Rechtsprechung
BFH, 23.04.2009 - V R 84/07-, vom 12. Mai 2009 - V R 65/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
UStG 1993 § 6; Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 2
- openjur.de
Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender Rückbeförderung in das Gemeinschaftsgebiet; Umsatzsteuerlicher Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten; Nachprüfung durch die Finanzbehörde
- IWW
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Belegnachweis für Ausfuhrlieferungen - Beweislast
- Betriebs-Berater
Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet
- Betriebs-Berater
Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender Rückbeförderung in das Gemeinschaftsgebiet
- Judicialis
UStG § 4 Nr. 1 Buchst. a; ; UStG § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; UStG § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; UStG § 6 Abs. 4; ; UStDV §§ 8 ff.; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 2
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender Rückbeförderung in das Gemeinschaftsgebiet ? Umsatzsteuerlicher Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten ? Nachprüfung durch die Finanzbehörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den nach § 6 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) i.V.m. §§ 8 ff. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ( UStDV ) beizubringenden Belegnachweis; Beweisregeln und Beweisgrundsätze i.R.d. Überprüfung eines von einem Unternehmer beigebrachten Belegnachweises ...
- datenbank.nwb.de
Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender Rückbeförderung in das Gemeinschaftsgebiet; umsatzsteuerlicher Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten; Nachprüfung durch die Finanzbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beleg- und Buchnachweise bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an den nach § 6 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) i.V.m. §§ 8 ff. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) beizubringenden Belegnachweis; Beweisregeln und Beweisgrundsätze i.R.d. Überprüfung eines von einem Unternehmer beigebrachten Belegnachweises durch ...
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Ausfuhrlieferungen: Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen: BFH contra BMF
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Beleg- und Buchnachweise
- wgk.eu (Kurzinformation)
Nachweispflichten für innergem. Lieferungen und Ausfuhrlieferungen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen können trotz fehlenden Buchnachweises umsatzsteuerfrei sein
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Umsatzsteuer - Internationale Warengeschäfte: Drei aktuelle BFH-Urteile zum Nachweis der Steuerfreiheit
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Beleg- und Buchnachweise bei Ausfuhrlieferung und innergemeinschaftlicher Lieferung
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Ausfuhrlieferungen: Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.09.2006 - 16 K 541/03
- BFH, 23.04.2009 - V R 84/07-, vom 12. Mai 2009 - V R 65/06
Papierfundstellen
- BFHE 225, 243
- BB 2009, 1723
- BB 2009, 2130
- DB 2009, 1851
- BStBl II 2010, 509
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 28.08.2014 - V R 16/14
Anforderung an Buchnachweis
Diese Vermutung entfällt erst, wenn sich die Nachweisangaben bei einer Überprüfung als unzutreffend erweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben bestehen, die der Unternehmer nicht ausräumt; die Lieferung ist aber dann gleichwohl steuerfrei, wenn objektiv zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind (BFH-Urteil vom 25. April 2013 V R 28/11, BFHE 242, 77, BStBl II 2013, 656, unter II.1.d bb zur Parallelfrage bei § 6a UStG, und BFH-Urteil vom 23. April 2009 V R 84/07, BFHE 225, 243, BStBl II 2010, 509, unter II.2.c). - BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18
Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft
a) Die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG setzt voraus, dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, befördert oder versendet hat (vgl. BFH-Urteil vom 23.04.2009 - V R 84/07, BFHE 225, 243, BStBl II 2010, 509, Rz 13). - FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08
Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes …
Er trägt ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vor, auch nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 23.04.2009 - V R 84/07, vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 28.05.2009 - V R 23/08 sei die Steuerfreiheit zu versagen.Das Erfordernis der Erkennbarkeit des Namens und der Anschrift des Ausstellers des Belegs ergibt sich daraus, dass die Richtigkeit seiner Angaben durch eine Anfrage bei ihm überprüfbar sein muss (BFH Urteile vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).
Bestehen jedoch Zweifel an der Abholberechtigung, so muss der Unternehmer diese ausräumen oder nachweisen, dass der gelieferte Gegenstand tatsächlich physisch in den anderen Mitgliedsstaat verbracht worden ist (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).
- FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08
Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes …
Er trägt ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vor, auch nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 23.04.2009 - V R 84/07, vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 28.05.2009 - V R 23/08 sei die Steuerfreiheit zu versagen.Das Erfordernis der Erkennbarkeit des Namens und der Anschrift des Ausstellers des Belegs ergibt sich daraus, dass die Richtigkeit seiner Angaben durch eine Anfrage bei ihm überprüfbar sein muss (BFH Urteile vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).
Bestehen jedoch Zweifel an der Abholberechtigung, so muss der Unternehmer diese ausräumen oder nachweisen, dass der gelieferte Gegenstand tatsächlich physisch in den anderen Mitgliedsstaat verbracht worden ist (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).
- FG Hamburg, 23.09.2011 - 5 K 310/09
Steuerfreie Ausfuhrlieferung
Die in der UStDV geregelten Anforderungen an den Beleg- und Buchnachweis sind allerdings abschließend und dürfen nicht um weitergehende Anforderungen erweitert werden (BFH Urteil vom 23.04.2009 V R 84/07, BStBl II 2010, 509 Tz. 20).Ergibt sich dabei die Unrichtigkeit der Angaben, ist die Ausfuhrlieferung steuerpflichtig (BFH Urteil vom 23.04.2009 V R 84/07 a. a. O, Tz. 21).
Maßgeblich ist, dass sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt, der für die Steuerpflicht spricht (s. Wäger in: Birkenfeld, Das Große USt-Handbuch § 108 Rn. 76 und s. Argumentation des BFH im Urteil vom 23.04.2009 a. a. O. Tz. 23).
- FG Hamburg, 07.06.2013 - 5 K 190/10
Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung: Statistikdokument keine Ausfuhrbestätigung, …
Die in der UStDV geregelten Anforderungen an den Beleg- und Buchnachweis sind allerdings abschließend und dürfen nicht um weitergehende Anforderungen erweitert werden (BFH Urteil vom 23.04.2009 V R 84/07, BStBl II 2010, 509 Tz. 20).Ergibt sich dabei die Unrichtigkeit der Angaben, ist die Ausfuhrlieferung steuerpflichtig (BFH Urteil vom 23.04.2009 V R 84/07 a. a. O, Tz. 21).
Maßgeblich ist, dass sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt, der für die Steuerpflicht spricht (s. Wäger in: Birkenfeld, Das Große USt-Handbuch § 108 Lfg. Mai 2010 Rn. 76 und s. Argumentation des BFH im Urteil vom 23.04.2009 a. a. O. Tz. 23).
- BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die …
Der Kläger trägt lediglich vor, die Entscheidung werde "den Urteilen des Bundesfinanzhofs V R 84/07, 65/06 und 23/08 nicht gerecht". - FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 46/14
Innergemeinschaftliche Lieferung
Diese Nachweis-Anforderungen sind gemäß aktueller Rechtsprechung zum Beispiel in folgenden Fällen nicht erfüllt: - bezüglich Abnehmer, Lieferweg und Bestimmungsort (oben ee) widersprüchliche Belege (FG München, Urteil vom 30.07.2013 2 K 155/12, Juris); - betreffend Identifizierung des Abholers und tatsächlichen Abnehmers widersprüchliche Belege (BFH-Urteil vom 26.11.2014 XI R 37/12, Juris); - unvollständige Ausweiskopie (Sächsisches FG, Urteil vom 04.03.2014 4 V 297/13, Juris); - unklare Unterschrift und Identität des Beauftragten (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2014 3 K 1283/12, EFG 2014, 1166); - nicht nachgewiesene Abholer-Vollmacht oder wenigstens nachprüfbare Abhol-Berechtigung (Urteile FG Sachsen-Anhalt vom 22.01.2014 2 K 1122/11 zu § 6a Abs. 4 UStG, Juris; FG München vom 24.09.2013 2 K 570/11;… BFH vom 25.04.2013 V R 10/11, BFH/NV 2013, 1453; z. T. entgg. BFH-Urteil vom 23.04.2009, BFHE 225, 243; BStBl II 2010, 509); - fehlende datierte Empfangsbestätigung, nicht zuzuordnende Unterschrift ohne Vertretungszusatz, ohne Ausweiskopie nicht nachgewiesene Identität und Vertretungsberechtigung des Abholers (FG München, Urteil vom 24.09.2013 2 K 570/11, Juris); - mit Stempel des angeblichen Abnehmers versehene undatierte und nachträglich gefaxte Verbringungsbestätigung, nicht mit Passkopien der Abholer übereinstimmende unleserliche Unterschriften (FG München, Urteil vom 29.01.2014 3 K 631/11, Juris, Rev. V R 38/14); - mit Stempel der Empfängerin ohne oder mit Unterschrift am Ort der Verkäuferin erstellte Belege ohne Gebrauchsspuren (FG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2013 2 K 417/11, EFG 2014, 1244); - Stempel und bloßes Kürzel unter Liste des Lieferers (FG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2014 1 K 3117/12 U, Juris, Rev. V R 14/14); - fehlende Nachweise des Lieferwegs und Bestimmungsorts (oben ee), der Identitäten der Abholer und des wahren Abnehmers, Ausweiskopien ohne Ortsangabe, mit Ausweis nicht übereinstimmende unleserliche Unterschriften (…BFH-Beschluss vom 24.06.2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584); - fehlende Angaben zu Ort und Datum der Übernahme sowie zum Bestimmungsort (oben ee; FG Hamburg…, Urteil vom 07.06.2013 5 K 61/10, EFG 2014, 160, Juris Rz. 64); - fehlender Bestimmungsort-Beleg (oben ee;… BFH-Beschluss vom 19.03.2014 V B 26/13, BFH/NV 2014, 1102); - in Verbringungserklärung fehlender Bestimmungsort nicht durch Rechnungsanschrift ersetzbar (oben ee; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2014 1 K 4566/10 U, EFG 2014, 1527, Rev. XI R 20/14). - FG Hamburg, 28.02.2012 - 5 K 10/10
Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis für eine innergemeinschaftliche …
Zwar ist für die im Beförderungsfall gem. § 17a Abs. 2 Nr. 3 UStDV vorzulegende Empfangsbescheinigung bzw. für die gem. § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV im Falle der Beförderung durch den Abnehmer vorzulegende Versicherung der (Absicht der) Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ein Ausstellungsdatum nicht ausdrücklich in der UStDV erwähnt und dürfen die in der UStDV geregelten Anforderungen im Interesse der Voraussehbarkeit der steuerlichen Pflichten nicht um weitere Voraussetzungen ergänzt werden (BFH Urteil vom 23.04.2009 V R 84/07, BStBl II 2010, 509 Tz. 20 juris zur Ausfuhrlieferung). - FG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 3 V 1641/09
Unzulässigkeit eines weiteren Antrags auf AdV beim FG - Innergemeinschaftliche …