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   BFH, 17.07.2008 - I R 84/04 (1)   

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https://dejure.org/2008,785
BFH, 17.07.2008 - I R 84/04 (1) (https://dejure.org/2008,785)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2008 - I R 84/04 (1) (https://dejure.org/2008,785)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - I R 84/04 (1) (https://dejure.org/2008,785)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 2 i. V. m. Art. 5 Abs. 1; EStG 1997 a. F. § 2a Abs. 3; EG Art. 43, Art. 56

  • openjur.de

    Auch nach Streichung von § 2a Abs. 3 EStG 1997 a.F. kein prinzipieller Abzug von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte nach Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 DBA-Luxemburg; Bindung des BFH an Tatsachenfeststellungen des FG auch bei "Bestätigung" eines ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1; EStG 1997 a.F. § 2a Abs. 3; EG Art. 43, Art. 56

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verrechenbarkeit von in Luxemburg entstandenen Betriebsstättenverlusten nach DBA-Luxemburg - Lidl Belgium

  • Judicialis

    DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 2; ; DBA-Luxemburg Art. 5 Abs. 1; ; EStG 1997 a.F. § 2a Abs. 3; ; EG Art. 43; ; EG Art. 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auch nach Streichung von § 2a Abs. 3 EStG 1997 a.F. kein prinzipieller Abzug von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte nach Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 DBA-Luxemburg; Bindung des BFH an Tatsachenfeststellungen des FG auch bei "Bestätigung" eines ...

  • rechtsportal.de

    Auch nach Streichung von § 2a Abs. 3 EStG 1997 a.F. kein prinzipieller Abzug von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte nach Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 DBA-Luxemburg; Bindung des BFH an Tatsachenfeststellungen des FG auch bei "Bestätigung" eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Auch nach Streichung von § 2a Abs. 3 EStG 1997 a.F. kein prinzipieller Abzug von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte nach Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 DBA-Luxemburg

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behandlung ausländischer Betriebsstättenverluste nach dem DBA-Luxemburg ? BFH zieht Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil in Sachen ?Lidl Belgium? ? Zurückverweisung wegen fehlender Feststellungen betreffend die Verlustnutzung in Luxemburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verluste einer luxemburgischen Betriebsstätte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verluste einer luxemburgischen Betriebsstätte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte im deutschen Stammhaus nach Streichung von Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)-Luxemburg; Voraussetzungen für die ausnahmsweise Zulässigkeit eines phasengleichen ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Betriebsstättenverluste eines deutschen Unternehmens in Luxemburg sind prinzipiell steuerlich nicht abzugsfähig

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Doppelbesteuerung - Kein Abzug von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Verluste einer luxemburgischen Betriebsstätte nicht abziehbar

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DBA-Luxemburg Art 5, DBA-Luxemburg Art 20 Abs 2 S 2, EStG § 2a Abs 3 S 1, EStG § 32 b, EG Art 43
    Betriebsstätte; Europarecht; Niederlassungsfreiheit; Verlust; Verrechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 398
  • EuZW 2008, 770
  • BB 2008, 2556
  • BB 2008, 812
  • DB 2008, 2114
  • BStBl II 2009, 630
  • NZG 2009, 236
  • NZG 2009, 479
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - I R 84/04
    Es handelt sich um jenes Revisionsverfahren, das dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch Beschluss vom 28. Juni 2006 I R 84/04 (BFHE 214, 270, BStBl II 2006, 861) sowie dem anschließenden Urteil des EuGH vom 15. Mai 2008 Rs. C-414/06 "Lidl Belgium" (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2008, 1030) zugrunde lag.

    Der Aussetzungsgrund ist entfallen, nachdem der EuGH durch Urteil in DStR 2008, 1030 über die ihm vom Senat durch jenen Senatsbeschluss in BFHE 214, 270, BStBl II 2006, 861 nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages von Nizza zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtsfragen entschieden hat.

    Im Einzelnen verweist der Senat, um Wiederholungen zu vermeiden, zur Begründung auf das Urteil des EuGH in DStR 2008, 1030.

    Dazu ist anzumerken, dass in der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH offenbar "bestätigt" wurde, dass die Klägerin die in Rede stehenden Verluste im Jahre 2003, in dem die luxemburgische Betriebsstätte Gewinne erwirtschaftete, verrechnen konnte (so Tz. 50 des EuGH-Urteils in DStR 2008, 1030).

  • BFH, 28.06.2006 - I R 84/04

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Freistellung von Verlusten einer

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - I R 84/04
    Es handelt sich um jenes Revisionsverfahren, das dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch Beschluss vom 28. Juni 2006 I R 84/04 (BFHE 214, 270, BStBl II 2006, 861) sowie dem anschließenden Urteil des EuGH vom 15. Mai 2008 Rs. C-414/06 "Lidl Belgium" (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2008, 1030) zugrunde lag.

    Das durch Beschluss des Senats in BFHE 214, 270, BStBl II 2006, 861 gemäß § 121 Satz 1 i.V.m. § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzte Revisionsverfahren wird fortgeführt.

    Der Aussetzungsgrund ist entfallen, nachdem der EuGH durch Urteil in DStR 2008, 1030 über die ihm vom Senat durch jenen Senatsbeschluss in BFHE 214, 270, BStBl II 2006, 861 nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages von Nizza zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtsfragen entschieden hat.

  • FG Baden-Württemberg, 30.06.2004 - 1 K 312/03

    Rechtmäßigkeit der Abschaffung des unbeschränkten Abzugs von Verlusten aus

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - I R 84/04
    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg wies sie mit Urteil vom 30. Juni 2004 1 K 312/03 als unbegründet ab.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1694 abgedruckt.

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - I R 84/04
    Ein phasengleicher Verlustabzug kommt abweichend davon nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind (Anschluss an EuGH-Urteil vom 13. Dezember 2005 Rs. C-446/03 "Marks and Spencer", EuGHE I 2005, 10837).
  • BFH, 13.11.2002 - I R 13/02

    Verlustausgleich bei Auslandsimmobilien?

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - I R 84/04
    Darauf baute auch die (innerstaatliche) Regelung des § 2a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1997 (EStG 1997) auf (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2002 I R 13/02, BFHE 201, 73, BStBl II 2003, 795; Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, ebenda).
  • BFH, 11.03.2008 - I R 116/04

    Kein Abzug von Betriebsstättenverlusten aus einem Drittstaat - Beschränkung der

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - I R 84/04
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 11. März 2008 I R 116/04, DStR 2008, 1086; Wassermeyer in Debatin/ Wassermeyer, Doppelbesteuerung, MA Art. 23A Rz 57, jew. m.w.N.), an der er jedenfalls für die mit Luxemburg vereinbarte Abkommenslage festhält.
  • BFH, 06.11.2019 - I R 32/18

    Abzug "finaler" Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte aufgrund Unionsrechts

    Der Senat hat eine derartige "Finalität" angenommen, wenn die Verluste im Quellenstaat aus tatsächlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können oder ihr Abzug in jenem Staat zwar theoretisch noch möglich, aus tatsächlichen Gründen aber so gut wie ausgeschlossen ist und ein wider Erwarten dennoch erfolgter späterer Abzug im Inland verfahrensrechtlich noch rückwirkend nachvollzogen werden könnte (Senatsurteile vom 17.07.2008 - I R 84/04, BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630; in BFHE 230, 35; vom 05.02.2014 - I R 48/11, BFHE 244, 371; Senatsbeschluss vom 22.09.2015 - I B 83/14, BFH/NV 2016, 375).

    a) Davon ausgehend, die unionsrechtlich gewährleistete Niederlassungsfreiheit erfordere im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung die Berücksichtigung "finaler" Verluste aus in anderen EU-Mitgliedstaaten belegenen Betriebsstätten, war der vorlegende Senat der Auffassung, die Verluste einer ausländischen Betriebsstätte seien dann "final" i.S. der Rechtsprechung des EuGH, wenn die Verluste im Quellenstaat aus tatsächlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können oder ihr Abzug in jenem Staat zwar theoretisch noch möglich, aus tatsächlichen Gründen aber so gut wie ausgeschlossen ist und ein wider Erwarten dennoch erfolgter späterer Abzug im Inland verfahrensrechtlich noch rückwirkend nachvollzogen werden könnte (Senatsurteile in BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630; in BFHE 230, 35; in BFHE 244, 371; Senatsbeschluss in BFH/NV 2016, 375).

  • BFH, 09.06.2010 - I R 107/09

    Ausnahmsweiser Abzug tatsächlich "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

    Die Klägerin macht geltend, die in den Streitjahren erwirtschafteten Betriebsstättenverluste seien in Frankreich "definitiv" geworden; sie seien deswegen nach Maßgabe des Senatsurteils vom 17. Juli 2008 I R 84/04 (BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630) und im Einklang mit der gemeinschaftlichen Rechtslage im jeweiligen Verlustentstehungsjahr von der deutschen Bemessungsgrundlage abzuziehen: Zum einen habe das französische Steuerrecht lediglich einen auf fünf Jahre vortragsfähigen Verlustabzug ermöglicht.

    Auf das Senatsurteil in BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630, und die dort (für die parallele Abkommenslage mit Luxemburg) gegebenen weiteren Nachweise wird verwiesen.

  • BFH, 22.02.2017 - I R 2/15

    Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog.

    Der dort verwendete Begriff der "Einkünfte" schließt auch negative Einkünfte ein (s. insoweit nur Senatsurteile vom 17. Juli 2008 I R 84/04, BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630; in BFHE 244, 371, jeweils m.w.N. - ständige Rechtsprechung).
  • FG Hessen, 04.09.2018 - 4 K 385/17

    Abzugsfähigkeit sog. finaler ausländischer Betriebsstättenverluste

    Hiergegen legte die Klägerin mit Schreiben vom 29.12.2008 Einspruch ein und begründete dies damit, dass der BFH mit Urteil vom 17.07.2008 I R 84/04 im Anschluss an die EuGH-Entscheidungen in den Rechtssachen C-446/03 ("Marks & Spencer") und C-414/06 ("Lidl Belgium") entschieden habe, dass ein phasengleicher Abzug der Verluste einer ausländischen Betriebsstätte zu gewähren sei, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar seien.
  • BFH, 09.06.2010 - I R 100/09

    Keine "Finalität" ausländischer Betriebsstättenverluste trotz zeitlich begrenzten

    Die Klägerin macht geltend, dieser Verlust sei in Frankreich teilweise "definitiv" geworden; er sei deswegen nach Maßgabe des Senatsurteils vom 17. Juli 2008 I R 84/04 (BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630) und im Einklang mit der gemeinschaftlichen Rechtslage im Streitjahr von der deutschen Bemessungsgrundlage abzuziehen: Das französische Steuerrecht ermögliche lediglich einen auf fünf Jahre vortragsfähigen Verlustabzug.

    Auf das Senatsurteil in BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630, und die dort (für die parallele Abkommenslage mit Luxemburg) gegebenen weiteren Nachweise wird verwiesen.

  • BFH, 05.02.2014 - I R 48/11

    Ausnahmsweiser Abzug "finaler" ausländischer Betriebstättenverluste bei der

    Der Senat nimmt deswegen, um Wiederholungen zu vermeiden, beispielhaften Bezug auf seine Urteile vom 17. Juli 2008 I R 84/04 (BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630) und vom 3. Februar 2010 I R 23/09 (BFHE 228, 305, BStBl II 2010, 599), beide für die Abkommenslage mit Luxemburg, und vom 9. Juni 2010 I R 107/09 (BFHE 230, 35), dort für die Abkommenslage mit Frankreich, sowie seinen Beschluss vom 29. November 2006 I R 45/05 (BFHE 216, 149, BStBl II 2007, 398), dort für die Abkommenslage mit Österreich (s. auch FG Köln, Urteil vom 13. März 2013  10 K 2067/12, EFG 2013, 1430).
  • FG Düsseldorf, 08.09.2009 - 6 K 308/04

    Voraussetzung einer Verrechnung ausländischer Betriebsstätten im Inland;

    Mit Beschluss vom 27. Dezember 2005 hat das Gericht im Einvernehmen mit den Beteiligten das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren I R 84/04 (zur Frage, ob die Abschaffung des unbeschränkten Verlustabzuges aus ausländischen Betriebsstätten durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 europarechtswidrig ist) angeordnet.

    Nach Abschluss des Verfahrens des BFH (I R 84/04; BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630) ist mit Verfügung vom 14. Januar 2000 das Verfahren fortgeführt worden.

    Aufgrund des Urteils des BFH vom 17. Juli 2008 (I R 84/04) sei davon auszugehen, dass auch Verluste ausländischer Betriebsstätten wie entsprechende Gewinne von der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgenommen seien.

    Diese ausländischen Betriebsstättenverluste sind, was nunmehr zwischen den Beteiligten gleichfalls unstreitig ist, aufgrund der Art. 2 Abs. 1 Nr. 7, Art. 4 Abs. 1 DBA Deutschland-Frankreich bzw. Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 7 Abs. 1 DBA Deutschland-Italien wie entsprechende Gewinne von der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgenommen (Symmetriethese, vgl. hierzu inbesondere BFH Urteil vom 17. Juli 2008 I R 84/04, BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630).

    Eine Berücksichtigung im Inland bereits im Verlustentstehungsjahr kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich des ausländischen Betriebsstättenverlust bereits im Verlustentstehungsjahr ausgeschlossen ist, dass es künftig zu einer Verrechnung im Betriebsstättenstaat kommen kann (vgl. Gosch Anm. zu I R 84/04 in BFH-PR 2009, 491).

  • BFH, 26.02.2014 - I R 56/12

    Betriebsausgabenabzug für Gründungsaufwand einer ausländischen festen Einrichtung

    d) Die abkommensrechtliche Steuerfreistellung von "Einkünften" umfasst nach der ständigen Senatsrechtsprechung, an der festzuhalten ist, nicht nur positive, sondern auch negative Einkünfte (z.B. Senatsurteile vom 11. März 2008 I R 116/04, BFH/NV 2008, 1161; vom 17. Juli 2008 I R 84/04, BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630; vom 3. Februar 2010 I R 23/09, BFHE 228, 305, BStBl II 2010, 599; vom 9. Juni 2010 I R 107/09, BFHE 230, 35).
  • FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 147/08

    Notwendigkeit der Einbeziehung von französischen Betriebsstättenverlusten in die

    Nach der EuGH-Entscheidung in der Sache Lidl Belgium und dem Schlussurteil des BFH vom 17.07.2008 (I R 84/04) seien Betriebsstättenverluste aus EG-Betriebsstätten im Inland phasengleich zum Abzug zuzulassen, soweit eine künftige Verlustberücksichtigung im Betriebsstättenstaat ausscheide.

    Die von der Klägerin im Streitjahr in ihren französischen Betriebsstätten erwirtschafteten Verluste sind nach Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 4 Abs. 1 DBA-Frankreich im Inland steuerfrei und gehen nach der sog. Symmetriethese grundsätzlich nicht in die einkommen- und körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage zum Ausgleich steuerpflichtiger Einkünfte ein (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 I R 84/04, BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630, zur vergleichbaren Abkommenslage nach dem DBA-Luxemburg).

    Der Umstand, dass § 2a Abs. 3 EStG 1997 durch das Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl. I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) mit erstmaliger Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1999 an (vgl. § 52 Abs. 3 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften --Steuerbereinigungsgesetz [StBereinG] 1999-- vom 22. Dezember 1999, BGBl. I 1999, 2601, BStBl I 2000, 13) --und damit für das Streitjahr-- ersatzlos gestrichen worden ist, ändert an dieser Abkommenslage nichts (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 I R 84/04, BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630, mit weiteren Hinweisen).

  • BFH, 12.04.2023 - I R 44/22

    Nichtberücksichtigung "finaler" Verluste einer italienischen Betriebsstätte

    b) Die auf der abweichenden früheren Rechtsprechung des EuGH (Urteile Lidl Belgium vom 15.05.2008 - C-414/06, EU:C:2008:278, BStBl II 2009, 692 und Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt vom 23.10.2008 - C-157/07, EU:C:2008:588, BStBl II 2009, 566) wie auch des erkennenden Senats (z.B. Urteile vom 17.07.2008 - I R 84/04, BFHE 222, 398, BStBl II 2009, 630; vom 09.06.2010 - I R 107/09, BFHE 230, 35) beruhende Auffassung der Vorinstanz ist somit überholt.
  • FG Niedersachsen, 11.02.2010 - 6 K 406/08

    Abzug "finaler Verluste" einer Tochtergesellschaft in anderen Staaten der

  • FG Hamburg, 06.08.2014 - 2 K 355/12

    Berücksichtigung "finaler" Verluste einer italienischen Betriebsstätte

  • BFH, 12.01.2011 - I R 35/10

    Kein negativer Progressionsvorbehalt für nach § 2a EStG 2002 nicht zu

  • BFH, 03.02.2010 - I R 23/09

    Keine "Finalität" ausländischer Betriebsstättenverluste trotz zeitlich begrenzten

  • FG Hamburg, 16.04.2010 - 5 K 114/08

    Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 1 K 2406/07

    Voraussetzungen für den Abzug von Verlusten einer ausländischen

  • FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 6 K 445/09

    Berücksichtigung von Verlusten eines Klägers mit einer belgischen Betriebsstätte

  • FG Düsseldorf, 25.10.2011 - 13 K 2775/06

    Anspruch auf Verlustausgleich zwischen den aus den Hollandfonds in einzelnen

  • FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07

    Steuermindernde Berücksichtigung in Österreich erzielter Verluste aus

  • FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 654/03

    Möglichkeit des inländischen Gesetzgebers zur Entscheidung über die Einbeziehung

  • FG Hamburg, 04.08.2021 - 2 K 102/18

    DBA-USA: Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen: Zurechnung von vergeblichen

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