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   BFH, 28.05.2009 - III R 84/06   

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https://dejure.org/2009,2147
BFH, 28.05.2009 - III R 84/06 (https://dejure.org/2009,2147)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2009 - III R 84/06 (https://dejure.org/2009,2147)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - III R 84/06 (https://dejure.org/2009,2147)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO §§ 122, 124; BGB § 130 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid sei falsch und solle nicht bekanntgegeben werden; Wirksamkeit der Mitteilung bei Entgegennahme durch einen nicht ermächtigten Mitarbeiter; Empfangsbote

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Judicialis

    AO § 122 Abs. 1; ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 124 Abs. 1; ; BGB § 130 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 130 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines nach Aufgabe zur Post und vor dessen Zugang telefonisch für falsch erklärten Steuerbescheides; Zugang einer durch einen nicht zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigtern Mitarbeiter eines Empfangsbevollmächtigten entgegengenommen Mitteilung

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf eines Bescheids nach Aufgabe zur Post, aber vor Zugang beim Empfangsbevollmächtigten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid sei falsch und solle nicht bekanntgegeben werden ? Wirksamkeit der Mitteilung bei Entgegennahme durch einen nicht ermächtigten Mitarbeiter ? Empfangsbote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Der Steuerbescheid in Ihrer Post ist falsch"

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines nach Aufgabe zur Post und vor dessen Zugang telefonisch für falsch erklärten Steuerbescheides; Zugang einer durch einen nicht zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigtern Mitarbeiter eines Empfangsbevollmächtigten entgegengenommen Mitteilung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Steuerbescheids vor dem Zugang beim Empfänger

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Telefonischer Widerruf eines Steuerbescheids

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Bekanntgabe eines Zinsbescheids

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Steuerbescheid

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 124 Abs 1 S 1, AO 1977 § 157 Abs 1 S 1, AO 1977 § 239 Abs 1 S 1, BGB § 130
    Bekanntgabe; Schriftform; Widerruf; Zinsbescheid

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 11
  • NVwZ-RR 2009, 822
  • DB 2009, 1800
  • BStBl II 2009, 949
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.10.1988 - VII R 123/85

    Bevollmächtigte - Vertretungsmängel - Beginn der Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 84/06
    Für die Entscheidung, wann Willenserklärungen im öffentlichen Recht wirksam werden, sind die zivilrechtlichen Grundsätze des § 130 BGB ergänzend heranzuziehen (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1994 4 B 212/93, Buchholz, Sammel- und Nachlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 316, § 41 VwVfG Nr. 2; vgl. z.B. auch BFH-Urteile vom 18. Oktober 1988 VII R 123/85, BFHE 154, 446, BStBl II 1989, 76, unter I.2.b, und vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823; Stelkens, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. § 41 Rz 7 f.).

    Wird die Erklärung einem Empfangsboten übermittelt, ist sie daher zu dem Zeitpunkt zugegangen, zu dem unter regelmäßigen Umständen damit zu rechnen ist, dass der Empfangsbote die Erklärung weiterleitet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 154, 446, BStBl II 1989, 76, unter I.2.b).

  • BVerwG, 22.02.1994 - 4 B 212.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zustellung oder

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 84/06
    Für die Entscheidung, wann Willenserklärungen im öffentlichen Recht wirksam werden, sind die zivilrechtlichen Grundsätze des § 130 BGB ergänzend heranzuziehen (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1994 4 B 212/93, Buchholz, Sammel- und Nachlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 316, § 41 VwVfG Nr. 2; vgl. z.B. auch BFH-Urteile vom 18. Oktober 1988 VII R 123/85, BFHE 154, 446, BStBl II 1989, 76, unter I.2.b, und vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823; Stelkens, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. § 41 Rz 7 f.).
  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 84/06
    Für die Entscheidung, wann Willenserklärungen im öffentlichen Recht wirksam werden, sind die zivilrechtlichen Grundsätze des § 130 BGB ergänzend heranzuziehen (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1994 4 B 212/93, Buchholz, Sammel- und Nachlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 316, § 41 VwVfG Nr. 2; vgl. z.B. auch BFH-Urteile vom 18. Oktober 1988 VII R 123/85, BFHE 154, 446, BStBl II 1989, 76, unter I.2.b, und vom 20. Dezember 2006 X R 38/05, BFHE 216, 297, BStBl II 2007, 823; Stelkens, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. § 41 Rz 7 f.).
  • BFH, 13.12.2000 - X R 96/98

    Beendigung des Zinslaufs

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 84/06
    Damit ist die Mitteilung den Prozessbevollmächtigten vor der Bekanntgabe des Zinsbescheids zugegangen unabhängig davon, ob auf den tatsächlichen Zugang des Zinsbescheids am 7. Oktober 2005 oder auf den nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO fingierten Zugang am dritten Tag nach Aufgabe zur Post abzustellen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2000 X R 96/98, BFHE 193, 512, BStBl II 2001, 274).
  • FG Niedersachsen, 19.09.2006 - 13 K 40/06

    Wirksame Bekanntgabe eines Zinsbescheides bezüglich Aussetzungszinsen; Frist für

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 84/06
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt und hob den Bescheid vom 17. Oktober 2005 sowie den Einspruchsbescheid vom 20. Dezember 2005 durch Urteil vom 19. September 2006 13 K 40/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 78) auf.
  • BFH, 24.11.1988 - V R 123/83

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 84/06
    Eine wirksame Bekanntgabe setzt voraus, dass der zum Erlass befugte Beamte diese veranlasst und dass er mit dem Willen handelt, den Bescheid bekanntzugeben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. November 1988 V R 123/83, BFHE 155, 466, BStBl II 1989, 344; Frotscher in Schwarz, AO, § 122 Rz 11).
  • BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94

    Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen Aufgabe des Bekanntgabewillens

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 84/06
    Unbeachtlich ist die Aufgabe des Bekanntgabewillens jedoch, wenn der Bescheid --wie im Streitfall-- den Herrschaftsbereich der Behörde bereits verlassen hat (BFH-Urteil vom 12. August 1996 VI R 18/94, BFHE 180, 538, BStBl II 1996, 627; Frotscher, a.a.O., § 122 Rz 12).
  • BFH, 23.08.2000 - X R 27/98

    Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - III R 84/06
    Wird der Wille zur Bekanntgabe aufgegeben, bevor der Bescheid den Herrschaftsbereich der Behörde verlassen hat, und wird dies in den Akten eindeutig dokumentiert, wird der Bescheid nach der Rechtsprechung des BFH trotz des Bekanntgabeakts nicht wirksam (BFH-Urteil vom 23. August 2000 X R 27/98, BFHE 193, 19, BStBl II 2001, 662, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 25.11.2009 - I 822/05

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung der Objekte kurz nach ihrer

    Der Senat kann im Streitfall offen lassen, ob der im Finanzamt A-Stadt zuständige Sachbearbeiter seinen Bekanntgabewillen aufgegeben hat, bevor die Einkommensteuerbescheide den Herrschaftsbereich der Behörde verlassen haben, denn unabhängig vom Zeitpunkt der Aufgabe des Bekanntgabewillens werden Bescheide nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, auch dann nicht wirksam, wenn die Behörde dem Empfänger vor oder mit dem Zugang der Bescheide mitteilt, die Bescheide sollen nicht gelten und neue Bescheide erlassen werden (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009, III R 84/06, BFH/NV 2009, 1484, Frotscher in Schwarz, AO § 124 Rz 12, Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 124 AO Rz 14).

    Der Sachbearbeiter hat damit die Einkommensteuerbescheide gemäß § 130 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches wirksam widerrufen (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009, III R 84/06, a.a.O.).

  • FG München, 30.04.2012 - 7 K 3543/09

    Bekanntgabewille des FA bei versehentlicher elektronischer Bescheidfreigabe -

    Da somit der Erlass des Einkommensteuerbescheids 2006 vom 19. Dezember 2007 von einem zum Erlass des Verwaltungsakts befugten Beamten veranlasst wurde kommt es für die Frage des Bekanntgabewillens der Behörde darauf an, ob der handelnde Sachgebietsleiter mit dem Willen gehandelt hat, den Verwaltungsakt für 2006 bekanntzugeben, (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 III R 84/06, BStBl II 2009, 1017).

    Der Bekanntgabewille wird im Rahmen der konventionellen schriftlichen Aktenführung im Inneren des zuständigen Amtswalters zu dem Zeitpunkt gebildet, zu dem er entweder den Bescheid abzeichnet und die Ausfertigung des Bescheids der Poststelle des Finanzamts zur Absendung zuleitet oder - wenn die Bescheiderstellung im maschinellen Verfahren erfolgt - er die Aktenverfügung abzeichnet und dadurch die Bescheiderstellung mit nachfolgender zentralen Versendung in die Wege geleitet wird (BFH-Urteile vom 24. November 1988 V R 123/83, BStBl II 1989, 344; vom 28. Mai 2009 III R 84/06, BStBl II 2009, 1017).

  • FG Köln, 17.06.2021 - 15 K 888/18

    Berücksichtigung des Gewinnes für eine sog. "passive Entstrickung" einer

    Durch höchstrichterliche Rechtsprechung ist geklärt, dass einerseits ein Bekanntgabewille aufgegeben werden kann, bevor der Bescheid den Herrschaftsbereich der Behörde verlässt (in diesen Fällen ist der Zugang eines Bescheids oder Schreibens grundsätzlich unbeachtlich; zum Herrschaftsbereich wird auch das Rechenzentrum der Finanzverwaltung - RZF - beim Zentralversand einbezogen, siehe BFH-Urteil vom 23. August 2000, X R 27/98, BStBl II 2001, 662) oder unabhängig von der (verwaltungsinternen) Aufgabe des Bekanntgabewillens ein Bescheid auch dann nicht wirksam wird, wenn die Behörde dem Empfänger vor oder zeitgleich mit dem Zugang des Bescheids mitteilt, der Bescheid sollte nicht gelten und ein neuer Bescheid erlassen werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009, III R 84/06, BStBl II 2009, 949).
  • FG Düsseldorf, 13.06.2018 - 4 K 1304/17

    Vergütung der Energiesteuer für die Verwendung des versteuerten Benzins für die

    Anspruchsgrundlage für eine Änderung des Zinsbescheids vom 22. Januar 2016 sind gemäß § 239 Abs. 1 Satz 1 AO die §§ 172 ff. AO (BFH, Urteile vom 20. Mai 1992 III R 176/90, BFH/NV 1993, 74 sowie vom 28. Mai 2009 III R 84/06, BFHE 225, 11; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO § 239 Randnr. 6).
  • FG Hamburg, 27.11.2014 - 2 K 108/14

    Wirkungszeitpunkt des Verböserungshinweises nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO -

    Es reicht deshalb nicht - wie für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten - aus, dass der Hinweis, etwa durch Einwerfen in den Briefkasten, derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen von seinem Inhalt Kenntnis nehmen kann und die Kenntnisnahme nach den von ihm selbst getroffenen Vorkehrungen und nach allgemeinen Gepflogenheiten auch erwartet werden kann, ohne dass es auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme ankommt und deshalb auch bei Urlaubsabwesenheit von einer Bekanntgabe derart in den Machtbereich des Empfängers gelangter schriftlicher Verwaltungsakte auszugehen ist (st. Rspr. vgl. etwa BFH-Urteile vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BStBl II 1995, 484; vom 9. Dezember 1999 III R 37/97, BStBl II 2000, 175; vom 28. Mai 2009 III R 84/06 BStBl II 2009, 949; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 VII B 14/08, BFH/NV 2009, 115; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rn. 11 m. w. N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf einer Billigkeitsmaßnahme:

    Die Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen des ATE trifft zwar grundsätzlich den Steuerpflichtigen, im Streitfall jedoch - für das Nichtvorliegen der Voraussetzungen - grundsätzlich das Finanzamt, weil nicht die erstmalige Beantragung einer für den Steuerpflichtigen günstigen Erlassentscheidung im Streit steht, sondern das Vorliegen der Rücknahmevoraussetzungen des § 130 Abs. 2 AO (zur Feststellungslast im Rahmen des § 130 vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009, III R 84/06, BStBl II 2009, 949; Finanzgericht München, Urteil vom 08. März 2010, 2 K 2569/08 - Juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2012 - 2 K 1319/10

    Aufgabe Bekanntgabewille - Kein Investitionsabzugsbetrag im Anschaffungsjahr bei

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, wird ein Steuerbescheid als "schriftlicher" Verwaltungsakt (§§ 118, 157 Abs. 1 Satz 1 AO) gem. §§ 155 Abs. 1 Satz 2, 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 AO dem von ihm Betroffenen (Inhaltsadressaten) gegenüber erst dann und im dem Zeitpunkt wirksam, wenn er ihm oder - wie im Streitfall - seinem Bevollmächtigten (§ 122 Abs. 1 Satz 2 AO) mit behördlichem Bekanntgabewillen zugeht (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 - III R 84/06, BStBl II 2009, 949 und vom 23. August 2000 - X R 27/98, BStBl II 2001, 662, jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 12 K 52/11

    Widerruflichkeit einer Weiterleitungserklärung

  • FG München, 20.05.2014 - 2 K 2032/11

    Rücknahme des Einspruchs gegen Ausgangsbescheid beendet Einspruchsverfahren bzgl.

  • FG Hessen, 12.11.2015 - 3 K 1501/13

    § 124 Abs.1 AO

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