Rechtsprechung
BFH, 17.10.2007 - I R 61/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
Auswirkung von Rückstellungsverboten auf Veräußerungsgewinn
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 5 Abs. 4, Abs. 4a, § 16 Abs. 2
- Betriebs-Berater
Auswirkung von Rückstellungsverboten auf Veräußerungsgewinn
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 5 Abs. 4, Abs. 4a § 16 Abs. 2
Auswirkung von Rückstellungsverboten auf Veräußerungsgewinn - datenbank.nwb.de
Auswirkung von Rückstellungsverboten auf Veräußerungsgewinn
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verkauf des Geschäftsbetriebs einer GmbH ? Ermittlung des Gewinns aus der Betriebsveräußerung ? Berücksichtigung von Rückstellungen, für die bei der Ermittlung des laufenden Gewinns ein Rückstellungsverbot besteht ? Tatsächliche Realisierung der aus der Rückstellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückstellungsverbote und Veräußerungsgewinn
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Behandlung der vom Erwerber übernommenen aufgrund von Rückstellungsverboten nicht passivierten betrieblichen Verbindlichkeiten bei der Berechnung des Gewinns aus einer Betriebsveräußerung ; Bemessung des Werts des Betriebsvermögens bei der Ermittlung des ...
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Veräußerungsgewinn und Rückstellungsverbote
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auswirkung von Rückstellungsverboten auf Veräußerungsgewinn
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Rückstellungen
- Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- Die Rückstellungen im Einzelnen
- Erläuterungen zu den Rückstellungen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 02.06.2005 - 6 K 247/03
- BFH, 17.10.2007 - I R 61/06
Papierfundstellen
- BFHE 219, 529
- BB 2008, 1087
- BB 2009, 41
- DB 2008, 1073
- BStBl II 2008, 555
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 12.01.1983 - IV R 180/80
Zur Ermittlung des Veräußerungspreises i. S. von § 16 Abs. 2 EStG
Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 61/06
Im Unterschied zu den passivierten Verbindlichkeiten (vgl. oben II.3.b zur Nettomethode) wirkt sich deren Bestehen auch nicht wertmindernd auf das nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG 1997 zu ermittelnde Betriebsvermögen aus, so dass die übernommenen nicht passivierten Verbindlichkeiten zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns grundsätzlich zum Veräußerungspreis hinzugerechnet werden müssen (BFH-Urteil vom 12. Januar 1983 IV R 180/80, BFHE 137, 481, BStBl II 1983, 595;… Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rz 266; Kobor in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 16 EStG Rz 308; Blümich/Stuhrmann, EStG, KStG, GewStG, § 16 EStG Rz 389).bb) Der Senat weicht damit nicht i.S. von § 11 Abs. 2 FGO vom Urteil des IV. Senats in BFHE 137, 481, BStBl II 1983, 595 ab.
- BFH, 17.12.1975 - I R 29/74
Eine Aufgabe-Entschädigung gehört nicht zum Gewerbeertrag, wenn sie dem …
Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 61/06
c) Der Veräußerungspreis gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG 1997 umfasst die Gesamtheit der Vorteile, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen (Senatsurteil vom 17. Dezember 1975 I R 29/74, BFHE 117, 483, BStBl II 1976, 224). - BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 61/06
Zwar ist die Übernahme zu Recht nicht bilanzierter Verbindlichkeiten Teil des vom Erwerber zu entrichtenden Entgelts (vgl. zum Entgeltcharakter der Schuldübernahme Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).
- FG Baden-Württemberg, 02.06.2005 - 6 K 247/03
Ermittlung der Höhe des Veräußerungsgewinns bei Übernahme von betrieblichen, vom …
Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 61/06
Sein Urteil vom 2. Juni 2005 6 K 247/03 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1715 abgedruckt. - BFH, 21.03.2002 - IV R 1/01
Veräußerungsgewinne bei beendeter Zugewinngemeinschaft
Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 61/06
Er berücksichtigt mithin auch die vom Erwerber übernommenen Schulden, die in der Konsequenz den Veräußerungspreis nicht erhöhen dürfen ("Nettomethode", vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 1991 VIII R 315/84, BFHE 166, 7, BStBl II 1992, 472; BFH-Urteil vom 21. März 2002 IV R 1/01, BFHE 198, 537, BStBl II 2002, 519;… Reiß in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 16 Rz 410;… offenlassend Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 312). - BFH, 26.03.1991 - VIII R 315/84
Wirkt die Inanspruchnahme des Betriebsveräußerers aus einem Grundpfandrecht …
Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 61/06
Er berücksichtigt mithin auch die vom Erwerber übernommenen Schulden, die in der Konsequenz den Veräußerungspreis nicht erhöhen dürfen ("Nettomethode", vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 1991 VIII R 315/84, BFHE 166, 7, BStBl II 1992, 472; BFH-Urteil vom 21. März 2002 IV R 1/01, BFHE 198, 537, BStBl II 2002, 519;… Reiß in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 16 Rz 410;… offenlassend Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 312).
- FG Sachsen-Anhalt, 25.09.2014 - 6 K 1008/08
Fortbestehen einer Betriebsaufspaltung trotz Meinungsverschiedenheiten zwischen …
So könne aus dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 (Az. I R 61/06) und dem BFH-Beschluss vom 05. Juli 1990 (GrS 4-6/89) abgeleitet werden, dass die Verbindlichkeiten nicht bei der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung hinzugerechnet werden dürften.Der Veräußerungspreis gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG umfasst die Gesamtheit der Vorteile, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 61/06, BFHE 219, 529, BStBl II 2008, 555).
Die von den Klägern zitierten Entscheidungen des BFH (Urteil vom 17. Oktober 2007 - I R 61/06 - und Beschluss vom 05. Juli 1990 - GrS 4-6/89) stehen nicht entgegen.
In dem weiteren vom Kläger zitierten Urteil vom 17. Oktober 2007 - I R 61/06 hat der BFH lediglich entschieden, dass - abweichend von dem Grundsatz, nach dem im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsgewinns vom Erwerber übernommene Freistellungspflichten hinsichtlich geschäftlicher und privater Verbindlichkeiten des Veräußerers als Teil des Veräußerungspreises anzusehen sind -, in dem entschiedenen Einzelfall steuerrechtlich zu Recht aufgrund bestehender Bilanzierungsverbote nicht bilanzierte Verbindlichkeiten nicht zum Veräußerungspreis hinzugerechnet werden sollen, wenn dies im Einzelfall zu unkorrekten Ergebnissen führt.
Da diese mit den Verlusten verbundene Vermögensminderung steuerlich bislang nicht erfasst worden sei, sei sie im Rahmen der Bemessung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen (BFH- Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 61/06, BFHE 219, 529, BStBl II 2008, 555).
- BFH, 16.12.2009 - I R 102/08
Passivierung "angeschaffter" Drohverlustrückstellungen
Denn auch die Übernahme steuerrechtlich zu Recht nicht bilanzierter Verbindlichkeiten ist Teil des vom Erwerber zu entrichtenden Entgelts (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 I R 61/06, BFHE 219, 529, BStBl II 2008, 555, m. w. N.) und erhöht mithin dessen Anschaffungskosten. - BFH, 14.12.2011 - I R 72/10
Passivierung "angeschaffter" Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot
Denn auch die Übernahme steuerrechtlich zu Recht nicht bilanzierter Verbindlichkeiten ist Teil des vom Erwerber zu entrichtenden Entgelts (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 I R 61/06, BFHE 219, 529, BStBl II 2008, 555, m.w.N.) und erhöht mithin dessen Anschaffungskosten.
- BFH, 12.12.2012 - I R 28/11
Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen - Ansatz mit den Anschaffungskosten - …
Denn auch die Übernahme steuerrechtlich zu Recht nicht bilanzierter Verbindlichkeiten ist Teil des vom Erwerber zu entrichtenden Entgelts (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 I R 61/06, BFHE 219, 529, BStBl II 2008, 555, m.w.N.) und erhöht mithin dessen Anschaffungskosten. - BFH, 12.12.2012 - I R 69/11
Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen - Verlustrücktrag bei …
Denn auch die Übernahme steuerrechtlich zu Recht nicht bilanzierter Verbindlichkeiten ist Teil des vom Erwerber zu entrichtenden Entgelts (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 I R 61/06, BFHE 219, 529, BStBl II 2008, 555, m.w.N.) und erhöht mithin dessen Anschaffungskosten. - FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 7287/00
Neutralität von Anschaffungsvorgängen; Passivierungsverbot bei Betriebserwerb; …
Denn auch die Übernahme steuerrechtlich zu Recht nicht bilanzierter Verbindlichkeiten ist Teil des vom Erwerber zu entrichtenden Entgelts (vgl. BFH Urteil vom 17. Oktober 2007 I R 61/06, BFHE 219, 529, BStBl II 2008, 555, m.w.N.) - wie im Streitfall - und erhöht mithin die Anschaffungskosten. - FG Düsseldorf, 09.09.2008 - 6 K 1161/04
Auflösung einer im Zuge eines Asset Deals übernommenen Drohverlustrückstellung
Denn der Gesetzgeber wollte mit dem Verbot der Bildung von Drohverlustrückstellungen vermeiden, dass Verluste, die zwar wahrscheinlich sind, sich aber erst in den folgenden Veranlagungszeiträumen realisieren, bereits in früheren Veranlagungszeiträumen steuermindernd gebildet werden dürfen (vgl. BFH vom 17. Oktober 2007 I R 61/06, BStBl II 2008, 555; zum Wesen der Rückstellung im Rahmen des Vorsichtsprinzips vgl. Lambrecht in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 5 Anm. D1).