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   BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06   

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https://dejure.org/2007,678
BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06 (https://dejure.org/2007,678)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2007 - IX R 39/06 (https://dejure.org/2007,678)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2007 - IX R 39/06 (https://dejure.org/2007,678)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 22 Nr. 3

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3
    Sonstige Einkünfte; Preisgeld für Teilnahme an Fernsehshow

  • datenbank.nwb.de

    Preisgelder für die Teilnahme an Fernsehshow als sonstige Einkünfte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerpflichtige Preisgelder für die Teilnahme an einer Fernsehshow ? Abgrenzung zu steuerfreien Rennwettgewinnen ? Wiederholungsabsicht nicht erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonstige Einkünfte - Preisgeld für Teilnahme an Reality-TV-Produktion

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preisgelder für die Fernsehshow

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerbarkeit der Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte; Preisgeld als Entgelt für eine Leistung gegenüber einem Produzenten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fernsehpreisgelder steuerpflichtig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Preisgeld in einer Fernsehshow ist Entgelt für eine vertraglich vereinbarte Leistung und damit steuerpflichtig

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte zu versteuern

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fernsehshow-Kandidaten müssen Preisgelder als sonstige Einkünfte versteuern

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Steuerpflichtige TV-Preisgelder

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte zu versteuern

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Der Preis ist heiß - Heute schon gewonnen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte zu versteuern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kandidat an einer Fernsehshow muss 250.000€ als sonstige Einkünfte versteuern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow sind als sonstige Einkünfte zu versteuern - Preisgeld in Höhe von 250.000 € ist als Entgelt für vertraglich vereinbarte Leistung anzusehen

Besprechungen u.ä. (2)

  • nennen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Preisgelder aus Fernsehshows sind zu versteuern

  • nwb-experten-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wie gewonnen so zerronnen - Kein Zuhause im Glück bei Renovierungsshows

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG
    Allgemeiner Überblick
    Glücksspiel, Gewinne
    Glückspielgewinne
    Definition
    Preisgelder
    Einkommensteuer
    Einzelfälle-ABC
    Dating-Show

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3, EStG § 2 Abs 1 Nr 7
    Preisgeld; Sonstige Einkünfte; Spielgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 67
  • NJW 2008, 1552
  • DB 2008, 615
  • BStBl II 2008, 469
  • afp 2008, 235
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.07.1990 - IV R 82/89

    Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und "Liebhaberei" bei einem

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06
    Weder die Spieltätigkeit noch der Spieleinsatz stellen Leistungen dar, die durch den Spielgewinn vergütet werden (BFH-Urteil vom 19. Juli 1990 IV R 82/89, BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333, unter 2., m.w.N.).

    Dementsprechend hat der BFH gewonnene Preise aus der Teilnahme an Pferderennen als Gegenleistung für die Teilnahme an einer Unterhaltungsveranstaltung den Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG zugerechnet (BFH-Urteil in BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333).

    Stellt sich danach die Chance, den für die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ausgesetzten Preis zu gewinnen, als Gegenleistung für die Teilnahme dar, so kommt es für die Beantwortung der Steuerbarkeit des tatsächlich erzielten Preisgeldes entgegen der Auffassung der Klägerin nicht darauf an, wie groß die Gewinnchance ist (BFH-Urteil in BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333).

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 59/91

    Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06
    Deshalb kann sich die Klägerin für ihre abweichende Auffassung auch nicht unter Hinweis auf das Schrifttum zur Besteuerung von Amateursportlern (vgl. Reisch/Reichhardt/Urbanke, Der Betrieb 1988, 359; Enneking/ Denk, Deutsches Steuerrecht 1996, 450) auf die Rechtsprechung des BFH berufen, nach der Amateursportvereine für ihre Sportler trotz gelegentlich erzielter Preise wegen fehlender Einkünfteerzielung nach § 19 Abs. 1 EStG nicht lohnsteuerabzugspflichtig sind (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 59/91, BFHE 170, 48, BStBl II 1993, 303); denn nur für die Einkünfte nach § 19 Abs. 1 EStG oder ggf. (bei selbständigen Berufssportlern) nach § 15 EStG kommt es --anders als für die hier streitigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG-- auch auf die Absicht der Wiederholung hinsichtlich der Erzielung von Preisen an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 170, 48, BStBl II 1993, 303).
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02

    Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06
    Eine (sonstige) Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im privaten Bereich betrifft (vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, m.w.N.), Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und eine Gegenleistung auslöst.
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 13/02

    Als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision nach § 22

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06
    Entscheidend ist danach, ob die Gegenleistung (das Entgelt) durch das Verhalten des Steuerpflichtigen veranlasst ist; dafür genügt schon die Annahme einer für das Verhalten gewährten Gegenleistung (BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05

    Versicherungsvertrag - Vermittlungsprovision

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06
    c) Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf das Schrifttum (Leisner-Egensperger, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Rz D 120; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 26. Aufl., § 22 Rz 150 "Preise"; Zugmaier in Herrmann/Heuer/Raupach, § 2 EStG Rz 80 "Preise", "Preisausschreiben", "Spielgewinne") geltend macht, die Teilnahme an Fernsehshows und Radioquizsendungen könne nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sein, wenn sie nur "gelegentlich" erfolge, kann diesem Einwand schon deshalb nicht gefolgt werden, weil der Tatbestand der Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung auch bei nur einmaliger Tätigkeit gegeben ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 2004 IX R 39/01, BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072, und vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).
  • BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01

    Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06
    c) Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf das Schrifttum (Leisner-Egensperger, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Rz D 120; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 26. Aufl., § 22 Rz 150 "Preise"; Zugmaier in Herrmann/Heuer/Raupach, § 2 EStG Rz 80 "Preise", "Preisausschreiben", "Spielgewinne") geltend macht, die Teilnahme an Fernsehshows und Radioquizsendungen könne nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sein, wenn sie nur "gelegentlich" erfolge, kann diesem Einwand schon deshalb nicht gefolgt werden, weil der Tatbestand der Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung auch bei nur einmaliger Tätigkeit gegeben ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 2004 IX R 39/01, BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072, und vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 159/05

    Steuerbarkeit erfolgsabhängiger "Preisgelder" in Fernseh-Shows

    Auszug aus BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06
    Auf die dagegen erhobene Klage hob das Finanzgericht (FG) den zwischenzeitlich von den Beteiligten zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Einkommensteuerbescheid für 2004 (Streitjahr) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1328 veröffentlichten Urteil auf, soweit das an die Angehörigen gezahlte Preisgeld in Höhe von 250 000 EUR den Einkünften der Klägerin nach § 22 Nr. 3 EStG zugerechnet worden war; im Übrigen wies es die Klage als unbegründet ab.
  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Denn dort stellen weder die Spieltätigkeit noch der Spieleinsatz Leistungen dar, die durch den Spielgewinn vergütet werden (s. dazu z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 622, unter II.1., m.w.N. zur Rechtsprechung des RFH; vom 19. Juli 1990 IV R 82/89, BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333, unter 2., zu Einkünften aus dem Betrieb eines Trabrennstalls, und vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, unter II.2.a, zu Preisgeldern für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow; in allen drei Fällen wurde das Vorliegen eines Gewerbebetriebs i.S. des § 15 Abs. 2 EStG bzw. einer Leistungsbeziehung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG allerdings bejaht).

    Ebenfalls keinen Widerspruch, sondern vielmehr eine Bestätigung findet die vom FG vertretene Rechtsauffassung in dem bereits zitierten BFH-Urteil zur Steuerbarkeit von Preisgeldern für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow in BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469.

  • BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des

    d) Das unterscheidet Einnahmen, um die es hier geht, von solchen aus (Sport-)Wetten, Lotterie- und anderen Glücksspielen, soweit sie außerhalb einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit anfallen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469; vom 11. November 1993 XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622; vom 19. Juli 1990 IV R 82/89, BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333, unter 2.; BFH-Beschluss vom 28. Juni 1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743, m.w.N.; zu Spielgewinnen und Preisgeldern: Schmidt/Liebig, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1995, 162, 169 ff.; Ismer, Finanz-Rundschau --FR-- 2007, 235; Theisen/Raßhofer, Festschrift für Spindler, 2011, S. 819; s.a. § 3 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags NRW).

    Im Übrigen kommt es entgegen der Ansicht des Klägers nicht darauf an, wie groß die Gewinnchance ist (BFH-Urteile in BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, und in BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333; Schmidt/Liebig, StuW 1995, 162, 163, 169); ebenso ist ein (positiver) Erwartungswert unmaßgeblich (Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 22 Rz 131 a.E.; a.A. Ismer, FR 2007, 235, 238, 240).

  • FG Köln, 28.02.2019 - 1 V 2304/18

    "Zuhause im Glück" - Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig

    Auch eine nur einmalige Tätigkeit kann den Tatbestand erfüllen (BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 39/06, BStBl II 2008, 469 m.w.N.).

    Sie muss vielmehr das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit oder Vermögensnutzung sein und setzt damit ein erwerbswirtschaftliches Verhalten im Sinne von § 2 EStG voraus (BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253 unter II.2.c), das bspw. bei Wetten, Lotterien und anderen Glücksspielen nicht vorliegt, soweit sie außerhalb einer betrieblichen und beruflichen Tätigkeit anfallen (BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469).

  • BGH, 06.09.2016 - 1 StR 575/15

    Urteil gegen Steuerberater eines früheren Vorstandsmitglieds der BayernLB

    Eine solche Leistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vorgangs sein kann und eine Gegenleistung auslöst (vgl. z.B. Urteile vom 25. Februar 2009 - IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253, unter II.2., und vom 28. November 2007 - IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, unter II.1., jeweils mwN).
  • BFH, 23.04.2009 - VI R 39/08

    Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn

    Zwar ist eine solche Leistung jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im privaten Bereich betrifft, Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und eine Gegenleistung auslöst (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, m.w.N.).

    Entscheidend ist danach, ob die Gegenleistung (das Entgelt) --wofür im Streitfall auch einiges spricht-- durch das Verhalten des Steuerpflichtigen veranlasst ist; dafür genügt schon die Annahme einer für das Verhalten gewährten Gegenleistung (z.B. BFH-Urteile vom 21. September 2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44, und vom 8. Mai 2008 VI R 50/05, BFHE 221, 157, BStBl II 2008, 868; in BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469).

  • FG Köln, 29.10.2009 - 15 K 2917/06

    "Big-Brother-Gewinn" einkommensteuerpflichtig

    Dabei kann der erkennende Senat hier offen lassen, ob er der allgemeinen Aussage des IX. Senates im Urteil in BFHE 220, 67 folgen könnte, dass stets allein die Teilnahme an "Shows der hier zu beurteilenden Art", eine Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG darstellt, nur weil diese sich als Unterhaltungssendungen darstellen, "die nahezu ausschließlich von der Mitwirkung von Kandidaten "leben" -auch wenn sich das Interesse des Publikums ... gleichermaßen auf das mögliche Scheitern der Kandidaten richtet- und nur deshalb den Veranstalter veranlassen, ihnen für ihre Teilnahme eine Chance auf einen (hohen) Preis einzuräumen" (BFH, a.a.O.).

    Der erkennende Senat berücksichtigt dabei insoweit auch die Befürchtung des Klägers, bei strikter Anwendung des § 22 Nr. 3 EStG im Sinne des Urteils in BFHE 220, 67 werde die Einkommensteuer zu einer "allgemeinen Bereicherungs- und Abschöpfungssteuer" verkommen.

    Im entschiedenen Fall IX R 39/06 hatte die dortige Klägerin die Aufgabe, ihre Familie dazu zu bringen, zur Hochzeitsfeier mit ihrem angeblichen Verlobten zu erscheinen.

    Dies bejaht auch Aweh (EStB 2008, 131), der darin jedoch gerade unter Hinweis auf die vom BFH hervorgehobene Teilnahme an speziellen Sendungen eine Ausnahme sieht.

  • FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12

    Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte

    Stellt sich nämlich die Chance auf die Erlangung des Spielgewinns als Gegenleistung für die Teilnahme am Kartenspiel in einem Spielcasino dar, kommt es für die Beantwortung der Steuerbarkeit des tatsächlich erzielten Preisgeldes entgegen der Auffassung des Klägers nicht darauf an, wie groß die Gewinnchance ist (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.2007 - IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, m.w.N.; Schmittmann, ZfWG 2014, 153, 156).
  • FG Köln, 26.09.2013 - 13 K 3908/09

    Kosten für hochwertige Tombolapreise nicht von der Steuer absetzbar

    Bei Preisgeldern einer Fernsehshow (BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469) oder dem Projektgewinn von "Big Brother" (BFH-Urteil vom 24. April 2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581) hat er im Bereich der sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ähnlich entschieden, dass der Gewinn selbst und nicht die vorgelagerte Gewinnchance zu versteuern sei.
  • FG Münster, 15.01.2014 - 4 K 1215/12

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow ist steuerpflichtig!

    Auch eine nur einmalige Tätigkeit kann den Tatbestand erfüllen (BFH-Urteil vom 28.11.2007 IX R 39/06, BStBl II 2008, 469 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund hat der BFH das ausgelobte Preisgeld für die Teilnahme an Unterhaltungssendungen, die nahezu ausschließlich von der Mitwirkung der Kandidaten leben, als Gegenleistung für Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG angesehen (BFH-Urteile vom 28.11.2007 IX R 39/06, BStBl II 2008, 469).

  • BFH, 13.03.2018 - IX R 18/17

    Einkünfte aus Leistungen - "Break Fee"

    Preisgelder, Aufwandspauschalen sowie während des Aufenthalts in den Produktionsräumen gezahlte Verpflichtungsgelder für die Teilnahme an einer Fernsehshow stellen sich danach als Gegenleistung für die Teilnahme an der Show dar, auch wenn die Aussicht auf den Erhalt der Gegenleistung ex ante ungewiss ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, und in BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581; BFH-Beschluss vom 16. Juni 2014 IX B 22/14, BFH/NV 2014, 1540).
  • BFH, 16.06.2014 - IX B 22/14

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte

  • BFH, 11.12.2020 - IX R 33/18

    Facharztausbildung - "Thüringen-Stipendium" - Wiedereinsetzung

  • BFH, 19.03.2013 - IX R 65/10

    Abgrenzung zwischen nichtsteuerbarer Vermögensentschädigung und steuerbarem

  • FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 101/18

    Besteuerung von Geldzuwendungen im Zusammenhang mit nachbarschaftlichen

  • FG Köln, 11.06.2015 - 13 K 3023/13

    "Räuberischer Aktionär" erzielt umsatzsteuerpflichtige sonstige Einkünfte

  • FG Nürnberg, 29.07.2014 - 7 K 784/13

    Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale für Fahrten

  • FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07

    Beteiligung an Schenkkreisen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3

  • FG Sachsen, 09.12.2020 - 4 K 198/18

    Steuerbarkeit von erlangten Renovierungs- und Umbaumaßnahmen im Rahmen eines

  • FG München, 23.02.2016 - 5 K 2578/13

    Einkommensteuerpflichtigkeit einer Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers im

  • FG Köln, 12.06.2013 - 4 K 759/10

    Bundesbeamter muss Preisgeld aus Ideenwettbewerb als Arbeitslohn versteuern

  • FG Baden-Württemberg, 09.09.2014 - 6 K 4193/12

    Abfluss der durch ein Sollsaldo auf dem Kontokorrentkonto einer AG entstandenen

  • FG Münster, 18.01.2010 - 5 K 1986/06

    Erlöse an einem sog. "Schenkkreis" als sonstige Einkünfte

  • FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13

    Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung für Fluglärm: Anspruchsverzicht des

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2014 - 6 K 4193/12

    Abfluss von Zinsaufwendungen bei den Werbungskosten aus Vermietung und

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