Rechtsprechung
   BFH, 18.02.2009 - V R 81/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3224
BFH, 18.02.2009 - V R 81/07 (https://dejure.org/2009,3224)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2009 - V R 81/07 (https://dejure.org/2009,3224)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - V R 81/07 (https://dejure.org/2009,3224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO § 174 Abs. 4 und 5; FGO § 40 Abs. 2

  • openjur.de

    Widerstreitende Steuerfestsetzung: Beteiligung eines Dritten am Verfahren über die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides, bestimmter Sachverhalt i.S. des § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO; Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision; Klagebefugnis eines ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 174 Abs. 4 und 5; FGO § 40 Abs. 2

  • Judicialis

    FGO § 40 Abs. 2; ; AO § 169 Abs. 1 S. 1; ; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; AO § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 174 Abs. 4 S. 1; ; AO § 174 Abs. 5 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung eines Dritten am Verfahren über die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides durch Hinzuziehung und Beendigung des Verfahrens durch Erlass einer dem Dritten bekanntgegebenen Einspruchsentscheidung; Berechtigung zum Vorsteuerabzug beim Treuhänder oder ...

  • datenbank.nwb.de

    Widerstreitende Steuerfestsetzung: Beteiligung eines Dritten am Verfahren über die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides, bestimmter Sachverhalt i.S. des § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO; Klagebefugnis eines Hinzugezogenen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerstreitende Steuerfestsetzung: Beteiligung eines Dritten am Verfahren über die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bei Abhilfe durch förmliche Einspruchsentscheidung, bestimmter Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO ? Klagebefugnis eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beteiligung eines Dritten am Verfahren über die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides durch Hinzuziehung und Beendigung des Verfahrens durch Erlass einer dem Dritten bekanntgegebenen Einspruchsentscheidung; Berechtigung zum Vorsteuerabzug beim Treuhänder oder ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beteiligung eines Dritten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 40 Abs 2, AO § 174 Abs 5, AO § 359, AO § 360 Abs 4, AO § 367 Abs 2 S 3
    Abhilfebescheid; Beigeladener; Beiordnung; Beschwer; Beteiligter; Einspruch; Hinzuziehung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 193
  • NVwZ-RR 2009, 624 (Ls.)
  • DB 2009, 1276
  • BStBl II 2010, 109
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.09.2003 - X R 152/97

    Rechtsbehelf gegen die verhältnismäßige Aufteilung der Einkommensteuerbeträge bei

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
    Es genügt, dass derselbe Sachverhalt bei mehreren Steuerpflichtigen erfasst und irrig beurteilt worden ist (BFH-Urteil vom 18. September 2003 X R 152/97, BFHE 203, 337, BStBl II 2007, 749).

    Ist die rechtliche Beurteilung zugunsten des einen Steuerpflichtigen richtiggestellt worden, kann im Rahmen des § 174 Abs. 4 AO i.V.m. § 174 Abs. 5 AO grundsätzlich auch bei dem anderen Steuerpflichtigen durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids die entsprechende, richtige steuerliche Folgerung gezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 203, 337, BStBl II 2007, 749).

    § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO gewährleisten somit, dass ein und derselbe Sachverhalt, der sich bei zwei verschiedenen Steuerpflichtigen auswirkt, auch bei beiden gleich beurteilt werden kann (BFH-Urteil in BFHE 203, 337, BStBl II 2007, 749).

  • FG München, 22.06.2005 - 10 K 4445/03

    Bindungswirkung von Entscheidungen im Einspruchsverfahren gegen Dritte und

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
    Bei Erlass einer für den Hinzugezogenen nachteiligen und ihm bekanntgegebenen Einspruchsentscheidung kommt es entgegen dem Urteil des FG München vom 22. Juni 2005 10 K 4445/03 (EFG 2005, 1509, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: X R 16/06) nicht darauf an, ob die Einspruchsentscheidung einem Antrag des Hinzugezogenen entspricht oder ob der Hinzugezogene der Einspruchsentscheidung zustimmt.
  • BFH, 04.04.2008 - IV R 91/06

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer - Verhältnis von Feststellungsbescheiden -

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
    Maßgeblich für die Beschwer ist nach der Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2008 IV R 91/06, BFH/NV 2008, 1298) nur der Entscheidungssatz und damit der Tenor des angefochtenen Urteils.
  • BFH, 29.04.2009 - X R 16/06

    § 174 Abs. 4 Satz 3 AO ist Drittem gegenüber nur anwendbar, wenn er vor Ablauf

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
    Bei Erlass einer für den Hinzugezogenen nachteiligen und ihm bekanntgegebenen Einspruchsentscheidung kommt es entgegen dem Urteil des FG München vom 22. Juni 2005 10 K 4445/03 (EFG 2005, 1509, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: X R 16/06) nicht darauf an, ob die Einspruchsentscheidung einem Antrag des Hinzugezogenen entspricht oder ob der Hinzugezogene der Einspruchsentscheidung zustimmt.
  • BFH, 05.05.1993 - X R 111/91

    Vorsteuerabzug bei Treuhand - widerstreitende Steuerfestsetzung - Ablaufhemmung:

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
    Das FG beruft sich für seine Auffassung, die Klägerin sei nicht klagebefugt gewesen, zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BFH, wonach es an einer Beschwer des zu einem Einspruchsverfahren hinzugezogenen Dritten fehlt, wenn das Einspruchsverfahren nicht durch eine Einspruchsentscheidung, sondern durch einen ohne seine Zustimmung oder seinen entsprechenden Antrag ergangenen Abhilfebescheid beendet wird (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 367 Abs. 2 Satz 3 AO) und in diesem Fall keine Beteiligung i.S. von § 174 Abs. 5 Satz 1 AO vorliegt (BFH-Urteile vom 11. April 1991 V R 40/86, BFHE 164, 176, BStBl II 1991, 605; vom 20. Mai 1992 III R 176/90, BFH/NV 1993, 74; vom 5. Mai 1993 X R 111/91, BFHE 171, 400, BStBl II 1993, 817, und BFH-Beschluss vom 4. Juli 2001 VI B 301/98, BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729).
  • BFH, 28.11.2007 - I R 7/07

    Ausübung des Veranlagungs-Wahlrechts bei Gewährung des Verlustrücktrags

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
    Eine Beschwer des Beklagten liegt insbesondere dann vor, wenn das FG, wie im Streitfall, die Klage statt durch Sachurteil durch Prozessurteil als unzulässig abweist (BFH-Urteil vom 28. November 2007 I R 7/07, BFH/NV 2008, 986).
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 98/87

    Beiladung bei Übertragung des Kinderfreibetrags

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
    Ist die Sache spruchreif, so kann der BFH in der Sache selbst entscheiden, auch wenn der Revisionskläger nur die Zurückverweisung der Sache beantragt hat (BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 98/87, BFHE 155, 91, BStBl II 1989, 229).
  • BFH, 04.07.2001 - VI B 301/98

    Dritte - Einspruchsentscheidung - Abhilfebescheid

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
    Das FG beruft sich für seine Auffassung, die Klägerin sei nicht klagebefugt gewesen, zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BFH, wonach es an einer Beschwer des zu einem Einspruchsverfahren hinzugezogenen Dritten fehlt, wenn das Einspruchsverfahren nicht durch eine Einspruchsentscheidung, sondern durch einen ohne seine Zustimmung oder seinen entsprechenden Antrag ergangenen Abhilfebescheid beendet wird (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 367 Abs. 2 Satz 3 AO) und in diesem Fall keine Beteiligung i.S. von § 174 Abs. 5 Satz 1 AO vorliegt (BFH-Urteile vom 11. April 1991 V R 40/86, BFHE 164, 176, BStBl II 1991, 605; vom 20. Mai 1992 III R 176/90, BFH/NV 1993, 74; vom 5. Mai 1993 X R 111/91, BFHE 171, 400, BStBl II 1993, 817, und BFH-Beschluss vom 4. Juli 2001 VI B 301/98, BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729).
  • BFH, 11.04.1991 - V R 40/86

    Zurücknahme der Referenzmenge; Eingriff in Rechte Dritter

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
    Das FG beruft sich für seine Auffassung, die Klägerin sei nicht klagebefugt gewesen, zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BFH, wonach es an einer Beschwer des zu einem Einspruchsverfahren hinzugezogenen Dritten fehlt, wenn das Einspruchsverfahren nicht durch eine Einspruchsentscheidung, sondern durch einen ohne seine Zustimmung oder seinen entsprechenden Antrag ergangenen Abhilfebescheid beendet wird (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 367 Abs. 2 Satz 3 AO) und in diesem Fall keine Beteiligung i.S. von § 174 Abs. 5 Satz 1 AO vorliegt (BFH-Urteile vom 11. April 1991 V R 40/86, BFHE 164, 176, BStBl II 1991, 605; vom 20. Mai 1992 III R 176/90, BFH/NV 1993, 74; vom 5. Mai 1993 X R 111/91, BFHE 171, 400, BStBl II 1993, 817, und BFH-Beschluss vom 4. Juli 2001 VI B 301/98, BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729).
  • BFH, 01.02.2000 - VII B 202/99

    Anspruch des Finanzamt auf Hinterziehungszinsen

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
    Wer zu dem Verfahren hinzugezogen worden ist, kann --innerhalb des Verfahrens, d.h. hier innerhalb des Einspruchsverfahrens, zu dem er hinzugezogen worden ist (vgl. z.B. BFH-Entscheidung vom 1. Februar 2000 VII B 202/99, BFH/NV 2000, 960)-- dieselben Rechte geltend machen wie derjenige, der den Einspruch eingelegt hat.
  • BFH, 20.05.1992 - III R 176/90
  • BFH, 29.04.2009 - X R 16/06

    Klagebefugnis des Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung -

    Gemäß § 174 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 AO hat sich die Finanzverwaltung die Möglichkeit geschaffen, gegenüber R im Folgeänderungsverfahren aus dieser Feststellung die "richtigen steuerlichen Folgerungen" ziehen zu können (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 18. September 2003 X R 152/97, BFHE 203, 337, BStBl II 2007, 749; ebenso BFH-Urteil vom 18. Februar 2009 V R 81/07, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 18.02.2009 - V R 82/07

    Abziehbarkeit der Ausgleichsrente nach § 1587g BGB als SA

    Streitig ist, ob der im Verfahren V R 81/07 beigeladene G (G) oder die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) aus den für die Sanierung eines Wohngebäudes in den Streitjahren 1995 und 1996 von Fremdunternehmern bezogenen Leistungen (Sanierungsleistungen) zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG) berechtigt ist.
  • BFH, 24.07.2012 - XI B 19/11

    Widerstreitende Steuerfestsetzung; Klage des zum Einspruchsverfahren des

    c) Die weitere von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Frage der Festsetzungsverjährung des gegen den Steuerpflichtigen (hier: die Beigeladene) erlassenen Steuerbescheids im Rechtsbehelfsverfahren gegen diesen Bescheid zu klären oder --sofern dieser Bescheid nur durch den Dritten (hier: die Klägerin) angefochten wird-- im Folgeverfahren, das der Dritte gegen den gegen ihn nach § 174 Abs. 4 und 5 AO erlassenen Steuerbescheid führt, ist bereits durch die Rechtsprechung des BFH geklärt (vgl. Urteil vom 18. Februar 2009 V R 81/07, BFHE 225, 193, BStBl II 2010, 109, unter II.2.b).

    a) Das FG hat keinen von dem BFH-Urteil in BFHE 225, 193, BStBl II 2010, 109 oder dem BFH-Urteil vom 19. August 1999 III R 57/98 (BFHE 191, 198, BStBl II 2000, 330) abweichenden Rechtssatz aufgestellt dergestalt, wie ihn die Klägerin in dieser Allgemeinheit mit "Trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei Erlass des Bescheides ist dieser auf Klage des Dritten (§ 174 Abs. 5 AO) hin nicht aufzuheben" oder mit "Ist ein Steuerbescheid materiell-rechtlich rechtmäßig, so darf er auch noch nach und trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei seinem Erlass ergehen" formuliert.

  • BFH, 13.04.2016 - III R 24/15

    Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene

    Eine derartige materielle Beschwer liegt wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung auch dann vor, wenn das FG die Klage statt durch Sachurteil durch Prozessurteil als unzulässig abweist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 2009 V R 81/07, BFHE 225, 193, BStBl II 2010, 109, unter II.1., m.w.N.), es sei denn, der Beklagte kann nach dem Prozessurteil nicht mehr mit einer neuen Klage überzogen werden (BFH-Beschluss vom 28. November 2007 I R 7/07, BFH/NV 2008, 986, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 24.11.2010 - II B 48/10

    Voraussetzungen der Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO - Rechtsstellung des

    § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO gewährleisten somit, dass ein und derselbe Sachverhalt, der sich bei zwei verschiedenen Steuerpflichtigen auswirkt, auch bei beiden gleich beurteilt werden kann (BFH-Urteile in BFHE 203, 337, BStBl II 2007, 749; vom 18. Februar 2009 V R 81/07, BFHE 225, 193, BStBl II 2010, 109).
  • FG Köln, 20.03.2019 - 4 K 3252/13

    Bestehen einer Mitunternehmerschaft für erneute Steuerbescheide mit gesonderter

    Der BFH habe den Grundsatz formuliert, dass der Hinzugezogene gegen die verfahrensbeendende Einspruchsentscheidung als Adressat ein eigenes Klagerecht habe, wenn die Hinzuziehung auf einen zulässigen Einspruch erfolgt sei und die Einspruchsentscheidung dem Hinzugezogenen bekannt gegeben worden sei (BFH-Beschluss vom 07.02.2007, IV B 210/04, BFH/NV 2007, 869; BFH-Urteil vom 18.02.2009, V R 81/07, BStBl. II 2010, 109).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht