Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.03.2009

Rechtsprechung
   BFH, 12.05.2009 - V R 24/08   

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https://dejure.org/2009,974
BFH, 12.05.2009 - V R 24/08 (https://dejure.org/2009,974)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2009 - V R 24/08 (https://dejure.org/2009,974)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - V R 24/08 (https://dejure.org/2009,974)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 3 Abs. 12

  • openjur.de

    KFZ-Überlassung an Handelsvertreter; tauschähnlicher Umsatz oder Beistellung

  • IWW
  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerpflicht bei PKW-Überlassung an Handelsvertreter

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 3 Abs. 9; ; UStG § 3 Abs. 12

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    KFZ-Überlassung an Handelsvertreter - tauschähnlicher Umsatz oder Beistellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung sog. nichtsteuerbaren Beistellungen als Tausch oder tauschähnlicher Umsatz i.S.d. § 3 Abs. 12 Umsatzsteuergesetz ( UStG ); Voraussetzungen einer nichtsteuerbaren Beistellung; Überlassen von Kfz an Handelsvertreter bei Verbot einer privaten Nutzung und ...

  • datenbank.nwb.de

    Kfz-Überlassung an Handelsvertreter; tauschähnlicher Umsatz oder Beistellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kfz-Überlassung an Handelsvertreter ? Abgrenzung von tauschähnlichem Umsatz zur nichtsteuerbaren Beistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der PKW für den Handelsvertreter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein PKW für den Handelsvertreter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierung sog. nichtsteuerbaren Beistellungen als Tausch oder tauschähnlicher Umsatz i.S.d. § 3 Abs. 12 Umsatzsteuergesetz (UStG); Voraussetzungen einer nichtsteuerbaren Beistellung; Überlassen von Kfz an Handelsvertreter bei Verbot einer privaten Nutzung und ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Pkw-Überlassung an Handelsvertreter

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pkw-Überlassung an Handelsvertreter

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kfz-Überlassung an HV, tauschähnlicher Umsatz oder Beistellung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von Pkw an Handelsvertreter

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    USt-Pflicht bei Überlassung von Pkw an Handelsvertreter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW an Handelsvertreter - Tauschähnliche Vorgänge unterliegen der Umsatzsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 3 Abs 12, UStG 1993 § 3 Abs 9, UStG 1993 § 10 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a
    Bemessungsgrundlage; PKW-Nutzung; PKW-Überlassung; Privatanteil; Privatnutzung; Tauschähnlicher Umsatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 364
  • BB 2009, 2563
  • DB 2009, 2641
  • BStBl II 2010, 854
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 06.12.2007 - V R 42/06

    Voraussetzungen für die Annahme einer tauschähnlichen Leistung -

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 24/08
    Es handelt sich dann um einen tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 12 Satz 2 UStG), bei dem zwei Leistungen durch die Modalität der Entgeltvereinbarung (tauschähnlicher Umsatz) miteinander verknüpft sind (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 42/06, BFHE 221, 74, BFH/NV 2008, 518, Leitsatz 1).

    Demgegenüber liegt kein tauschähnlicher Umsatz, sondern eine sog. Beistellung z.B. vor, wenn der Unternehmer einem anderen Unternehmer einen Gegenstand ausschließlich zu dem Zweck zur Nutzung überlässt, damit der Berechtigte ihn zur Ausführung der Leistung an ihn, dem überlassenden Unternehmer, nutzt und eine anderweitige Verwendung beim Nutzungsberechtigten aufgrund der zwischen den Beteiligten bestehenden Vereinbarungen und deren tatsächliche Handhabung ausgeschlossen ist (BFH-Urteil in BFHE 221, 74, BFH/NV 2008, 518, unter II. 1. b).

    Denn Empfänger einer "Beistellung" kann auch ein Unternehmer sein, der an den Beistellenden eine entgeltliche Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) erbringt (BFH-Urteil in BFHE 221, 74, BFH/NV 2008, 518, unter II. 1. c).

  • BFH, 17.03.2005 - X B 46/04

    NZB: rechtliches Gehör, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 24/08
    Zum anderen hat es die durch einen Steuerberater in der mündlichen Verhandlung vertretene Klägerin ausweislich des Sitzungsprotokolls unterlassen, das Übergehen des nach ihrer Auffassung gestellten "Beweisantrags" in der mündlichen Verhandlung vom 28. Februar 2008 zu rügen; sie kann sich deshalb hierauf nicht mehr berufen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. März 2005 X B 46/04, BFH/NV 2005, 1132; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 29. Juni 2005 VI B 120/04, BFH/NV 2005, 1848; vom 28. August 2006 V B 60/05, BFH/NV 2006, 2311).
  • BFH, 08.10.2008 - XI R 66/07

    Keine sonstige Leistung bei ernsthaftem Verbot, zur Verfügung gestelltes

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 24/08
    Entscheidend ist, ob das Verbot auch tatsächlich beachtet, überwacht und damit durchgesetzt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 66/07, BFH/NV 2009, 616, unter II. 2. und 3., m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 24/08
    Nach ständiger Rechtsprechung erbringt ein Unternehmer Leistungen gegen Entgelt i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, wenn zwischen ihm und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BFH/NV 2008, 1072, unter II. 2. a, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des BFH).
  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 24/08
    Zum anderen hat es die durch einen Steuerberater in der mündlichen Verhandlung vertretene Klägerin ausweislich des Sitzungsprotokolls unterlassen, das Übergehen des nach ihrer Auffassung gestellten "Beweisantrags" in der mündlichen Verhandlung vom 28. Februar 2008 zu rügen; sie kann sich deshalb hierauf nicht mehr berufen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. März 2005 X B 46/04, BFH/NV 2005, 1132; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 29. Juni 2005 VI B 120/04, BFH/NV 2005, 1848; vom 28. August 2006 V B 60/05, BFH/NV 2006, 2311).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 72/93

    Leistungsaustausch bei Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 24/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich im Übrigen aus dem BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 72/93 (BFHE 177, 171, BStBl II 1995, 518, Leitsatz), nach dem die "Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines Neuabonnenten regelmäßig einen umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch [begründet], wenn die Werbung nicht im eigenen wirtschaftlichen Interesse des Empfängers am Erfolg der Werbemaßnahme steht", nicht entnehmen, dass ein eigenes wirtschaftliches Interesse stets einen Leistungsaustausch i.S. des § 1 Abs. 1 UStG ausschließt, sondern nur, dass die Gewährung einer Sachprämie für das Betreiben von Werbung im eigenen wirtschaftlichen Interesse durch einen Zeitschriftenhändler, der bezogene Zeitungen im Rahmen seines eigenen Betriebs weiterveräußert, als Preisnachlass für die Zeitschriftenbelieferung anzusehen ist.
  • BFH, 29.06.2005 - VI B 120/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Vertagung; Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 24/08
    Zum anderen hat es die durch einen Steuerberater in der mündlichen Verhandlung vertretene Klägerin ausweislich des Sitzungsprotokolls unterlassen, das Übergehen des nach ihrer Auffassung gestellten "Beweisantrags" in der mündlichen Verhandlung vom 28. Februar 2008 zu rügen; sie kann sich deshalb hierauf nicht mehr berufen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. März 2005 X B 46/04, BFH/NV 2005, 1132; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 29. Juni 2005 VI B 120/04, BFH/NV 2005, 1848; vom 28. August 2006 V B 60/05, BFH/NV 2006, 2311).
  • BFH, 31.07.2008 - V R 74/05

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt für die Überlassung von Firmenwagen zur privaten

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 24/08
    Ein Teil der Arbeitsleistung kann dann Entgelt für die sonstige Leistung, Nutzungsüberlassung, sein (BFH-Urteile vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II. 1. a; ebenso vom 31. Juni 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, Leitsatz 1).
  • BFH, 10.06.1999 - V R 87/98

    Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 24/08
    Ein Teil der Arbeitsleistung kann dann Entgelt für die sonstige Leistung, Nutzungsüberlassung, sein (BFH-Urteile vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II. 1. a; ebenso vom 31. Juni 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, Leitsatz 1).
  • BFH, 28.08.2006 - V B 60/05

    USt-Pflicht eines Rundfunkermittlers

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 24/08
    Zum anderen hat es die durch einen Steuerberater in der mündlichen Verhandlung vertretene Klägerin ausweislich des Sitzungsprotokolls unterlassen, das Übergehen des nach ihrer Auffassung gestellten "Beweisantrags" in der mündlichen Verhandlung vom 28. Februar 2008 zu rügen; sie kann sich deshalb hierauf nicht mehr berufen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. März 2005 X B 46/04, BFH/NV 2005, 1132; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 29. Juni 2005 VI B 120/04, BFH/NV 2005, 1848; vom 28. August 2006 V B 60/05, BFH/NV 2006, 2311).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 2/12

    Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen

    Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 12 Satz 2 UStG), bei dem ein Teil der Arbeitsleistung des Gesellschafter-Geschäftsführers Entgelt für die sonstige Leistung (der Nutzungsüberlassung des PKW) ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 24/08, BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1., m.w.N.).

    b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b; vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - 7 K 7314/16

    Frühstücksleistungen als Nebenleistung zu Beherbergungsleistungen eines Hotels -

    Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 12 Satz 2 UStG), bei dem ein Teil der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers Entgelt für die sonstige Leistung (der Nutzungsüberlassung des Pkw) ist (BFH, Urteil vom 05.06.2014 XI R 2/12, BStBl II 2015, 785, II. 1. a) der Gründe m. w. N.; BFH, Urteil vom 12.05.2009 V R 24/08, BStBl II 2010, 854 m. w. N., II. 1. der Gründe m. w. N.).

    Vielmehr sei auch zu klären, ob und auf welche Weise der Arbeitgeber die Einhaltung des Verbots kontrolliert habe (BFH, Urteil vom 08.10.2008 XI R 66/07, BFH/NV 2009, 616; BFH, Urteil vom 12.05.2009 V R 24/08, BStBl II 2010, 854, II. 2. b) der Gründe m. w. N.).

  • BFH, 01.09.2010 - V R 32/09

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des EuGH erbringt ein Unternehmer Leistungen gegen Entgelt i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, wenn zwischen ihm und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Mai 2009 V R 24/08, BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, unter II.1.a, m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH und des BFH).
  • BFH, 15.04.2010 - V R 11/09

    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

    Im Hinblick auf das Verböserungsverbot (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO) hat der Senat nicht zu entscheiden, ob sich eine höhere als die festgesetzte Steuer daraus ergibt, dass die Klägerin steuerbare und dem konkreten Individualinteresse ihrer Gesellschafter dienende Leistungen gegen Entgelt erbrachte (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486), die mangels einer Weiterbelastung des genauen Anteils an den gemeinsamen Kosten nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL steuerfrei waren (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. April 2009 V R 5/07, BFH/NV 2009, 1723) und bei denen --neben den Zahlungen der Gesellschafter-- im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG auch der Wert der durch die Gesellschafter erfolgten Personalgestellung als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung anzusehen ist, da die Voraussetzungen für eine nichtsteuerbare Beistellung nicht vorlagen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 24/08, BFH/NV 2010, 120).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 3/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 06. 2014 XI R 2/12 -

    Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 12 Satz 2 UStG), bei dem ein Teil der Arbeitsleistung des Gesellschafter-Geschäftsführers Entgelt für die sonstige Leistung (der Nutzungsüberlassung des PKW) ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 24/08, BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1., m.w.N.).

    b) Dementsprechend liegt in den Fällen der Überlassung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung vor, wenn die Überlassung bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls als (üblicher) Vergütungsbestandteil anzusehen ist (BFH-Urteile in BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, unter II.1.b; vom 31. Juli 2008 V R 74/05, BFH/NV 2009, 226, unter II.2.c; in BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 26. September 2000 V B 7/00, BFH/NV 2001, 350, unter II.2.).

  • BFH, 21.04.2010 - X R 43/08

    Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen

    Zum anderen haben sie --obwohl sie in der mündlichen Verhandlung durch einen Steuerberater vertreten waren-- es ausweislich des Protokolls über die mündliche Verhandlung unterlassen, die mangelnde Sachaufklärung durch das FG in der mündlichen Verhandlung vom 14. Dezember 2007 zu rügen; sie können sich deshalb hierauf nicht mehr berufen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 24/08, BFHE 226, 364).
  • FG München, 17.09.2014 - 3 K 1122/14

    (Vorsteuerabzug einer GmbH aus den Herstellungskosten eines Gebäudes, das

    Keine Leistungen an einen anderen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG sind sog. Beistellungen, wenn also der Steuerpflichtige (hier: die Klägerin) nicht selbst eine Leistung an den anderen (hier: den Geschäftsführer der Klägerin) erbringt, sondern nur zur Erbringung der Leistung durch diesen an ihn beitragen will, wenn also der Empfänger der Leistung (hier: die Klägerin) dem Leistenden (hier: dem Geschäftsführer) Sachmittel nur für die Leistungserbringung zur Verfügung stellt (hier: ihm Arbeitsräume überlässt) und eine anderweitige Verwendung ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Mai 2009 V R 24/08, BFHE 226, 364, BStBl II 2010, 854, und vom 6. Dezember 2007 V R 42/06, BFHE 221, 74, BStBl II 2009, 493).
  • FG München, 11.03.2010 - 14 K 3275/08

    Einbringung eines Firmenwerts als tauschähnlicher Umsatz- Geschäftsveräußerung

    Nach ständiger Rechtsprechung erbringt ein Unternehmer Leistungen gegen Entgelt i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, wenn zwischen ihm und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 24/08, DStR 2009, 2424 und vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFH/NV 2008, 1072, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des BFH).
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Rechtsprechung
   BFH, 30.03.2009 - II R 62/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2402
BFH, 30.03.2009 - II R 62/06 (https://dejure.org/2009,2402)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2009 - II R 62/06 (https://dejure.org/2009,2402)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2009 - II R 62/06 (https://dejure.org/2009,2402)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de

    Sanierungskosten als Gegenleistung bei vertraglich übernommener Verpflichtung zur Bodensanierung; Bestimmung des Gegenstands des Erwerbsvorgangs

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine grunderwerbsteuerrelevante Leistung des Käufers bei vertraglich vereinbarter Übernahme von Kosten für kontaminiertes Grundstück ohne Sanierungsverfügung an Verkäufer

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 100 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    Grunderwerbssteuerliche Berücksichtigung von Kosten der Sanierung eines mit Altlasten kontaminierten Grundstücks durch den Erwerber als Gegenleistung des Käufers; Auswirkung des Fehlens einer Sanierungsverfügung bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags auf die ...

  • datenbank.nwb.de

    Sanierungskosten als Gegenleistung bei vertraglich übernommener Verpflichtung zur Bodensanierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Gegenstands des Erwerbsvorgangs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Grunderwerbsteuer - Weniger Grunderwerbsteuer bei Kauf mit Sanierungspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bodensanierung anläßlich des Grundstückskaufs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grunderwerbssteuerliche Berücksichtigung von Kosten der Sanierung eines mit Altlasten kontaminierten Grundstücks durch den Erwerber als Gegenleistung des Käufers; Auswirkung des Fehlens einer Sanierungsverfügung bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags auf die ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sanierungskosten als Gegenleistung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kosten für Altlastensanierung erhöhen Grunderwerbsteuer nur, wenn bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags bereits eine Sanierungsverfügung vorliegt

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Festsetzung der Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung der Sanierungskosten kontaminierter Grundstücke

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, FGO § 119 Nr 3
    Altlasten; Gegenleistung; Grunderwerbsteuer; Rechtliches Gehör

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 503
  • BStBl II 2009, 854
  • BStBl II 2010, 854
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 21.03.2007 - II R 67/05

    Das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung eines

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II R 62/06
    Für den Umfang der Gegenleistung ist entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand die Parteien das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbs gemacht haben (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2001 II R 39/99, BFHE 194, 452, BStBl II 2002, 93, m.w.N.; vom 21. März 2007 II R 67/05, BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 614).
  • BFH, 04.10.2005 - II B 29/05

    GrESt; einheitlicher Erwerbsgegenstand; AdV

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II R 62/06
    Nach den vom FG getroffenen und den erkennenden Senat nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass zwischen dem Grundstückskaufvertrag und den von der Klägerin zum Zwecke der Bodensanierung mit Dritten abgeschlossenen Verträgen eine rechtliche Bestandsverknüpfung kraft Parteiwillens oder ein so enger sachlicher Zusammenhang bestanden hat, dass die Klägerin im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BFH zum "einheitlichen Leistungsgegenstand" bei objektiver Betrachtung ein (künftig) saniertes Grundstück erhalten hat (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331; vom 16. Juli 1997 II R 39/05, BFH/NV 1998, 213; vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240, unter II. 1. c, und vom 30. April 2003 II R 29/01, BFH/NV 2003, 1446, sowie BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2005 II B 29/05, BFH/NV 2006, 123).
  • BFH, 27.06.1968 - II 112/64

    Verpflichtung des Grundstückskäufers - Stadt - Nachzahlung - Wertansatz -

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II R 62/06
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Verpflichtung bereits in der Person des Veräußerers entstanden ist (zur Verpflichtung des Erwerbers zur Übernahme bereits entstandener Erschließungskosten vgl. BFH-Urteile vom 27. Juni 1968 II 112/64, BFHE 93, 183, BStBl II 1968, 690, m.w.N.; vom 19. November 1968 II R 16/68, BFHE 94, 160, BStBl II 1969, 90; vom 9. Mai 1979 II R 56/74, BFHE 128, 92, BStBl II 1979, 577).
  • BFH, 15.03.2001 - II R 39/99

    Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II R 62/06
    Für den Umfang der Gegenleistung ist entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand die Parteien das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbs gemacht haben (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2001 II R 39/99, BFHE 194, 452, BStBl II 2002, 93, m.w.N.; vom 21. März 2007 II R 67/05, BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 614).
  • BFH, 09.05.1979 - II R 56/74

    Erschließungsaufwand kein Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II R 62/06
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Verpflichtung bereits in der Person des Veräußerers entstanden ist (zur Verpflichtung des Erwerbers zur Übernahme bereits entstandener Erschließungskosten vgl. BFH-Urteile vom 27. Juni 1968 II 112/64, BFHE 93, 183, BStBl II 1968, 690, m.w.N.; vom 19. November 1968 II R 16/68, BFHE 94, 160, BStBl II 1969, 90; vom 9. Mai 1979 II R 56/74, BFHE 128, 92, BStBl II 1979, 577).
  • BFH, 25.04.2002 - II R 57/00

    GrESt; Grundstückserwerb und Teilzahlungsbeträge

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II R 62/06
    Unter "sonstige Leistungen" fallen nämlich alle Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar Kaufpreis für das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, aber gleichwohl Entgelt für den Erwerb des Grundstücks sind (BFH-Urteil vom 25. April 2002 II R 57/00, BFH/NV 2002, 1612, m.w.N.).
  • BFH, 08.06.2005 - II R 26/03

    Nicht zur Gegenleistung gehörende "auf dem Grundstück ruhende dauernde Last" i.S.

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II R 62/06
    Dazu gehört auch die Übernahme von Verpflichtungen des Veräußerers durch den Erwerber (BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 26/03, BFHE 210, 372, BStBl II 2005, 613).
  • BFH, 17.05.2006 - II R 46/04

    Unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts an einem Altenheim-Grundstück durch

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II R 62/06
    Als solche handelt es sich nicht um eine fremdnützige, der Verkäuferin zu Gute kommende, sondern um eine eigennützige Leistung der Klägerin, die keine Gegenleistung darstellt (BFH-Urteil vom 17. Mai 2006 II R 46/04, BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720).
  • BFH, 30.04.2003 - II R 29/01

    GrESt: Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II R 62/06
    Nach den vom FG getroffenen und den erkennenden Senat nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass zwischen dem Grundstückskaufvertrag und den von der Klägerin zum Zwecke der Bodensanierung mit Dritten abgeschlossenen Verträgen eine rechtliche Bestandsverknüpfung kraft Parteiwillens oder ein so enger sachlicher Zusammenhang bestanden hat, dass die Klägerin im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BFH zum "einheitlichen Leistungsgegenstand" bei objektiver Betrachtung ein (künftig) saniertes Grundstück erhalten hat (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331; vom 16. Juli 1997 II R 39/05, BFH/NV 1998, 213; vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240, unter II. 1. c, und vom 30. April 2003 II R 29/01, BFH/NV 2003, 1446, sowie BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2005 II B 29/05, BFH/NV 2006, 123).
  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - II R 62/06
    Nach den vom FG getroffenen und den erkennenden Senat nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass zwischen dem Grundstückskaufvertrag und den von der Klägerin zum Zwecke der Bodensanierung mit Dritten abgeschlossenen Verträgen eine rechtliche Bestandsverknüpfung kraft Parteiwillens oder ein so enger sachlicher Zusammenhang bestanden hat, dass die Klägerin im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BFH zum "einheitlichen Leistungsgegenstand" bei objektiver Betrachtung ein (künftig) saniertes Grundstück erhalten hat (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331; vom 16. Juli 1997 II R 39/05, BFH/NV 1998, 213; vom 15. März 2000 II R 34/98, BFH/NV 2000, 1240, unter II. 1. c, und vom 30. April 2003 II R 29/01, BFH/NV 2003, 1446, sowie BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2005 II B 29/05, BFH/NV 2006, 123).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 34/98

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über

  • BFH, 19.11.1968 - II R 16/68

    Bemessung der Steuer für die Verpflichtung zur Bestellung eines Erbbaurechts

  • BFH, 16.07.1997 - II R 39/95
  • FG Münster, 17.08.2006 - 8 K 2650/03

    Berücksichtigung der Kosten für Altlastsanierung bei der Höhe der Gegenleistung

  • BFH, 18.06.2014 - II R 12/13

    Einbeziehung eines Folgelastenbeitrags in die Bemessungsgrundlage der

    Maßgebend für den Umfang der Gegenleistung ist das tatbestandserfüllende Rechtsgeschäft, bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG regelmäßig die kaufvertraglich begründete Übereignungsverpflichtung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 2009 II R 62/06, BFHE 225, 503, BStBl II 2009, 854, m.w.N.).

    a) Eine sonstige Leistung liegt vor, wenn sich der Käufer kaufvertraglich verpflichtet, eine bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags in der Person des Verkäufers entstandene Verbindlichkeit (Zahlungsverpflichtung) zu tragen (BFH-Urteil in BFHE 225, 503, BStBl II 2009, 854).

    Grunderwerbsteuerrechtlich handelt es sich damit bei dem von der Klägerin gezahlten Folgelastenbeitrag um eine allein auf ihr Bauvorhaben bezogene eigennützige Leistung; eine solche ist keine Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 225, 503, BStBl II 2009, 854, und vom 8. September 2010 II R 28/09, BFHE 231, 244, BStBl II 2011, 227).

  • BFH, 17.05.2017 - II R 7/15

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei einem weiteren Flächenerwerb nach

    aa) Maßgebend für den Umfang der Gegenleistung ist das tatbestandserfüllende Rechtsgeschäft, bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG regelmäßig die kaufvertraglich begründete Übereignungsverpflichtung (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2009 II R 62/06, BFHE 225, 503, BStBl II 2009, 854, m.w.N.).
  • FG München, 23.06.2021 - 4 K 2843/18

    Keine sonstige Leistung bei Verpflichtung des Grundstücksveräußerers zur

    Maßgebend für den Umfang der Gegenleistung ist das tatbestandserfüllende Rechtsgeschäft, bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG regelmäßig die kaufvertraglich begründete Übereignungsverpflichtung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. März 2009 II R 62/06, BStBl II 2009, 854).

    Eine sonstige Leistung liegt vor, wenn sich der Käufer kaufvertraglich verpflichtet, eine bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags in der Person des Verkäufers entstandene Verbindlichkeit (Zahlungsverpflichtung) zu tragen (BFH-Urteil vom 30. März 2009 II R 62/06, BStBl II 2009, 854).

  • FG München, 10.09.2021 - 4 K 2843/18

    Übernahme der aus einem städtebaulichen Vertrag herrührenden Verpflichtung des

    Maßgebend für den Umfang der Gegenleistung ist das tatbestandserfüllende Rechtsgeschäft, bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG regelmäßig die kaufvertraglich begründete Übereignungsverpflichtung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 2009 II R 62/06, BStBl II 2009, 854 ).

    Eine sonstige Leistung liegt vor, wenn sich der Käufer kaufvertraglich verpflichtet, eine bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags in der Person des Verkäufers entstandene Verbindlichkeit (Zahlungsverpflichtung) zu tragen (BFH-Urteil vom 30. März 2009 II R 62/06, BStBl II 2009, 854 ).

  • BFH, 23.11.2022 - II R 26/21

    Grunderwerbsteuer - Gegenleistung

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Verpflichtung bereits in der Person des Veräußerers entstanden ist (BFH-Urteil vom 30.03.2009 - II R 62/06, BFHE 225, 503, BStBl II 2009, 854, unter II.2.c).
  • BFH, 17.05.2017 - II R 8/15

    Im wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2017 II R 7/15 -

    aa) Maßgebend für den Umfang der Gegenleistung ist das tatbestandserfüllende Rechtsgeschäft, bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG regelmäßig die kaufvertraglich begründete Übereignungsverpflichtung (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2009 II R 62/06, BFHE 225, 503, BStBl II 2009, 854, m.w.N.).
  • FG München, 24.10.2012 - 4 K 691/10

    Städtebaulicher Folgekostenbeitrag als Gegenleistung

    23 b) Jedoch ist eine Verpflichtungsübernahme in die grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung nur einzubeziehen, wenn es sich um eine konkrete , den Veräußerer belastende Verpflichtung handelt, die der Erwerber übernimmt und dadurch den Veräußerer bereichert (BFH-Urteil vom 30. März 2009 II R 62/06, BFHE 225, 503, BStBl II 2009, 854).
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