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   BFH, 23.07.2009 - V R 20/08   

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https://dejure.org/2009,1902
BFH, 23.07.2009 - V R 20/08 (https://dejure.org/2009,1902)
BFH, Entscheidung vom 23.07.2009 - V R 20/08 (https://dejure.org/2009,1902)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - V R 20/08 (https://dejure.org/2009,1902)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 8; AO § 61

  • openjur.de

    Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes

  • Judicialis

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8; ; AO § 55 Abs. 1 Nr. 4; ; AO § 61

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Vereinssatzung (hier: ein Verein für Hundezucht) für eine Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz ( UStG ); Notwendigkeit von Regelungen hinsichtlich einer Auflösung, einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Satzung anpassen, Regelsteuersatz vermeiden

  • IWW (Kurzinformation)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz nur bei korrekter Satzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vereinssatzung und die Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Vereinssatzung (hier: ein Verein für Hundezucht) für eine Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz (UStG) ; Notwendigkeit von Regelungen hinsichtlich einer Auflösung, einer ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an Gemeinnützigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für gemeinnützige Körperschaften setzt zutreffende Vermögensbindung auch für den Fall der Zweckänderung voraus

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinsrecht: Steuerbegünstigung nur, wenn die Vereinssatzung die formellen Anforderungen an die sog. Vermögensbindung nach § 61 AO lückenlos erfüllt

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs - Keine Steuerermäßigung ohne formelle Vermögensbindungsklausel in der Satzung!

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 445
  • BB 2009, 2171
  • DB 2009, 2245
  • BStBl II 2010, 719
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.04.1989 - I R 3/88

    Eine gemeinnützige Körperschaft muß ihre Zwecke in der eigenen Satzung genau

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 20/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die gesetzlich vorgeschriebene Festlegung der künftigen Vermögensverwendung die Funktion eines Buchnachweises (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1998 I R 95/97, BFH/NV 1999, 739; vom 26. Februar 1992 I R 47/89, BFH/NV 1992, 695; vom 5. August 1992 X R 165/88, BFHE 169, 3, BStBl II 1992, 1048; vom 19. April 1989 I R 3/88, BFHE 156, 381, BStBl II 1989, 595; vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482).
  • BFH, 10.11.1998 - I R 95/97

    Formelle Satzungsmäßigkeit; GmbH

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 20/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die gesetzlich vorgeschriebene Festlegung der künftigen Vermögensverwendung die Funktion eines Buchnachweises (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1998 I R 95/97, BFH/NV 1999, 739; vom 26. Februar 1992 I R 47/89, BFH/NV 1992, 695; vom 5. August 1992 X R 165/88, BFHE 169, 3, BStBl II 1992, 1048; vom 19. April 1989 I R 3/88, BFHE 156, 381, BStBl II 1989, 595; vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482).
  • BFH, 03.09.1999 - I B 75/98

    Gemeinnützigkeit; Nachweis der ordnungsgemäßen Vermögensbindung

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 20/08
    Ohne Bedeutung ist auch eine den steuerbegünstigten Zwecken tatsächlich entsprechende Geschäftsführung des Vereins (BFH-Urteil vom 21. Juli 1999 I R 2/98, BFH/NV 2000, 297), denn die Berücksichtigung außerhalb der Satzung liegender Begleitumstände oder des nicht in der Satzung manifestierten Willens der Mitglieder würde dem Gebot des Buchnachweises widersprechen (BFH-Beschluss vom 3. September 1999 I B 75/98, BFH/NV 2000, 301).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 94/02

    Vorlage an den EuGH: Steuerbefreiung einer gemeinnützigen beschränkt stpfl.

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 20/08
    Vielmehr sollte durch die Gesetzesänderung (strenger als nach dem BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 I R 94/02, BFHE 206, 350, BStBl II 2005, 721) klargestellt werden, dass die formelle Satzungsbindung auch die Begriffe "ausschließlich und unmittelbar" enthalten muss (von Wedelstädt, Der Betrieb 2009, 84, 85).
  • BFH, 31.07.2008 - V R 21/06

    Anforderungen an die Erbringung eines Ausfuhrnachweises in Beförderungsfällen

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 20/08
    Denn der BFH ist bei der Gesetzesauslegung nicht an Verwaltungsvorschriften gebunden (BFH-Urteil vom 31. Juli 2008 V R 21/06, BFH/NV 2009, 95).
  • FG Niedersachsen, 31.10.1991 - VI 283/87

    Körperschaftsteuer; Inhalt der Satzung

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 20/08
    Während das Niedersächsische FG (Urteile vom 31. Oktober 1991 VI 283/87 und vom 20. Oktober 1992 VI 247/88, beide veröffentlicht in [...]) die gesetzliche Vorgabe als eindeutig und nicht interpretationsfähig angesehen habe, habe das FG Hamburg (Urteil vom 12. November 2002 VII 122/01, Deutsches Steuerrecht Eildienst 2003, 634) entschieden, dass nur "die bei der Aufstellung der Satzung nahe liegenden Fälle" geregelt sein müssten.
  • BFH, 21.07.1999 - I R 2/98

    Gemeinnützigkeit; künftige Vermögensverwendung

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 20/08
    Ohne Bedeutung ist auch eine den steuerbegünstigten Zwecken tatsächlich entsprechende Geschäftsführung des Vereins (BFH-Urteil vom 21. Juli 1999 I R 2/98, BFH/NV 2000, 297), denn die Berücksichtigung außerhalb der Satzung liegender Begleitumstände oder des nicht in der Satzung manifestierten Willens der Mitglieder würde dem Gebot des Buchnachweises widersprechen (BFH-Beschluss vom 3. September 1999 I B 75/98, BFH/NV 2000, 301).
  • FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 122/01

    Gemeinnützigkeit:

  • FG Niedersachsen, 20.10.1992 - VI 247/88

    Körperschaftsteuer; zur Vermögensbindung i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO

  • BFH, 26.08.2021 - V R 11/20

    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

    Ist der Wegfall des bisherigen Zwecks als Voraussetzung des Vermögensanfalls überhaupt nicht erwähnt, ist eine Auslegung der Satzung in der Weise, dass die Regelung zu einer anderen Art des Vermögensanfalls auf den Wegfall des bisherigen Zwecks zu übertragen ist, nicht möglich (vgl. auch Senatsurteil vom 23.07.2009 - V R 20/08, BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2.

    Die Berücksichtigung außerhalb der Satzung liegender Begleitumstände oder des nicht in der Satzung manifestierten Willens der Mitglieder würde dem Gebot des Buchnachweises widersprechen (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2., m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 111, Rz 11; Senatsbeschluss vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 12).

    Die Regelungen des § 61 AO zur Vermögensbindung waren bereits vor dem 01.01.2009 verbindlich (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.4.) und sind hier nicht erfüllt.

  • BFH, 07.02.2018 - V B 119/17

    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige

    Sofern --wie im Streitfall-- die Satzung lediglich bestimmt, dass das Vermögen einer bestimmten juristischen Person des öffentlichen Rechts (Bundesrepublik Deutschland) zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke übertragen wird, ist dies nicht ausreichend, da nach der Rechtsprechung des Senats die Regelungen über die Vermögensbindung in der Satzung selbst getroffen werden müssen (BFH-Urteil vom 23. Juli 2009 V R 20/08, BFHE 226, 445BStBl II 2010, 719, Rz 15).
  • BFH, 17.09.2013 - I R 16/12

    Abzug einer Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union

    Zum einen enthält die Satzung keine Regelungen zur Vermögensverwendung bei Wegfall des Zwecks des Vereins (BFH-Urteil vom 23. Juli 2009 V R 20/08, BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719).
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