Rechtsprechung
   BFH, 01.07.2008 - II R 38/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,844
BFH, 01.07.2008 - II R 38/07 (https://dejure.org/2008,844)
BFH, Entscheidung vom 01.07.2008 - II R 38/07 (https://dejure.org/2008,844)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - II R 38/07 (https://dejure.org/2008,844)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1; BGB § 951, §§ 812 ff.

  • openjur.de

    Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls

  • erbfall.eu

    Bereicherung nach §10 ErbStG bei zu erwartendem Nacherbfall | Steuerrecht. Nacherbe, Nacherbschaft

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1; BGB § 951, §§ 812 ff.
    Keine Erbschaftsteuer auf den Wert eines Grundstücks, das der Nacherbe bereits auf dem nachlasszugehörigen Grundstück errichtet hatte

  • Simons & Moll-Simons
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Bereicherung des Nacherben hinsichtlich der von ihm am nachlasszugehörigen Grundstück vorgenommenen Baumaßnahmen

  • Betriebs-Berater

    Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls

  • Judicialis

    ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 951; ; BGB §§ 812 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; BGB § 951 §§ 812 ff.
    Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls

  • datenbank.nwb.de

    Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwaches eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang des steuerpflichtigen Erwerbs eines Nacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Renovierung vor dem Erbfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Renovierung vor dem Erbfall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die steuerliche Erfassung von Vermögenswerten beim Nacherben; Steuerrechtliche Qualifizierung von Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwartung der Nacherbfolge; Berechnung der Bereicherung des Nacherben in ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wertsteigerung zwischen Vor- und Nacherbschaft

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Erbschaftsteuer auf vom Nacherben geschaffenen Wertzuwachs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Baumaßnahme eines Nacherben- Nur die Bereicherung unterliegt der Erbschaftsteuer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerpflichtiger Erwerb bei Zahlung der Versicherungsprämien durch den Bezugsberechtigten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wertzuwachs durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben ist von Erbschaftsteuer befreit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Bereicherung des Nacherben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vor- und Nacherbschaft - Bereicherung des Nacherben umfasst nicht dessen Baumaßnahmen am Nachlassgrundstück

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 3, ErbStG § 10 Abs 1 S 1, AO § 182 Abs 1, BewG § 138 Abs 5
    Bedarfsbewertung; Bereicherung; Bindung; Erbschaftsteuer; Nachlassverbindlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 531
  • NJW-RR 2008, 1535
  • FamRZ 2008, 1928
  • DB 2008, 1895
  • BStBl II 2008, 876
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.12.1996 - X R 262/93

    Aufwendungen für Umbaumaßnahmen an einem fremden bebauten Grundstück im Hinblick

    Auszug aus BFH, 01.07.2008 - II R 38/07
    Jedoch entsteht für denjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremden Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, ein Vergütungsanspruch erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt, bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BGH-Urteil vom 12. Juli 1989 VIII ZR 286/88, BGHZ 108, 256, m.w.N.; BFH-Urteile vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100; vom 7. Juli 2004 X R 30/03, BFH/NV 2005, 33, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.07.1983 - II R 105/82

    Lebzeitige Zuwendungen an Erblasser für vertragliche Erbeinsetzung als

    Auszug aus BFH, 01.07.2008 - II R 38/07
    Maßstab für die Auslegung des § 10 ErbStG ist der Grundsatz, dass nur die als Nettobetrag ermittelte Bereicherung der Erbschaftsteuer unterliegt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37; vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus BFH, 01.07.2008 - II R 38/07
    Schließlich hat das FG unter Hinweis auf die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Oktober 1984 VIII ZR 152/83 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1985, 313) und vom 31. Oktober 2001 XII ZR 292/99 (NJW 2002, 436) auch rechtsfehlerfrei einen Ersatzanspruch des Klägers aus Geschäftsführung ohne Auftrag abgelehnt, weil der Kläger nicht die Absicht gehabt habe, von E Ersatz zu verlangen.
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus BFH, 01.07.2008 - II R 38/07
    Schließlich hat das FG unter Hinweis auf die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Oktober 1984 VIII ZR 152/83 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1985, 313) und vom 31. Oktober 2001 XII ZR 292/99 (NJW 2002, 436) auch rechtsfehlerfrei einen Ersatzanspruch des Klägers aus Geschäftsführung ohne Auftrag abgelehnt, weil der Kläger nicht die Absicht gehabt habe, von E Ersatz zu verlangen.
  • BFH, 07.07.2004 - X R 30/03

    Eigenheimzulage: Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus BFH, 01.07.2008 - II R 38/07
    Jedoch entsteht für denjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremden Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, ein Vergütungsanspruch erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt, bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BGH-Urteil vom 12. Juli 1989 VIII ZR 286/88, BGHZ 108, 256, m.w.N.; BFH-Urteile vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100; vom 7. Juli 2004 X R 30/03, BFH/NV 2005, 33, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus BFH, 01.07.2008 - II R 38/07
    Jedoch entsteht für denjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremden Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, ein Vergütungsanspruch erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt, bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BGH-Urteil vom 12. Juli 1989 VIII ZR 286/88, BGHZ 108, 256, m.w.N.; BFH-Urteile vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100; vom 7. Juli 2004 X R 30/03, BFH/NV 2005, 33, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2004 - II R 3/01

    Schenkungsteuer bei vorzeitigem unentgeltlichem Verzicht auf ein vorbehaltenes

    Auszug aus BFH, 01.07.2008 - II R 38/07
    Maßstab für die Auslegung des § 10 ErbStG ist der Grundsatz, dass nur die als Nettobetrag ermittelte Bereicherung der Erbschaftsteuer unterliegt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37; vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).
  • FG Düsseldorf, 18.10.2006 - 4 K 1915/05

    Abzug von Aufwendungen für Renovierungsarbeiten bei der Ermittlung eines

    Auszug aus BFH, 01.07.2008 - II R 38/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1966 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 28.10.2015 - II R 46/13

    Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im

    Die Vorschrift trägt aber dem Bereicherungsprinzip, das der Besteuerung des Erwerbs zugrunde liegt (z.B. BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 38/07, BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876; vgl. Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 16. Aufl., § 10 Rz 5 ff., Rz 31), Rechnung.

    Das Bereicherungsprinzip des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil in BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876, unter II.2.c) erfordert es nicht, dass Steuern des Erblassers, die beim Eintritt des Erbfalls keine wirtschaftliche Belastung dargestellt haben und auch später nicht festgesetzt werden und somit den/die Erben endgültig wirtschaftlich nicht belasten, als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden.

  • BFH, 11.07.2019 - II R 36/16

    Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit

    Die Vorschrift trägt aber dem Bereicherungsprinzip Rechnung, das der Besteuerung des Erwerbs zugrunde liegt (z.B. BFH-Urteil vom 01.07.2008 - II R 38/07, BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876, unter II.2.c; auch Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 17. Aufl., § 10 Rz 6, Rz 40).
  • BFH, 11.07.2019 - II R 4/17

    Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit

    Das in § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG verankerte Bereicherungsprinzip (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 01.07.2008 - II R 38/07, BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876, unter II.2.c) erfordert es gerade nicht, derartige Lasten des Erben bei der Ermittlung der Höhe der Nettobereicherung einzubeziehen.
  • FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07

    Grundstückswert bei Vornahme von Investitionen des Erben in Erwartung des

    Ein solcher entsteht vielmehr erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt, bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (Urteil des BFH vom 01.07.2008 II R 38/07, BStBl II 2008, 876 ).

    Der BFH hat inzwischen unter Berufung auf das Bereicherungsprinzip durch das Urteil in BStBl II 2008, 876 , in einem Fall, in dem der Nacherbe bis zum Tod des Vorerben bereits umfangreiche Baumaßnahmen am Grundbesitz durchgeführt hatte (u.a. Schaffung zweier vermieteter Wohnungen), entschieden, dass zwar dadurch zivilrechtlich kein Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden sei, der zu einer nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeit hätte führen können, da der bezweckte Erfolg - der Eigentumserwerb - eingetreten sei, dass aber das Bereicherungsprinzip die steuerliche Erfassung von Vermögenswerten ausschließe, die der Nacherbe (Kläger) selbst durch Baumaßnahmen auf dem nachlasszugehörigen Grundstück in Erwartung der Nacherbfolge geschaffen habe.

    Die Entscheidung beruht weder auf den (noch) umstrittenen Grundsätzen in dem BFH-Urteil in BStBl II 2008, 876 (vgl. dazu z.B. Krause/Grootens, BeraterBrief Vermögen 2008, 395, Thouet, Zeitschrift für die Notarpraxis 2008, 446) noch auf dem obiter dictum in dem BFH-Urteil in BStBl II 2004, 1039.

  • BFH, 28.10.2015 - II R 45/13

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2015 II R 46/13 - Berücksichtigung von

    Die Vorschrift trägt aber dem Bereicherungsprinzip, das der Besteuerung des Erwerbs zugrunde liegt (z.B. BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 38/07, BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876; vgl. Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 16. Aufl., § 10 Rz 5 ff., Rz 31), Rechnung.

    Das Bereicherungsprinzip des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil in BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876, unter II.2.c) erfordert es nicht, dass Steuern des Erblassers, die beim Eintritt des Erbfalls keine wirtschaftliche Belastung dargestellt haben und auch später nicht festgesetzt werden und somit den/die Erben endgültig wirtschaftlich nicht belasten, als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden.

  • BFH, 18.09.2013 - II R 29/11

    Teilweise Rückzahlung des von einem Ehegatten gezahlten Einmalbeitrags für eine

    Diese Erlasse beruhten auf den Rechtsgrundsätzen, die im BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 38/07 (BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876) im Hinblick auf die Bereicherung des Nacherben entwickelt wurden.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14

    Finanzierung eines im Eigentum eines Elternteils stehenden Wohneigentums durch

    Der vorliegende Fall sei nicht vergleichbar mit dem dem BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 (II R 38/07) zugrundeliegenden Sachverhalt, weil die Finanzierung der Klägerin nicht zu einer Werterhöhung der Grundstücke geführt habe.

    Bereicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 ErbStG ist die als Nettobetrag ermittelte Bereicherung (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 38 /07, BFHE 220, 531; BStBl. II 2008, 876).

  • BFH, 20.09.2010 - II B 7/10

    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige

    b) Im Urteil vom 1. Juli 2008 II R 38/07 (BFHE 220, 531, BStBl II 2008, 876) hat der BFH zur Besteuerung des Nacherben beim Eintritt des Nacherbfalls entschieden, dass § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG beim Nacherben die steuerliche Erfassung von Vermögenswerten ausschließt, die er selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwartung der Nacherbfolge geschaffen hat.
  • FG Münster, 24.02.2022 - 3 K 1298/21

    Abziehbarkeit eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich als Nachlassverbindlichkeit

    Die Vorschrift trägt aber dem Bereicherungsprinzip Rechnung, das der Besteuerung des Erwerbs zugrunde liegt (z.B. BFH-Urteile vom 01.07.2008 II R 38/07, BStBl. II 2008, 876; vom 11.07.2019 II R 36/16, BStBl. II 2020, 391).
  • FG Münster, 24.02.2021 - 3 K 1298/21

    Abziehbarkeit eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich als Nachlassverbindlichkeit

    Die Vorschrift trägt aber dem Bereicherungsprinzip Rechnung, das der Besteuerung des Erwerbs zugrunde liegt (z.B. BFH-Urteile vom 01.07.2008 II R 38/07, BStBl. II 2008, 876; vom 11.07.2019 II R 36/16, BStBl. II 2020, 391).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht