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   BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07   

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https://dejure.org/2009,2270
BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07 (https://dejure.org/2009,2270)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2009 - IX R 24/07 (https://dejure.org/2009,2270)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - IX R 24/07 (https://dejure.org/2009,2270)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 7a Abs. 9, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; FördG §§ 1, 3 und 4

  • openjur.de

    Einbeziehung von Sonderabschreibungen in Totalüberschussprognose bei befristeter Vermietungstätigkeit

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 7a Abs. 9, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; FördG §§ 1, 3 und 4

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Einbeziehung von Fördermitteln in befristete Überschussprognose bei Abschreibung nachträglicher Herstellungskosten innerhalb der Mietzeit

  • Betriebs-Berater

    Einbeziehung von Sonderabschreibungen in Totalüberschussprognose bei befristeter Vermietungstätigkeit

  • Judicialis

    EStG § 7a Abs. 9; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FördG § 1; ; FördG § 3; ; FördG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung geltend gemachter Sonderabschreibungen in eine befristete Totalüberschussprognose bei vollständiger Abschreibung nachträglicher Herstellungskosten für die Dauer einer Vermietungstätigkeit; "Anschaffungsnahe Aufwendungen" als Sonderabschreibungen im Hinblick ...

  • rechtsportal.de

    Einbeziehung geltend gemachter Sonderabschreibungen in eine befristete Totalüberschussprognose bei vollständiger Abschreibung nachträglicher Herstellungskosten für die Dauer einer Vermietungstätigkeit; "Anschaffungsnahe Aufwendungen" als Sonderabschreibungen im Hinblick ...

  • datenbank.nwb.de

    Einbeziehung von Sonderabschreibungen in Totalüberschussprognose bei befristeter Vermietungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderabschreibungen in der Totalüberschussprognose

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbeziehung geltend gemachter Sonderabschreibungen in eine befristete Totalüberschussprognose bei vollständiger Abschreibung nachträglicher Herstellungskosten für die Dauer einer Vermietungstätigkeit; "Anschaffungsnahe Aufwendungen" als Sonderabschreibungen im Hinblick ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Sonder-AfA in Überschussprognose bei befristeter Vermietung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bei befristeter Vermietungstätigkeit sind Sonderabschreibungen nicht immer in die Totalüberschussprognose einzubeziehen

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, inwieweit Sonderabschreibungen im Rahmen der Totalüberschussprognose bei befristeter Vermietungstätigkeit zu berücksichtigen sind

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Prognoseberechnung; Prognosezeitraum; Totalüberschussprognose; Überschusserzielungsabsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 440
  • NZM 2009, 869
  • BB 2009, 2115
  • BStBl II 2010, 127
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07
    Geltend gemachte Sonderabschreibungen nach den §§ 1, 3 und 4 FördG sind nicht in eine befristete Totalüberschussprognose (hier: zehn Jahre) einzubeziehen, wenn die nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermietungstätigkeit gemäß § 4 Abs. 3 FördG vollständig abgeschrieben werden (Anschluss an und Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695).

    Ob im Einzelfall Indizien gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem FG obliegt (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695, m.w.N.).

    Würde dieser verfehlt, wenn man die Auswirkungen der Vorschrift bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht berücksichtigte, dürfen die negativen Einkünfte nicht in die Prognose einfließen (BFH-Urteil in BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695, m.w.N.).

    Dieser Vorteil wird in späteren Zeiträumen dadurch ausgeglichen, dass der Steuerpflichtige in der sich an den Begünstigungszeitraum (vgl. § 7a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 1 Satz 2 FördG) anschließenden Ausgleichsphase nach § 7a Abs. 9 EStG oder der Sonderregelung des § 4 Abs. 3 FördG nur noch geminderte AfA-Beträge geltend machen kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695).

    Diese Sichtweise steht im Einklang mit den im BFH-Urteil in BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695 entwickelten Grundsätzen, zumal diesem Urteil --anders als im Streitfall-- eine auf nur fünf Jahre befristete Vermietung mit Eigennutzungsvorbehalt zugrunde lag.

  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07
    Zukünftig eintretende Faktoren sind in die Beurteilung einzubeziehen, wenn sie --wie im Streitfall nach der vertraglichen Gestaltung-- bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, m.w.N.).
  • BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07
    a) Nach dem Regelungszweck dieser Norm ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (z.B. BFH-Urteil vom 19. April 2005 IX R 15/04, BFHE 210, 24, BStBl II 2005, 754, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04

    Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem Urteil (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1951) im Wesentlichen aus, der Klägerin habe die Einkünfteerzielungsabsicht gefehlt, da sie bei einem Prognosezeitraum von zehn Jahren und unter Einbeziehung der Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz einen Totalverlust erzielt habe.
  • BFH, 19.02.2019 - IX R 16/18

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus

    dd) Bei einem nach objektiver Betrachtung nicht zu erwartenden Totalüberschuss kommt es für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht nicht darauf an, aus welchen Gründen --etwa der Lebensführung i.S. von § 12 EStG-- der Steuerpflichtige den Werbungskostenüberschuss hinnimmt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 24/07, BFHE 225, 440, BStBl II 2010, 127, und in BFH/NV 2017, 897).
  • BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche

    Das FG hat nicht erkannt, dass es im Fall eines bei objektiver Betrachtung nicht zu erwartenden Totalüberschusses für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen die Klägerin den Werbungskostenüberschuss hinnimmt (s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 2009 IX R 24/07, BFHE 225, 440, BStBl II 2010, 127, unter II.1.a).

    Es ist daher nicht maßgebend, ob für die Renovierung und den Ausbau der Ferienwohnung private Motive oder persönliche Neigungen nicht feststellbar waren (s. bereits BFH-Urteil in BFHE 225, 440, BStBl II 2010, 127, unter II.1.a).

  • FG Niedersachsen, 06.10.2015 - 16 K 10021/14

    Nichtvorliegen gewerblicher Einkünfte bei der Vermietung von für jeweils 20 Jahre

    In diesem Zusammenhang werde auch auf das BFH-Urteil IX R 24/07 vom 25. Juni 2009 hingewiesen.
  • FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2628/14

    Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

    d) Eines weiteren privaten Moments zur Annahme einer nicht einkommensteuerrelevanten Betätigung bedarf es im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 24/07, BFHE 225, 440, BStBl II 2010, 127, unter II. 1. a)).
  • FG Düsseldorf, 25.11.2008 - 17 K 846/06

    Überschusserzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus

    d) Zu Recht hat das FA bei der befristeten Prognoseberechnung sowohl Sonderabschreibungen nach dem FördG berücksichtigt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BStBl II 2003, 695 und BFH-Beschluss vom 30. November 2002 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 21 Anm. 12 m.w.N.; anderer Auffassung bei einem auf 15 Jahre befristeten Mietverhältnis: Niedersächsisches Finanzgericht -Urteil vom 28. März 2007 3 K 11074/04, EFG 2007, 1951, Revisionsverfahren IX R 24/07) als auch einen nach Ablauf von 15 Jahren eventuell anfallenden nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn unberücksichtigt gelassen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 766; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, § 21 Anm. 26).
  • FG München, 26.09.2022 - 7 K 169/20

    Überschusserzielungsabsicht bei Erwerb einer Vielzahl von unterschiedlichen

    Bei einem nach objektiver Betrachtung nicht zu erwartenden Totalüberschuss kommt es für die Beurteilung der Einkunftserzielungsabsicht nicht darauf an, aus welchen Gründen --etwa der Lebensführung i.S. von § 12 EStG-- der Steuerpflichtige den Werbungskostenüberschuss hinnimmt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 24/07, BFHE 225, 440, BStBl II 2010, 127, und in BFH/NV 2017, 897).
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