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   BFH, 24.01.2008 - V R 36/06   

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https://dejure.org/2008,2619
BFH, 24.01.2008 - V R 36/06 (https://dejure.org/2008,2619)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2008 - V R 36/06 (https://dejure.org/2008,2619)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - V R 36/06 (https://dejure.org/2008,2619)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO § 125 Abs. 5; FGO § 41

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Verwaltungsakts; Interesse des Klägers an der baldigen Feststellung; Gesetzlich nicht vorgesehenes Vorverfahren als Zulässigkeitsschranke

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 125 Abs. 5; FGO § 41

  • Judicialis

    AO § 125 Abs. 5; ; FGO § 41

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 125 Abs. 5; FGO § 41
    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Verwaltungsakts; Interesse des Klägers an der baldigen Feststellung; Gesetzlich nicht vorgesehenes Vorverfahren als Zulässigkeitsschranke

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Verwaltungsakts ? Gesetzlich nicht vorgesehenes Vorverfahren keine Zulässigkeitsschranke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtigkeits-Feststellungsklage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Nichtigkeits-Feststellungsklage nach § 41 Finanzgerichtsordnung (FGO) vor Durchführung eines Antragsverfahrens nach § 125 Abs. 5 Abgabenordnung (AO); Zulässigkeit einer Nichtigkeits-Feststellungsklage vor der Bescheidung des Finanzamtes über einen vom ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Klage zur Feststellung der Nichtigkeit eines Bescheids

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 125 Abs 5, FGO § 41 Abs 1
    Bescheid; Feststellungsklage; Nichtigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 208
  • DB 2008, 1026
  • AnwBl 2008, 164
  • BStBl II 2008, 686
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.10.1985 - VII R 185/83

    Feststellung der Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - V R 36/06
    Die Erhebung der Nichtigkeitsklage sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Oktober 1985 VII R 185/83 (BFH/NV 1986, 720) auch ohne vorherigen Antrag nach § 125 Abs. 5 AO beim FA zulässig.

    Wenn nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 720 eine Feststellungsklage auch ohne vorherigen Antrag nach § 125 Abs. 5 AO zulässig sei, könne nichts anderes gelten, wenn ein freiwillig gestellter Antrag beim FA noch nicht beschieden worden sei.

    Die Rechtsauffassung des VII. Senates des BFH (Urteil in BFH/NV 1986, 720) werde in der Literatur nicht geteilt (Frotscher in Schwarz, AO, § 125 Rz 11; Rozek in Hübschmann/ Hepp/Spitaler --HHSp--, § 125 AO Rz 106; Pahlke in Pahlke/ Koenig, Abgabenordnung, § 125 Rz 40; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 10. Aufl., § 44 Rz 64, 66).

    Offen bleiben kann hierbei, ob dies bereits daraus folgt, dass nach der Rechtsprechung des BFH sowie einer Mindermeinung in der Literatur in der Feststellung des FA über die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes nur eine unverbindliche, deklaratorische Wissenserklärung ohne Regelungsgehalt zu sehen sein soll, die dem Kläger keinen dem Klageverfahren gleichwertigen Rechtsschutz biete (so BFH-Urteile in BFH/NV 1986, 720; vom 15. November 1991 VI R 81/89, BFHE 165, 566, BStBl II 1992, 224; vom 21. Juni 2005 X B 72/05, BFH/NV 2005, 1490; vom 22. August 2007 II R 44/05, BFH/NV 2007, 2379; Kühn/ v.Wedelstädt, 18. Aufl., AO, § 125 Rz 24; Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl., § 125 Rz 13) oder ob nicht vielmehr --wozu auch der Senat neigt-- entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) sowie der herrschenden Meinung der Rechtslehre von einem die Behörde bindenden, feststellenden Verwaltungsakt auszugehen ist (BSG-Urteil vom 23. Februar 1989 11/7 RAr 103/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1989, 902; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 124 AO Rz 25; Rozek in HHSp, § 125 AO Rz 106; Frotscher in Schwarz, AO, § 125 Rz 11; Pahlke in Pahlke/König, a.a.O., § 125 Rz 40).

  • BFH, 10.11.1987 - VIII R 94/87

    Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung zur Prüfung der Feststellung der

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - V R 36/06
    Das besondere Feststellungsinteresse ist bei einem Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes zwar grundsätzlich gegeben, weil von einem nichtigen Verwaltungsakt der Rechtsschein der Wirksamkeit ausgehen kann und die Gefahr besteht, dass sich das FA bei unklarer Rechtslage eines nicht gegebenen Rechtsanspruchs berühmt (BFH-Urteil vom 10. November 1987 VIII R 94/87, BFH/NV 1988, 214; Tipke/Kruse, a.a.O., § 41 FGO Rz 8).
  • BFH, 22.08.2007 - II R 44/05

    Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid - Fehlender Grund bei

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - V R 36/06
    Offen bleiben kann hierbei, ob dies bereits daraus folgt, dass nach der Rechtsprechung des BFH sowie einer Mindermeinung in der Literatur in der Feststellung des FA über die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes nur eine unverbindliche, deklaratorische Wissenserklärung ohne Regelungsgehalt zu sehen sein soll, die dem Kläger keinen dem Klageverfahren gleichwertigen Rechtsschutz biete (so BFH-Urteile in BFH/NV 1986, 720; vom 15. November 1991 VI R 81/89, BFHE 165, 566, BStBl II 1992, 224; vom 21. Juni 2005 X B 72/05, BFH/NV 2005, 1490; vom 22. August 2007 II R 44/05, BFH/NV 2007, 2379; Kühn/ v.Wedelstädt, 18. Aufl., AO, § 125 Rz 24; Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl., § 125 Rz 13) oder ob nicht vielmehr --wozu auch der Senat neigt-- entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) sowie der herrschenden Meinung der Rechtslehre von einem die Behörde bindenden, feststellenden Verwaltungsakt auszugehen ist (BSG-Urteil vom 23. Februar 1989 11/7 RAr 103/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1989, 902; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 124 AO Rz 25; Rozek in HHSp, § 125 AO Rz 106; Frotscher in Schwarz, AO, § 125 Rz 11; Pahlke in Pahlke/König, a.a.O., § 125 Rz 40).
  • BFH, 20.02.1990 - IX R 83/88

    Kein berechtigtes Interesse an Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - V R 36/06
    Ein Interesse des Klägers an der baldigen Feststellung i.S. des § 41 Abs. 1 FGO ist nur dann zu bejahen, wenn er ohne eine gerichtliche Feststellung die Gefährdung seiner Rechte besorgen muss (BFH-Urteil vom 20. Februar 1990 IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789).
  • BFH, 21.06.2005 - X B 72/05

    Grundlagenbescheid; Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - V R 36/06
    Offen bleiben kann hierbei, ob dies bereits daraus folgt, dass nach der Rechtsprechung des BFH sowie einer Mindermeinung in der Literatur in der Feststellung des FA über die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes nur eine unverbindliche, deklaratorische Wissenserklärung ohne Regelungsgehalt zu sehen sein soll, die dem Kläger keinen dem Klageverfahren gleichwertigen Rechtsschutz biete (so BFH-Urteile in BFH/NV 1986, 720; vom 15. November 1991 VI R 81/89, BFHE 165, 566, BStBl II 1992, 224; vom 21. Juni 2005 X B 72/05, BFH/NV 2005, 1490; vom 22. August 2007 II R 44/05, BFH/NV 2007, 2379; Kühn/ v.Wedelstädt, 18. Aufl., AO, § 125 Rz 24; Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl., § 125 Rz 13) oder ob nicht vielmehr --wozu auch der Senat neigt-- entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) sowie der herrschenden Meinung der Rechtslehre von einem die Behörde bindenden, feststellenden Verwaltungsakt auszugehen ist (BSG-Urteil vom 23. Februar 1989 11/7 RAr 103/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1989, 902; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 124 AO Rz 25; Rozek in HHSp, § 125 AO Rz 106; Frotscher in Schwarz, AO, § 125 Rz 11; Pahlke in Pahlke/König, a.a.O., § 125 Rz 40).
  • BFH, 15.11.1991 - VI R 81/89

    1. Keine Nichtigkeit des Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheides bei fehlender

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - V R 36/06
    Offen bleiben kann hierbei, ob dies bereits daraus folgt, dass nach der Rechtsprechung des BFH sowie einer Mindermeinung in der Literatur in der Feststellung des FA über die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes nur eine unverbindliche, deklaratorische Wissenserklärung ohne Regelungsgehalt zu sehen sein soll, die dem Kläger keinen dem Klageverfahren gleichwertigen Rechtsschutz biete (so BFH-Urteile in BFH/NV 1986, 720; vom 15. November 1991 VI R 81/89, BFHE 165, 566, BStBl II 1992, 224; vom 21. Juni 2005 X B 72/05, BFH/NV 2005, 1490; vom 22. August 2007 II R 44/05, BFH/NV 2007, 2379; Kühn/ v.Wedelstädt, 18. Aufl., AO, § 125 Rz 24; Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl., § 125 Rz 13) oder ob nicht vielmehr --wozu auch der Senat neigt-- entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) sowie der herrschenden Meinung der Rechtslehre von einem die Behörde bindenden, feststellenden Verwaltungsakt auszugehen ist (BSG-Urteil vom 23. Februar 1989 11/7 RAr 103/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1989, 902; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 124 AO Rz 25; Rozek in HHSp, § 125 AO Rz 106; Frotscher in Schwarz, AO, § 125 Rz 11; Pahlke in Pahlke/König, a.a.O., § 125 Rz 40).
  • BFH, 16.12.1966 - V S 8/66

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Anhängigkeit eines Antrags auf Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - V R 36/06
    Auch insoweit ist anerkannt, dass das Rechtsschutzbedürfnis für den gerichtlichen Antrag wegen der noch ausstehenden Verwaltungsentscheidung nicht entfällt (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1966 V S 8/66, BFHE 87, 340, BStBl III 1967, 144; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 12, m.w.N.).
  • BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes; Feststellungsklage

    Auszug aus BFH, 24.01.2008 - V R 36/06
    Offen bleiben kann hierbei, ob dies bereits daraus folgt, dass nach der Rechtsprechung des BFH sowie einer Mindermeinung in der Literatur in der Feststellung des FA über die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes nur eine unverbindliche, deklaratorische Wissenserklärung ohne Regelungsgehalt zu sehen sein soll, die dem Kläger keinen dem Klageverfahren gleichwertigen Rechtsschutz biete (so BFH-Urteile in BFH/NV 1986, 720; vom 15. November 1991 VI R 81/89, BFHE 165, 566, BStBl II 1992, 224; vom 21. Juni 2005 X B 72/05, BFH/NV 2005, 1490; vom 22. August 2007 II R 44/05, BFH/NV 2007, 2379; Kühn/ v.Wedelstädt, 18. Aufl., AO, § 125 Rz 24; Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl., § 125 Rz 13) oder ob nicht vielmehr --wozu auch der Senat neigt-- entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) sowie der herrschenden Meinung der Rechtslehre von einem die Behörde bindenden, feststellenden Verwaltungsakt auszugehen ist (BSG-Urteil vom 23. Februar 1989 11/7 RAr 103/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1989, 902; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 124 AO Rz 25; Rozek in HHSp, § 125 AO Rz 106; Frotscher in Schwarz, AO, § 125 Rz 11; Pahlke in Pahlke/König, a.a.O., § 125 Rz 40).
  • BFH, 20.08.2014 - X R 15/10

    Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde;

    Im Urteil vom 24. Januar 2008 V R 36/06 (BFHE 220, 208, BStBl II 2008, 686) habe der BFH diese Frage nicht bejaht, sondern lediglich offen gelassen.

    Demgegenüber hat der V. Senat des BFH im Urteil in BFHE 220, 208, BStBl II 2008, 686 (dort unter II.2.a) geäußert, er neige dazu, gegen die bisherige Rechtsprechung des BFH in einer Nichtigkeitsfeststellung nicht nur eine unverbindliche, deklaratorische Wissenserklärung zu sehen, sondern mit dem BSG und der "herrschenden Meinung der Rechtslehre" von einem die Behörde bindenden, feststellenden Verwaltungsakt auszugehen.

    Das Niedersächsische FG hatte im Urteil vom 16. März 2006  16 K 359/05 (EFG 2007, 139, Vorinstanz zur Entscheidung des V. Senats in BFHE 220, 208, BStBl II 2008, 686) die Frage nicht entschieden.

  • BFH, 14.11.2022 - XI B 106/21

    Feststellungsklage; fehlendes Feststellungsinteresse bei Eintritt sowohl der

    Das besondere Feststellungsinteresse ist bei einem Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes nur deshalb grundsätzlich gegeben, weil von einem nichtigen Verwaltungsakt der Rechtsschein der Wirksamkeit ausgehen kann und daher die Gefahr besteht, dass sich das Finanzamt (FA) bei unklarer Rechtslage eines nicht gegebenen Rechtsanspruchs berühmt (BFH-Urteil vom 24.01.2008 - V R 36/06, BFHE 220, 208, BStBl II 2008, 686, unter II.3.).

    Auf dieser Grundlage ist ein Feststellungsinteresse z.B. zu verneinen, wenn keine Gefahr der Vollstreckung aus dem nichtigen Steuerbescheid besteht und sich das FA auch entsprechend verhält (BFH-Urteil in BFHE 220, 208, BStBl II 2008, 686, unter II.3.).

    Diese Betrachtung entspricht im Übrigen dem BFH-Urteil in BFHE 220, 208, BStBl II 2008, 686, wobei der Senat zudem eine Divergenz zwischen den beiden Entscheidungen verneint.

  • FG Münster, 17.06.2016 - 9 K 593/13

    Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflichtigkeit eines im Inland betriebenen

    Diese Klage war an keine Frist gebunden und sie setzte weder ein Vorverfahren noch ein erfolgloses Antragsverfahren nach § 125 Abs. 5 AO voraus (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 36/06, BFH/NV 2008, 1053).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08

    Zum Anspruch einer Gemeinde auf Ersatz von Gewerbesteuerausfall nach Feststellung

    Die herrschende Meinung in der Literatur geht dagegen in diesen Fällen von einem die Behörde bindenden, feststellenden Verwaltungsakt aus (vgl. die Nachweise zum Meinungsstand im Urteil des BFH vom 24.1.2008 - V R 36/06 - BFHE 220, 208).
  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 1231/20

    Wirksamkeit eines negativen, einheitlichen Feststellungsbescheids bei Bekanntgabe

    Aus diesem Grund stehe die vorherige freiwillige Einlegung des Einspruchs der Zulässigkeit auch dann nicht entgegen, wenn über diesen noch nicht entschieden worden sei (BFH, Urt. v. 24.01.2008, V R 36/06).

    Das besondere Feststellungsinteresse für die Feststellung der Nichtigkeit sei bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage grundsätzlich gegeben, "weil von einem nichtigen Verwaltungsakt der Rechtsschein der Wirksamkeit ausgehen kann und die Gefahr besteht, dass sich das Finanzamt bei unklarer Rechtslage eines nicht gegebenen Rechtsanspruchs berühmt" (BFH, Urt. v. 24.01.2008, V R 36/06).

    Im Streitfall ist es insoweit unschädlich, dass sowohl über den gegen den Feststellungsbescheid vom 19. Dezember 2013 erhobenen Anfechtungseinspruch als auch über den im Januar 2020 beim Beklagten gestellten Antrag auf Aufhebung des Bescheides wegen Nichtigkeit bisher nicht entschieden wurde (vgl. Levedag/Gräber, a.a.O.; zu letzterem vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 - V R 36/06, Bundessteuerblatt [BStBl] Teil II 2008, 686).

  • FG München, 26.06.2018 - 2 K 2789/17

    Nichtabgabe der Steuererklärungen

    Die Nichtigkeitsfeststellungsklage setzt weder ein außergerichtliches Vorverfahren noch ein erfolgloses Antragsverfahren nach § 125 Abs. 5 AO voraus (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 V R 36/06, BFH/NV 2008, 1053).
  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

    Denn in diesem Fall wäre ein vorheriges Antragsverfahren nach § 125 Abs. 5 Halbsatz 2 AO nötig gewesen (vgl. nur BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 V R 36/06, BFHE 220, 208, BStBl II 2008, 686).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.05.2010 - 2 K 146/06

    Anpassung eines Einkommensteuerbescheides an einen für nichtig erklärten

    In seinem Urteil vom 24. Januar 2008 (V R 36/06, BStBl II 2008, 686) hat der BFH offen gelassen, ob nach der Rechtsprechung des BFH sowie einer Mindermeinung in der Literatur in der Feststellung des Finanzamt über die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes nur eine unverbindliche, deklaratorische Wissenserklärung ohne Regelungsgehalt zu sehen sein soll, die dem Kläger keinen dem Klageverfahren gleichwertigen Rechtsschutz bietet (so BFH-Entscheidungen vom 15. November 1991 VI R 81/89, BStBl II 1992, 224; vom 21. Juni 2005 X B 72/05, BFH/NV 2005, 1490; vom 22. August 2007 II R 44/05, BFH/NV 2007, 2379; Kühn / von Wedelstädt, 18. Aufl., AO, § 125 Rz 24; Brockmeyer in Klein, AO, 10. Aufl., § 125 Rz 15) oder ob nicht vielmehr -wozu auch der BFH in dem Urteil vom 24. Januar 2008 (a.a.O.) neigt - entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) sowie der herrschenden Meinung der Rechtslehre von einem die Behörde bindenden, feststellenden Verwaltungsakt auszugehen ist (BSG-Urteil vom 23. Februar 1989 11/7 RAr 103/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1989, 902; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 124 Rz 25; Frotscher in Schwarz, § 124 AO Rz. 11; Pahlke in Pahlke/König, 2. Aufl., § 125 AO Rz. 40, Rozek in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 125 AO Rn. 106 f.; von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO, § 175 Rz. 170; Seibel in Lippross, Basiskommentar Steuerrecht, § 175 AO Rz. 7).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2012 - 12 K 1084/11

    Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in ein anderes gewerbliches Unternehmen

    Ein Vorverfahren oder ein diesem gleichstehendes Antragsverfahren nach § 125 Abs. 5 AO ist entbehrlich (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 24. Januar 2008 V R 36/06, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2008, 686 mit weiteren Nachweisen; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung Kommentar, § 44 FGO Rz. 3).

    Das besondere Feststellungsinteresse ist bei einem Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes grundsätzlich gegeben, weil von einem nichtigen Verwaltungsakt der Rechtsschein der Wirksamkeit ausgehen kann und die Gefahr besteht, dass sich das Finanzamt bei unklarer Rechtslage eines nicht gegebenen Rechtsanspruchs berühmt (BFH-Urteil vom 10. November 1987 VIII R 94/87, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1988, 214; vom 24. Januar 2008 V R 36/06, BStBl II 2008, 686).

  • FG Köln, 20.02.2014 - 11 K 922/09

    Grenzüberschreitende Steuerberatungstätigkeit

    Bei einem Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist das besondere Feststellungsinteresse grundsätzlich gegeben, weil von einem nichtigen Verwaltungsakt der Rechtsschein der Wirksamkeit ausgehen kann und daher die Gefahr besteht, dass sich die Finanzbehörde bei unklarer Rechtslage eines tatsächlich nicht gegebenen Rechtsanspruchs bedienen könnte (vgl. BFH-Urteil vom 24.1.2008 V R 36/06, BStBl. II 2008, 686).
  • FG Köln, 15.02.2017 - 2 K 3862/13

    Versicherungsteuer: Bekanntgabe des Steuerbescheides an Charterausfallpool

  • FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08

    Nichtigkeit von nicht nachvollziehbaren, zur Ausübung von Druck missbrauchten

  • FG Köln, 05.08.2014 - 11 K 654/09

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für USt aufgrund Erwerb eines

  • FG Köln, 21.03.2011 - 7 K 4596/07

    Das angekündigte Nichterscheinen und der neue Prozessbevollmächtigte

  • FG München, 23.02.2010 - 13 K 3668/08

    Nichtigkeit wegen objektiv willkürlichen Hoheitsaktes: Schätzung der Einkünfte

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