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   BFH, 20.11.2008 - VI R 4/06   

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https://dejure.org/2008,1895
BFH, 20.11.2008 - VI R 4/06 (https://dejure.org/2008,1895)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2008 - VI R 4/06 (https://dejure.org/2008,1895)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2008 - VI R 4/06 (https://dejure.org/2008,1895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 38, 40, 40a, 41a, 42d; LStDV § 1 Abs. 2

  • openjur.de

    Servicekräfte in einem Warenhaus als Arbeitnehmer; Revisibilität der Beweiswürdigung; Voraussetzungen für die Nachforderung pauschaler Lohnsteuer

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 38, 40, 40a, 41a, 42d; LStDV § 1 Abs. 2

  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 38 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 40 Abs. 3 S. 2; ; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 40a Abs. 2 S. 1 a.F.; ; EStG § 42d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Servicekräfte in einem Warenhaus als Arbeitnehmer - Revisibilität der Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die Nachforderung pauschaler Lohnsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Servicekräfte in einem Warenhaus als Arbeitnehmer; Voraussetzungen für die Nachforderung pauschaler Lohnsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - "Regalauffüller" eines Warenproduzenten sind Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Servicekräfte des Herstellers im Warenhauseinsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachforderung pauschalierter Lohnsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnsteuerrechtliche Qualifizierung der von einem Warenproduzenten im Rahmen des Vertriebs in Warenhäusern beschäftigten Servicekräfte als Arbeitnehmer; Voraussetzungen für die Nachforderung pauschaler Lohnsteuer beim Arbeitgeber durch Steuerbescheid; ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuer-Pauschalierung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Im Kaufhaus eingesetzte Servicekräfte eines Vertriebsunternehmens

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen einer Pauschalierung der Lohnsteuer zustimmen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    In Warenhäusern beschäftigte Servicekräfte sind Arbeitnehmer, wenn sie arbeitnehmertypische Verträge besitzen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Servicekräfte in einem Warenhaus können auch ohne Anstellungsvertrag Arbeitnehmer sein

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Servicekräfte in einem Warenhaus: Arbeitnehmer?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 40, EStG § 40 a, LStDV § 1 Abs 2
    Arbeitnehmer; Aushilfe; Kleinunternehmer; Lohnsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 425
  • BStBl II 2009, 374
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 03.11.2015 - VIII R 63/13

    Zur Mitunternehmerstellung im Rahmen einer Freiberuflerpraxis

    Sie ist revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar (vgl. z.B. Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 118 Rz 26; BFH-Urteil vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374 zum Arbeitnehmerbegriff).
  • BFH, 23.11.2023 - VI R 24/21

    Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34

    Gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG schuldet der Arbeitgeber mit einem Pauschsteuersatz erhobene Lohnsteuer als eigene Schuld und kann für diese durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen werden (s. Senatsurteil vom 20.11.2008 - VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374), wenn das Betriebsstättenfinanzamt dies nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG --auf dessen Antrag-- deshalb zulässt, weil er die Lohnsteuer in einer größeren Zahl von Fällen nicht vorschriftsmäßig bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einbehalten hat.
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung

    Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (Senatsurteile vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661; vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374; jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die im Wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet liegende Beurteilung revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar (Senatsurteil in BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374, II.1.a, m.w.N.).

  • BFH, 13.12.2016 - X R 18/12

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines

    Es ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV), der seinerseits im Kern eine zutreffende Auslegung des Gesetzes enthält (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374, unter II.1.a) konstitutives Merkmal des Dienstverhältnisses und damit des Arbeitnehmerbegriffs, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft schuldet, namentlich (§ 1 Abs. 2 Satz 2 LStDV) in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung seines Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.

    Der Arbeitnehmerbegriff ist ein offener Typusbegriff (vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374, unter II.1.a).

  • BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07

    Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und

    Die Nachforderung von Lohnsteuer beim Arbeitgeber durch Steuerbescheid kommt in Betracht, wenn die Lohnsteuer vorschriftswidrig nicht angemeldet worden ist und es sich um eine eigene Steuerschuld des Arbeitgebers handelt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374).
  • FG Hessen, 21.03.2018 - 6 K 1655/17

    § 38 Abs. 1 EStG, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 LStDV

    Diese Merkmale sind für Zwecke der Lohnsteuer von den Finanzbehörden und Finanzgerichten selbständig zu prüfen und zu beurteilen (BFH vom 20.11.2008 - VI R 4/06, BStBl. II 2009, 374).

    Für ein Dienstverhältnis sprechen typischerweise eine persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten vom Arbeitgeber, seine Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, die Einhaltung fester Arbeitszeiten, die Ausübung der Tätigkeit gleichbleibend an einem bestimmten Ort, die Zahlung fester Bezüge, die Einräumung und Erfüllung von Ansprüchen auf bezahlten Urlaub, sonstige Sozialleistungen und (Lohn-) Fortzahlung im Krankheitsfall, die gesonderte Vergütung von Überstunden, ein hoher zeitlicher Umfang der Dienstleistungen, die Unselbständigkeit des Beschäftigten in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, kein Kapitaleinsatz, keine Unternehmerinitiative, kein Unternehmerrisiko, keine Pflicht zur Beschaffung von Arbeitsmitteln, die Notwendigkeit einer ständigen und engen Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern, die Eingliederung in den Betrieb sowie die Ausführung von einfachen Tätigkeiten, bei denen eine Weisungsabhängigkeit der tätigen Person die Regel ist (BFH vom 14.06.1985 - VI R 150-152/82, BStBl. II 1985, 661 zu Werbedamen; BFH vom 29.05.2008 - VI R 11/07, BStBl. II 2008, 933 zu Telefoninterviewern; BFH vom 20.11.2008 - VI R 4/06, BStBl. II 2009, 374 zu Servicekräften eines Warenhauses; BFH vom 22.02.2012 - X R 14/10, BStBl. II 2012, 511 zu Berufsfußballspielern).

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - 11 K 1481/09

    (Voraussetzungen für eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S. des

    Eine Festschreibung tritt nicht ein, wenn den Anteilseignern solche Bescheinigungen nicht erteilt wurden, weil die Kapitalgesellschaft irrtümlich davon ausging, es sei ausreichender ausschüttbarer Gewinn vorhanden (BFH-Urteil vom 10. Juni 2009 I R 10/09, BFHE 225, 384, BStBl II 2009, 374).
  • FG Niedersachsen, 31.08.2017 - 14 K 49/16

    Sargträger als Arbeitnehmer

    Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (BFH-Urteile vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BStBl II 1985, 661; vom 20. November 2008 VI R 4/06, BStBl II 2009, 374; jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1297/09

    Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum

    Die Nachforderung von Lohnsteuer beim Arbeitgeber durch Steuerbescheid kommt in Betracht, wenn die Lohnsteuer vorschriftswidrig nicht angemeldet worden ist und es sich um eine eigene Steuerschuld des Arbeitgebers handelt (BFH-Urteil vom 20.11.2008 VI R 4/06, BStBl II 2009, 374).
  • FG München, 18.06.2009 - 15 K 2482/06

    Abgrenzungskriterien für nichtselbständig tätige von selbständigen Prostituierten

    Die Frage, ob jemand eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausübt, ist deshalb anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (BFH-Urteil vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFH/NV 2009, 467).
  • LSG Bayern, 17.11.2009 - L 5 KR 312/08

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - faktischer Geschäftsführer einer

  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15

    § 18 EStG, § 1 LStDV

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