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   BFH, 22.08.2007 - II R 33/06   

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https://dejure.org/2007,1004
BFH, 22.08.2007 - II R 33/06 (https://dejure.org/2007,1004)
BFH, Entscheidung vom 22.08.2007 - II R 33/06 (https://dejure.org/2007,1004)
BFH, Entscheidung vom 22. August 2007 - II R 33/06 (https://dejure.org/2007,1004)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO § 90 Abs. 1; BewG § 4; BGB §§ 428, 430; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 12, § 17 Abs. 1 Satz 1; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 76 Abs. 1 Sätze 2 und 4

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AO § 90 Abs. 1; BewG § 4; BGB §§ 428, 430; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1; § 13 Abs. 1 Nr. 12, § 17 Abs. 1 Satz 1; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 76 Abs. 1 Sätze 2 und 4
    Erfolgt bei einer Vermögensübertragung durch einen Ehegatten eine Gegenleistung an beide Ehegatten als Gesamtgläubiger, so liegt nur dann eine Schenkung im Verhältnis der Ehegatten vor, soweit der andere Ehegatte im Innenverhältnis über die Zahlungen ...

  • Simons & Moll-Simons

    AO § 90 Abs. 1; BewG § 4; BGB §§ 428, 430; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1; § 13 Abs. 1 Nr. 12, § 17 Abs. 1 Satz 1; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 76 Abs. 1 Sätze 2 und 4

  • Judicialis

    AO § 90 Abs. 1; ; BewG § ... 4; ; BGB § 428; ; BGB § 430; ; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 12; ; ErbStG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei Verschaffung einer Gesamtgläubigerstellung bezüglich eines Rentenstammrechts an den anderen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei Verschaffung einer Gesamtgläubigerstellung bezüglich eines Rentenstammrechts an den anderen Ehegatten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkung bei Vereinbarung eines Rentenrechts im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung zugunsten des Übertragenden und seines Ehepartners als Gesamtberechtigte als Schenkung des Rentenstammrechts zwischen Eheleuten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rente für die Eltern und die Schenkungsteuer

  • IWW (Kurzinformation)

    Schenkung unter Ehegatten vermeiden - Vermögensübertragung auf Kinder gegen Rente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rente für die Eltern und die Schenkungsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansehung der Einräumung eines Rentenstammrechts für die Eltern seitens der Kinder als Bereicherung i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG); Freigiebigkeit einer Zuwendung zwischen Ehegatten; Bereicherung durch Begründung einer Gesamtgläubigerstellung im ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einräumung eines Rentenstammrechts kann eine Schenkung darstellen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer auf das zu Gunsten des Ehegatten eingeräumte Rentenrecht nur bei Bildung eigenen Vermögens

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vermögensübertragung - Günstige Schenkung an Kinder gegen Rente

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkungsteuer - Rentenstammrecht: Schenkung des Ehegatten?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 13 Abs 1 Nr 12, BGB § 330, BGB § 430
    Gesamtgläubiger; Rente; Unterhalt; Zuwendung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 403
  • NJW 2008, 254
  • FamRZ 2008, 55
  • BB 2007, 2614
  • BB 2008, 141
  • DB 2007, 2625
  • BStBl II 2008, 28
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89

    Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - II R 33/06
    (1) Für die Oder-Konten von Ehegatten während intakter Ehe hat der Bundesgerichtshof (BGH) durch Urteil vom 29. November 1989 IVb ZR 4/89 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1990, 705, unter 1.) zwar die gesetzliche Regel des § 430 BGB, wonach Gesamtgläubiger im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt sind, bestätigt, aber diese gesetzliche Regel rechtstatsächlich zur Ausnahme erklärt.

    Der BGH spricht in seiner Entscheidung in NJW 1990, 705 von stillschweigenden Vereinbarungen.

    Das schlüssige Verhalten wiederum zeigt sich in der von den beiden Eheleuten geübten und geduldeten Handhabung des Oder-Kontos bzw. des um eine Bankvollmacht ergänzten Kontos eines der Ehegatten (so BGH in NJW 1990, 705, unter 1.).

    Die Herkunft der Mittel ist nicht geeignet, Aufschluss über das Innenverhältnis zwischen den Eheleuten zu geben (vgl. BGH in NJW 1990, 705, unter 2. a).

  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - II R 33/06
    Die Zuwendung ist freigebig, wenn sie (objektiv) unentgeltlich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366).

    Dementsprechend umfasst der gesetzliche Unterhaltsanspruch weder die Bereitstellung von Mitteln zur Vermögensbildung noch die bereits gegenwärtige Übertragung von Vermögensgegenständen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366; s. auch Schlünder/Geißler, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2005, 505, 507).

    Für eine zutreffende Vorstellung des Zuwendenden vom Begriff der Unentgeltlichkeit genügt es, wenn er dessen rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt "nach Laienart" zutreffend erfasst (vgl. BFH-Urteil in BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366).

  • BFH, 24.10.2001 - II R 10/00

    Steuerpflicht - Leistungsbezug aus einer befreienden Lebensversicherung

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - II R 33/06
    Vielmehr ist sein Anspruch auf eine vom Unterhaltsverpflichteten abgeleitete Sicherung des künftigen Unterhalts beschränkt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2001 II R 10/00, BFHE 197, 265, BStBl II 2002, 153).
  • BFH, 28.11.1984 - II R 133/83

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - II R 33/06
    Eine Bereicherung i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist mit der Verschaffung einer derartigen Gesamtgläubigerstellung i.S. des § 428 BGB allerdings nur insoweit verbunden, als der Bedachte über den Gegenstand der Zuwendung tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (BFH-Urteile vom 28. November 1984 II R 133/83, BFHE 142, 511, BStBl II 1985, 159; vom 26. September 1990 II R 50/88, BFHE 162, 139, BStBl II 1991, 32, sowie vom 25. Januar 2001 II R 39/98, BFH/NV 2001, 908).
  • BFH, 26.09.1990 - II R 50/88

    Gegenstand der Schenkung bei Zuwendung des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - II R 33/06
    Eine Bereicherung i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist mit der Verschaffung einer derartigen Gesamtgläubigerstellung i.S. des § 428 BGB allerdings nur insoweit verbunden, als der Bedachte über den Gegenstand der Zuwendung tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (BFH-Urteile vom 28. November 1984 II R 133/83, BFHE 142, 511, BStBl II 1985, 159; vom 26. September 1990 II R 50/88, BFHE 162, 139, BStBl II 1991, 32, sowie vom 25. Januar 2001 II R 39/98, BFH/NV 2001, 908).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - II R 33/06
    Eine Bereicherung i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist mit der Verschaffung einer derartigen Gesamtgläubigerstellung i.S. des § 428 BGB allerdings nur insoweit verbunden, als der Bedachte über den Gegenstand der Zuwendung tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (BFH-Urteile vom 28. November 1984 II R 133/83, BFHE 142, 511, BStBl II 1985, 159; vom 26. September 1990 II R 50/88, BFHE 162, 139, BStBl II 1991, 32, sowie vom 25. Januar 2001 II R 39/98, BFH/NV 2001, 908).
  • FG Münster, 16.02.2006 - 3 K 3639/03

    Einräumung einer Gesamtgläubigerschaft für eine Rente als freigebige Zuwendung

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - II R 33/06
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1184 veröffentlicht.
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die nachträgliche Anrechnung von durch Steuerabzug entrichteten Beträgen und somit um eine Verringerung der Abschlusszahlung oder um die Korrektur einer solchen Anrechnungsverfügung zu Lasten des Steuerpflichtigen geht (BFH, Urteile vom 12.02.2008 - V II R 33/06, juris Rn. 11 f.; vom 27.10.2009 - VII R 51/08, juris Rn. 34; vom 25.10.2011 - VII R 55/10, juris Rn. 16).
  • BFH, 23.11.2011 - II R 33/10

    Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als freigebige Zuwendung

    Dies erfordert, dass der Empfänger über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann; maßgebend hierfür ist ausschließlich die Zivilrechtslage (BFH-Urteile vom 22. August 2007 II R 33/06, BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28; vom 16. Januar 2008 II R 10/06, BFHE 220, 513, BStBl II 2008, 631).

    Maßgeblich ist, wie die Eheleute das Oder-Konto tatsächlich handhaben und hier insbesondere, wie sie die Mittel verwenden, die sie nicht für die laufende Lebensführung benötigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28).

    Konnte bzw. kann auch der Ehegatte, der keine Einzahlungen auf das Oder-Konto leistet, auf die vom anderen Ehegatten geleisteten Mittel zur Bildung eigenen Vermögens zugreifen, kann dies dafür sprechen, dass es bei der gesetzlichen Ausgleichsregel des § 430 BGB bleiben sollte und jeder Ehegatte über den danach auf ihn entfallenden Teil des Kontoguthabens tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28).

  • BFH, 08.06.2021 - II R 23/19

    Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei

    Das Finanzgericht (FG) führte im Wesentlichen aus, die in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.08.2007 - II R 33/06 (BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28) enthaltenen Grundsätze zur Einräumung der Gesamtgläubigerstellung an einem Rentenstammrecht seien auch bezüglich eines Nießbrauchsrechts anzuwenden.

    Ist der Nießbrauch in einem solchen Fall so ausgestaltet, dass den Berechtigten eine Gesamtgläubigerstellung i.S. des § 428 BGB zukommt, beschränkt sich der Gegenstand der Zuwendung an den Dritten auf die Verschaffung dieser Gesamtgläubigerstellung (vgl. zum Rentenstammrecht: BFH-Urteil in BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28, unter II.1.a aa).

    Insoweit wird auf die zu sog. Oderkonten entwickelten und entsprechend anzuwendenden Grundsätze verwiesen (BFH-Urteile in BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28, unter II.2.a; in BFHE 237, 179, BStBl II 2012, 473, Rz 23 f., und vom 29.06.2016 - II R 41/14, BFHE 254, 64, BStBl II 2016, 865, Rz 21).

    Für die Feststellung, ob die Klägerin im Innenverhältnis zu ihrem Ehemann frei über die Erträge aus dem Nießbrauchsrecht hat verfügen können, darf indiziell nicht nur auf die Handhabung des Kontos seit der Einräumung des Nießbrauchs, sondern auch auf die Handhabung in der Zeit davor und auf sich daraus etwa ergebende Unterschiede abgestellt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28, unter II.2.a).

  • FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 654/08

    Einzahlungen auf ein sog. Oder-Konto durch einen Ehegatten als freigebige

    Nach Auffassung der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28) sei es für die Klärung der alleinigen Verfügungsberechtigung von Bedeutung, (1) wie die Eheleute die Kosten der gemeinsamen Lebensführung bestreiten, (2) welche Funktion dabei dem ODER-Konto zukommt und (3) für welche Zwecke der Steuerpflichtige über das Konto verfügt.

    Auch nach dem - insoweit einschränkenden - BFH-Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, (BStBl. II 2008, 28) sei es für die Anerkennung eines abweichenden Innenverhältnisses noch immer erforderlich, dass das tatsächliche Verhalten beider Ehegatten bezüglich des Kontos mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Alleinberechtigung des Ehemanns im Innenverhältnis schließen lasse, um eine Bereicherung der Ehefrau zu verneinen.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 29.11.1989 IVb ZR 4/89, NJW 1990, 705) und des BFH (Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28) gilt auch für Oder-Konten von Ehegatten während intakter Ehe die gesetzliche Zurechnungsregel des § 430 BGB, wonach Gesamtgläubiger im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt sind.

    37 Allerdings scheidet eine Ausgleichspflicht nach § 430 BGB während intakter Ehe der beiden Kontoinhaber im Regelfall aus, da aus ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen, aus Zweck und Handhabung des Kontos oder aus Vorschriften über die eheliche Lebensgemeinschaft hervorgehen bzw. der Beweis einfach zu führen sein dürfte, dass "ein anderes bestimmt ist" (BGH-Urteil vom 29.11.1989 IVB ZR 4/89, NJW 1990, 705; BFH-Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28).

    Für die Zurechnung eines Kontos ist grundsätzlich nicht entscheidend, aus wessen Vermögensbereich das Guthaben ursprünglich stammt (BFH-Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28; Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 10 Rn. 24 m.w.N.).

    (1) Das tatsächliche Verhalten der Klägerin und ihres Ehemannes bezüglich des Kontos müsste mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Alleinberechtigung des Ehemannes im Innenverhältnis schließen lassen, um eine Bereicherung der Klägerin zu verneinen (BFH-Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28).

  • FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 2098/16

    Schenkungsteuer - Unter welchen Voraussetzungen stellt die Übertragung eines

    Mit dem dagegen gerichteten Einspruch vom 15.09.2015 vertrat die Klägerin die Auffassung, der ihr eingeräumte anteilige Nießbrauch stelle keine Schenkung dar, und verwies dazu auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2007 II R 33/06 (BStBl. II 2008, 28).

    Der Fall der Einräumung eines Nießbrauchsrechts sei mit dem dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2007 II R 33/06 zugrunde liegenden Fall nicht vergleichbar, da anders als bei einer Rente die Zuwendung des Nießbrauchs auch mit der Übernahme von Verpflichtungen wie der Tragung öffentlicher und privater Lasten verbunden sei.

    Zur Begründung bezieht er sich auf seine Einspruchsentscheidung und verweist darauf, dass der Fall der Klägerin mit dem der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2007 II R 33/06 zugrunde liegenden Fall nicht vergleichbar sei.

    Die Zuwendung ist freigebig, wenn sie (objektiv) unentgeltlich ist (BFH, Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Die Befugnis zur freien Verfügung braucht im Fall des Rentenstammrechts nicht das Recht als solches zu betreffen, zumal das Stammrecht im Zweifel gemäß § 399 BGB ohnehin nicht übertragbar ist; vielmehr reicht es aus, wenn sich die Befugnis auf die Erträge in Gestalt der Rentenleistungen bezieht (vgl. BFH, Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Dieser nur mittelbare Effekt reicht aus Sicht des Senats aber nicht aus, um eine Zuwendung des Ehemanns der Klägerin an diese oder einen signifikanten Unterschied zu dem dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2007 II R 33/06 zugrunde liegenden Sachverhalt zu begründen.

  • BFH, 06.05.2015 - II R 34/13

    Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt

    Dafür, ob dies der Fall ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (vgl. BFH-Urteile vom 22. August 2007 II R 33/06, BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28; vom 28. Juni 2007 II R 21/05, BFHE 217, 254, BStBl II 2007, 669; vom 18. September 2013 II R 63/11, BFH/NV 2014, 349, Rz 11, und vom 1. Oktober 2014 II R 40/12, BFH/NV 2015, 500, Rz 15, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2008 - II R 10/06

    Keine Schenkungsteuer bei Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung

    Dafür, ob dies der Fall ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (vgl. m.w.N. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 II R 33/06, BStBl II 2008, 28; vom 28. Juni 2007 II R 21/05, BFHE 217, 254, BStBl II 2007, 669).
  • OLG Hamm, 20.01.2017 - 3 UF 225/16

    Ansprüche unter Ehegatten wegen Abhebungen eines Ehegatten von dem gemeinsamen

    Allerdings ist bei intakter Ehe bzgl. eines Oder-Girokontos, von dem im Wesentlichen die gemeinsamen Lebenshaltungskosten bestritten werden, i. d. R. konkludent durch tatsächliches Handeln eine andere Bestimmung i. S. d. genannten Norm getroffen, dass also keine hälftige Ausgleichspflicht besteht, wobei die andere Bestimmung im Zweifel von demjenigen zu beweisen ist, der sich auf sie beruft (vgl. BGH, NJW-RR 1993, S. 2; BFH, NJW 2008, S. 254; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 430 Rn. 2).
  • FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 1654/16

    Erbschaftsteuer: Keine Steuerbefreiung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG für Grundstück

    Dafür, ob dies der Fall ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (vgl. BFH-Urteile vom 22.08.2007 II R 33/06, BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28; vom 16.01.2008 II R 10/06, BFHE 220, 513, BStBl II 2008, 631).
  • BFH, 30.11.2009 - II R 70/06

    Zeitpunkt der Steuerentstehung bei freigebiger Zuwendung eines Kommanditanteils -

    Dafür, ob dies der Fall ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (BFH-Urteile vom 22. August 2007 II R 33/06, BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28; vom 16. Januar 2008 II R 10/06, BFHE 220, 513, BStBl II 2008, 631).
  • FG München, 24.08.2015 - 4 K 3124/12

    Kontoübertragung durch Ehegatten auf liechtensteinische Familienstiftung

  • FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1390/11

    Unentgeltliche Zuwendung unter Ehegatten: Umkehr der Feststellungslast,

  • FG München, 18.08.2015 - 4 K 2442/12

    Freigebige Zuwendung zwischen Ehegatten bei Errichtung einer von Ehegatten nach

  • BFH, 01.10.2014 - II R 40/12

    Schenkungsteuer: Gegenstand der freigebigen Zuwendung bei Übertragung einer

  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 136/19

    Schenkungsteuer: Ehevertrag und Schenkungsteuer

  • FG Düsseldorf, 14.04.2017 - 4 K 2596/16

    Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell -

  • FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13

    Keine Schenkungsteuerpflicht bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

  • FG Münster, 08.07.2009 - 3 K 4778/07
  • BFH, 01.10.2014 - II R 43/14

    Übertragung einer Kommanditbeteiligung als freigebige Zuwendung -

  • FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1403/12

    Schenkung bei Übertragung eines ausländischen Kontos bzw. Depots auf Einzelkonto

  • FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11

    Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Anteilsübertragung unter

  • BFH, 06.05.2015 - II R 35/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 05. 2015 II R 34/13 -

  • FG Nürnberg, 16.06.2016 - 4 K 1902/15

    Nichtangabe einer Kunstsammlung mit erheblichen Wert bei Erklärung der Schenkung

  • BFH, 06.05.2015 - II R 36/13

    Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt -

  • BFH, 31.08.2011 - II B 14/11

    Freigebige Zuwendung zwischen Eheleuten; Divergenz

  • FG Hessen, 23.10.2008 - I K 1923/05

    Schenkung: Zahlung von Geldern einer ausländischen Bank auf das Girokonto und

  • FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 788/13

    Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im

  • FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 185/07

    Einordnung einer Übertragung von Vermögenswerten als vollumfängliche Schenkung an

  • FG Köln, 30.09.2009 - 9 K 2697/08

    Schenkungsteuerliche Erfassung eines ersparten Zinsaufwands sowie

  • FG Nürnberg, 20.07.2023 - 4 K 1222/21

    Ankaufsrecht, Erbbauberechtigter, Erbbaurechtsvertrag, Festsetzungsfrist,

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