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   BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04   

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BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04 (https://dejure.org/2005,1203)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2005 - VII R 20/04 (https://dejure.org/2005,1203)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - VII R 20/04 (https://dejure.org/2005,1203)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 §§ 220, 226 Abs. 1; InsO §§ 95, 96; UStG 1999 § 14 Abs. 2, § 17 Abs. 1; BGB § 387

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    AO 1977 § 220; ; AO 1977 § 226 Abs. 1; ; InsO § 95; ; InsO § 96; ; UStG 1999 § 14 Abs. 2; ; UStG 1999 § 17 Abs. 1; ; BGB § 387

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen berichtigende Umsatzsteuervergütung im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen Umsatzsteuervergütung im Insolvenzverfahren S. 40

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufrechnung des Finanzamts gegen Vergütungsanspruch aus Rechnungsberichtigung ? Entstehen der Umsatzsteuerschuld bei Ausweis nicht geschuldeter Umsatzsteuer in der Rechnung ? Zeitpunkt der Berichtigung der Umsatzsteuerschuld bei Berichtigung der Rechnung ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer vom Finanzamt erklärten Aufrechnung und Rechtmäßigkeit des Abrechnungsbescheids; Vornahme einer Berichtigung der Bemessungsgrundlage für den Besteuerungszeitraum bei Eintritt einer Änderung der Besteuerungsgrundlage; Berichtigung der Bemessungsgrundlage ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 218 Abs 1, AO 1977 § 220, AO 1977 § 226, UStG § 18 Abs 1, InsO § 95, InsO § 96
    Aufrechnung; Fälligkeit; Insolvenz; Steuerfestsetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 13
  • ZIP 2005, 997
  • BB 2005, 1148
  • DB 2005, 1200
  • BStBl II 2010, 55
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
    Die Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer in dieser Weise erst in einem an die ursprüngliche steuerliche Erfassung anschließenden Verfahren zuzulassen, konnte dem Gesetzgeber des UStG geboten oder doch jedenfalls zweckmäßig erscheinen, damit die Finanzverwaltung insbesondere dann, wenn die zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer von dem Leistungsempfänger als Vorsteuer geltend gemacht wurde, prüfen kann, ob jede Gefährdung des Steueraufkommens durch den Umsatzsteuerausweis in der betreffenden Rechnung ausgeschlossen ist (so schon Schlussanträge des Generalanwalts des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- in der Rs. C-454/98, EuGHE 2000, I-6973).

    Denn § 17 Abs. 1 UStG betrifft die nach dem Urteil des EuGH vom 19. September 2000 Rs. C-454/98 (EuGHE 2000, I-6973) allerdings gebotene, jedoch nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten und nicht zwingend in dem ursprünglichen Steuerfestsetzungsverfahren durchzuführende Berichtigung der Umsatzsteuer, nicht etwa lediglich die Berichtigung von Umsatzsteuerbescheiden oder Umsatzsteueranmeldungen; er greift mithin auch dann ein, wenn die in einer Rechnung ausgewiesene, nach dem Gesetz (unbeschadet des § 14 Abs. 2 UStG a.F.) jedoch nicht geschuldete Umsatzsteuer noch gar nicht festgesetzt oder angemeldet worden ist.

  • BFH, 02.02.1978 - V R 128/76

    Die Umsatzsteuerforderung wegen halbfertiger Bauwerke im Konkurs des

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
    Es beruft sich dabei auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1978 V R 128/76 (BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483) und vom 21. September 1993 VII R 119/91 (BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83).
  • BFH, 18.11.1999 - V B 73/99

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Feststellungsbescheid

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
    Da das FA nach Verfahrenseröffnung einstweilen nicht einmal einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO 1977 erlassen kann, weil es bis zum Bestreiten seiner Forderung durch einen dazu Berechtigten an der Erforderlichkeit eines solchen Bescheides fehlt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1984 V R 80/77, BFHE 141, 7, BStBl II 1984, 545, und vom 18. November 1999 V B 73/99, BFH/NV 2000, 548), greift § 220 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 nicht ein.
  • BFH, 22.03.2001 - V R 11/98

    Berichtigung bei unrichtigem/unberechtigtem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
    Das ändert indes nichts daran, dass sein Vergütungsanspruch von Anfang an gegeben ist und dieser nicht erst, wenn er ihn geltend macht oder gar wenn er dessen Voraussetzungen (kein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers, vgl. BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, BFHE 194, 528, BStBl II 2004, 313) erfolgreich nachgewiesen hat, entsteht und somit das FA erst in diesem Zeitpunkt etwas i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO zur Masse schuldig würde.
  • BFH, 19.12.2002 - V R 66/00

    Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
    Denn die Berichtigung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG erst in "ihrem" Besteuerungszeitraum vorzunehmen, nicht etwa (rückwirkend) auf den Zeitpunkt der Rechnungsausgabe oder auf den für § 14 Abs. 2 UStG a.F. gesetzlich in § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG vorgeschriebenen Zeitpunkt der Steuerentstehung für die Leistung (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2002 V R 66/00, BFH/NV 2003, 591).
  • BFH, 09.04.2002 - VII R 108/00

    Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuerüberschusses

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
    § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG schließt eine Rückwirkung der Berichtigung des Umsatzsteuerausweises auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung und damit die sonst ggf. gebotene Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 aus (vgl. Stadie, a.a.O., § 17 Rdnr. 15) und bewirkt dadurch, dass Berichtigungen der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage in einer dem umsatzsteuerlichen Schuldverhältnis, das in der Regel ein Dauerschuldverhältnis ist, eigentümlichen Weise durch eine die ursprüngliche umsatzsteuerliche Erfassung kompensierende Buchung eines Vergütungsanspruches durchgeführt werden (vgl. schon Urteil des Senats vom 9. April 2002 VII R 108/00, BFHE 198, 294, BStBl II 2002, 562).
  • BFH, 29.01.1991 - VII R 45/90

    Voraussetzungen für Entstehung eines steuerlichen Erstattungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
    Sie war jedoch bereits vor Verfahrenseröffnung begründet, was die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ausschließt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791).
  • BFH, 04.05.2004 - VII R 45/03

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Mai 2004 VII R 45/03 (BFHE 205, 409, BStBl II 2004, 815) entschieden.
  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
    Es beruft sich dabei auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1978 V R 128/76 (BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483) und vom 21. September 1993 VII R 119/91 (BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83).
  • BFH, 17.05.1984 - V R 80/77

    Feststellungsverfahren - Tauglicher Gegenstand - Forderungsidentität -

    Auszug aus BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04
    Da das FA nach Verfahrenseröffnung einstweilen nicht einmal einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO 1977 erlassen kann, weil es bis zum Bestreiten seiner Forderung durch einen dazu Berechtigten an der Erforderlichkeit eines solchen Bescheides fehlt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1984 V R 80/77, BFHE 141, 7, BStBl II 1984, 545, und vom 18. November 1999 V B 73/99, BFH/NV 2000, 548), greift § 220 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 nicht ein.
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 28/03

    Aufrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BFH, 20.01.1997 - V R 28/95

    Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen

  • BFH, 18.12.2002 - I R 33/01

    Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren

  • FG Berlin, 27.01.2004 - 5 K 5076/01

    Zur Fälligkeit von Ansprüchen auf Umsatzsteuervorauszahlungen

  • BFH, 11.10.2007 - V R 27/05

    Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach §

    § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG 1993 schließt eine Rückwirkung der Berichtigung des Umsatzsteuerausweises auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung und damit die sonst ggf. gebotene Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aus (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Februar 2005 VII R 20/04, BFHE 209, 13; z.B. Scharpenberg in Hartmann/Metzenmacher, UStG, § 14c Rz 37; vgl. Wagner, Steuer und Wirtschaft --StuW--, 1993, 260, 266).
  • BFH, 08.11.2016 - VII R 34/15

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i. S.

    Soweit der erkennende Senat mit Urteil vom 4. Februar 2005 VII R 20/04 (BFHE 209, 13, BStBl II 2010, 55) zu § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1999 in der bis zum Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl 1, 2645) geltenden Fassung entschieden hat, dass ein entsprechender Anspruch insolvenzrechtlich bereits im Zeitpunkt der Rechnungsausgabe entsteht, hält er daran im Hinblick auf die mit Senatsurteil in BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36 geänderte Rechtsprechung nicht mehr fest.
  • BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach

    Anders als der Kläger offenbar meint, wenn er die Aufrechnung im Streitfall für ausgeschlossen hält, weil der Erstattungsanspruch der Schuldnerin durch Ausübung eines dem Verkäufer vertraglich eingeräumten Gestaltungsrechts, also durch "einen neuen zivilrechtlichen Sachverhalt", entstanden sei, steht es der Anwendung des § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO in solchen Fällen nicht entgegen, dass der Anspruch, gegen den aufgerechnet wird, von Bedingungen abhängt, deren Eintritt bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ungewiss ist und die herbeizuführen oder zu vereiteln in der Macht des Anspruchsberechtigten (z.B. im Falle der Rechnungsberichtigung, Senatsurteil vom 4. Februar 2005 VII R 20/04, BFHE 209, 13) oder zumindest eines Dritten (vgl. Senatsurteil in BFHE 188, 149, BStBl II 1999, 423) steht.
  • BFH, 15.03.2012 - III R 96/07

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer

    aa) Zahlungsansprüche gegen das FA infolge der Berichtigung von Rechnungen mit unrichtigem Steuerausweis entstehen gemäß § 14c Abs. 1 Satz 2 (bis einschließlich 2003: § 14 Abs. 2 Satz 2) i.V.m. § 17 Abs. 1 UStG rechtlich erst in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rechnung berichtigt wird (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 2005 VII R 20/04, BFHE 209, 13, BStBl II 2010, 55).

    dd) Die Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 209, 13, BStBl II 2010, 55 Rz 13, wonach ein Vergütungsanspruch aufgrund unrichtigen Umsatzsteuerausweises von Anfang an gegeben ist, sind für die Frage, ob der streitgegenständliche Anspruch an den Bilanzstichtagen der Streitjahre bereits realisiert war, nicht heranzuziehen.

  • FG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 4 K 80/07

    Aufrechnung des Finanzamtes gegen einen erst nach Eröffnung des

    Bestätigung der BFH-Rechtsprechung des 7. Senates (Urteil vom 4.2.2005 VII R 20/04, BStBl II 2010, 55).

    Der BFH habe zwar mit seinem Urteil vom 4.4.2005 (VII R 20/04, BStBl II 2010, 55f) in einem mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall entschieden, dass insolvenzrechtlich der Vergütungsanspruch bereits im Zeitpunkt der Rechnungsausgabe entstanden sei und § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht eingreife.

    Der BFH hat in einem dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt entschieden (vgl. Urteil vom 04.02.2005 VII R 20/04, BStBl II 2010, 55), dass ein Vergütungsanspruch gemäß § 14 c Abs. 1 in der im Streitjahr geltenden Fassung insolvenzrechtlich bereits im Zeitpunkt der Rechnungsausgabe entsteht.

    Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung des BFH in seiner Entscheidung vom 4.2.2005 (VII R 20/04, BStBl II 2010, 55) an.

  • BFH, 23.04.2009 - V R 5/07

    Unternehmereigenschaft einer von Krankenkassen gebildeten Genossenschaft -

    Im zweiten Rechtsgang ist auch zu prüfen, ob die Klägerin trotz der wiederholten Jahresüberschüsse in erheblicher Höhe lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten erhalten hat, und ob die Klägerin über die im Streitjahr erbrachten Leistungen Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis erteilt und diese ggf. berichtigt hat (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 V R 39/06, BFHE 211, 388, BFH/NV 2008, 911, unter II.1., und vom 4. Februar 2005 VII R 20/04, BFHE 209, 13, Leitsatz 1).
  • FG Hamburg, 25.11.2015 - 6 K 167/15

    Insolvenzrecht und Umsatzsteuer: Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

    Dies habe der VII. Senat des BFH in seinem Urteil vom 04.02.2005 (VII R 20/04, BFHE 209, 13, BStBl II 2010, 55) bestätigt.

    Dies richte sich ausschließlich nach § 38 InsO und damit nach der insolvenzrechtlichen Vermögenszuordnung und nicht nach der abgabenrechtlichen Abgrenzung bezüglich "Entstehung" oder "Fälligkeit" (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 04.02.2005 VII R 20/04).

  • BFH, 24.01.2008 - V R 39/06

    Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 -

    Die Berichtigung wirkt sich dabei gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG 1993 erst in dem Besteuerungszeitraum aus, in dem sie vorgenommen wird (BFH-Urteil vom 4. Februar 2005 VII R 20/04, BFHE 209, 13).
  • BFH, 12.08.2008 - VII B 213/07

    Aufrechung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren

    Dass daher diese Differenz --soweit sie noch streitig ist-- aus der Berichtigung der Bemessungsgrundlage gemäß § 17 Abs. 1 UStG wegen Uneinbringlichkeit von bereits vor Insolvenzeröffnung begründeten Forderungen der Schuldnerin resultierte und dass somit ihr auf dieser Differenz beruhender Erstattungsanspruch eine bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufschiebend bedingt begründete Forderung war, weshalb die Voraussetzungen des Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Streitfall nicht vorliegen, hat das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zutreffend erkannt (vgl. Senatsurteile vom 4. Februar 2005 VII R 20/04, BFHE 209, 13; vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8; Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2005 VII B 309/04, BFH/NV 2006, 369).

    Allein der Umstand, dass das FG früher in einem ähnlich gelagerten Einzelfall mit Urteil vom 5. April 2006 4 K 96/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1474) anders entschieden hat, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, zumal das FG seinerzeit bei jener Entscheidung --anders als im Streitfall-- die Senatsurteile in BFHE 209, 13 sowie in BFHE 217, 8 und den Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 369 nicht berücksichtigt hat bzw. noch nicht kennen konnte.

  • BFH, 27.10.2009 - VII R 4/08

    Rückforderung berichtigter Vorsteuer gegenüber dem Zessionar

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang der steuertechnischen Frage keine Bedeutung beigemessen, ob das betreffende Ereignis als rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu einer Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung und zu einem Erstattungsanspruch führt oder wie in den Fällen des § 17 UStG zu einem steuerverfahrensrechtlich selbständigen Anspruch, der jedoch gleichsam kompensatorischen Charakter hat, indem er die ursprünglich vorgenommene Besteuerung ausgleicht und die damals für ein bestimmtes Ereignis erhobene Steuer aufgrund eines späteren, entgegengesetzten Ereignisses zurückführt (Senatsurteil vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589; vgl. auch Senatsurteile vom 4. Februar 2005 VII R 20/04, BFHE 209, 13, und in BFH/NV 1987, 707).
  • BFH, 06.10.2005 - VII B 309/04

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung des FA gegen USt-Erstattungsanspruch

  • BFH, 30.03.2009 - XI B 96/08

    Urteilsverkündung vor Beschlussfassung - Rechnungsberichtigung wegen eines zu

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 12 K 1127/05

    Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen

  • BFH, 07.07.2010 - VII B 253/09

    Aufrechnung gegen Umsatzsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

  • FG Berlin, 17.03.2006 - 2 B 7048/04

    Insolvenzverfahren - Änderung der Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug -

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei einer Klage des Insolvenzverwalters gegen

  • FG Sachsen, 20.09.2007 - 2 K 1974/06

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Umsatzsteuerberichtigung im Rahmen der

  • FG Düsseldorf, 04.04.2012 - 5 K 3139/09

    Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen eines genossenschaftlichen Verbunds

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2636/08

    Zuordnung einer Berichtigung infolge der Wahl der Nichterfüllung von Verträgen

  • FG Berlin, 11.05.2004 - 5 K 8151/02

    Zur Fälligkeit von Ansprüchen auf Umsatzsteuervorauszahlungen

  • FG München, 28.10.2009 - 14 K 66/07

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Insolvenzrechtliches "Begründetsein" des

  • FG Münster, 25.09.2008 - 5 K 3417/04
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 7 K 5362/05

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Vorsteuererstattungsanspruch aus sog. zweiter

  • FG München, 10.10.2012 - 3 K 733/10

    Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung bei

  • FG Hessen, 07.10.2005 - 6 V 1764/05

    Scheinrechnung; Gefährdung; Berichtigung; Korrektur; Vorsteuerabzug - Korrektur

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