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   BFH, 19.08.2009 - I R 3/09   

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BFH, 19.08.2009 - I R 3/09 (https://dejure.org/2009,1262)
BFH, Entscheidung vom 19.08.2009 - I R 3/09 (https://dejure.org/2009,1262)
BFH, Entscheidung vom 19. August 2009 - I R 3/09 (https://dejure.org/2009,1262)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AO § 164 Abs. 2, § 168, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 16, § 17; UmwStG 1995 § 21 Abs. 1
    Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

  • openjur.de

    Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 164 Abs. 2, § 168, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 16, § 17; UmwStG 1995 § 21 Abs. 1

  • Betriebs-Berater

    Rückwirkendes Ereignis

  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

  • Judicialis

    AO § 164 Abs. 2; ; AO § 168; ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 16; ; EStG § 17; ; UmwStG 1995 § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleich der Vertragsparteien über die nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile als steuerlich rückwirkendes Ereignis

  • datenbank.nwb.de

    Rückwirkendes Ereignis: nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewinnminderung bei Kaufpreisreduzierung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergleich der Vertragsparteien über die nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile als steuerlich rückwirkendes Ereignis

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kaufpreisreduzierung durch Vergleich als rückwirkendes Ereignis

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nachträgliche Herabsetzung eines Kaufpreises

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises bei Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises einer Anteilsveräußerung ist steuerlich rückwirkend zu berücksichtigen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UmwStG § 21, EStG § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 39, AO § 38
    Rechtsgeschäft; Rückwirkende Änderung; Steuerbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 486
  • NJW-RR 2010, 460
  • BB 2010, 21
  • BB 2010, 488
  • BStBl II 2010, 249
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - I R 3/09
    Ob diese Voraussetzung vorliegt, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648).

    Bei den laufend veranlagten Steuern wie der Einkommensteuer sind die aufgrund des Eintritts neuer Ereignisse materiell-rechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert (BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

    Es kommt auch nicht darauf an, welche Gründe rechtlicher oder tatsächlicher Art zu der rückwirkenden Sachverhaltsänderung geführt haben; insbesondere ist es unerheblich, ob diese "im Kern" bereits im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt waren (BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 41 AO Rz 119; Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 175 Rz 62; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 175 AO Rz 65; Bordewin, Finanz-Rundschau --FR-- 1994, 555, 559).

  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - I R 3/09
    b) Dementsprechend hat der BFH nach Übertragung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs, mit dem die Vertragsparteien den Rechtsstreit über den Eintritt einer im Kaufvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung beigelegt hatten, als ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung beurteilt (Urteil vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107).

    c) Allerdings hat der BFH in den Urteilen in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107 und vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04 (BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15; krit. Bahns, FR 2004, 317, 324) ausgeführt, dass in Fällen, in denen der Kaufpreis bereits vereinnahmt sei, eine im Wege des Vergleichs vereinbarte Änderung des Kaufpreises nur dann ein rückwirkendes Ereignis darstelle, wenn die Änderung auf Gründen beruhe, die im Kaufvertrag selbst angelegt seien.

    Wie der BFH im Urteil in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107 ausgeführt hat, sind die Vertragsparteien nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gezwungen.

  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - I R 3/09
    Ob diese Voraussetzung vorliegt, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648).

    Es kommt auch nicht darauf an, welche Gründe rechtlicher oder tatsächlicher Art zu der rückwirkenden Sachverhaltsänderung geführt haben; insbesondere ist es unerheblich, ob diese "im Kern" bereits im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt waren (BFH-Beschluss in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 41 AO Rz 119; Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 175 Rz 62; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 175 AO Rz 65; Bordewin, Finanz-Rundschau --FR-- 1994, 555, 559).

  • FG Düsseldorf, 18.09.2008 - 16 K 2635/07

    Änderung einer ursprünglich angemeldeten Kapitalertragsteuer aus dem Verkauf

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - I R 3/09
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf war im in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 723 veröffentlichten Urteil vom 18. September 2008 16 K 2635/07 KE der Auffassung, nicht sämtliche mit Vertrag vom 23. Januar 2002 veräußerten Anteile seien einbringungsgeboren, und gab insoweit der Klage statt.
  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04

    Wesentliche Beteiligung: unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt,

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - I R 3/09
    c) Allerdings hat der BFH in den Urteilen in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107 und vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04 (BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15; krit. Bahns, FR 2004, 317, 324) ausgeführt, dass in Fällen, in denen der Kaufpreis bereits vereinnahmt sei, eine im Wege des Vergleichs vereinbarte Änderung des Kaufpreises nur dann ein rückwirkendes Ereignis darstelle, wenn die Änderung auf Gründen beruhe, die im Kaufvertrag selbst angelegt seien.
  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - I R 3/09
    Ebenso hat er die Herabsetzung des Kaufpreises für einen Betrieb aufgrund von Einwendungen des Käufers über die Berechnungsgrundlage des Kaufpreises durch einen außergerichtlichen Vergleich (BFH-Urteil vom 23. Juni 1988 IV R 84/86, BFHE 154, 85, BStBl II 1989, 41), sowie die Beilegung eines Streits nach Betriebsaufgabe über eine Schadensersatzforderung durch einen außergerichtlichen Vergleich (Urteil vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564) als rückwirkende Ereignisse angesehen.
  • BFH, 23.06.1988 - IV R 84/86

    Nachträgliche Herabsetzung des Veräußerungspreises als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - I R 3/09
    Ebenso hat er die Herabsetzung des Kaufpreises für einen Betrieb aufgrund von Einwendungen des Käufers über die Berechnungsgrundlage des Kaufpreises durch einen außergerichtlichen Vergleich (BFH-Urteil vom 23. Juni 1988 IV R 84/86, BFHE 154, 85, BStBl II 1989, 41), sowie die Beilegung eines Streits nach Betriebsaufgabe über eine Schadensersatzforderung durch einen außergerichtlichen Vergleich (Urteil vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564) als rückwirkende Ereignisse angesehen.
  • BFH, 13.12.2016 - X R 4/15

    Restschuldbefreiung und Betriebsaufgabe

    Dem muss durch eine Änderung der Steuerfestsetzung im Jahr der Aufstellung der Aufgabebilanz Rechnung getragen werden (vgl. grundsätzlich zu einer solchen rückwirkenden Anknüpfung an einen tatsächlich verwirklichten Sachverhalt auch BFH-Urteil vom 19. August 2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, unter II.1.).

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. nur Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, und BFH-Urteil in BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, m.w.N.).

    Eine solche Rechtslage ist insbesondere bei Steuertatbeständen gegeben, die an einen einmaligen Vorgang anknüpfen, und bei denen nachträgliche Änderungen nicht in einer Folgebilanz oder nach den Grundsätzen des Zuflussprinzips in einem späteren Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden können (BFH-Urteil in BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, unter II.3.).

    (2) Es kommt nicht darauf an, welche Gründe rechtlicher oder tatsächlicher Art zu der rückwirkenden Sachverhaltsänderung geführt haben; insbesondere ist es unerheblich, ob diese "im Kern" bereits im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt waren (BFH-Urteil in BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, unter II.3.a, m.w.N.).

  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/15

    Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts

    Ob ein Ereignis steuerrechtlich zurückwirkt, richtet sich nach dem materiellen Recht, hier also nach § 17 EStG und § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, m.w.N.; vom 19. August 2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, und vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675).

    Dementsprechend kann sich der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft rückwirkend ändern, wenn die Vertragsparteien der Anteilsveräußerung wegen Streitigkeiten über die Wirksamkeit oder den Inhalt des Vertrages einen Vergleich schließen und den Veräußerungspreis rückwirkend vermindern oder erhöhen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107, und in BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249).

  • BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

    Wann ein Sachverhalt in diesem Sinne steuerlich zurückwirkt, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249).
  • FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 3457/15

    Änderung eines Verlustfeststellungsbescheides im Rahmen des Ziehens der

    a) Bei den laufend veranlagten Steuern wie der Einkommensteuer sind die aufgrund des Eintritts neuer Ereignisse materiell-rechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert (BFH-Beschluss vom 19.7.1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 19.8.2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249).

    Eine solche Rechtslage ist insbesondere bei Steuertatbeständen gegeben, die an einen einmaligen Vorgang anknüpfen, und bei denen nachträgliche Änderungen nicht in einer Folgebilanz oder nach den Grundsätzen des Zuflussprinzips in einem späteren Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden können (BFH-Urteil in BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249).

  • BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Veräußerungspreis -

    Stellt das "neue" Rechtsgeschäft einen eigenen Rechtsgrund für die Leistung mit eigener wirtschaftlicher und gegebenenfalls steuerlich relevanter Bedeutung dar, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn das ursprüngliche Rechtsgeschäft nicht wegen einer Leistungsstörung, einer Störung in der Geschäftsgrundlage, aufgrund Anfechtung oder einer auflösenden Bedingung rückabgewickelt oder geändert wird und auch die Auslegung oder Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrags nicht streitig ist (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 19.08.2009 - I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, unter II.3.c, m.w.N.), verbleibt es regelmäßig bei dem im Steuerrecht geltenden Grundsatz, dass allein die nachträgliche einvernehmliche Abänderung eines bereits tatsächlich verwirklichten Sachverhalts grundsätzlich nicht für dessen rückwirkende Korrektur genügt (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 23.05.2012 - IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675, Rz 18 ff., und Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 38. Aufl., § 2 Rz 50, m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des

    Insoweit gelten die von der Rechtsprechung zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO entwickelten materiell-rechtlichen Grundsätze (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349; vom 19. August 2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249; vom 19. August 2003 VIII R 67/02, BFHE 203, 309, BStBl II 2004, 107; jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 8 K 1180/21

    Betriebsaufgabe - Rückflüsse aus Insolvenzanfechtung - Keine steuerbaren

    Eine solche Rechtslage ist insbesondere bei Steuertatbeständen gegeben, die an einen einmaligen Vorgang anknüpfen (BFH, Beschluss des Großen Senats vom 19.7.1993 - GrS 2/92 -, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C.II.1.d, Juris Rn. 62) und bei denen nachträgliche Änderungen nicht in einer Folgebilanz oder nach den Grundsätzen des Zuflussprinzips in einem späteren Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden können (BFH-Urteil vom 19.8.2009 - I R 3/09 -, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, unter II.3., Juris Rn. 15).

    bb) Für die steuerliche Rückwirkung auf den Veräußerungs- oder Aufgabezeitpunkt im Sinne des § 16 EStG kommt es nicht darauf an, welche Gründe rechtlicher oder tatsächlicher Art zu der rückwirkenden Sachverhaltsänderung geführt haben; insbesondere ist es unerheblich, ob diese "im Kern" bereits im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt waren (BFH, Beschluss des Großen Senats vom 19.7.1993 - GrS 2/92 -, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C.II.1.b, Juris Rn. 60; BFH-Urteil vom 19.8.2009 - I R 3/09 -, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, unter II.3.a, Juris Rn. 16; BFH-Urteil vom 13.12.2016 - X R 4/15 -, BFHE 256, 392, BStBl II 2017, 786 Rn. 50).

  • BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20

    EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt

    Andernfalls wäre die Klage als Verpflichtungsklage (vgl. BFH-Urteile vom 10.06.2009 - I R 10/09, BFHE 225, 384, BStBl II 2009, 974, unter II.2.; vom 19.08.2009 - I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249, unter II.5.; Heuermann in HHSp, § 168 AO Rz 22; Klein/Rüsken, AO, 16. Aufl., § 168 Rz 22; Seer in Tipke/Kruse, § 168 AO Rz 7) zulässig; denn das FA hat die durch die angefochtenen Bescheide nach § 168 Satz 2 AO erforderliche Zustimmung zu den Steueranmeldungen der Klägerin verweigert und den Einspruch gegen die verweigerte Zustimmung als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Münster, 15.04.2015 - 13 K 2939/12

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages

    Eine solche Rechtslage ist insbesondere bei Steuertatbeständen gegeben, die an ein einmaliges, punktuelles Ereignis anknüpfen, wie z.B. die Veräußerung eines Gewerbebetriebes nach § 16 Abs. 1 EStG und - wie im Streitfall - der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 Abs. 1 EStG (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 26.06.2014 I B 74/12, BFH/NV 2014, 1497; BFH-Urteil vom 19.08.2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249; BFH-Urteil vom 21.12.1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; BFH-Beschluss vom 19.07.1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

    Dies insbesondere, wenn der Vergleich bei einem vollzogenen Rechtsgeschäft zur Beilegung des Rechtsstreits über die Höhe des Veräußerungspreises dient (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 19.08.2009 I R 3/09, BFHE 226, 486, BStBl II 2010, 249; BFH-Urteil vom 10.02.1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564).

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - 8 K 2065/12

    Schadensersatzverpflichtungen eines Dritten, die auf einem rechtlich und

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, entscheidet sich nach dem im Einzelfall anzuwendenden materiellen Steuergesetz (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 172, 66, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 897; BFH-Urteile vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648 und vom 19. August 2009 I R 3/09 BFHE 266, 486, BStBl II 2010, 249 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Eine solche Rechtslage ist insbesondere bei Steuertatbeständen gegeben, die an einen einmaligen Vorgang anknüpfen, und bei denen nachträgliche Änderungen nicht in einer Folgebilanz oder nach den Grundsätzen des Zuflussprinzips in einem späteren Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden können (BFH-Urteil vom 19. August 2009 I R 3/09, a.a.O.).

  • BFH, 28.03.2018 - I R 90/15

    Keine verfahrensrechtliche Verknüpfung in § 40 Abs. 1 KStG

  • FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2014 - 3 K 3079/13

    Höhe der Aussetzungszinsen ist verfassungsgemäß

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2018 - 3 K 206/16

    Herabsetzung des Kaufpreises außerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 1

  • FG Köln, 08.05.2013 - 9 K 1272/10

    Einkommensteuer: Zeitliche Zuordnung einer nachträglichen Kaufpreisänderung für

  • FG Münster, 21.06.2021 - 10 V 473/21

    Steuerpflichtige Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen

  • FG Nürnberg, 09.02.2011 - 5 K 406/08

    Besteuerung des Veräußerungsgewinns betreffend GmbH-Anteile im Jahr 1997 nach §

  • FG Nürnberg, 19.10.2022 - 3 K 1540/20

    Einkommensteuer 2014 - Bewirtungsaufwendungen als Veräußerungskosten

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