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   BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07   

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https://dejure.org/2009,1505
BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07 (https://dejure.org/2009,1505)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2009 - VI R 40/07 (https://dejure.org/2009,1505)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - VI R 40/07 (https://dejure.org/2009,1505)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 42d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 2

  • openjur.de

    Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern, von denen jeder Steuerstraftäter ist; Gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen; Begründungspflicht

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 42d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 2

  • Betriebs-Berater

    Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschuldnern (Steuerstraftätern)

  • Betriebs-Berater

    Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern, von denen jeder Steuerstraftäter ist - Gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen - Begründungspflicht

  • Judicialis

    EStG § 42d Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 42d Abs. 3 S. 2; ; FGO § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 42d Abs. 1; EStG § 42d Abs. 3; FGO § 102
    Vorsätzlich begangene Steuerstraftat als Vorprägung des Ermessens des Finanzamtes

  • datenbank.nwb.de

    Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern, von denen jeder Steuerstraftäter ist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung für LSt ? Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Steuerstraftätern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsätzlich begangene Steuerstraftat als Vorprägung des Ermessens des Finanzamtes

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vorsätzlich begangene Steuerstraftat: Auswahlermessen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mehrere Haftungsschuldner als Steuerstraftäter

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auswahl von Haftungsschuldnern bei Steuerhinterziehung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Haftung von Steuerhinterzieher

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Lohnsteuer - Haftungsbescheid nach Steuerhinterziehung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Die Bedeutung des Arbeitnehmerbegriffs in den unterschiedlichen Rechtsgebieten
    Scheinselbstständigkeit
    Steuerrechtliche Bedeutung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 42d Abs 3 S 2, AO § 5
    Arbeitgeber; Auswahlermessen; Haftung; Lohnsteuer; Schwarzarbeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 306
  • NJW 2009, 1630
  • NZA 2009, 1082
  • BB 2009, 859
  • BB 2009, 995
  • DB 2009, 993
  • BStBl II 2009, 478
  • BStBl II 2010, 478
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.06.2007 - VII B 280/06

    Auswahlermessen bei Haftung des Haupttäters nach § 71 AO

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07
    Anderenfalls ist sie im Regelfall fehlerhaft (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.).

    Hat jemand als Täter oder Teilnehmer eine vorsätzliche Steuerstraftat begangen, so ist es im Regelfall billig und gerecht, wenn ihn die Finanzbehörde für den Steuerschaden in Anspruch nimmt; sie würde vielmehr ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von der Inanspruchnahme freistellte; einer besonderen Begründung für die Ermessensausübung bedarf es in diesen Fällen nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil in BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.).

    Auf die Heranziehung eines vorsätzlich an einer Steuerstraftat Beteiligten kann grundsätzlich nicht verzichtet werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1822).

    Deshalb kann der haftende Steuerstraftäter nicht beanspruchen, dass statt seiner ein gleichrangig haftender Mittäter in Anspruch genommen wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil in BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.), selbst wenn die Haftungsschuld bei den übrigen Mittätern ebenso schnell und einfach nacherhoben werden kann.

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07
    Anderenfalls ist sie im Regelfall fehlerhaft (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.).

    Hat jemand als Täter oder Teilnehmer eine vorsätzliche Steuerstraftat begangen, so ist es im Regelfall billig und gerecht, wenn ihn die Finanzbehörde für den Steuerschaden in Anspruch nimmt; sie würde vielmehr ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von der Inanspruchnahme freistellte; einer besonderen Begründung für die Ermessensausübung bedarf es in diesen Fällen nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil in BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.).

    Deshalb kann der haftende Steuerstraftäter nicht beanspruchen, dass statt seiner ein gleichrangig haftender Mittäter in Anspruch genommen wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1822; BFH-Urteil in BFHE 204, 380, jeweils m.w.N.), selbst wenn die Haftungsschuld bei den übrigen Mittätern ebenso schnell und einfach nacherhoben werden kann.

    Offenlassen kann der erkennende Senat, ob der Umstand, dass das FA --mit einer möglicherweise fehlerhaften Begründung-- nicht auch die Empfänger der behaupteten Schwarzlohnzahlungen als weitere Haftungsschuldner in Anspruch genommen hat, den Kläger in eigenen Rechten verletzen und die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Haftungsbescheids bewirken kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 380).

  • BFH, 22.07.1993 - VI R 116/90

    1. Der Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 EStG nur für die nach den

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07
    Das erstinstanzliche Gericht hat hierzu Feststellungen nachzuholen und insbesondere zu prüfen, ob der Kläger aufgrund unrichtiger Angaben in den Lohnkonten oder den Lohnsteuerbescheinigungen tatsächlich Lohnsteuer verkürzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 116/90, BFHE 171, 547, BStBl II 1993, 775).
  • FG Niedersachsen, 18.01.2001 - 11 K 270/99

    Fehlerhafte Ausübung des Auswahlermessens; Vorrangige Lohnsteuerhaftung des

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07
    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 371 veröffentlichten Gründen statt.
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Auch unter der Prämisse, dass ein Rangverhältnis der (Mit-)Veranstalter nicht besteht und die Gesamtschuldnerauswahl im weiten, lediglich durch das Willkürverbot begrenzen Ermessen der Behörde liegt, hat der Senat allerdings Zweifel, ob der Ausschluss einer Begründungspflicht in dieser Allgemeinheit mit Bundesrecht - namentlich mit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - vereinbar ist (zur Frage, ob und inwieweit die Gesamtschuldnerauswahl begründet werden muss, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10 S. 101 einerseits; BFH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - VII R 17/03 - BFHE 204, 380 Rn. 24 und vom 12. Februar 2009 - VI R 40/07 - BFHE 224, 306 Rn. 16, ebenso BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 4/16 R - juris Rn. 23 m.w.N. andererseits).
  • BFH, 30.09.2010 - III R 39/08

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 Satz 2

    Ist der Erlass einer Teileinspruchsentscheidung sachdienlich, entspricht es im Regelfall billigem Ermessen, eine Teileinspruchsentscheidung zu erlassen; das Entschließungsermessen ist daher in einer Weise vorgeprägt, dass keine weitere Begründung erforderlich ist (vgl. zur Betätigung des Ermessens im Falle der Haftungsinanspruchnahme BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 40/07, BFHE 224, 306, BStBl II 2009, 478, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen

    Liege eine vorsätzlich begangene Steuerstraftat vor, sei das Entschließungsermessen der Finanzbehörde nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) insoweit vorgeprägt als die Haftungsschuld gegen den Steuerstraftäter festzusetzen sei und es einer besonderen Begründung der Ermessensausübung nicht bedürfe (Hinweis auf BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 - VI R 40/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 478).

    Im Falle einer Haftungsinanspruchnahme wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 71 AO) geht der Senat mit der ständigen Rechtsprechung des BFH von einer Vorprägung des Ermessens dahin gehend aus, dass es in jedem Fall - unabhängig von der Frage, ob noch weitere Personen als zusätzliche Haftungsschuldner in Betracht kommen - ermessensgerecht ist, den Täter oder den Gehilfen einer Steuerhinterziehung als Haftungsschuldner in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH, Urteile vom 26. Februar 1991 - VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; vom 21. Januar 2004 - XI R 3/03, BStBl. II 2004, 919; Beschluss vom 14. Februar 2006 - VII B 119/05, BFH/NV 2006, 1246; Urteil vom 12. Februar 2009 - VI R 40/07, BStBl. II 2009, 478 m. w. N.).

  • BSG, 08.02.2023 - B 5 R 2/22 R

    Rückforderung einer überzahlten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von

    An die Stelle des "freien Beliebens" tritt bei öffentlich-rechtlichen Forderungen jedoch das fehlerfreie Auswahlermessen des Gläubigers (vgl BSG Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 7/12 R - SozR 4-5910 § 92c Nr. 2 RdNr 22; BSG Urteil vom 30.3.2017 - B 2 U 10/15 R - BSGE 123, 35 = SozR 4-2700 § 130 Nr. 1, RdNr 15; vgl auch BVerwG Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10, S 99 f = juris RdNr 20 f; BFH Urteil vom 2.12.2003 - VII R 17/03 - BFHE 204, 380, 387 f = juris RdNr 24; BFH Urteil vom 12.2.2009 - VI R 40/07 - BFHE 224, 306, 307 f = juris RdNr 16) .
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 5/20 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Durchsetzung der zivilrechtlichen

    Auf die Heranziehung eines vorsätzlich an einer Steuerstraftat Beteiligten könne grundsätzlich nicht verzichtet werden (vgl BFH Urteil vom 12.2.2009 - VI R 40/07 - BFHE 224, 306, 308 mwN) .
  • FG Hamburg, 18.12.2015 - 2 K 281/14

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen

    Einer besonderen Begründung für die Ermessensübung bedarf es in diesen Fällen nicht (BFH-Urteil vom 12.02.2009 VI R 40/07, BStBl II 2009 478).

    Deshalb kann der haftende Steuerstraftäter nicht beanspruchen, dass statt seiner ein gleichrangig haftender Mittäter in Anspruch genommen wird, selbst wenn die Haftungsschuld bei den übrigen Mittätern ebenso schnell und einfach nach erhoben werden kann (BFH-Urteil vom 12.02.2009 VI R 40/07, BStBl II 2009, 478, m. w. N.).

  • FG München, 01.07.2020 - 3 K 3072/18

    Hilfeleistung des Gehilfen - haftungsauslösende Gehilfentätigkeit

    Bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - wie vorliegend - ist eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO aber auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid - in einer Art der Vorprägung des Entschließungs- und Auswahlermessens - als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen (BFH-Urteile vom 12. Februar 2009 VI R 40/07, BStBl II 2009, 478 Rz. 17 und vom 26. Februar 1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504, Rz 15 ff. sowie Beschlüsse vom 8. Juni 2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822, Rz. 17 sowie vom 14. Februar 2006 VII B 119/05, BFH/NV 2006, 1246, Rz. 8).

    Sie würde eher ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von einer Inanspruchnahme freistellte (BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 40/07, BStBl II 2009, 478, Rz. 17).

  • FG Düsseldorf, 29.10.2019 - 10 K 1908/15

    Auswahlermessen bei Haftung wegen Steuerhinterziehung

    Ein Steuerhinterzieher könne nicht beanspruchen, dass statt seiner ein gleichrangig haftender Mittäter in Anspruch genommen werde, selbst wenn die Haftungsschuld bei den übrigen Mittätern ebenso schnell und einfach nacherhoben werden könne (Verweis auf BFH, Urteil vom 12.02.2009 - VI R 40/07, BStBl II 2009, 478).

    Denn auf die Heranziehung eines vorsätzlich an einer Steuerstraftat Beteiligten kann grundsätzlich nicht verzichtet werden (BFH, Urteil vom 12.02.2009 - VI R 40/07, BStBl II 2009, 478).

  • FG Sachsen, 16.12.2021 - 8 K 623/21

    Anforderungen an die Haftung für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag

    Dazu verweist der Beklagte auf das BFH-Urteil vom 12. Februar 2009 VI R 40/07.

    Dem gegenüber ist bei einer grob leichtfertigen oder gar vorsätzlichen Lohnsteuerverkürzung durch den Arbeitgeber das Ermessen in der Weise vorgeprägt, dass es im Regelfall recht und billig erscheint, wenn ihn die Finanzbehörde für den Steuerschaden in Anspruch nimmt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 2009, VI R 40/07, Juris-Rz. 17).

    So bedarf es im Falle einer vorsätzlichen Steuerstraftat keiner besonderen Begründung für die Ausübung des Auswahlermessens zwischen mehreren in Betracht kommenden Gesamtschuldnern (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 2009, VI R 40/07 m.w.N.).

  • BFH, 02.09.2021 - VI R 47/18

    Rechtswidrigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids bei Unterschreitung des

    Wegen der Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen, die dem Gericht keinen Raum für eigene Ermessenserwägungen lässt, muss die Ermessensentscheidung spätestens in der Einspruchsentscheidung begründet werden (z.B. Senatsurteile vom 12.02.2009 - VI R 40/07, BFHE 224, 306, BStBl II 2009, 478, unter II.1.b aa, und vom 24.09.2015 - VI R 69/14, BFHE 251, 247, BStBl II 2016, 176, Rz 21, jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15

    Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur

  • FG Nürnberg, 01.02.2023 - 3 K 596/22

    Aufforderung zur Vorlage von Mietverträgen und weiterer Unterlagen für die

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13

    Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem

  • FG Sachsen, 19.07.2011 - 6 K 1290/06

    Keine unbeschränkte Aufrechnung mit Kindergeldnachzahlungsbeträgen Nachzahlung

  • FG Hamburg, 06.09.2012 - 2 K 232/11

    Abgabenordnung: Haftung wegen Steuerhinterziehung

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2021 - 9 K 9159/18

    Haftungsbescheid vom 28.04.2014

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 9 V 9170/14

    Antrags auf Aufhebung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Haftungsbescheid vom

  • FG Sachsen, 16.12.2020 - 2 K 1710/19

    Sachdienlichkeit des Erlasses der Teileinspruchsentscheidung hinsichtlich

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2019 - 9 K 9159/15

    Haftungsinanspruchnahme der alleinigen gesetzlichen Vertreterin einer

  • FG Hamburg, 24.04.2012 - 2 V 233/11

    Haftung wegen Steuerhinterziehung im Rahmen eines Umsatzsteuerkarussells -

  • FG Saarland, 29.02.2012 - 2 V 1406/11

    Änderung von Einkommensteuerbescheiden, deren Festsetzungsfrist zum 18. Dezember

  • FG Hamburg, 23.05.2023 - 6 K 95/21

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist in 2023 - Fax statt beSt -

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12204/11

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftungsbescheid nach §

  • FG Saarland, 16.03.2011 - 2 K 1070/08

    Entstehen von Einfuhrumsatzsteuer bei Beendigung der truppenzollrechtlichen

  • FG Saarland, 22.02.2012 - 2 V 1406/11

    Änderung eines vor dem 18.12.2006 ergangenen Einkommensteuerbescheids des

  • FG München, 17.05.2010 - 14 K 1804/07

    Voraussetzungen des Widerrufs einer Zulassung zum Bezug von Branntwein u.a. unter

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