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   BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08   

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https://dejure.org/2009,1863
BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08 (https://dejure.org/2009,1863)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2009 - XI R 18/08 (https://dejure.org/2009,1863)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2009 - XI R 18/08 (https://dejure.org/2009,1863)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Kein Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus

  • openjur.de

    Kein Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus auf betriebseigenem Gelände

  • Betriebs-Berater

    Kein Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus

  • streifler.de

    Kein Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BGB § 94
    Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus; Zuordnung eines ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzenden Einfamilienhauses als Anbau an eine Werkshalle zu einem Unternehmen bei räumlicher ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerbeträge aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Vorsteuerabzug für den privat genutzten Anbau

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus; Zuordnung eines ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzenden Einfamilienhauses als Anbau an eine Werkshalle zu einem Unternehmen bei räumlicher ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug für die Errichtung eines privat genutzten Anbaus

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerbeträge aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus nicht abzugsfähig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2 Buchst a
    Anbau; Einheitliche Baumaßnahme; Vorsteuerabzug; Wohngebäude; Zuordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 226
  • NZM 2010, 210
  • BB 2010, 277
  • DB 2010, 206
  • BStBl II 2010, 313
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08
    a) Ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, das er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, darf das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude - einschließlich des nichtunternehmerisch genutzten Teils - entfallenden Vorsteuerbeträge abziehen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 - Seeling -, Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378, Randnr. 40 bis 43; BFH-Urteil vom 24. Juli 2003 V R 39/99, BFHE 203, 206, BStBl II 2004, 371, und vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798, jeweils m. w. N.; vgl. zum Zuordnungswahlrecht allgemein auch EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 Rs. C-515/07 - Vereniging Noordelijke Land -, Umsatzsteuer-Rundschau 2009, 199, Randnr. 32).
  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die nationale zivilrechtliche Rechtslage aber nicht maßgeblich für die Frage, ob ein Teil des Grundstücks ein selbständiger Gegenstand im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sein kann (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 - Armbrecht -, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392; BFH-Urteil vom 8. November 1995 XI R 63/94, BFHE 179, 189, BStBl II 1996, 114, unter II. 2. a).
  • BFH, 08.11.1995 - XI R 63/94

    1. Zur Steuerbarkeit bei Einbringung von Sacheinlagen durch

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die nationale zivilrechtliche Rechtslage aber nicht maßgeblich für die Frage, ob ein Teil des Grundstücks ein selbständiger Gegenstand im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sein kann (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 - Armbrecht -, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392; BFH-Urteil vom 8. November 1995 XI R 63/94, BFHE 179, 189, BStBl II 1996, 114, unter II. 2. a).
  • BFH, 24.07.2003 - V R 39/99

    Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08
    a) Ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, das er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, darf das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude - einschließlich des nichtunternehmerisch genutzten Teils - entfallenden Vorsteuerbeträge abziehen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 - Seeling -, Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378, Randnr. 40 bis 43; BFH-Urteil vom 24. Juli 2003 V R 39/99, BFHE 203, 206, BStBl II 2004, 371, und vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798, jeweils m. w. N.; vgl. zum Zuordnungswahlrecht allgemein auch EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 Rs. C-515/07 - Vereniging Noordelijke Land -, Umsatzsteuer-Rundschau 2009, 199, Randnr. 32).
  • BFH, 05.06.2003 - V R 32/02

    Umsatzsteueroption bei Vermietungsumsätzen

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08
    bb) Der BFH hatte in einem Urteil vom 5. Juni 2003 V R 32/02 (BFHE 203, 200, BStBl II 2004, 28) darüber zu entscheiden, ob der Umbau eines Altbaus zur Herstellung eines neuen Gebäudes und damit zur Herstellung eines Wirtschaftsguts i. S. des § 15a UStG geführt hat oder ob es sich um nachträgliche Herstellungskosten des bereits bestehenden Gebäudes handelt.
  • EuGH, 12.02.2009 - C-515/07

    Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08
    a) Ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, das er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, darf das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude - einschließlich des nichtunternehmerisch genutzten Teils - entfallenden Vorsteuerbeträge abziehen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 - Seeling -, Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378, Randnr. 40 bis 43; BFH-Urteil vom 24. Juli 2003 V R 39/99, BFHE 203, 206, BStBl II 2004, 371, und vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798, jeweils m. w. N.; vgl. zum Zuordnungswahlrecht allgemein auch EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 Rs. C-515/07 - Vereniging Noordelijke Land -, Umsatzsteuer-Rundschau 2009, 199, Randnr. 32).
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08
    a) Ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, das er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, darf das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude - einschließlich des nichtunternehmerisch genutzten Teils - entfallenden Vorsteuerbeträge abziehen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 - Seeling -, Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378, Randnr. 40 bis 43; BFH-Urteil vom 24. Juli 2003 V R 39/99, BFHE 203, 206, BStBl II 2004, 371, und vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798, jeweils m. w. N.; vgl. zum Zuordnungswahlrecht allgemein auch EuGH-Urteil vom 12. Februar 2009 Rs. C-515/07 - Vereniging Noordelijke Land -, Umsatzsteuer-Rundschau 2009, 199, Randnr. 32).
  • BFH, 25.01.2007 - III R 49/06

    Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08
    Soweit der Kläger sich auf die nunmehr hergestellte räumliche Nähe zu seinem Unternehmen beruft, genügt dies allein nicht, um den für die Annahme eines einheitlichen Gebäudes erforderlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem Anbau und der Werkshalle herzustellen (vgl. z. B. für den unternehmerisch genutzten Anbau an eine Produktionshalle BFH-Urteil vom 25. Januar 2007 III R 49/06, BFHE 215, 459, BStBl II 2007, 586).
  • FG Köln, 30.01.2008 - 7 K 3232/05

    Kein Vorsteuerabzug bei Anbau eines selbstgenutzten Wohnhauses an eine Werkhalle

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 901 veröffentlicht.
  • BFH, 09.12.2010 - V R 17/10

    Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110

    Errichtet daher ein Unternehmer z.B. ein ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzendes Einfamilienhaus, steht ihm kein Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten zu (BFH-Urteil vom 23. September 2009 XI R 18/08, BFHE 227, 226, BStBl II 2010, 313, Leitsatz).
  • BFH, 11.11.2020 - XI R 7/20

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden; sachgerechter Schlüssel bei

    Daher können ohne Widerspruch zum unionsrechtlichen Grundstücksbegriff (Art. 13b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15.03.2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem i.d.F. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates vom 07.10.2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 bezüglich des Ortes der Dienstleistung), der im Wesentlichen dem zivilrechtlichen Grundstücksbegriff entspricht (vgl. Senatsurteil vom 29.04.2020 - XI R 14/19, BFHE 268, 474, BStBl II 2020, 613, Rz 20), mehrere Gebäude auf einem Grundstück derart miteinander verbunden (verschachtelt) sein, dass sie Teile eines Gesamtbauwerks und Wirtschaftsguts sind (s.a. BFH-Urteil vom 05.12.1974 - V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344, unter 2., Rz 11; Senatsurteil vom 23.09.2009 - XI R 18/08, BFHE 227, 226, BStBl II 2010, 313, Rz 21).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 21/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    Denn die nationale zivilrechtliche Beurteilung der Verhältnisse ist in diesem Zusammenhang unerheblich (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 --Armbrecht--, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392; BFH-Urteile vom 8. November 1995 XI R 63/94, BFHE 179, 189, BStBl II 1996, 114, unter II.2.a; vom 23. September 2009 XI R 18/08, BFHE 227, 226, BStBl II 2010, 313, unter II.1.b).
  • BFH, 12.08.2015 - XI R 6/13

    Rückwirkend zum 1. Juli 2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat danach geklärt, dass ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, das er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude --einschließlich des nichtunternehmerisch genutzten Teils-- entfallenden Vorsteuerbeträge nach Maßgabe von § 15 Abs. 1 UStG abziehen kann und dass die nichtunternehmerische Verwendung des Gebäudes als steuerpflichtiger Eigenverbrauch (nunmehr unentgeltliche Wertabgabe) der Umsatzbesteuerung unterliegt (BFH-Urteile vom 24. Juli 2003 V R 39/99, BFHE 203, 206, BStBl II 2004, 371; vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07, BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394, unter II.1.a aa, Rz 14; vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 598, unter II.3.c, Rz 27; vom 23. September 2009 XI R 18/08, BFHE 227, 226, BStBl II 2010, 313, unter II.1.a, Rz 15; vom 19. Juli 2011 XI R 21/10, BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434, Rz 31; vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, Rz 23, jeweils m.w.N.; vgl. zum Zuordnungswahlrecht allgemein auch EuGH-Urteile Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie --VNLTO-- vom 12. Februar 2009 C-515/07, EU:C:2009:88, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2009, 199, Rz 32; Gemeente's Hertogenbosch vom 10. September 2014 C-92/13, EU:C:2014:2188, Mehrwertsteuerrecht 2014, 686, Rz 25; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2015 XI R 15/13, BFHE 250, 276, Deutsches Steuerrecht 2015, 1734, Rz 38).
  • BFH, 28.10.2010 - V R 35/09

    Zur Vorsteuerabzugsberechtigung bei Errichtung eines Dachgeschosses auf einem

    Eine eigenständige Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG setzt demgegenüber voraus, dass die bautechnischen Verflechtungen eine hinreichend klare Trennung ermöglichen, der neue Gebäudeteil von dem bereits bestehenden Gebäude also hinreichend abgrenzbar ist und der Unternehmer das neue Objekt eigenständig nutzt, also zwischen den Bauten kein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht (BFH-Urteile in BFHE 225, 230, BStBl II 2010, 651, unter II.3.; vom 23. September 2009 XI R 18/08, BFHE 227, 226, BStBl II 2010, 313, unter II.1.b bb).

    c) Das FG hat die BFH-Urteile in BFHE 225, 230, BStBl II 2010, 651 und in BFHE 227, 226, BStBl II 2010, 313 noch nicht berücksichtigen können.

  • BFH, 25.02.2014 - V B 75/13

    Zuordnungsentscheidung beim Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Gebäudes

    Nach der Würdigung des FG können die Appartements innerhalb eines einheitlichen Wohngebäudes auch nicht mit einem Anbau verglichen werden, der zu dem übrigen Gebäude abgrenzbar ist und mit dem kein einheitlicher Funktions- und Nutzungszusammenhang besteht (BFH-Urteil vom 23. September 2009 XI R 18/08, BFHE 227, 226, BStBl II 2010, 313).
  • FG Niedersachsen, 10.05.2010 - 16 K 11384/08

    Vollständige Zuordnung eines Anbaus zum Unternehmensvermögen im Falle der

    Nur wenn ein solcher selbständiger Gegenstand vorliegt, ist das Zuordnungswahlrecht unabhängig von den übrigen auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden auszuüben (BFH Urteil vom 23. September 2009 XI R 18/08, BStBl. II 2010, 313).

    Ein Anbau ist dann ein selbständiges Wirtschaftsgut, wenn er von dem bereits bestehenden Gebäude hinreichend abgrenzbar ist und zwischen den Bauten kein einheitlicher nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht (BFH Urteil vom 23. September 2009 XI R 18/08, a.a.O.).

  • FG München, 19.09.2012 - 14 K 2269/10

    Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Wirtschaftsgutes

    Das in der Einspruchsentscheidung zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.09.2009 (XI R 18/08) sei im Streitfall nicht anwendbar.

    So hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 23. September 2009 XI R 18/08 (BStBl II 2010, 313) entschieden, dass ein Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke genutztes Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkhalle seinem Unternehmen nicht zuordnen darf, wenn beide Bauten räumlich voneinander abgrenzbar sind und zwischen den Bauten kein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht.

  • FG München, 27.09.2017 - 3 K 1399/15

    Anwendung des inzwischen erhöhten Umsatzsteuersatzes beim Ansatz einer

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat danach geklärt, dass ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, welches er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude - einschließlich des nichtunternehmerisch genutzten Teils - entfallenden Vorsteuerbeträge nach Maßgabe von § 15 Abs. 1 UStG abziehen kann und dass die nichtunternehmerische Verwendung des Gebäudes als steuerpflichtiger Eigenverbrauch (nunmehr unentgeltliche Wertabgabe) der Umsatzbesteuerung unterliegt (BFH-Urteile vom 24. Juli 2003 V R 39/99, BStBl II 2004, 371 ; vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07, BStBl II 2009, 394 , Rz. 14; vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798 , Rz. 27; vom 23. September 2009 XI R 18/08, BStBl II 2010, 313 , Rz. 15; vom 19. Juli 2011 XI R 21/10, BStBl II 2012, 434 , Rz. 31; vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BStBl II 2012, 430 , Rz. 23).
  • FG München, 14.10.2010 - 14 V 2289/10

    Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten eines Gebäudes

    Der Senat folgt insoweit den Grundsätzen, die der Bundesfinanzhof (BFH) im Zusammenhang mit dem Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus aufgestellt hat (BFH-Urteil vom 23. September 2009 XI R 18/08, BStBl II 2010, 313).
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