007,1491)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1491) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 2 Satz 1; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1, 2 S. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzlich kein wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen nur aufgrund einer Erwerbsoption; Ermittlung der Veräußerungspreise i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG bei in unterschiedlicher Höhe vereinbarten Entgelten für die Übertragung von Aktienpaketen ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätzlich kein wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen nur aufgrund einer Erwerbsoption; Ermittlung des Veräußerungspreise i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG bei in unterschiedlicher Höhe vereinbarten Entgelten für die Übertragung von Aktienpaketen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung ? Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums ? Optionserwerb als Erwerb eines Anwartschaftsrechts i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG ? Steuerlich einheitlich zu beurteilendes Vertragswerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kein wirtschaftliches Eigentum aufgrund Aktienoption

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein wirtschaftliches Eigentum aufgrund Aktienoption

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kaufpreis bei gestaffeltem Aktienerwerb

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründung wirtschaftlichen Eigentums bei einer durch ein notariell beurkundetes Verkaufsangebot erlangten Option auf den Erwerb von Aktien; Erforderlichkeit der Aufteilung des Kaufpreises für einzelne rechtlich, wirtschaftlich und zeitlich verbundene Erwerbe von ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG § 17 Abs. 1, 2 Satz 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
    Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei rechtlich, wirtschaftlich und zeitlich verbundenen Erwerben von Aktienpaketen zu unterschiedlichen Entgelten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kaufoption führt noch nicht zu wirtschaftlichem Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG 1990 § 17 Abs 1, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 2, AktG § 140
    Bezugsrecht; Entgeltlichkeit; Kapitalerhöhung; Optionsrecht; Veräußerung; Wirtschaftliches Eigentum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 299
  • ZIP 2007, 2267
  • BB 2007, 2326
  • DB 2007, 2348
  • BStBl II 2007, 937
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04

    Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05
    Zutreffend hat das FG erkannt, dass die Altgesellschafter, unter ihnen der Kläger, eine Anwartschaft auf eine Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG auf die A übertragen haben, indem sie durch Gesellschafterbeschluss bei Erhöhung des Grundkapitals der AG auf ihr Recht auf Bezug junger Aktien verzichtet haben (s. BFH-Urteile vom 19. April 2005 VIII R 68/04, BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762, m.w.N.; vom 13. Oktober 1992 VIII R 3/89, BFHE 169, 336, BStBl II 1993, 477).

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762 ist es für die Annahme eines Veräußerungsgeschäfts i.S. von § 17 Abs. 1 EStG ausreichend, wenn die Gegenleistung in einem unmittelbaren oder zumindest kausal begründeten sachlichen Zusammenhang mit der Leistung der Bezugsrechte (hier: durch Verzicht der Altaktionäre) steht, wobei eine in späteren Veranlagungszeiträumen gezahlte Gegenleistung ein steuerlich auf den Zeitpunkt der Realisierung eines Gewinns nach § 17 Abs. 1 EStG rückwirkendes Ereignis ist, und zwar auch dann, wenn die Gegenleistung --wie hier-- von einer weiteren Voraussetzung abhängt, die erst in einem dem Veräußerungsjahr folgenden Jahr eintritt (s. hierzu eingehend das BFH-Urteil in BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762).

    bb) Die im Rahmen der Kapitalerhöhung einer AG von dem Bezieher junger Aktien geleistete Bareinlage ist typischerweise ein Ausgleich für die Substanzabspaltung aus den Altaktien und als solcher zwar Teil der Anschaffungskosten des Beziehers für die jungen Aktien (vgl. BFH-Urteile vom 21. September 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12; in BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762).

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05
    (3) das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (s. BFH-Urteil vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, m.w.N.).

    Zu berücksichtigen ist, dass es nicht auf die äußere rechtliche Gestaltung ankommt, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse, also auf das wirtschaftlich Gewollte und tatsächlich auch Bewirkte (BFH-Urteil in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, m.w.N.).

    In diesem Sinne kommt im Streitfall der Grundsatz zum Tragen, weil die tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnisse sich hier in einem wesentlichen Punkt von denen unterscheiden, die dem Urteil des Senats in BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296 zugrunde lagen.

  • BFH, 08.11.2005 - VIII R 11/02

    Bindungswirkungen von Regelungen eines Feststellungsbescheides - wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05
    Der Kläger erfüllte im Streitjahr die Tatbestandsmerkmale einer Beteiligung von mehr als einem Viertel an der Kapitalgesellschaft binnen der letzten fünf Jahre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, wobei ihm die von den Familiengesellschaften gesamthänderisch gehaltenen Aktien entsprechend seiner vermögensmäßigen Beteiligung wie einem Bruchteilseigentümer zuzurechnen waren (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, s. Urteile vom 8. November 2005 VIII R 11/02, BFHE 211, 277, BStBl II 2006, 253; vom 9. Mai 2000 VIII R 41/99, BFHE 192, 273, BStBl II 2000, 686, m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 211, 277, BStBl II 2006, 253 entschieden, dass die Bindungswirkung der Regelungen eines Feststellungsbescheides durch den Feststellungsbereich begrenzt wird und dass sich der Feststellungsbereich bei Kapitaleinkünften nicht auf die im Rahmen des § 17 EStG zu prüfende wirtschaftliche Inhaberschaft an den Kapitalgesellschaftsanteilen erstreckt, ungeachtet der Tatsache, dass es sich insoweit um einen auch für die Regelung des Feststellungsbescheides vorgreiflichen Umstand handelt.

  • BFH, 13.10.1992 - VIII R 3/89

    Anwartschaft durch Bezugsrechtseinräumung an Nichtgesellschafter

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05
    Zutreffend hat das FG erkannt, dass die Altgesellschafter, unter ihnen der Kläger, eine Anwartschaft auf eine Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG auf die A übertragen haben, indem sie durch Gesellschafterbeschluss bei Erhöhung des Grundkapitals der AG auf ihr Recht auf Bezug junger Aktien verzichtet haben (s. BFH-Urteile vom 19. April 2005 VIII R 68/04, BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762, m.w.N.; vom 13. Oktober 1992 VIII R 3/89, BFHE 169, 336, BStBl II 1993, 477).

    Dabei geht es nicht um den Aufpreis, den die A über den Nennwert der jungen Aktien hinaus als Bareinlage in die AG geleistet hat, da dieser Aufpreis kapitalverstärkend der AG zugute kam, ohne an die Altaktionäre weitergeleitet zu werden (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 169, 336, BStBl II 1993, 477).

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02

    Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteil

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird der Tatbestand der Veräußerung einer solchen wesentlichen Beteiligung in dem Zeitpunkt verwirklicht, in dem die zivilrechtliche oder (zumindest) die wirtschaftliche Inhaberschaft an den Kapitalgesellschaftsanteilen auf den Erwerber übergeht (BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46, m.w.N.).

    Ein schuldrechtlicher Vertrag über die Veräußerung der Anteilsrechte war noch nicht geschlossen (im Unterschied etwa zu dem Sachverhalt, der dem Urteil des Senats in BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46 zugrunde lag).

  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2005 - 6 K 284/04

    Einräumung einer Kaufoption auf Aktien als Übergang des wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 186 veröffentlicht.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. Oktober 2005 6 K 284/04 aufzuheben und die Rechtssache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.

  • BFH, 27.02.1992 - IV R 129/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtkenntnis einer

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05
    Das wegen des sachlichen Zusammenhangs einheitlich zu betrachtende Vertragswerk gebietet die Prüfung, ob die zivilrechtlichen Kaufpreisvereinbarungen auch steuerlich maßgeblich sind, was wiederum nur dann der Fall ist, wenn die Zuordnung nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls bei objektiver Betrachtung als wirtschaftlich vernünftig nachvollzogen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 IV R 129/90, BFHE 168, 11, BStBl II 1992, 841).
  • BFH, 01.03.2000 - II B 70/99

    Stuttgarter Verfahren; Paketzuschlag nach § 11 Abs. 3 BewG

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05
    Die vom FA in diesem Zusammenhang zitierte BFH-Entscheidung vom 1. März 2000 II B 70/99 (BFH/NV 2000, 1077) ist schon deswegen nicht einschlägig, weil es dort um die aus dem Kurswert abgeleitete Bewertung börsennotierter Anteile ging.
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01

    Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05
    bb) Die im Rahmen der Kapitalerhöhung einer AG von dem Bezieher junger Aktien geleistete Bareinlage ist typischerweise ein Ausgleich für die Substanzabspaltung aus den Altaktien und als solcher zwar Teil der Anschaffungskosten des Beziehers für die jungen Aktien (vgl. BFH-Urteile vom 21. September 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12; in BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05
    Der Kläger erfüllte im Streitjahr die Tatbestandsmerkmale einer Beteiligung von mehr als einem Viertel an der Kapitalgesellschaft binnen der letzten fünf Jahre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, wobei ihm die von den Familiengesellschaften gesamthänderisch gehaltenen Aktien entsprechend seiner vermögensmäßigen Beteiligung wie einem Bruchteilseigentümer zuzurechnen waren (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, s. Urteile vom 8. November 2005 VIII R 11/02, BFHE 211, 277, BStBl II 2006, 253; vom 9. Mai 2000 VIII R 41/99, BFHE 192, 273, BStBl II 2000, 686, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.1981 - I R 62/77

    Pachtgegenstand - Pachtzeit - Ankaufsrecht - OHG

  • BFH, 10.06.1988 - III R 18/85

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Zurechnung von

  • BFH, 22.07.2008 - IX R 74/06

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf - Gesetzmäßigkeit der

    (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Juli 2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937, und vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, m.w.N.).

    bb) Das nach diesen Maßstäben zu würdigende Gesamtbild des jeweiligen Einzelfalls (vgl. dazu BFH-Urteil in BStBl II 2007, 937, unter II.2.a) hat das FG in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise geprüft und ist zu dem möglichen und den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Ergebnis gelangt, dass die GmbH im Streitjahr noch nicht wirtschaftliche Eigentümerin der Anteile geworden ist.

  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung;

    Ausgehend hiervon ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums von Anteilen an Kapitalgesellschaften regelmäßig anzunehmen, wenn der Käufer aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH, Urteile vom 2. Februar 2022 - I R 22/20, BFHE 276, 20 Rn. 41; vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 44; vom 5. Oktober 2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376 Rn. 32; vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 27-31, BFHE 218, 299 unter II. 2. a. und vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 20-24, BFHE 214, 326 unter II. 3.; jeweils mwN).

    Ausschlaggebend ist nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte (vgl. BFH, Urteile vom 5. Oktober 2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376 Rn. 33; vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 32, BFHE 218, 299 und vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 25, BFHE 214, 326 unter II. 3.; jeweils mwN).

    Erwerbsoptionen sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann geeignet, wirtschaftliches Eigentum zu begründen, wenn nach dem typischen und für die wirtschaftliche Beurteilung maßgeblichen Geschehensablauf tatsächlich mit einer Ausübung des Optionsrechts zu rechnen ist; von einer solchen ausreichenden "Verdichtung" ist bei einer Verbindung von Ankaufs- und Andienungsrecht (sogenannte Doppeloption) auszugehen (BFH, Urteile vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 33, BFHE 218, 299 unter II. 2. a.; vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 27, BFHE 214, 326 unter II. 4. a. und vom 17. Februar 2004 - VIII R 28/02 Rn. 29, BFHE 205, 426 unter II. 1. b. cc.; jeweils mwN).

  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2017 - 10 K 1859/15

    Steuerfreiheit von Genussrechtsausschüttungen einer kanadischen

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. Juli 2007 VIII R 68/05, BFHE 218, 299, BStBl II 2007, 937; vom 11. Juli 2006 VIII R 32/04, BFHE 214, 326, BStBl II 2007, 296, m.w.N.) wird der Erwerber von Anteilen an Kapitalgesellschaften wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er.
  • FG Hamburg, 17.12.2020 - 6 K 307/19

    Außensteuergesetz: Zurechnungsbesteuerung bei Begünstigten einer Familienstiftung

    Vielmehr waren trotz des Vorliegens dieser weitreichenden Befugnisse noch wesentliche, für die Annahme des wirtschaftlichen Eigentums bei den Beigeladenen erforderliche Zwischenschritte nicht erfüllt (vgl. zur Bedeutung wesentlicher Zäsuren vor der Annahme eines wirtschaftlichen Eigentumsübergangs BFH, Urteile vom 12. Oktober 2006, II R 26/05, BFH/NV 2007, 386 - mangelnde Kaufpreiszahlung - vom 17. Februar 2004, VIII R 28/02, BStBl. II 2005, 46 - Ausübung eines Rücktrittsrechts - vom 10. April 1973, III R 157 S 72, BStBl. II 1973, 595 - vertragliche Rückabwicklung - vom 4. Juli 2007, VIII R 68/05, BStBl. II 2007, 937 - Ausübung einer bindenden Erwerbsoption -).
  • BFH, 26.08.2020 - VI R 6/18

    Zufluss von Aktien bei wirtschaftlichem Eigentum - unwirksames Rechtsgeschäft

    Danach erlangt wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil, wer nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte, insbesondere Gewinnbezugs- und Stimmrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (z.B. BFH-Urteile vom 24.01.2012 - IX R 69/10, Rz 27, und vom 04.07.2007 - VIII R 68/05, BFHE 218, 299, BStBl II 2007, 937, Rz 28 ff.; jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 06.12.2011 - 9 K 4360/09

    Zeitpunkt der Versteuerung eines Veräußerungsgewinns auf Grund einer

    - das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH-Urteil vom 20.07.2010 IX R 38/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidung des BFH, BFH/NV 2011, 41; BFH vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296; BFH vom 04.07.2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937).

    Demgegenüber hat der BFH in Urteilen vom 04.07.2007 (VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937) und vom 11.07.2006 (VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296) den Übergang des Gewinnbezugsrechts nicht als zwingend angesehen.

    Allerdings ist in dem Urteil des BFH vom 04.07.2007 (VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937) die Entbehrlichkeit der Übertragung des Gewinnbezugsrechts deswegen angenommen worden, weil dem Gewinnbezugsrecht im Streitfall keine besondere Bedeutung zukam.

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 26/08

    Unentgeltlicher Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gemäß § 17 Abs.

    In diesem Sinne spricht der BFH von Substanzabspaltung der jungen Aktien aus den alten Aktien (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638; vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712; vom 4. Juli 2007 VIII R 68/05, BFHE 218, 299, BStBl II 2007, 937, jeweils m.w.N.).
  • FG Hessen, 12.02.2009 - 12 K 3263/07

    Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen;

    Gegenstand des wirtschaftlichen Eigentums können damit auch Anteile an Kapitalgesellschaften (BFH, Urteile vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ; vom 04.07.2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937 ) und somit auch Aktien (BFH, Urteil vom 15.12.1999 I R 29/79, BStBl II 2000, 527 ) sein.

    Wirtschaftliches Eigentum bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 10.03.1988 IV R 226/85, BStBl II 1988, 832 ; vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ; vom 04.07.2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937 ; vom 22.07.2008 IX R 74/06, Betriebs Berater - BB - 2008, 2442 ) dann anzunehmen, wenn (1.) der Käufer aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und (2.) die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie (3.) das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind.

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es für die Besteuerung nicht auf die äußere Gestaltung ankommt, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse, also auf das wirtschaftlich Gewollte und tatsächlich auch Bewirkte (BFH, Urteile vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ; vom 04.07.2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937 ).

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08

    Grunderwerbsteuerhinterziehung (Pflichtwidrigkeit; Anzeigepflicht: Änderungen des

    Denn die weiteren Gesellschafterrechte - wie insbesondere das Stimmrecht (vgl. dazu BFH BStBl II 2007, 937, 939 (= BFHE 218, 299); 2007, 296, 298 (= BFHE 214, 326); 2005, 46, 47 (= BFHE 205, 426); BFH DStRE 2002, 687, 689) - sind offensichtlich bei den Gesellschaftern N. und W. verblieben.
  • FG Münster, 14.08.2019 - 13 K 3170/17

    Körperschaftsteuer - Zum Typenvergleich bei einer ausländischen Körperschaft

    Nach der vom Senat für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des BFH ist jedoch auch dann von der Übertragung einer Anwartschaft im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG auszugehen, wenn sich die Altgesellschafter nicht an der Kapitalerhöhung beteiligen oder das Bezugsrecht der Altgesellschafter - wie vorliegend - in dem für die Kapitalerhöhung notwendigen Gesellschafterbeschluss mit der Folge ausgeschlossen wird, dass gesellschaftsrechtlich kein Bezugsrecht entsteht (vgl. etwa BFH-Urteile vom 8.4.1992 I R 128/88, BStBl II 1992, 761; vom 13.10.1992 VIII R 3/89, BStBl II 1993, 477; vom 21.9.2004 IX R 36/01, BStBl II 2006, 12; vom 19.4.2005 VIII R 68/04, BStBl II 2005, 762; vom 4.7.2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937, jeweils m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 9.11.2010 IX R 24/09, BStBl II 2011, 799: Abspaltung eines Teil des Geschäftsanteils statt Übertragung eines Bezugsrechtes).
  • FG Düsseldorf, 27.03.2012 - 13 K 2257/10

    Einkommensteuer eines britischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Großbritannien

  • FG Münster, 03.06.2014 - 9 K 5/08

    Erzielung eines Veräußerungsgewinns aus der verdeckten Einlage eines

  • BFH, 07.05.2014 - IX B 146/13

    Übergang des wirtschaftliches Eigentums - Zulassung der Revision zur Fortbildung

  • FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3087/10

    Erbschaftsteuervergünstigung bei vermögensverwaltender Personengesellschaft

  • FG Nürnberg, 26.10.2016 - 5 K 490/15

    Due Diligence, Telefaxanschluß, Schadenersatz, Einkünften, Steuerrechtliche

  • FG Köln, 17.03.2010 - 2 K 1049/03

    Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 17 EStG bei Erwerbwesentlicher Beteiligung

  • FG München, 24.10.2013 - 11 K 1190/11

    Besteuerung des wegen des Verzichts auf ein Optionsrecht auf Übertragung von

  • FG Berlin, 15.02.2006 - 2 K 2393/02

    Call-Option als Anwartschaft auf eine Beteiligung im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 3

  • BFH, 15.12.2008 - IX B 39/08

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung des Übergangs des

  • FG Köln, 01.04.2009 - 10 K 2898/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines steuerpflichtigen Liquidationsgewinns aus

  • FG Düsseldorf, 28.10.2019 - 8 K 2812/16

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Veräußerungsgewinn aus nicht wesentlicher

  • FG Nürnberg, 02.09.2021 - 3 K 1327/20

    Abgewiesene Klage im Streit um Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

  • FG München, 22.04.2013 - 7 K 2604/10

    Veräußerung von GmbH-Anteilen durch zwei Ehegatten-Gesellschafter, von denen nur

  • FG München, 22.12.2009 - 13 K 3582/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung unter einer aufschiebenden Bedingung -

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 9 K 7341/02

    Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - Einkommensteuerrechtliche Auswirkung beim

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht