Rechtsprechung
BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 13, § 15 Abs. 2 Satz 1
- Judicialis
Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von Klärschlamm
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 13 § 15 Abs. 2 S. 1
Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von Klärschlamm - datenbank.nwb.de
Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von Klärschlamm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft
- Jurion (Leitsatz)
Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Einnahmen für den Transport und die Ausbringung von Klärschlamm; Ausbringung des Klärschlamms mit Maschinen des Gewerbebetriebs auf selbstbewirtschafteten Feldern; Begriff des Klärschlamms; Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit bei Ausüben einer an sich landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betätigung ohne Beziehung zum eigenen Betrieb durch einen Landwirt und Forstwirt; Folge einer außerbetrieblichen Verwendung von Wirtschaftsgütern durch einen Landwirt
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Transport und Aufbringen von Klärschlamm auf eigenbewirtschaftete Felder
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Abgrenzung Land- und Forstwirtschaft von Gewerbebetrieb
- Land- und Forstwirtschaft
- Nebenbetriebe
- Verwertungsbetriebe
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2003 - 5 K 2278/01
- BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
Papierfundstellen
- BFHE 219, 567
- DB 2008, 499
- BStBl II 2008, 356
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 23.01.2013 - XI R 27/11
Klärschlammabfuhren unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 …
Soweit sich das FG auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 2007 IV R 24/05 (BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356) bezogen habe, sei dem entgegenzuhalten, dass die ertragsteuerrechtliche Beurteilung im Rahmen der Umsatzbesteuerung ohne Bedeutung sei.Er verweist hierzu insbesondere auf das BFH-Urteil in BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356.
Soweit der BFH in seinem Urteil in BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356 zu § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes u.a. ausgeführt hat, es könne Bestandteil einer land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion darstellen, wenn ein Landwirt (verwertbaren) Abfall gegen Entgelt der Verursacher abholt und im eigenen Betrieb zur Düngung verwendet, kann dies aus den unter II.2.b angeführten Gründen nicht dazu führen, dass die der Verbandsgemeinde erbrachte Leistung auch umsatzsteuerrechtlich als landwirtschaftliche Dienstleistung einzuordnen wäre.
Denn auf die dafür in dem BFH-Urteil (in BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356) angegebene Begründung, die Erträge stünden "in einem objektiven, wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft", kommt es umsatzsteuerrechtlich nicht an.
- BFH, 27.01.2016 - X R 2/14
Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze
"Betrieblich" veranlasst ist eine Zuwendung von Vermögenswerten dann, wenn ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, unter II.1.a aa, sowie vom 8. November 2007 IV R 24/05, BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356, unter II.2.a). - BFH, 01.12.2010 - IV R 17/09
Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Gewinn …
Betriebseinnahmen sind in Anlehnung an § 8 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 EStG alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (z.B. BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, und vom 2. September 2008 X R 25/07, BFHE 223, 35, BStBl II 2010, 550; Senatsurteil vom 8. November 2007 IV R 24/05, BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356, m.w.N.)."Betrieblich" veranlasst ist eine Zuwendung von Vermögenswerten dann, wenn ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (Senatsurteil in BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356, m.w.N.).
- BFH, 06.03.2013 - II R 55/11
Verwendung einer Zugmaschine i. S. von § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei …
b) In Abgrenzung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur die untergeordnete Bedeutung einer Hilfstätigkeit hat und die gewerbliche Betätigung dem Betrieb das Gepräge gibt (BFH-Urteile vom 16. November 1978 IV R 191/74, BFHE 126, 220, BStBl II 1979, 246; vom 23. September 1988 III R 182/84, BFHE 154, 364, BStBl II 1989, 111; vom 8. November 2007 IV R 24/05, BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356). - FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2011 - 6 K 2287/09
Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 24 UStG für Klärschlammtransport
Da vor dem Ausbringen des Klärschlamms dieser notwendig beim Klärwerk abgeholt und zu den Feldern transportiert werden muss, wird nach Auffassung des Senats auch diese - vorbereitende - Maßnahme im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion erbracht (ebenso z.B. Stefan Heins, HLBS-Report 2009, 10 ff, 12; vgl. auch Prof. Dr. Kanzler, Kommentar zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08.11.2007, IV R 24/05, BFH/NV 2008, 444).Der Senat sieht sich hier auch in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesfinanzhofs, der im Urteil vom 08.11.2007, IV R 24/05, BFH/NV 2008, 444; FR 2008, 633, unter Hinweis auf Meinungen in der Literatur Folgendes ausführte:.
- FG Nürnberg, 07.12.2017 - 6 K 1148/16
Versicherungsnehmer, Leistungen, Fahrzeug, Unfall, Versicherungsleistung, …
"Betrieblich" veranlasst ist eine Zuwendung von Vermögenswerten dann, wenn ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH-Urteile vom 22.07.1988 III R 175/85, BStBl II 1988, 995, sowie vom 08.11.2007 IV R 24/05, BStBl II 2008, 356). - FG Sachsen, 08.03.2018 - 4 K 1048/14 In diesem Kontext hat der BFH es als Bestandteil der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion angesehen, wenn ein Landwirt (verwertbaren) Abfall gegen Entgelt der Verursacher abholt und ihn im eigenen Betrieb zur Düngung verwendet (vgl. BFH-Urteil vom 08.11.2007 IV R 24/05, BStBl II 2008, 356 ).
- FG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 K 170/12
Durchschnittssatzbesteuerung
Betriebseinnahmen sind danach alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (BFH-Urteil vom 8. November 2007 IV R 24/05, BFHE 219, 567, BStBl. II 2008, 356).