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   BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07   

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https://dejure.org/2008,2266
BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07 (https://dejure.org/2008,2266)
BFH, Entscheidung vom 17.09.2008 - IX R 64/07 (https://dejure.org/2008,2266)
BFH, Entscheidung vom 17. September 2008 - IX R 64/07 (https://dejure.org/2008,2266)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG 1997 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 1 Satz 6

  • openjur.de

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung: Veräußerung des Gebäudes kann das in der Nutzungssphäre liegende Einwirken auf seine Nutzungsmöglichkeit überlagern, Zeitpunkt der Vornahme

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1997 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 1 Satz 6

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Geltendmachung von AfaA bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit nach Kündigung des Mietverhältnisses auch bei anschließender Veräußerung des Grundstücks

  • Judicialis

    EStG 1997 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7; ; EStG 1997 § 7 Abs. 1 Satz 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 1 S. 6; EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung bei Gebäuden

  • datenbank.nwb.de

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung: Veräußerung des Gebäudes kann das in der Nutzungssphäre liegende Einwirken auf seine Nutzungsmöglichkeit überlagern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung: Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermietungseinkünfte ? Absetzung wegen außergewöhnlicher wirtschaftlicher Abnutzung eines (als Lebensmittelmarkt) vermieteten und ausgebauten Gebäudes aufgrund des Wegfalls der Vermietbarkeit nach Mieterkündigung ? Keine Überlagerung des Werbungskostenabzugs durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung bei Vermietungsproblemen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unvermietbarkeit von Gewerberäumen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Abnutzung bei nicht mehr nutzbarem Gebäude als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Annahme außergewöhnlicher wirtschaftlicher Abnutzung für ein ehemals vermietetes Gebäude ohne sinnvolle Weiterverwendungsmöglichkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) : Lebensmittelmarkt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Absetzung der Kosten für Abbruch nach Mietende? (IMR 2009, 185)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abschreibung
    Abschreibungen nach Steuerrecht
    Überblick

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 1 S 6
    Abschreibung; Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung; Einkünfteerzielungsabsicht; Restbuchwert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 53
  • DB 2009, 206
  • BStBl II 2009, 301
  • BauR 2009, 866
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 30/02

    Keine AfaA bei Gebäudemängeln im Zeitpunkt der Anschaffung

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    a) Ein bestehendes Wirtschaftsgut (hier Gebäude) ist wirtschaftlich außergewöhnlich abgenutzt, wenn seine Nutzungsmöglichkeit durch Einwirken im Zusammenhang mit seiner steuerbaren Nutzung eingeschränkt wird (BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 30/02, BFHE 205, 79, BStBl II 2004, 592, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 97/87

    1. Anschaffungskosten des Grund und Bodens bei Erwerb mit Abbruchabsicht - 2.

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich in erster Linie nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 97/87, BFHE 156, 423, BStBl II 1989, 604).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    Der objektive Zusammenhang, in dem die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit mit der Vermietungstätigkeit steht, darf aber nicht durch eine Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, zur außergewöhnlichen technischen Abnutzung m.w.N. auch zu Abbruchkosten; allgemein zum Überlagerungsgedanken BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    Der objektive Zusammenhang, in dem die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit mit der Vermietungstätigkeit steht, darf aber nicht durch eine Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, zur außergewöhnlichen technischen Abnutzung m.w.N. auch zu Abbruchkosten; allgemein zum Überlagerungsgedanken BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343).
  • FG Düsseldorf, 09.08.2007 - 16 K 840/05

    Abzug einer Abschreibung für außerordentliche Abnutzung (AfaA) als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    Das Finanzgericht (FG) bejahte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 122 veröffentlichten Urteil die Abziehbarkeit einer AfaA in Höhe von 380 974 DM mangels wirtschaftlicher Nutzbarkeit des Gebäudes.
  • BFH, 28.10.1980 - VIII R 34/76

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Baukostenzuschusses beim Vermieter

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    So verhält es sich z.B., wenn bei Beendigung eines Mietverhältnisses erkennbar wird, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161, unter I.2.b; vgl. zu weiteren Fällen Blümich/Brandis, § 7 EStG Rz 532, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07
    Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen und das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BStBl II 2008, 572).
  • FG Münster, 24.01.2013 - 11 K 4248/10

    Keine AfaA bei Rentabilitätsminderung einer Immobilie

    Diese begründete die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 17. September 2008 (IX R 64/07) damit, dass bis zur Kündigung der Hauptmieterin im Jahr 2006 Mieten in Höhe von ... EUR/Jahr erzielt worden seien, aktuell hingegen - trotz intensiver Bemühungen und einjährigem Leerstand - lediglich noch ... EUR erwirtschaftet werden könnten.

    Der Streitfall entspreche dem vom Bundesfinanzhof (Urteil vom 17. September 2008, IX R 64/07) entschiedenen Fall, nicht aber dem vom Finanzgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 4. Juni 2009, 1 K 61/08, EFG 2009, 1453) zugrundeliegenden Sachverhalt.

    Ein von außen kommendes Ereignis muss unmittelbar körperlich auf das Wirtschaftsgut einwirken (vgl. Kulosa in Schmidt EStG § 7 Rdnr 121 unter Verweis auf BFH IV R 45/05, BStBl II 2009, 449), die Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts muss durch Einwirken im Zusammenhang mit seiner steuerbaren Nutzung eingeschränkt werden (vgl. BFH Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BStBl II 2009, 301).

    Jedoch kommt eine Absetzung für außerordentliche wirtschaftliche Abnutzung in Betracht, wenn sich bei Beendigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BStBl II 2009, 301, vgl. auch BFH Urteil vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BStB II 1981, 161).

    Dies kann der Fall sein, wenn der Steuerpflichtige das Objekt zwar nicht mehr selbst nutzen kann, es mit einer Veräußerung aber noch sinnvoll verwendet (BFH Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BStBl II 2009, 301).

    Die Entscheidung des Senates steht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, insbesondere nicht zu der Entscheidung vom 17. September 2008 (IX R 65/07, BStBl II 2009, 301).

  • FG Düsseldorf, 29.04.2010 - 11 K 3645/08

    Absetzbarkeit der außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung

    Das BFH-Urteil vom 17. September 2008 (IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301) stehe der Vornahme einer AfaA nicht entgegen.

    Zwar sei eine AfaA denkbar, wenn für eine Vermietungs-GbR nach Ausspruch der Kündigung seitens des Mieters eine Neuvermietung des auf den Mieter ausgerichteten Gebäudes auch zu deutlich ungünstigeren Konditionen und zu anderen Zwecken als bisher trotz erheblicher Bemühungen nicht mehr möglich sei (BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301).

    Eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung setzt voraus, dass die Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts durch Einwirken im Zusammenhang mit seiner steuerbaren Nutzung eingeschränkt wird (BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301).

    Dies ist im Hinblick auf ein Gebäude insbesondere dann der Fall, wenn bei Beendigung eines Mietverhältnisses erkennbar wird, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301).

    Es fehlt an dem Erfordernis, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301).

  • BFH, 08.04.2014 - IX R 7/13

    AfaA bei Vermietung und Verpachtung

    So verhält es sich z.B., wenn bei Beendigung eines Mietverhältnisses erkennbar wird, dass das Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nicht oder nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301; vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161, unter I.2.b; vgl. zu weiteren Fällen Blümich/ Brandis, § 7 EStG Rz 532, m.w.N.).

    Ob im Einzelfall die Voraussetzungen von AfaA vorliegen, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall durch tatrichterliche Würdigung festzustellen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301, m.w.N.).

  • FG München, 22.11.2018 - 10 K 650/17

    Grundsatz von Treu und Glauben

    (1) Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein bestehendes Wirtschaftsgut -wie hier das Gebäudewirtschaftlich außergewöhnlich abgenutzt, wenn seine Nutzungsmöglichkeit durch Einwirken im Zusammenhang mit seiner steuerbaren Nutzung eingeschränkt wird (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 51, BStBl II 2009, 301).

    So kann es liegen, wenn der Steuerpflichtige sein Gebäude zwar nicht mehr selbst nutzen kann, es mit einer Veräußerung aber noch sinnvoll verwendet (BFH-Urteil in BFHE 223, 51, BStBl II 2009, 301).

    Dagegen spricht aber regelmäßig, wenn auch der Grundstückskäufer keine Nutzungsmöglichkeit sieht, das Gebäude in Abbruchabsicht erwirbt und auch nach dem Erwerb abreißt (BFH-Urteil in BFHE 223, 51, BStBl II 2009, 301).

  • BFH, 10.05.2016 - IX R 33/14

    Nutzungsvorteile einer Immobilie keine Vermögensgegenstände - keine AfaA auf den

    Nach diesen Grundsätzen kann eine AfaA etwa dann zu berücksichtigen sein, wenn bei Beendigung eines Mietverhältnisses erkennbar wird, dass ein abnutzbares Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nicht oder nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH-Urteile vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301; vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161, und in BFH/NV 2014, 1202).
  • FG Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 13 K 1658/17

    Keine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei einer im Privatvermögen

    Dabei versteht man unter einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung die Abnahme der wirtschaftlichen Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts durch außergewöhnliche Umstände (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI R 185/97, BFHE 204, 466, BStBl II 2004, 491).Ob im Einzelfall solche außergewöhnlichen Umstände und damit die Voraussetzungen von AfaA vorliegen, ist dabei nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall durch tatrichterliche Würdigung festzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 2008 - IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301).

    Dagegen können AfaA etwa dann zu berücksichtigen sein, wenn bei Beendigung eines Mietverhältnisses erkennbar wird, dass ein abnutzbares Gebäude wegen einer auf den bisherigen Mieter ausgerichteten Gestaltung nicht oder nur eingeschränkt an Dritte vermietbar ist (BFH-Urteile vom 17. September 2008 - IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301, und vom 28. Oktober 1980 - VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161).

    Ihr steht nämlich die eindeutige neuere Rechtsprechung des BFH entgegen, der zufolge eine Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit in Form deutlich geminderter Mieterlöse allenfalls dann ein zur AfaA berechtigendes außergewöhnliches Ereignis darstellt, wenn sie auf eine auf den bisherigen Hauptmieter zugeschnittene Ausgestaltung des Objekts zurückzuführen ist (BFH-Urteile vom 17. September 2008 - IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301, vom 8. April 2014 - IX R 7/13, BFH/NV 2014, 1202, und vom 10. Mai 2016 - IX R 33/14, BFH/NV 2016, 1446).

  • BFH, 16.12.2010 - IX B 75/10

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - Überraschungsentscheidung

    Denn es ist stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse durch tatrichterliche Würdigung festzustellen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen von AfaA eingetreten sind (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 2008 IX R 64/07, BFHE 223, 53, BStBl II 2009, 301, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 14.04.2010 - 8 K 38/07

    Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung können

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung aus wirtschaftlichen Gründen können nämlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn sich nach der Kündigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das auf die Bedürfnisse des Mieters ausgerichtete Gebäude nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist und auch durch eine ( nicht steuerbare ) Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann ( Urteil des BFH vom 17.9.2008 IX R 64/07, BStBl II 2009, 301 ).
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