Rechtsprechung
BFH, 22.09.2009 - IX R 93/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 34 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 2, § 32b Abs. 2
Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften - IWW
- openjur.de
Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften; Keine Übermaßbesteuerung; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verschuldeter Versäumung von Anschlussrevisionsfristen
- Judicialis
Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften - Keine Übermaßbesteuerung - Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verschuldeter Versäumung von Anschlussrevisionsfristen
- Betriebs-Berater
Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften; Hinzurechnung von steuerfreien Einnahmen zu dem verbleibendem zu versteuernden Einkommen bei der Ermittlung des Steuersatzes
- datenbank.nwb.de
Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Progressionsvorbehalt und außerordentliche Einkünfte
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften; Hinzurechnung von steuerfreien Einnahmen zu dem verbleibendem zu versteuernden Einkommen bei der Ermittlung des Steuersatzes
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verhältnis von Tarifermäßigung und Progressionsvorbehalt
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Ermittlung des ermäßigten Steuersatzes bei Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und Lohnersatzleistungen
- sozialplan-eup.de (Rechtsprechungsübersicht)
Tarifermäßigung und Progressionsvorbehalt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einkommensteuer: Verhältnis von Tarifermäßigung und Progressionsvorbehalt
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außerordentliche Einkünfte
- Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes
- Progressionsvorbehalt
- Steuerfreie Auslandseinkünfte
- Offene Fragen/Ergänzungen
Verfahrensgang
- FG München, 25.10.2007 - 5 K 2582/07
- BFH, 22.09.2009 - IX R 93/07
Papierfundstellen
- BFHE 226, 510
- BB 2010, 21
- DB 2010, 86
- BStBl II 2010, 1032
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 28.04.2010 - III R 86/07
Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für jedes einzelne Kind - Kein …
Der aus dieser Art der Berechnung resultierende Vorteil ist umso größer, je geringer die nicht begünstigten Einkünfte sind (s.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2009 IX R 93/07, BFHE 226, 510, BFH/NV 2010, 296).Entsprechendes gilt, wenn --wie im Streitfall-- eine konfiskatorische Besteuerung gerügt wird (s. BFH-Urteil in BFHE 226, 510, BFH/NV 2010, 296).
- BFH, 11.12.2012 - IX R 23/11
Nebeneinander von Progressionsvorbehalt und Tarifermäßigung
Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG sind nebeneinander anwendbar (sog. integrierte Steuerberechnung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 219, 313, BStBl II 2008, 375; vom 22. September 2009 IX R 93/07, BFHE 226, 510, BStBl II 2010, 1032, unter II.1.b aa, m.w.N.).Bei Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG muss sich wegen seines Zwecks der Abmilderung der Progressionswirkung eine geringere Einkommensteuer ergeben als bei einer Besteuerung der außerordentlichen Einkünfte nach § 32a Abs. 1 EStG; das gilt erst recht, wenn die Tarifermäßigung mit einem negativen Progressionsvorbehalt zusammentrifft (vgl. BFH-Urteil in BFHE 219, 313, BStBl II 2008, 375, unter II.4.b bb), weil sich ein negativer Progressionsvorbehalt im Rahmen der Ermittlung des Steuerbetrags für die außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG notwendig steuersatzmindernd auswirkt (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, BFHE 220, 269, BStBl II 2011, 21;… vom 1. April 2009 IX R 87/07, BFH/NV 2009, 1787; in BFHE 226, 510, BStBl II 2010, 1032).
- BFH, 19.03.2019 - II R 29/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Totalausfall der Computeranlage
ff) Treten in einer Rechtsanwaltskanzlei EDV-Probleme auf wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, erfordert eine ordnungsgemäße Büroorganisation, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich die technischen Probleme hierauf nicht auswirken können (BFH-Urteil vom 22. September 2009 IX R 93/07, BFHE 226, 510, BStBl II 2010, 1032, unter III.).
- BFH, 17.04.2013 - X R 6/11
Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang …
Der aus dieser Art der Berechnung resultierende Vorteil ist umso größer, je geringer die nicht begünstigten Einkünfte sind (s.a. BFH-Urteil vom 22. September 2009 IX R 93/07, BFHE 226, 510, BStBl II 2010, 1032). - BFH, 31.01.2011 - III B 98/09
Wiedereinsetzung bei "Platten-Crash" der Computeranlage und fehlerhafter …
Treten EDV-Probleme auf, erfordert daher eine ordnungsgemäße Büroorganisation, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich die technischen Probleme hierauf nicht auswirken können (BFH-Urteil vom 22. September 2009 IX R 93/07, BFHE 226, 510). - BFH, 10.07.2012 - IX B 71/12
Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an § 34 Abs. 3 EStG
Soweit sich der Kläger gegen die seiner Ansicht nach gegebene Übermaßbesteuerung durch die Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG wendet, verweist der Senat auf sein Urteil vom 22. September 2009 IX R 93/07 (BFHE 226, 510, BStBl II 2010, 1032), auf dessen Grundsätze die Beschwerdebegründung entgegen § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht eingeht. - FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2010 - 2 K 1589/10
Negativer Progressionsvorbehalt bei Rückzahlung von Arbeitslosengeld und …
Treffen hiernach Tarifermäßigung mit negativem Progressionsvorbehalt zusammen, hat der BFH in gefestigter Rechtsprechung unter Ablehnung der hier bei der DATEV- Rechnung des Klägers angewandten sog. additiven Methode - wie auch das Finanzamt im Streitfall - eine integrierte Steuerberechnung nach dem Günstigkeitsprinzip in der Weise vorgenommen, dass die ermäßigt besteuerten außerordentlichen Einkünfte bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes im Sinne des § 32 b Abs. 2 EStG einbezogen werden (BFH-Urteile vom 22. September 2009 - IX R 93/07, BFH/NV 2010, 296 und Anmerkung Pfützenreuter sowie Bode in JurisPR-SteuerR 6/2010 bzw. FR 2010, 338;… 1. April 2009 - IX R 87/07, BFH/NV 2009, 1787;… 17. Januar 2008 - VI R 44/07, BFH/NV 2008, 666; 15. November 2007 - VI R 66/03, BStBl II 2008, 375). - FG Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 1 K 2136/13
Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG
Die mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) eingeführte Fünftelregelung ist verfassungsgemäß (…ausführlich Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 6. Dezember 2006 X R 22/06, BFH/NV 2007, 442; vom 22. September 2009 IX R 93/07, BFHE 226, 510, BStBl II 2010, 1032; vom 28. April 2010 III R 86/07, BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259;… vom 15. September 2010 X R 55/03, BFH/NV 2011, 231; ebenso bereits Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25. Februar 2002 6 V 71/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 684, und vom 26. Juni 2002 1 V 9/02, EFG 2002, 1171; zustimmend Sieker in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 34 Rz A 102; Horn in Herrmann/Heuer/Raupach, § 34 EStG Rz 4). - FG Nürnberg, 09.05.2014 - 7 K 1612/13
Abgrenzung nicht tarifbegünstigter Erfüllungsleistungen bei …
Träfen in einem Kalenderjahr sowohl der 5tel-Regelung unterliegende, außerordentliche Einkünfte als auch dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte zusammen, seien die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte in voller Höhe in die Berechnung der Einkommensteuer auf die außerordentlichen Einkünfte einzubeziehen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 22.09.2009 IX R 93/07, BFH/NV 2010, 296).