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   BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06   

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https://dejure.org/2009,1291
BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06 (https://dejure.org/2009,1291)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2009 - IV R 70/06 (https://dejure.org/2009,1291)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2009 - IV R 70/06 (https://dejure.org/2009,1291)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1; BauGB §§ 55 Abs. 1 und 2, 56 Abs. 1 Satz 1, 57, 58
    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • openjur.de

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren; Zerlegung der Grundstückszuteilung in Tauschgeschäft und Kaufgeschäft; Willentliche oder konkludente Entnahmeerklärung

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1; BauGB §§ 55 Abs. 1 und 2, 56 Abs. 1 Satz 1, 57, 58

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Baulandumlegungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; BauGB § 55 Abs. 1; ; BauGB § 55 Abs. 2; ; BauGB § 56 Abs. 1 S. 1; ; BauGB § 57; ; BauGB § 58

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzung der Betriebsvermögenseigenschaft eines in einem Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücks; Anwendung der allgemeinen Beurteilungskriterien im Ertragsteuerrecht i.R.d. Zuordnung des den Sollanspruch übersteigenden ideellen Teils eines Grundstücks zum ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren; Zerlegung der Grundstückszuteilung in Tauschgeschäft und Kaufgeschäft; willentliche oder konkludente Entnahmeerklärung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsgrundstücke im Umlegungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortsetzung der Betriebsvermögenseigenschaft eines in einem Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücks; Anwendung der allgemeinen Beurteilungskriterien im Ertragsteuerrecht i.R.d. Zuordnung des den Sollanspruch übersteigenden ideellen Teils eines Grundstücks zum ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Grundstück: Betriebsvermögenseigenschaft nach Umlegungsverfahren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Im Umlegungsverfahren zugeteilte Grundstücke sind wegen zuvor eingeworfener Betriebsgrundstücke nur in Höhe des Sollanspruchs Betriebsvermögen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Land- und Forstwirtschaft
    Zuordnung von Grundstücken
    Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
    Nutzungsänderungen
    Grundstücke im Umlegungsverfahren

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 4 Abs 1
    Betriebsvermögen; Entnahme; Grundstück; Landwirtschaft; Umlegungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 517
  • BB 2010, 176
  • BB 2010, 232
  • DB 2010, 86
  • BStBl II 2010, 270
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 21.04.2005 - III R 4/04

    Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur Zwangseinlage führen

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Dieser Einheitlichkeitsgrundsatz setzt indes nicht die Regelungen über Entnahmen und Einlagen außer Kraft (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; vom 10. November 2004 XI R 31/03, BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334, und vom 21. April 2005 III R 4/04, BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604).

    Dies erfordert eine willentliche Zuführung des ideellen Grundstücksteils in den Betrieb der Kläger (vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604).

  • BFH, 29.03.1995 - X R 3/92

    Anschaffungsgeschäft - Sollanspruch - Umlegung

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Eine solche Ausgleichspflicht kann sich insbesondere daraus ergeben, dass sich der Wert der Verteilungsmasse durch die Umlegung als solche erhöht (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1995 X R 3/92, BFHE 177, 418).

    Dies hat zugleich aber auch zur Konsequenz, dass die wirtschaftliche Identität von eingebrachtem Grundstück und dem zugeteilten Grundstück in dem Umfang nicht besteht, in dem die Umlegungsbeteiligten bei der Verteilung der Umlegungsmasse den Sollanspruch übersteigende Mehrzuteilungen erhalten und durch den Geldausgleich nicht lediglich Umlegungsvorteile ausgeglichen werden (BFH-Urteil in BFHE 177, 418).

  • BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Aussetzung des Verfahrens - Fall

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Die durch die Nutzungsänderung bewirkte Entnahmehandlung muss aber für die am Steuerrechtsverhältnis Beteiligten äußerlich erkennbar sein (BFH-Urteil vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Sie muss jedoch unmissverständlich und von einem entsprechenden Entnahmewillen getragen sein (vgl. u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, unter 3.c der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2007 - IV B 88/06

    Entnahme eines verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Erbe;

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Dazu muss der Steuerpflichtige die sich aus der Entnahme ergebenden Folgerungen ziehen und regelmäßig den Gewinn aus der Entnahme des Grund und Bodens erklären (BFH-Urteil vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III.2.a der Gründe; BFH-Beschluss vom 4. Juni 2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088, unter 3.a a.A. der Gründe).
  • BFH, 21.08.1996 - X R 78/93

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Dazu muss der Steuerpflichtige die sich aus der Entnahme ergebenden Folgerungen ziehen und regelmäßig den Gewinn aus der Entnahme des Grund und Bodens erklären (BFH-Urteil vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III.2.a der Gründe; BFH-Beschluss vom 4. Juni 2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088, unter 3.a a.A. der Gründe).
  • BGH, 19.09.1974 - III ZR 12/73

    Erstattung von Rechtsberatungskosten aus dem Umlegungsverfahren

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Die zugeteilten Grundstücke sind "Surrogat" der eingebrachten Grundstücke (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. September 1974 III ZR 12/73, BGHZ 63, 81, 84).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Insoweit entspricht es dem vom Großen Senat des BFH in seinem Beschluss vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) dargelegten sog. Einheitlichkeitsgrundsatz, dass ein fremdbetrieblich genutztes Grundstück nicht von vornherein teilweise dem Betriebs- und teilweise dem Privatvermögen zugeordnet werden kann.
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 31/03

    Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Dieser Einheitlichkeitsgrundsatz setzt indes nicht die Regelungen über Entnahmen und Einlagen außer Kraft (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; vom 10. November 2004 XI R 31/03, BFHE 208, 180, BStBl II 2005, 334, und vom 21. April 2005 III R 4/04, BFHE 209, 485, BStBl II 2005, 604).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
    Das Umlegungsverfahren lässt insoweit Raum für verschiedene Dispositionen der betroffenen Eigentümer (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1984 4 C 24/80, Neue Juristische Wochenschrift 1985, 989).
  • BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06

    Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen

  • BFH, 01.08.1990 - II R 6/88

    Grundstückszustellungen im Umlegungsverfahren, für die der neue Eigentümer eine

  • BFH, 08.03.1990 - IV R 60/89

    Im Hinzuerwerb eines im Privatvermögen verbleibenden Miteigentumsanteils an einem

  • FG München, 22.02.2005 - 13 K 1055/98

    Veränderung von Wirtschaftsgütern des gewillkürten Betriebsvermögens durch

  • BFH, 13.03.1986 - IV R 1/84

    Bei Grundstückstausch im Rahmen der Flurbereinigung setzt sich die

  • BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99

    Entnahme durch Erklärung bei ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Flächen

  • BFH, 23.10.2019 - VI R 25/17

    Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch

    Vielmehr sind der in das Umlegungsverfahren eingebrachte Grundbesitz und der daraus im Zuteilungswege erlangte Grundbesitz, soweit insgesamt wertgleich, als wirtschaftlich identisch zu werten mit der einkommensteuerrechtlichen Folge, dass u.a. keine Gewinnrealisierung nach Tauschgrundsätzen eintritt (BFH-Urteile vom 13.03.1986 - IV R 1/84, BFHE 146, 538, BStBl II 1986, 711; vom 23.09.2009 - IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, und vom 01.07.2010 - IV R 7/08).

    Die zugeteilten Grundstücke sind "Surrogat" der eingebrachten Grundstücke (vgl. BFH-Urteile in BFHE 146, 538, BStBl II 1986, 711; in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, und vom 01.07.2010 - IV R 7/08).

    bb) Neben der an den vorgenannten Tauschgrundsätzen orientierten Grundstücksverteilung eröffnen Umlegungsverfahren aber auch die Möglichkeit, Grundstücke gegen Geldleistung ohne gleichwertige Einbringung von Grundstücken zu erhalten, und lassen insoweit Raum für verschiedene Dispositionen der betroffenen Eigentümer (s. BFH-Urteile in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, Rz 28, für das Baulandumlegungsverfahren, sowie vom 01.07.2010 - IV R 7/08, Rz 25, für das Flurbereinigungsverfahren).

    Dies hat zugleich aber auch zur Konsequenz, dass die wirtschaftliche Identität von eingebrachtem und zugeteiltem Grundstück in dem Umfang nicht besteht, in dem die Umlegungsbeteiligten bei der Verteilung der Umlegungsmasse den Sollanspruch übersteigende Mehrzuteilungen erhalten und durch den Geldausgleich nicht lediglich Umlegungsvorteile ausgeglichen werden (BFH-Urteile vom 29.03.1995 - X R 3/92, BFHE 177, 418, und in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, Rz 28).

  • BFH, 12.04.2022 - VI R 22/20

    Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein

    Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil vom 23.09.2009 - IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270).

    Insoweit wird der Einheitlichkeitsgrundsatz ausnahmsweise durchbrochen (Fortentwicklung des BFH-Urteils in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270).

    Dies hat die einkommensteuerrechtliche Folge, dass zum einen keine Gewinnrealisierung nach Tauschgrundsätzen eintritt und zum anderen sich die etwaige Betriebsvermögenseigenschaft des eingebrachten Grundbesitzes an den erlangten Grundstücken unverändert fortsetzt (BFH-Urteil vom 23.09.2009 - IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, Rz 26, m.w.N.).

    Durch derartige einvernehmliche Regelungen wird das dem Umlegungsverfahren innewohnende Tauschelement durch ein Element des Kaufs bzw. des Hinzuerwerbs erweitert, was zugleich zur Konsequenz hat, dass die wirtschaftliche Identität von eingebrachtem und zugeteiltem Grundstück in dem Umfang nicht besteht, in dem die Umlegungsbeteiligten bei der Verteilung der Umlegungsmasse den Sollanspruch übersteigende Mehrzuteilungen erhalten und durch den Geldausgleich nicht lediglich Umlegungsvorteile ausgeglichen werden (s. BFH-Urteil in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, Rz 28).

    Dieser Einheitlichkeitsgrundsatz setzt indes nicht die Regelungen über Entnahmen und Einlagen (s. BFH-Urteil in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, Rz 35) oder --wie hier-- über die Surrogation von sowohl aus dem Betriebs- als auch aus dem Privatvermögen eingebrachten Tauschgrundstücken außer Kraft.

  • BFH, 14.07.2016 - IV R 19/13

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf

    Vielmehr setzt sich die Betriebsvermögenseigenschaft im Wege der Surrogation an den aus der Umlegung hervorgegangenen Grundstücken fort (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 2009 IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12

    Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze

    Darauf, ob das zugeteilte Grundstück für betriebliche Zwecke genutzt wird, kommt es grundsätzlich nicht an (BFH, Urteil vom 23. September 2009 IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, m.w.N.).
  • FG Münster, 07.04.2017 - 4 K 2406/16

    Freiwilliger Landtausch (§§ 103a ff FlurbG) bleibt steuerfrei

    Dies hat ertragsteuerlich zur Folge, dass keine Gewinnrealisierung nach Tauschgrundsätzen eintritt (vgl. BFH-Urteil vom 23.9.2009IV R 70/06, BStBl II 2010, 270 m.w.N.).
  • BFH, 01.07.2010 - IV R 7/08

    Keine Rücklagenübertragung auf Abfindungsgrundstücke im Flurbereinigungsverfahren

    Zum anderen setzt sich die etwaige Betriebsvermögenseigenschaft des eingebrachten Grundbesitzes an den erlangten Grundstücken unverändert fort (für das Umlegungsverfahren: Senatsurteil vom 23. September 2009 IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270, m.w.N.).

    Durch derartige einvernehmliche Regelungen wird das dem Flurbereinigungsverfahren innewohnende Tauschelement durch ein Element des Kaufs bzw. des Hinzuerwerbs erweitert (vgl. zum insoweit vergleichbaren Umlegungsverfahren: Senatsurteil in BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270).

  • FG Münster, 20.04.2023 - 8 K 259/21

    Keine Berechtigung zur Bildung von Rücklagen im Zusammenhang mit Einkünften aus

    Und zum anderen sind der von der X GbR in das Umlegungsverfahren eingebrachte Grundbesitz und der von der X GbR im Zuteilungsweg erlangte Grundbesitz als wirtschaftlich identisch zu werten, sodass sich die ursprüngliche Betriebsvermögenseigenschaft des eingebrachten Grundbesitzes - und damit auch der Zeitraum der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen - an den erlangten Grundstücken als "Surrogat" unverändert fortsetzt (u.a. BFH, Urt. v. 12.04.2022, VI R 22/20, BFHE 277, 126, BFH/NV 2022, 985; Urt. v. 23.09.2009, IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl. II 2010, 270 m.w.N.; Schießl in Brandis/Heuermann, § 6b EStG Rn. 142).
  • FG Münster, 20.04.2023 - 8 K 328/21

    Keine Berechtigung zur Bildung von Rücklagen im Zusammenhang mit Einkünften aus

    Und zum anderen sind der vom Kläger in das Umlegungsverfahren eingebrachte Grundbesitz und der vom Kläger im Zuteilungsweg erlangte Grundbesitz als wirtschaftlich identisch zu werten, sodass sich die ursprüngliche Betriebsvermögenseigenschaft des eingebrachten Grundbesitzes - und damit auch der Zeitraum der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen - an den erlangten Grundstücken als "Surrogat" unverändert fortsetzt (u.a. BFH, Urt. v. 12.04.2022, VI R 22/20, BFHE 277, 126, BFH/NV 2022, 985; Urt. v. 23.09.2009, IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl. II 2010, 270 m.w.N.; Schießl in Brandis/Heuermann, § 6b EStG Rn. 142).
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