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   BFH, 30.07.2008 - XI R 67/07   

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https://dejure.org/2008,1786
BFH, 30.07.2008 - XI R 67/07 (https://dejure.org/2008,1786)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2008 - XI R 67/07 (https://dejure.org/2008,1786)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - XI R 67/07 (https://dejure.org/2008,1786)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG § 3 Abs. 6

  • openjur.de

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Ort der Lieferung bei Versendung, Freigabeerklärung nach Zahlungseingang, Lieferung per Nachnahme

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG § 3 Abs. 6

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Lieferortbestimmung bei Versendung in ein Speditionslager und nachfolgender Freigabeerklärung nach Zahlungseingang - Rechtsprechungsänderung

  • Betriebs-Berater

    Ort der Lieferung bei innergemeinschaftlicher Versendung

  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 3 Abs. 6
    Innergemeinschaftliche Lieferung: Ort der Lieferung bei Versendung, Freigabeerklärung nach Zahlungseingang, Lieferung per Nachnahme

  • datenbank.nwb.de

    Innergemeinschaftliche Lieferung; Ort der Lieferung bei Versendung; Freigabeerklärung nach Zahlungseingang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ort der (innergemeinschaftlichen) Lieferung ? Versendungslieferung ? Freigabeklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Versand aus dem Ausland

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Lieferzeitpunkt und -ort bei "ship-to-hold"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versand aus dem Ausland

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ausführung einer Lieferung in einem anderen Mitgliedstaat; Möglichkeit zur Umkartierung an einen anderen Abnehmer beim Vorliegen einer Beförderungslieferung

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Ort der Lieferung bei Versendung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Wann und wo beginnt die Versendung?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ort der Lieferung ist Ort der Übergabe an mit Versendung Beauftragten, auch wenn Abnehmer nicht bekannt

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Versendungslieferung aus dem EU-Ausland stets steuerfrei

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Umsatzsteuerfreiheit bei Exporten mit "gebrochenem Transportweg"

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Ort der Lieferung bei Versendung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 3 Abs 6, EWGRL 388/77 Art 8 Abs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 4 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 14 Abs 2 Buchst b
    Ort der Lieferung; Versendung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 3 Abs 6, EWGRL 388/77 Art 8 Abs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 4 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 14 Abs 2 Buchst b
    Ort der Lieferung; Versendung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 138
  • BB 2009, 649
  • DB 2008, 2463
  • DB 2008, 2464
  • BStBl II 2009, 552
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.11.1966 - V 73/64

    Zeitpunkt in dem die Ware an den Frachtführer nichtsteuerbar im Ausland an den

    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - XI R 67/07
    a) Zwar hat der BFH mit dem vom FG zitierten Urteil vom 10. November 1966 V 73/64 (BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101) zur Rechtslage nach § 5 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz --UStDB-- (BGBl I 1951, 796) entschieden, dass eine Versendung an den Abnehmer nur vorliegt, wenn der Frachtführer verpflichtet ist, den Gegenstand der Lieferung an den Abnehmer auszuhändigen und dieser dem Beförderungsunternehmer gegenüber berechtigt ist, den Gegenstand der Lieferung in Empfang zu nehmen.

    An dem zu § 5 UStDB ergangenen BFH-Urteil in BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101 ist für die nach dem UStG bestehende Rechtslage aber nicht festzuhalten.

    Denn der V. Senat hat sich zur Begründung dieser Auffassung auf das BFH-Urteil in BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101 berufen.

    Dementsprechend kommt es für das Vorliegen einer Versendung nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG entgegen dem zu § 5 UStDB ergangenen BFH-Urteil in BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101 nicht darauf an, ob der Beauftragte verpflichtet ist, den Gegenstand der Lieferung an den Abnehmer auszuhändigen.

    d) Der V. Senat hat auf Anfrage einer Abweichung von seiner Rechtsprechung in den Urteilen in BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101 und in BFH/NV 1995, 555 zugestimmt.

  • BFH, 24.02.1994 - V R 35/91
    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - XI R 67/07
    Kann an der Rechtsprechung, dass sich die Person des Abnehmers aus den Frachtdokumenten ergeben muss, nicht mehr festgehalten werden, ist auch die Rechtsauffassung des V. Senats in dem Urteil vom 24. Februar 1994 V R 35/91 (BFH/NV 1995, 555), bei einer Versendung müsse dem Beauftragten im Zeitpunkt der Übergabe des Gegenstands der Name des Abnehmers bekannt sein, in Frage gestellt.

    d) Der V. Senat hat auf Anfrage einer Abweichung von seiner Rechtsprechung in den Urteilen in BFHE 87, 162, BStBl III 1967, 101 und in BFH/NV 1995, 555 zugestimmt.

  • BFH, 12.09.1991 - V R 118/87

    Anwendung des § 3 Abs. 7 UStG, wenn ein Nichtunternehmer den Liefergegenstand

    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - XI R 67/07
    Daraus folgt, dass der Abnehmer bei Beginn der Versendung oder Beförderung feststehen muss (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1991 V R 118/87, BFHE 165, 312, BStBl II 1991, 937).
  • FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 5 K 232/02

    Bestimmung des Eintritts der Verfügungsmacht bei innergemeinschaftlichen

    Auszug aus BFH, 30.07.2008 - XI R 67/07
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1282 veröffentlicht.
  • BFH, 20.10.2016 - V R 31/15

    Ort der Lieferung bei Versendung über Konsignationslager

    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH gilt eine Lieferung auch dann gemäß § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG als bei Beginn der Versendung ausgeführt, wenn die Ware von dem mit der Versendung Beauftragten zunächst in ein inländisches Lager gebracht und erst nach Eingang der Zahlung durch eine Freigabeerklärung des Lieferanten an den Erwerber herausgegeben wird (BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 XI R 67/07, BFHE 222, 138, BStBl II 2009, 552, Leitsätze 1 und 2).

    Der BFH hat dies insbesondere damit begründet, dass § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG auch anzuwenden ist, wenn es dem Lieferer nach Beginn der Beförderung oder Versendung noch möglich ist, über den Gegenstand der Lieferung neu zu disponieren und den Gegenstand wie im Fall einer sog. Umkartierung an einen anderen Abnehmer zu liefern (BFH-Urteil in BFHE 222, 138, BStBl II 2009, 552, unter II.1.b).

  • BFH, 16.11.2016 - V R 1/16

    Ort der Lieferung in ein Konsignationslager - Aufteilung einer Gegenleistung in

    Dieser muss daher im Zeitpunkt der Versendung feststehen (zur näheren Begründung s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 2016 V R 31/15, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen; BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 V R 24/05, BFHE 219, 476, BStBl II 2009, 490, Rz 44; vom 30. Juli 2008 XI R 67/07, BFHE 222, 138, BStBl II 2009, 552, Rz 13; wohl auch BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 XI R 15/14, BFHE 249, 343, Rz 56 f.; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch I, Rz 864; Flückiger in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, § 3 Abs. 6 Rz 48; Hahn in Weymüller, UStG, München 2015, § 3 Rz 332.1, 341, 342; Heuermann in Sölch/Ringleb, § 3 Rz 459, 474; Lippross, Umsatzsteuer, S. 188; Michl in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 3 Rz 118; Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3 Rz 3430 ff.; Schilcher in Hartmann/Metzenmacher, § 3 Abs. 6 Rz 40; ebenso Abschn. 1a.2 Abs. 6, Abschn. 3.1 Abs. 3 Satz 5 sowie Abschn. 3.12 Abs. 3 Satz 7 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses; a.A. Fritsch in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 3 Rz 604 ff.; Reiß in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 13 Rz 17 ff.; Stadie, Umsatzsteuergesetz, 3. Aufl., § 3 Rz 124 ff.; Stöcker in Küffner/Stöcker/Zugmaier, UStG, § 3 Rz 587 ff.; Frye, UR 2013, 889; Hummel, UR 2007, 757).
  • FG Hessen, 25.08.2015 - 1 K 2519/10

    § 3 Abs. 6 UStG, § 3 Abs. 1 UStG, § 1a Abs. 2 Satz 1 UStG

    Schließlich erfordere auch das von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juli 2007 XI R 67/07 (BFHE 222, 138 [BFH 30.07.2008 - XI R 67/07] ; BStBl II 2009, 552 ff. [BFH 30.07.2008 - XI R 67/07] ) keine andere Beurteilung.

    Denn wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07 (BFHE 222, 138; BStBl II 2009, 552 [BFH 30.07.2008 - XI R 67/07] ) entschieden habe, setze die Anwendung von § 3 Abs. 6 UStG lediglich voraus, dass der Abnehmer - wie im Streitfall - bei Beginn der Beförderung bereits feststehe.

    Soweit die Klägerin die Auffassung vertrete, aus dem BFH-Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07 (BFHE 222, 138; BStBl II 2009, 552 [BFH 30.07.2008 - XI R 67/07] ) folge, dass die dem Streitfall zugrunde liegenden Lieferungen trotz vertraglich vereinbarter und tatsächlich auch erst wesentlich später erfolgten Übergangs der Verfügungsmacht bereits im Zeitpunkt und am Ort des Beginns der Beförderungen in Spanien durchgeführt worden seien, könne das FA sich dem nicht anschließen.

    aa) Im Anschluss an das BFH-Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07 (BFHE 222, 138; BStBl II 2009, 552 [BFH 30.07.2008 - XI R 67/07] ) wird von einem großen Teil der Fachliteratur (Frye, UStR 2013, 889 ff; Hiller, MwStR 2013, 572 ff.; Böttner, UR 2010, 299 ff.; Slapio und Wiedeking, BB 2009, 1724; Heuermann in Sölch/Ringleb, UStG, § 1a Rn. 21; Stadie in Rau/Dürrwächter ,UStG, § 1a Anm. 61, 70; Nieskens in Rau/Dürrwächter UStG § 3 Anm. 3445 und 3482) die Auffassung vertreten, aus der Entscheidung folge, dass in Fällen, in denen der Kunde als Abnehmer des Gegenstands der Lieferung feststehe, der Ort und der Zeitpunkt der Lieferung sich auch bei kurzfristiger Einlagerung in ein Lager des Lieferanten nach § 3 Abs. 6 UStG richte.

    In einem derartigen Fall steht aber nach der weitaus überwiegenden Kommentarliteratur und den Entscheidungen des BFH vom 06.12.2007 V R 24/05 (BFHE 219, 476, BStBl II 2009, 490 [BFH 06.12.2007 - V R 24/05] ) und vom 30.07.2008 XI R 67/07 (BFHE 222, 138; BStBl II 2009, 552 [BFH 30.07.2008 - XI R 67/07] ) der ein Umsatzgeschäft erfordernde "Abnehmer" im Zeitpunkt des Beginns der Beförderung noch nicht fest.

  • FG Düsseldorf, 06.11.2015 - 1 K 1983/13

    Umsatzsteuerliche Bewertung von Lieferungen einer in den Niederlanden ansässigen

    Zur Begründung führte er aus, das von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07 (BStBl II 2009, 552) sei vorliegend nicht einschlägig.

    Während der BFH hierzu früher vertreten habe, der Abnehmer müsse bereits bei Beginn der Beförderung oder Versendung feststehen, habe er mit Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07 (BStBl II 2009, 552) entschieden, es reiche aus, dass der Abnehmer zumindest aus den vorhandenen Unterlagen mit hinreichender Sicherheit leicht und eindeutig identifiziert werden könne.

    Das BFH-Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07 (BStBI II 2009, 552) stehe dieser Sichtweise nicht entgegen.

    Erfolgt die Beförderung oder Versendung aufgrund verbindlicher Bestellung und damit auf der Grundlage eines Umsatzes, steht es der Annahme einer am Ort des Beginns der Beförderung oder Versendung ausgeführten Lieferung nicht entgegen, wenn die Ware zunächst in ein (Konsignations)lager verbracht wird (vgl. BFH, Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07, BStBl II 2009, 552; Hessisches FG, Urteil vom 25.08.2015, 1 K 2519/10, juris m. w. N.).

  • FG Hessen, 13.06.2014 - 1 K 108/11

    Zeitpunkt der Lieferung bei Einlieferung der Ware in ein Lager des Abnehmers

    Das Urteil des BFH vom 30.07.2008 XI R 67/07 sei im vorliegenden Fall eines Konsignationslagers nicht anzuwenden, weil es sich bei dem dort entschiedenen Fall um keinen vergleichbaren Sachverhalt gehandelt habe.

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung des BFH zugleich, dass der Abnehmer bei Beginn der Beförderung feststehen muss (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07, BStBl II 2009, 552).

    58 (aa) In Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07 (a.a.O.) kann von einer innergemeinschaftlichen Lieferung dann ausgegangen werden, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass bereits bei Beginn der Beförderung/Versendung feststeht, dass Abnehmer der Waren ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiges Unternehmen ist.

    Sicherheit leicht und einwandfrei ableiten lässt, dass der Abnehmer zum maßgeblichen Zeitpunkt festgestanden hat (vgl. auch Böttner, UR 2010, 299 ff.; Köster-Böckenförde, UR 2010, 850 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen; Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG § 3 Anm. 3240 Konsignationslager; mit differenzierter Betrachtungsweise: Martin in Sölch/Ringleb UStG, § 3 Anm. 181; Michel, Anmerkung zum BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 XI R 67/07, DB 2008, 2464 f. und Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3 Rz 3122 ff.).

    Gleichzeitig konnte sie ab Einlieferung der Waren in das von ihr unterhaltene Lager unmittelbar über diese verfügen, ohne dass es - im Unterschied zu dem im BFH-Urteil vom 30.07.2008 (XI R 67/07, a.a.O.) mitgeteilten Sachverhalt - einer Mitwirkung, insbesondere einer Freigabeerklärung der Klägerin bedurfte.

  • FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10

    Aussetzung der Vollziehung: Ort der Lieferung bei grenzüberschreitender

    Schließlich erfordere auch das von der Antragstellerin zur Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene BFH-Urteil vom 30. Juli 2007 XI R 67/07 (BFHE 222, 138; BStBl II 2009, 552 ff.) keine andere Beurteilung.

    dd) Gegen diese Sichtweise häufen sich insbesondere nach Ergehen des BFH-Urteils vom 30. Juli 2008 XI R 67/07 ( BFHE 222, 138; BStBl II 2009, 552) im Schrifttum kritische Stimmen.

    Es soll ausreichen, wenn sich aus den unstreitigen Umständen, insbesondere aus Unterlagen, mit hinreichender Sicherheit leicht und einwandfrei ableiten lässt, dass der Abnehmer zum maßgeblichen Zeitpunkt festgestanden hat (vgl. auch Michel, Anmerkung zum BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 XI R 67/07, DB 2008, 2464 f. und Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3 Rz 3122 ff.).

    ee) Ob das angeführte BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 XI R 67/07, das keine Lieferung in ein Konsignationslager betraf, eine solche Sichtweise rechtfertigt, ist - soweit ersichtlich - noch nicht Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen gewesen.

  • FG Niedersachsen, 18.06.2015 - 5 K 335/14

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Warenlieferungen über ein in Deutschland

    Ihre Einschätzung leitete die Klägerin aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.07.2008 (XI R 67/07, BStBl II 2009, 552) und den Entscheidungen des Hessischen Finanzgerichts vom 21.06.2011 (1 V 2518/10) und vom 30.10.2014 (1 K 108/11) ab.

    Zwar habe der BFH mit Urteil vom 30.07.2008 (XI R 67/07) entschieden, dass selbst bei kurzfristiger Zwischenlagerung von Waren bei einem Dritten im Inland und Herausgabe der Waren erst bei Freigabe durch den im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Lieferanten, der Leistungsort nach dem Beginn der Versendung zu bestimmen sei und nicht im Inland liege und die Lieferung deshalb im Inland nicht steuerbar sei, wenn der Abnehmer bereits feststehe.

    Daraus ist nach Auffassung des BFH zu folgern, dass der Abnehmer bei Beginn der Versendung oder Beförderung feststehen muss (BFH, Urteil vom 30.07.2008 - XI R 67/07, BStBl II 2009, 552).

  • FG Sachsen, 24.05.2011 - 6 K 2176/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung auch bei sog. gebrochenem Transport

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann von einer innergemeinschaftlichen Lieferung dann ausgegangen werden, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass bereits bei Beginn der Versendung feststeht, dass Abnehmer ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiges Unternehmen ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 XI R 67/07, BStBl II 2009, 552).
  • FG Hessen, 04.05.2021 - 1 K 195/14

    Qualifizierung von Warenlieferungen an in Deutschland ansässige Unternehmer als

    In der Sache macht sie im Wesentlichen geltend, nach der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07 setze eine innergemeinschaftliche Versendungslieferung voraus, dass der Abnehmer der Lieferung bei Beginn der Versendung feststehe.

    Aus dem von der Klägerin zitierten BFH-Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07 könnten keine anderweitigen Schlüsse gezogen werden.

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 30.07.2008 XI R 67/07.

    Der Beklagte könne sich mit seinen Ausführungen zur fehlenden Konkretisierung der von der Klägerin geschuldeten Gattungsschuld nicht auf das Urteil des BFH vom 30.07.2008 (XI R 67/07) stützen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17

    Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb

    Der BFH hat in einem Fall, in dem eine Ware aus dem EU-Ausland durch einen vom Lieferer beauftragten Spediteur in ein Zwischenlager im Inland verbracht und dort erst nach einer Zwischenlagerung vom Erwerber abgeholt wurde, die Unkenntnis des mit dem Transport in das Inland beauftragten Spediteurs über die Identität des Erwerbers als für die Annahme einer innergemeinschaftlichen Lieferung/eines innergemeinschaftlichen Erwerbs unschädlich angesehen, solange die Identität des Empfängers bei Transportbeginn nur objektiv feststand (BFH, Urteil vom 30.07.2008 - XI R 67/07, BStBl. II 2009, 552; bestätigt durch BFH, Urteil vom 20.10.2016 - V R 31/15, BFH/NV 2017, 411).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 - 7 V 7222/17

    Aussetzung der Vollziehung: innergemeinschaftlicher Erwerb bei gebrochener

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - 18 U 120/12

    Haftung des Frachtführers wegen Verletzung einer "On-Hold"-Vereinbarung

  • BFH, 20.10.2015 - V R 31/15

    Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerbarkeit, Spanien, Beförderung, Versendung

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - 3 K 308/18

    Zum Eigentumsübergang im Rahmen eines Reihengeschäfts - Vorsteuerabzug aus einer

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