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   BFH, 16.12.2009 - II R 67/08   

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https://dejure.org/2009,3455
BFH, 16.12.2009 - II R 67/08 (https://dejure.org/2009,3455)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2009 - II R 67/08 (https://dejure.org/2009,3455)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - II R 67/08 (https://dejure.org/2009,3455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    FGO § 122 Abs. 2 Satz 2 und 3; GG Art. ... 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; HmbZWStG § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Buchst. c; HmbMG § 15 Abs. 2 Satz 3; LMG M-V § 16 Abs. 2 Satz 3; MRRG § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 und 3
    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG; Schutz der aus einer alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind bestehenden Gemeinschaft

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer der Freien und Hansestadt Hamburg mit Blick auf die fehlende Begünstigung der Kleinfamilie Mutter/Kind

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchstabe c HmbZWStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungswidrige Benachteilung von Mutter und Kind durch die Zweitwohnungsteuer?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer der Freien und Hansestadt Hamburg mit Blick auf die fehlende Begünstigung der Kleinfamilie Mutter/Kind

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zweitwohnungssteuer beschäftigt die Gerichte - Wird eine alleinerziehende Mutter verfassungswidrig benachteiligt?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminiert Zweitwohnungsteuer Kleinfamilien von Müttern mit Kind?

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz: Verfassungswidrige Benachteilung der Kleinfamilie von Mutter und Kind?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 480
  • NZM 2011, 270
  • DB 2010, 1050
  • BStBl II 2010, 522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    Dies ergibt sich auch aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift, durch welche die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg lediglich die Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss vom 11. Oktober 2005 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 (BVerfGE 114, 316) umsetzen wollte (vgl. Bürgerschafts-Drucksache 18/3627).

    Zwar ist die Bürgerschaft unter anderem durch die Aufnahme von Lebenspartnerschaften in das Gesetz weiter gegangen, als sich dies aus dem lediglich verheiratete Personen betreffenden BVerfG-Beschluss in BVerfGE 114, 316 ableiten lässt; daraus ergibt sich aber nicht, dass es sich in § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG um eine offene Aufzählung der möglichen Begünstigten handeln würde.

    aa) Das BVerfG hat in seinem Beschluss in BVerfGE 114, 316 mit Blick auf verheiratete Steuerpflichtige ausgeführt, dass zu dem von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten ehelichen Zusammenleben auch die Entscheidung der Eheleute zählt, zusammenzuwohnen und die gemeinsame Wohnung selbst bei einer beruflichen Veränderung eines Ehegatten, die mit einem Ortswechsel verbunden ist, zu erhalten, da die Innehabung einer Zweitwohnung die notwendige Konsequenz der Entscheidung zu einer gemeinsamen Ehewohnung an einem anderen Ort ist.

    Eine Regelung, welche unter Anknüpfung an diese melderechtlichen Vorgaben generell die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen vorsieht, verstößt dementsprechend gegen Art. 6 Abs. 1 GG, weil es für Verheiratete ausgeschlossen ist, die Wohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer zu entgehen, während Personen, die nicht infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres melderechtlichen Hauptwohnsitzes an ihren Beschäftigungsort abgehalten werden, einer steuerlichen Belastung durch Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes am Beschäftigungsort entgehen können (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 114, 316).

    b) Allerdings wird bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG weiter zu berücksichtigen sein, dass der Landesgesetzgeber bei der Schaffung der Norm deutlich über die Vorgaben des BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 114, 316 hinausgegangen ist, indem er die Anwendung der Abs. 1 und 2 der Vorschrift für Wohnungen von verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Personen, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner leben, generell ausgeschlossen hat, wenn diese ihre in Hamburg belegene Wohnung aus überwiegend beruflichen Gründen innehaben und die mit dem Ehe- oder Lebenspartner gemeinsam genutzte Wohnung die Hauptwohnung und außerhalb Hamburgs belegen ist.

  • BFH, 19.08.2009 - II B 38/09

    Erhebung von Zweitwohnungsteuer - Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 BlnZwStG

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    a) Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm, welche - ausweislich der zitierten Materialien - nicht primär geschaffen wurde, um Wohnungen, die aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung gehalten werden, generell nicht mit Zweitwohnungsteuer zu belasten, sondern um zu verhindern, dass Ehegatten aus der sie betreffenden melderechtlichen Sonderregelung für den ehelichen Wohnsitz einen steuerlichen Nachteil erleiden (vgl. zur wortlautidentischen Regelung des § 2 Abs. 7 Satz 1 Nr. 7 des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes BFH-Beschluss vom 19. August 2009 II B 38/09, BFH/NV 2009, 2014), wird zunächst zu berücksichtigen sein, dass eine melderechtliche Zwangslage in der Person der Klägerin in den Streitjahren nicht bestand.

    Deshalb ist ein Ehegatte, dessen vorwiegend benutzte Wohnung i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 1 MRRG bei ausschließlicher Betrachtung seiner Person diejenige am Beschäftigungsort ist, gezwungen, sich gleichwohl mit Hauptwohnsitz in der ehelichen Wohnung anzumelden (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 2014).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    Auch die aus einer alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind bestehende Gemeinschaft unterfällt Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Urteil vom 30. Juni 1964 1 BvL 16/62 bis 1 BvL 25/62, BVerfGE 18, 97), der die Familie als umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen, schützt; das gilt auch für das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Februar 1981 2 BvR 646/80, BVerfGE 57, 170).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    Auch die aus einer alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind bestehende Gemeinschaft unterfällt Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Urteil vom 30. Juni 1964 1 BvL 16/62 bis 1 BvL 25/62, BVerfGE 18, 97), der die Familie als umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen, schützt; das gilt auch für das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Februar 1981 2 BvR 646/80, BVerfGE 57, 170).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    aaa) Art. 6 Abs. 1 GG stellt nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und enthält einen besonderen Gleichheitssatz, der es verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 12. Mai 1987 2 BvR 1226/83, 2 BvR 101/84, 2 BvR 313/84, BVerfGE 76, 1; vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BVerfGE 99, 216).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    aaa) Art. 6 Abs. 1 GG stellt nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und enthält einen besonderen Gleichheitssatz, der es verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 12. Mai 1987 2 BvR 1226/83, 2 BvR 101/84, 2 BvR 313/84, BVerfGE 76, 1; vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BVerfGE 99, 216).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 41/95

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 HmbZWStG knüpfen damit - ohne dass sich hieraus verfassungsrechtliche Bedenken ergäben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1997 II R 41/95, BFHE 182, 249; auch BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2008 II B 16/08, BFH/NV 2009, 53) - nicht an die melderechtlichen Voraussetzungen einer Nebenwohnung, sondern an die Meldung als solche an, wobei zusätzliche Voraussetzung ist, dass die betroffene Person die Wohnung tatsächlich bewohnt.
  • BFH, 01.10.2008 - II B 16/08

    Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 HmbZWStG knüpfen damit - ohne dass sich hieraus verfassungsrechtliche Bedenken ergäben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1997 II R 41/95, BFHE 182, 249; auch BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2008 II B 16/08, BFH/NV 2009, 53) - nicht an die melderechtlichen Voraussetzungen einer Nebenwohnung, sondern an die Meldung als solche an, wobei zusätzliche Voraussetzung ist, dass die betroffene Person die Wohnung tatsächlich bewohnt.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    Deshalb ist auch davon auszugehen, dass die Familie als verantwortliche Elternschaft von der prinzipiellen Schutzbedürftigkeit des heranwachsenden Kindes bestimmt wird und die Verantwortlichkeit und das Sorgerecht der Eltern mit wachsender Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Kindes zurücktreten (BVerfG-Beschluss vom 18. April 1989 2 BvR 1169/84, BVerfGE 80, 81).
  • FG Hamburg, 01.10.2008 - 7 K 245/07

    Zweitwohnungsteuer: Zweitwohnungsteuerpflicht von Ledigen mit volljährigen

    Auszug aus BFH, 16.12.2009 - II R 67/08
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 298 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 13.04.2011 - II R 67/08

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

    Durch Beschluss vom 16. Dezember 2009 (BFHE 228, 480, BStBl II 2010, 522) hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Senator für Finanzen der Freien und Hansestadt Hamburg nach § 122 Abs. 2 Sätze 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zum Verfahrensbeitritt aufgefordert.

    Die Vorschrift ist --wie der Senat bereits in seinem Beschluss in BFHE 228, 480, BStBl II 2010, 522 ausgeführt hat-- weder unmittelbar noch analog auf den Streitfall anwendbar.

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