Rechtsprechung
   BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1000
BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05 (https://dejure.org/2007,1000)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2007 - VI R 23/05 (https://dejure.org/2007,1000)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2007 - VI R 23/05 (https://dejure.org/2007,1000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 6a und 6b, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 2, § 12 Nr. 1 Satz 1, § 32a Abs. 1 Nr. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 6a und 6b, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 2, § 12 Nr. 1 Satz 1, § 32a Abs. 1 Nr. 1

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 1; ; EStG § 32a Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Häusliches Arbeitszimmer in zu doppelter Haushaltsführung genutzter Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Häusliches Arbeitszimmer in zu doppelter Haushaltsführung genutzter Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung und Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesonderte Beurteilung für Kosten eines am Beschäftigungsort gelegenes Arbeitszimmer bei Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung ; Abzugsfähigkeit für Aufwendungen einer am Beschäftigungsort gelegenen Wohnung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Angemessenheitsgrenze bei doppelter Haushaltsführung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    60 QM reichen bei doppelter Haushaltsführung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.8.2007)

    Steuerabzug für Zweitwohnung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 12 Nr 1
    Angemessenheit; Doppelte Haushaltsführung; Notwendigkeit; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 376
  • NZM 2007, 778
  • BB 2007, 1997
  • BStBl II 2009, 722
  • NZA-RR 2007, 592
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05
    Zur weiteren Begründung hinsichtlich des angemessenen Wohnbedarfs verweist der Senat auf sein zur Veröffentlichung bestimmtes Urteil vom 9. August 2007 VI R 10/06.

    Andererseits sind die Aufwendungen, die für eine zwecks doppelter Haushaltsführung unterhaltene Wohnung entstehen, nur insoweit abziehbar, wie sie nicht auf das Arbeitszimmer entfallen und soweit sie nicht die durch die Merkmale Wohnfläche und ortsüblicher Durchschnittsmietzins bestimmte Grenze des Notwendigen überschreiten (vgl. Senatsurteil vom 9. August 2007 VI R 10/06, unter II. 2. a bb der Gründe).

  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05
    Die Grenze für den notwendigen Wohnbedarf hat sich dabei am Abzugszweck --Berücksichtigung des zusätzlichen Wohnbedarfs am Beschäftigungsort-- zu orientieren, also daran, welcher Wohnungszuschnitt für einen Steuerpflichtigen als Einzelperson erforderlich ist, der von dort seiner Arbeit nachgeht, aber an einem anderen Ort, an dem sich auch sein Lebensmittelpunkt befindet, seinen Haupthausstand beibehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 24. Juni 2005 VI B 25/05 BFH/NV 2005, 1560; vom 19. Juli 2004 VI B 160/03, BFH/NV 2005, 39).
  • BFH, 19.07.2004 - VI B 160/03

    Doppelte Haushaltsführung: nicht verheiratete ArbN

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05
    Die Grenze für den notwendigen Wohnbedarf hat sich dabei am Abzugszweck --Berücksichtigung des zusätzlichen Wohnbedarfs am Beschäftigungsort-- zu orientieren, also daran, welcher Wohnungszuschnitt für einen Steuerpflichtigen als Einzelperson erforderlich ist, der von dort seiner Arbeit nachgeht, aber an einem anderen Ort, an dem sich auch sein Lebensmittelpunkt befindet, seinen Haupthausstand beibehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 24. Juni 2005 VI B 25/05 BFH/NV 2005, 1560; vom 19. Juli 2004 VI B 160/03, BFH/NV 2005, 39).
  • BFH, 24.06.2005 - VI B 25/05

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05
    Die Grenze für den notwendigen Wohnbedarf hat sich dabei am Abzugszweck --Berücksichtigung des zusätzlichen Wohnbedarfs am Beschäftigungsort-- zu orientieren, also daran, welcher Wohnungszuschnitt für einen Steuerpflichtigen als Einzelperson erforderlich ist, der von dort seiner Arbeit nachgeht, aber an einem anderen Ort, an dem sich auch sein Lebensmittelpunkt befindet, seinen Haupthausstand beibehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 24. Juni 2005 VI B 25/05 BFH/NV 2005, 1560; vom 19. Juli 2004 VI B 160/03, BFH/NV 2005, 39).
  • BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05
    Zwar sind betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich unabhängig davon, ob sie notwendig, angemessen, üblich oder zweckmäßig sind, in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 8/98

    Rückstellung wegen Bürgschaft

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05
    Das FG wird bei seiner erneuten Entscheidung sodann auch zu berücksichtigen haben, dass das FA seinen Revisionsantrag auf die auf den als Arbeitszimmer bezeichneten Raum entfallenden Mietaufwendungen begrenzt hatte und daher das Urteil des Finanzgerichts im Übrigen rechtskräftig geworden ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 8/98, BFHE 187, 201, BStBl II 1999, 333).
  • FG München, 29.12.2003 - 8 K 4428/00

    Doppelte Haushaltsführung; Angemessenheit von Mietaufwendungen; AfA für

    Auszug aus BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1677 veröffentlichten Gründen im Wesentlichen statt und hielt insbesondere die Mietaufwendungen für doppelte Haushaltsführung in voller Höhe für angemessen.
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Soweit in diesem Zusammenhang in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der von den Finanzbehörden ausgegebenen AfA-Tabellen von einer regelmäßigen Nutzungsdauer für neu angeschaffte Einbauküchen von zehn Jahren ausgegangen wird, begegnet dies keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. Oktober 2014  12 K 79/13, juris, rechtskräftig; vgl. auch FG München, Urteil vom 29. Dezember 2003  8 K 4428/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1677, aus anderen Gründen aufgehoben und zurückverwiesen durch BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722, zur Nutzungsdauer einer gebrauchten Einbauküche von sieben Jahren).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Angesichts des Umstands, dass der Kläger Mietaufwendungen für eine 140 qm große Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht hat, wird weiter zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376).
  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Ist nämlich eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort aus beruflichem Anlass begründet (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820, und VI R 23/05, BFH/NV 2007, 1994), so ist für die Annahme einer privaten Sphäre zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte kein Raum.
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

    Denn angesichts des Umstands, dass der Kläger Mietaufwendungen für eine 64 qm große Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht hat, wird zu beachten sein, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722).
  • FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13

    Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820 in diesem Zusammenhang als Obergrenze notwendiger Mehraufwendungen die Kosten angesehen, die sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 m² bei einem ortsüblichen Mietzins je Quadratmeter für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung ergeben (z.B. BFH-Urteil vom 09.08.2007, VI R 23/05, BStBl II 2009, 722).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Dabei wird es auch zu beachten haben, dass Unterkunftskosten am Beschäftigungsort nur insoweit notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind, wie sie den durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2015 - 2 K 1595/13

    Keine zwei häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzbar

    Unstreitig sei, dass bei einer doppelten Haushaltsführung die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer am Beschäftigungsort gesondert zu berücksichtigen seien und nicht zu den Kosten der dortigen Unterkunft zählten (BFH Urteil vom 9. August 2007, VI R 23/05, DStR 2007, 1570).

    Nach der Rechtsprechung des BFH wird durch die Einbindung eines häuslichen Arbeitszimmers in einen aus beruflichen Gründen geführten zweiten Hausstand die Prüfung nicht entbehrlich, ob die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Nummer 6b Satz 2, 3 EStG gegeben sind (BFH Urteil vom 9. August 2007 VI R 23/05, Bundessteuerblatt II 2009, 722).

  • BFH, 28.03.2012 - VI R 25/11

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Dabei wird auch zu prüfen sein, ob und in welcher Höhe dem Kläger durch die Wohnungen in D und K notwendige Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung entstanden waren und in welcher Höhe sie angesichts der Begrenzung auf einen durchschnittlichen Mietzins einer 60 qm Wohnung zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile in BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, m.w.N.; VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 27/09

    Ort der Leistung bei einem Rennservice für im Ausland veranstaltete

    Hinsichtlich des vom FA mit der Revision nicht angegriffenen Teils des FG-Urteils (Umsatzsteuer 2004) ist die Vorentscheidung rechtskräftig (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1998 IV R 8/98, BFHE 187, 201, BStBl II 1999, 333, unter 3.; vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722, unter II.3.).
  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 48/07

    Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung eines Selbstständigen - Obergrenze

    In seiner Entscheidung in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820 hat der VI. Senat des BFH in diesem Zusammenhang als Obergrenze notwendiger Mehraufwendungen die Kosten angesehen, die sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 m² bei einem ortsüblichen Mietzins je Quadratmeter für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung ergeben (ebenso BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 23/05, BFHE 218, 376, BStBl II 2009, 722).
  • BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05

    Mietkosten für Dienstwohnung - Doppelte Haushaltsführung anlässlich Eheschließung

  • FG Hessen, 06.06.2011 - 1 K 2222/10

    Miete für einen Pkw-Stellplatz keine Werbungskosten im Rahmen einer doppelten

  • BFH, 06.05.2010 - VI R 34/09

    Doppelte Haushaltsführung im Wegverlegungsfall

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 3 K 1255/20

    Steuerliche Anerkennung von Unterkunftskosten eines Botschafters im Ausland

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 31/08

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 24/05

    Doppelte Haushaltsführung; notwendiger Grundbedarf

  • FG Köln, 06.11.2014 - 13 K 1665/12

    Ortsübliche Durchschnittsmiete bei doppelter Haushaltsführung

  • FG Hessen, 07.05.2013 - 13 K 2935/08

    Anforderungen an den eigenen Hausstand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung;

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 53/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • FG München, 27.06.2007 - 1 K 621/05

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 54/05

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen

  • FG München, 13.11.2009 - 6 K 455/09

    Aufwendungen für den Unterhalt einer nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Person

  • FG Köln, 06.02.2014 - 10 K 2733/10

    Keine Kombination aus Werbungskosten- und Sonderausgabenabzug für Baudenkmale und

  • FG München, 19.02.2008 - 9 K 1524/05

    Notwendige Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung eines Ledigen -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht