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   BFH, 16.01.2008 - II R 45/05   

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https://dejure.org/2008,1189
BFH, 16.01.2008 - II R 45/05 (https://dejure.org/2008,1189)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2008 - II R 45/05 (https://dejure.org/2008,1189)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - II R 45/05 (https://dejure.org/2008,1189)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EG Art. 56 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3, Art. 234 Abs. 3; EGV Art. 73b Abs. 1, Art. 73d Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3; ErbStG § 21 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1; BewG § 121

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EG Art. 56 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3, Art. 234 Abs. 3; EGV Art. 73b Abs. 1, Art. 73d Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3; ErbStG § 21 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1; BewG § 121

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer auch noch bei Erbfällen des Jahres 1999; Anrechenbarkeit von in Spanien angelegtem Kapitalvermögen; In Spanien angelegtes Kapitalvermögen als Auslandsvermögen i.S.d. § 121 Bewertungsgesetz (BewG); ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer - Vorlage an den EuGH

  • Betriebs-Berater

    Erwerb von Kapitalforderungen - Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer - Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit

  • Judicialis

    EG Art. 56 Abs. 1; ; EG Art. ... 58 Abs. 1 Buchst. a; ; EG Art. 58 Abs. 3; ; EG Art. 234 Abs. 3; ; EGV Art. 73b Abs. 1; ; EGV Art. 73d Abs. 1 Buchst. a; ; EGV Art. 73d Abs. 3; ; ErbStG § 21 Abs. 1; ; ErbStG § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; BewG § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Erwerb von Kapitalforderungen; Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer; Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Erwerb von Kapitalforderungen; Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer; Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Erwerb von Kapitalforderungen ? Anrechnung spanischer ErbSt auf die deutsche ErbSt ? Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbschaftsteuer aus spanische Bankguthaben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit Erbschaftsteuer gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den EuGH: Dürfen Bankguthaben im EU-Ausland doppelt mit Erbschaftsteuer belastet werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und spanischer Erbschaftsteuer gegen europäisches Recht? - Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 21 Abs 2 Nr 1, BewG § 121, EG Art 56, EG Art 58
    Anrechnung; Ausländische Steuer; Bankkonto; Erbschaftsteuer; Europarecht; Niederlassungsfreiheit; Spanien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 423
  • FamRZ 2008, 888
  • BB 2008, 255
  • BB 2008, 527
  • DB 2008, 622
  • BStBl II 2008, 623
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG München, 06.07.2005 - 4 K 3290/03

    Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG; Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
    Das Finanzgericht (FG) war mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 59 veröffentlichten Urteil der Ansicht, eine Anrechnung der spanischen Erbschaftsteuer gemäß § 21 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) komme gemäß Abs. 2 Nr. 1 der Vorschrift nicht in Betracht, da das in Spanien angelegte Kapitalvermögen nicht unter § 121 des Bewertungsgesetzes (BewG) falle und daher kein Auslandsvermögen sei.
  • BFH, 11.04.2006 - II R 35/05

    Vereinbarkeit des § 31 BewG sowie des § 13a ErbStG mit der Freiheit des

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
    Der Streitfall unterscheidet sich von dem Sachverhalt, der dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 11. April 2006 II R 35/05 (BFHE 213, 110, BStBl II 2006, 627) zugrunde lag, darin, dass eine Anrechnung der ausländischen Steuer wegen der aus § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 121 BewG sich ergebenden gegenständlichen Beschränkung der Anrechnungsregelung nicht möglich ist.
  • BFH, 05.05.2004 - II R 33/02

    Gemeinschaftswidrigkeit von § 13 a Abs. 4 Nr. 2 ErbStG

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
    Für seine gegenteilige Ansicht berufe sich das FG zu Unrecht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Mai 2004 II R 33/02 (BFH/NV 2004, 1279).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvL 11/82

    Gewerbeordnung : § 124b GewO als vorkonstitutionelles Recht

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
    Eine solche Bekanntmachung ist kein konstitutiver Akt des Gesetzgebers und stellt keine Neuverkündung dar (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1983 2 BvL 11/82, BVerfGE 64, 217, 221).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
    Sollte ein grundsätzlich vom deutschen Fiskus zu beseitigender Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vorliegen, stellte sich die weitere Frage, ob dieser noch durch den nationalen Steuervorbehalt des Art. 73d Abs. 1 Buchst. a EGV/ Art. 58 Abs. 1 Buchst. a EG in der Auslegung der Schlussakte zum Vertrag von Maastricht (ABlEG Nr. C 191/95, Erklärung zu Art. 73d des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) gedeckt wäre.
  • EuGH, 11.12.2003 - C-364/01

    Barbier

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
    Denn eine solche (potenzielle) Belastung kann einen Inländer von der Kapitalanlage in einem anderen Mitgliedstaat abhalten und dazu bewegen, das Kapital stattdessen im Inland anzulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Dezember 2003 Rs. C-364/01, Barbier, Slg. 2003, I-15013).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
    a) Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; diese müssen aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 11. August 1995 Rs. C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493 Rz 16, sowie vom 10. März 2005 Rs. C-39/04, Laboratoires Fournier SA, Slg. 2005, I-2057 Rz 14).
  • EuGH, 10.03.2005 - C-39/04

    Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs

    Auszug aus BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
    a) Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; diese müssen aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 11. August 1995 Rs. C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493 Rz 16, sowie vom 10. März 2005 Rs. C-39/04, Laboratoires Fournier SA, Slg. 2005, I-2057 Rz 14).
  • BFH, 19.06.2013 - II R 10/12

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines

    Private Guthaben von Inländern bei ausländischen Banken rechnen danach nicht zum Auslandsvermögen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 2008 II R 45/05, BFHE 218, 423, BStBl II 2008, 623).
  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 7 K 3551/13

    Berücksichtigung von in Frankreich angelegtem Kapitalvermögen und der darauf

    Das Gericht hatte das Ruhen des Verfahrens bis zum Ergehen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren C-67/08 sowie einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes in den Verfahren II R 45/05 und II R 10/12 angeordnet.

    Daraus ergibt sich jedoch, dass private Guthaben von Inländern bei ausländischen Banken nicht zum Auslandsvermögen gehören (s. BFH- Beschluss vom 16. Januar 2008 II R 45/05, BFHE 218, 423, BStBl II 2008, 623).

  • FG Köln, 23.04.2009 - 9 K 47/07

    Anrechnung von Schenkungsteuer im Rahmen der Berücksichtigung früherer Erwerbe

    (vgl. zu den allgemeinen Regelungsgrundlagen des § 21 ErbStG nur den Vorlagebeschluss des BFH vom 16. Januar 2008 II R 45/05, BStBl II 2008, 623).
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