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   BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07   

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https://dejure.org/2009,739
BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07 (https://dejure.org/2009,739)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2009 - VI R 55/07 (https://dejure.org/2009,739)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2009 - VI R 55/07 (https://dejure.org/2009,739)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 40

  • openjur.de

    Aufteilung von Sachzuwendungen bei gemischt veranlasster Betriebsveranstaltung; Betriebsversammlung auf einem Ausflugsschiff; Nachforderung von Lohnsteuer beim Arbeitgeber durch Steuerbescheid

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 40

  • Betriebs-Berater

    Aufwendungen für Betriebsversammlung auf Ausflugsschiff als Arbeitslohn

  • Betriebs-Berater

    Aufwendungen für Betriebsversammlung auf Ausflugsschiff als Arbeitslohn

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1; EStG § 40 Abs. 2
    Möglichkeit einer Erhebung von Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25% bei Anzahlung von Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen durch den Arbeitgeber; Aufteilungspflicht bzgl. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Veranstaltung mit Elementen ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufteilung von Sachzuwendungen bei gemischt veranlasster Betriebsveranstaltung; Betriebsversammlung auf einem Ausflugsschiff; Nachforderung von Lohnsteuer beim Arbeitgeber durch Steuerbescheid

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachzuwendungen bei gemischt veranlasster Betriebsveranstaltung ? Betriebsversammlung auf einem Ausflugsschiff ? Nachforderung von LSt beim Arbeitgeber durch Steuerbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitgeberveranstaltung mit gesellschaftlichen und betrieblichen Elementen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Betriebsfeier bis 100 Euro pro Mitarbeiter lohnsteuerfrei

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit einer Erhebung von Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25% bei Anzahlung von Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen durch den Arbeitgeber; Aufteilungspflicht bzgl. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Veranstaltung mit Elementen ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsversammlung auf dem Ausflugsschiff - Ausgaben des Arbeitgebers sind als Arbeitslohn zu versteuern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufwendungen für Betriebsversammlung auf Ausflugsschiff als Arbeitslohn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und betrieblichen Elementen können zu Arbeitslohn führen - Sachaufwendungen für Arbeitnehmer dürfen Freigrenze nicht überschreiten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 4 Abs 5 Nr 5, LStR R 73 Abs 4 S 2
    Arbeitslohn; Aufteilung; Betriebliche Veranlassung; Betriebsveranstaltung; Freigrenze; Geldwerter Vorteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 58
  • NZA 2009, 836
  • BB 2009, 1499
  • DB 2009, 1510
  • BStBl II 2009, 726
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07
    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724).

    Nach diesen Grundsätzen kann u.a. die Zuwendung einer Reise als Arbeitslohn angesehen, als im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse vorgenommen oder auch als gemischt veranlasst beurteilt werden (BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Die gebotene Aufteilung der Sachzuwendungen war nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 vorzunehmen.

    Die schätzweise Aufteilung obliegt in erster Linie dem FG (BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Bei der Aufteilung der vom Arbeitgeber getragenen Verpflegungskosten gelten, wie sich aus der Senatsentscheidung in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 im Einzelnen ergibt, Besonderheiten.

    Denn nach der Wertung des Gesetzgebers betreffen Verpflegungsaufwendungen grundsätzlich den bei der Einkünfteermittlung unbeachtlichen Bereich der Lebensführung (BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 sind zur Ermittlung eines sachgerechten Aufteilungsmaßstabs (nur) die Veranstaltungsteile mit Vorteilscharakter zu den aus betriebsfunktionalen Gründen durchgeführten Veranstaltungsteilen in ein Verhältnis zu setzen.

  • BFH, 15.01.2009 - VI R 22/06

    Keine pauschal besteuerte "Betriebsveranstaltung" bei geschlossenem

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07
    Die Vorschrift hat Vereinfachungsfunktion; die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG liegen hier vor (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 VI R 22/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2009, 820).

    Danach sind bei Überschreiten einer Freigrenze (im Streitfall 200 DM) die Zuwendungen des Arbeitgebers in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 16. November 2005 VI R 68/00, BFHE 212, 51, BStBl II 2006, 440; in BFH/NV 2009, 820).

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01

    Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer zweitägigen

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07
    Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Veranstaltung, die sowohl Elemente einer Betriebsveranstaltung als auch einer sonstigen betrieblichen Veranstaltung enthält, sind grundsätzlich aufzuteilen (Anschluss an Senatsentscheidung vom 16. November 2005 VI R 118/01, BFHE 212, 55, BStBl II 2006, 444).

    Die Gesamtveranstaltung ist dann als gemischt veranlasst zu qualifizieren mit der Folge, dass die Sachzuwendungen an die Arbeitnehmer aufzuteilen sind (BFH-Urteil vom 16. November 2005 VI R 118/01, BFHE 212, 55, BStBl II 2006, 444).

  • BFH, 04.08.1994 - VI R 61/92

    Betriebsveranstaltungen und Arbeitsessen (§ 19 EStG )

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07
    Ausnahmsweise kann nach der Rechtsprechung des Senats dann etwas Anderes gelten, wenn Speisen und Getränke anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes aus durch den Arbeitsablauf bedingten Gründen unentgeltlich überlassen werden (BFH-Urteile vom 4. August 1994 VI R 61/92, BFHE 175, 271, BStBl II 1995, 59; vom 5. Mai 1994 VI R 55-56/92, BFHE 174, 425, BStBl II 1994, 771; s. auch R 73 Abs. 2 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- 2001).
  • BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99

    Fest des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstags

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07
    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724).
  • BFH, 20.11.2008 - VI R 4/06

    Servicekräfte in einem Warenhaus als Arbeitnehmer - Revisibilität der

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07
    Die Nachforderung von Lohnsteuer beim Arbeitgeber durch Steuerbescheid kommt in Betracht, wenn die Lohnsteuer vorschriftswidrig nicht angemeldet worden ist und es sich um eine eigene Steuerschuld des Arbeitgebers handelt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 68/00

    Arbeitslohn bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Kalenderjahr

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07
    Danach sind bei Überschreiten einer Freigrenze (im Streitfall 200 DM) die Zuwendungen des Arbeitgebers in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 16. November 2005 VI R 68/00, BFHE 212, 51, BStBl II 2006, 440; in BFH/NV 2009, 820).
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 85/90

    Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07
    Das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Durchführung solcher Veranstaltungen ist in der Förderung des Kontakts der Arbeitnehmer und in der Verbesserung des Betriebsklimas zu sehen (BFH-Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 25. Mai 1992 VI R 85/90, BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07
    Das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Durchführung solcher Veranstaltungen ist in der Förderung des Kontakts der Arbeitnehmer und in der Verbesserung des Betriebsklimas zu sehen (BFH-Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 25. Mai 1992 VI R 85/90, BFHE 167, 542, BStBl II 1992, 655).
  • FG Münster, 20.09.2007 - 3 K 1279/05

    Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass von betrieblichen Veranstaltungen als

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 118 veröffentlicht.
  • BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17

    Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn

    In diesem Fall ist der Vorteil entsprechend letzterer Zuordnung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse aufzuteilen (grundlegend Senatsurteil vom 18. August 2005 - VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, sowie Senatsurteil vom 30. April 2009 - VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • BFH, 16.05.2013 - VI R 94/10

    Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

    Eine eigene Steuerschuld des Arbeitgebers liegt auch vor, wenn die Voraussetzungen für eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 EStG gegeben sind (Senatsurteil vom 30. April 2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17

    "Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn

    c) Eine Sachzuwendung kann nach der Rechtsprechung des Senats auch gemischt veranlasst sein, so dass eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse in Betracht kommt (grundlegend Senatsurteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, sowie Senatsurteil vom 30. April 2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Eine eigene Steuerschuld des Arbeitgebers liegt auch vor, wenn die Voraussetzungen für eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegeben sind (BFH-Urteil vom 30. April 2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse -

    Liegt der geldwerte Vorteil in der Zuwendung einer für den Arbeitnehmer unentgeltlichen oder verbilligten Reise, kann nach der Rechtsprechung des Senats die Zuwendung gemischt veranlasst sein und eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse in Betracht kommen (Senatsentscheidungen in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 30. April 2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • BFH, 16.05.2013 - VI R 7/11

    Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

    Eine eigene Steuerschuld des Arbeitgebers liegt auch vor, wenn die Voraussetzungen für eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegeben sind (Senatsurteil vom 30. April 2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • FG Düsseldorf, 22.02.2018 - 9 K 580/17

    Lohnversteuerung von Zuwendungen im Zusammenhang mit Ehrungen von Jubilaren eines

    Eine eigene Steuerschuld des Arbeitgebers liegt auch vor, wenn die Voraussetzungen für eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 EStG gegeben sind (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 30.4.2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • BFH, 31.03.2010 - V B 112/09

    Betriebsveranstaltung als unentgeltliche Arbeitnehmerzuwendung

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - 7 K 7184/17

    Vorsteuerabzug aus Zuschüssen an den Betreiber der Betriebskantine

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17

    Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte

  • FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG

  • BFH, 16.05.2013 - VI R 93/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 5. 2013 VI R 94/10 - Zuwendungen aus Anlass

  • BFH, 16.05.2013 - VI R 96/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 5. 2013 VI R 94/10 - Zuwendungen aus Anlass

  • BFH, 16.05.2013 - VI R 95/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 5. 2013 VI R 94/10 - Zuwendungen aus Anlass

  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 381/08

    Angemessenheit der Freigrenze für Zuwendungen anlässlich einer

  • FG Düsseldorf, 16.04.2010 - 3 K 4569/07

    Überlassung von Gratisaktien; Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG;

  • FG München, 03.05.2013 - 8 K 4017/09

    Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profitfußballers

  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1297/09

    Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum

  • FG München, 24.09.2010 - 8 K 2633/08

    Keine Lohnsteuerpauschalierung für einen Gutschein der anstelle einer

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