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   BFH, 19.11.2003 - I R 77/01   

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https://dejure.org/2003,664
BFH, 19.11.2003 - I R 77/01 (https://dejure.org/2003,664)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2003 - I R 77/01 (https://dejure.org/2003,664)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2003 - I R 77/01 (https://dejure.org/2003,664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    KStG § 8 Abs. 1; EStG 1992 § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2; § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, § 253 Abs. 1 Satz 2, § 254, § 266 Abs. 3, § 279 Abs. 1 und 2, § 280 Abs. 1 und 2

  • IWW
  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 1; ; EStG 1992 § ... 5 Abs. 1 Satz 1; ; EStG 1992 § 5 Abs. 1 Satz 2; ; EStG 1992 § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG 1992 § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG 1992 § 6 Abs. 1 Nr. 3; ; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 253 Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 254; ; HGB § 266 Abs. 3; ; HGB § 279 Abs. 1; ; HGB § 279 Abs. 2; ; HGB § 280 Abs. 1; ; HGB § 280 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung

  • datenbank.nwb.de

    Rückstellung für Sicherungs- und Sanierungsverpflichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadstoffbelastung eines Grundstückes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bildung einer Rückstellung wegen Beseitigung einer Schadstoffbelastung ? Passivierung von Verbindlichkeiten, die ihre Ursache im Bereich des öffentlichen Rechts finden ? Bedeutung der späteren Nicht-Inanspruchnahme durch die zuständige Behörde ? Aufwendungen zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanzierung - Kontaminierung eines Grundstücks

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsgrundstück - Rückstellung bei Kontaminierung des Grundstücks

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inanspruchnahme des Störers bei Kenntnis der Schadstoffbelastung eines Grundstücks; Teilwertberichtigung eines Grundstücks wegen Schadstoffbelastung; Erlangung einer behördlichen Erklärung zur weiteren industriellen Nutzung; Passivierung von Verbindlichkeiten deren ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückstellung für Sicherungs- und Sanierungsverpflichtung (Verbindlichkeitsausweis, Anschaffungs-/Herstellungskosten)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schadstoffbelastung eines Grundstücks

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    BMF: Schadstoffbelastete Grundstücke - Rückstellungen für Sanierungsverpflichtungen und Teilwertabschreibungen

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückstellung für Sicherungs- und Sanierungsverpflichtung (Verbindlichkeitsausweis, Anschaffungs-/Herstellungskosten)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5, HGB § 249
    Altlasten; Passivierung; Rückstellung; Verbindlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 135
  • BB 2004, 147
  • BB 2004, 319
  • DB 2004, 113
  • DB 2005, 12
  • BStBl II 2010, 482
  • EFG 2004, 14
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 17.10.2001 - I R 32/00

    Beiträge an den Erdölbevorratungsverband (EBV-Beiträge) sind keine Anschaffungs-

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
    Solche, auch in Form nachträglicher Kosten der Anschaffung i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, sind nur Aufwendungen, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehen, insbesondere zwangsläufig im Gefolge der Anschaffung anfallen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 6. Juli 1989 IV R 27/87, BFHE 157, 554, BStBl II 1990, 126; vom 17. Oktober 2001 I R 32/00, BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349, m.w.N.).

    Dabei ist die Frage, welche Kosten dem Anschaffungsvorgang im Einzelfall zuzuordnen sind, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (BFH-Urteil in BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349, m.w.N.).

    Nachträgliche Herstellungskosten setzen vielmehr die Veränderung eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts im Rahmen eines weiteren Herstellungsvorgangs voraus (BFH-Urteil in BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349, m.w.N.).

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
    Hat die zuständige Behörde von einer Schadstoffbelastung und einer dadurch bedingten Sicherungs- und Sanierungsbedürftigkeit eines Grundstücks Kenntnis erlangt, muss der Zustands- oder Handlungsstörer im Regelfall ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme aus der ihn treffenden Sanierungsverpflichtung rechnen (Fortführung der BFH-Urteile in BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891; in BFH/NV 2002, 486).

    Diesen Konkretisierungsmerkmalen liegt die Forderung zugrunde, dass der Schuldner mit seiner Inanspruchnahme ernsthaft rechnen muss; die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht zu ihrer Passivierung nicht aus (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, m.w.N.).

    a) Zwar hat die Klägerin --mit der Außenprüfung-- in der Bilanz zum 31. Dezember 1992 auf den streitbefangenen Nordteil des Grundstücks (wegen der Schadstoffbelastung und der damit verbundenen nachhaltigen Wertminderung vgl. BFH-Urteile in BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891; vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442) eine Teilwertabschreibung um 1 992 151 DM auf 1 DM vorgenommen.

  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
    Dabei ist allerdings zu beachten, dass in Befolgung des Stichtagsprinzips nur solche Umstände zu berücksichtigen sind, die am Bilanzstichtag zum 31. Dezember 1992 vorgelegen haben und spätestens bis zum Tage der Erstellung der Bilanz erkennbar geworden sind (BFH-Urteil vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688).

    Diese ist erst aufzulösen, wenn die Sanierung des Grundstücks erfolgt ist oder Umstände eintreten, aus denen sich ergibt, dass das ursprüngliche Risiko der Inanspruchnahme entfallen ist (BFH-Urteile vom 17. Januar 1973 I R 204/70, BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320; in BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688).

  • BFH, 27.06.2001 - I R 45/97

    Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
    Dieser ist allerdings um den bei der Erfüllung der Verpflichtung anfallenden und als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivierenden Aufwand zu mindern (BFH-Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).

    Allerdings ist eine Minderung des zu passivierenden Betrags der Verbindlichkeit um bei ihrer Erfüllung anfallenden aktivierungspflichtigen Aufwand (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, m.w.N.) nicht auszuschließen.

  • BFH, 08.11.2000 - I R 6/96

    Keine Rückstellung für Abfallentsorgung

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
    Es handelt sich nicht um eine bloße Obliegenheit zur Erhaltung der eigenen Betriebsbereitschaft --Aufwandsrückstellung-- (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2000 I R 6/96, BFHE 193, 399, BStBl II 2001, 570), die Erfüllung der Verpflichtung begründet vielmehr passivierungsfähigen "Gemeinaufwand".

    Zudem ist erforderlich, dass an die Verletzung der Verpflichtung Sanktionen geknüpft sind, so dass sich "der Steuerpflichtige der Erfüllung der Verpflichtung im Ergebnis nicht entziehen kann" (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 399, BStBl II 2001, 570, m.w.N.).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
    Eine Verbesserung ist nur wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus nach objektiven Maßstäben der Gebrauchswert des Wirtschaftsguts im Ganzen gegenüber dem ursprünglichen Zustand --d.h. dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs-- deutlich erhöht wird (BFH-Urteile vom 20. August 2002 IX R 61/99, BFH/NV 2003, 148; vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 20/85

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgebäude - Voraussichtlich dauernde

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
    a) Zwar hat die Klägerin --mit der Außenprüfung-- in der Bilanz zum 31. Dezember 1992 auf den streitbefangenen Nordteil des Grundstücks (wegen der Schadstoffbelastung und der damit verbundenen nachhaltigen Wertminderung vgl. BFH-Urteile in BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891; vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442) eine Teilwertabschreibung um 1 992 151 DM auf 1 DM vorgenommen.
  • BFH, 17.01.1973 - I R 204/70

    Auflösung von Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
    Diese ist erst aufzulösen, wenn die Sanierung des Grundstücks erfolgt ist oder Umstände eintreten, aus denen sich ergibt, dass das ursprüngliche Risiko der Inanspruchnahme entfallen ist (BFH-Urteile vom 17. Januar 1973 I R 204/70, BFHE 108, 185, BStBl II 1973, 320; in BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688).
  • BFH, 06.07.1989 - IV R 27/87

    Flächenbeitrag in einem Umlegungsverfahren als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
    Solche, auch in Form nachträglicher Kosten der Anschaffung i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, sind nur Aufwendungen, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehen, insbesondere zwangsläufig im Gefolge der Anschaffung anfallen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 6. Juli 1989 IV R 27/87, BFHE 157, 554, BStBl II 1990, 126; vom 17. Oktober 2001 I R 32/00, BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349, m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 61/99

    Anschaffungsnaher Aufwand; Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit in zwei

    Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
    Eine Verbesserung ist nur wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus nach objektiven Maßstäben der Gebrauchswert des Wirtschaftsguts im Ganzen gegenüber dem ursprünglichen Zustand --d.h. dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs-- deutlich erhöht wird (BFH-Urteile vom 20. August 2002 IX R 61/99, BFH/NV 2003, 148; vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

  • BFH, 01.08.1984 - I R 88/80

    Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer

  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

  • BFH, 27.11.1968 - I 162/64

    Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung eines Elektrizitätsunternehmens für

  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 39/80

    Kiesgrubendeponie - § 677 BGB, § 426 BGB, § 22 WHG, grds. kein zivilrechtlicher

  • BFH, 09.03.1988 - I R 262/83

    Zur Behandlung von Finanzierungsbeihilfen nach den Richtlinien für die Gewährung

  • BFH, 05.06.2002 - I R 96/00

    Nachbetreuung erfordert Rückstellung

  • BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97

    Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.07.2001 - 4 K 2460/99

    Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung aus drohender Inanspruchnahme

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 34/99

    Beseitigung einer Bodenkontamination; Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher

  • BFH, 25.03.2004 - IV R 35/02

    Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt

    Zudem ist erforderlich, dass der Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen muss (BFH-Urteile in BFHE 193, 399, 400, BStBl II 2001, 570; in BFHE 199, 561, BStBl II 2003, 131; vom 19. November 2003 I R 77/01, BFHE 204, 135).

    Zudem ist für die Rückstellung erforderlich, dass an ihre Verletzung Sanktionen geknüpft sind, so dass sich "der Steuerpflichtige der Erfüllung der Verpflichtung im Ergebnis nicht entziehen kann" (BFH-Urteile in BFHE 193, 399, 400, BStBl II 2001, 570; in BFHE 199, 561, BStBl II 2003, 131; in BFHE 204, 135, m.w.N.).

    Sie ist vielmehr zutreffend nur anhand der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalles zu prüfen (BFH-Urteile vom 1. August 1984 I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44; in BFHE 204, 135).

    Der BFH hat in seinem Urteil in BFHE 204, 135 das Erfordernis des Tätigwerdens in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr als unabdingbare Voraussetzung für die Konkretisierung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung angesehen, sondern nur noch als ein Indiz unter mehreren dafür gewertet, dass der Steuerpflichtige mit seiner Inanspruchnahme ernstlich rechnen muss.

    Ähnlich hat der I. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 204, 135 entschieden, in dem es darum ging, dass der Käufer anstelle des Verkäufers die Sanierung eines schadstoffbelasteten Grundstücks vornehmen sollte und von diesem einen Betrag zur Durchführung dieser Maßnahme erhalten hatte.

    Wäre das der Fall, könnte darin ein Hinweis darauf gesehen werden, dass die Behörde konkludent erklärt hat, auf die Durchsetzung des öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf zeitnahe Verwertung verzichten zu wollen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 135 unter II.4.c).

  • BFH, 06.06.2012 - I R 99/10

    Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben -

    Ebenso ist es als ausreichend angesehen worden, wenn nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen war, dass die Behörde eine allgemein bestehende Handlungspflicht durch eine den Steuerpflichtigen wirtschaftlich belastende Ermessensentscheidung konkretisieren wird (Senatsurteil vom 19. November 2003 I R 77/01, BFHE 204, 135, BStBl II 2010, 482; gl.A. Blümich/ Buciek, § 5 EStG Rz 793c).

    Die gerichtliche Schätzung, die im Falle der Bewertung von Sachleistungen regelmäßig geboten ist (Senatsurteil in BFHE 204, 135, BStBl II 2010, 482) und auch darin bestehen kann, dass das Gericht sich die Schätzung eines Beteiligten zu eigen macht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 VIII B 241/04, BFH/NV 2006, 326), gehört zu den tatsächlichen Feststellungen des finanzgerichtlichen Urteils, an die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden ist.

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Eine Verbindlichkeit, auch eine ungewisse Verbindlichkeit, muss bereits eine wirtschaftliche Belastung darstellen (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 2000 IV R 31/99, BFHE 192, 64, BStBl II 2001, 536, und vom 19. November 2003 I R 77/01, BFHE 204, 135).
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