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   BFH, 19.01.2010 - X R 32/09   

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https://dejure.org/2010,1354
BFH, 19.01.2010 - X R 32/09 (https://dejure.org/2010,1354)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2010 - X R 32/09 (https://dejure.org/2010,1354)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - X R 32/09 (https://dejure.org/2010,1354)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • openjur.de

    Beerdigungskosten als dauernde Last; Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • Bundesfinanzhof

    BGB § 1968, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 22 Nr 1 S 1
    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • Bundesfinanzhof

    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1968 BGB, § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 22 Nr 1 S 1 EStG 2002
    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • rewis.io

    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • rewis.io

    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last im Rahmen der Vermögensübergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beerdigungskosten als dauernde Last

  • datenbank.nwb.de

    Beerdigungskosten nicht als dauernde Last abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beerdigungskosten als dauernde Last

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abziehbarkeit der Kosten für eine standesgemäße Beerdigung als dauernde Last i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) im Hinblick auf die Stellung des Vermögensübernehmers als Alleinerbe des Vermögensübergebers

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bestattungskosten stellen bei Alleinerben keine dauernde Last dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beerdigungskosten als dauernde Last

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermögensübernehmer kann als Alleinerbe des Vermögensübergebers nicht dessen Beerdigungskosten wie eine dauernde Last abziehen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Besteuerung von Versorgungsleistungen
    Versorgungsleistungen aus unentgeltlichen Vermögensübergaben
    Versorgungsleistungen
    Vorweggenommene Erbfolge
    Abgrenzung der Versorgungsleistungen von den Unterhaltsleistungen
    Versorgungsleistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 291
  • NJW-RR 2010, 1159
  • FamRZ 2010, 1078
  • BB 2010, 1245
  • BStBl II 2011, 162
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 32/09
    Für die Abziehbarkeit der dauernden Last ist die normleitende Vorstellung maßgeblich, dass der Übergeber "das Vermögen --ähnlich wie beim Nießbrauchsvorbehalt-- ohne die vorbehaltenen Erträge, die ihm nunmehr als Versorgungsleistungen zufließen, übertragen hat" (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C.II.2.c).

    c) Der so verstandenen materiell-rechtlichen Korrespondenz zwischen Abziehbarkeit und Steuerbarkeit wiederkehrender Leistungen steht nicht der Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 entgegen.

    Auch wenn --worauf der Große Senat zutreffend hinweist-- sich dem EStG nicht die generelle Geltung eines Korrespondenzprinzips entnehmen lässt und sich die Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben und ihre Steuerbarkeit als wiederkehrende Bezüge nur mit der Unentgeltlichkeit der Vermögensübertragung rechtfertigen lassen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C.II.2.d), führt doch die Überlegung, dass der Vermögensübergeber das Vermögen --ähnlich wie beim Vorbehaltsnießbrauch-- ohne die vorbehaltenen Erträge, die ihm nunmehr als Versorgungsleistungen zufließen, übergeben hat, zwar nicht zu einer verfahrensrechtlichen, aber doch zu einer materiell-rechtlichen Korrespondenz zwischen Abziehbarkeit und Steuerbarkeit der dauernden Last (Gröpl, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 8 Rz B 59; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 28. Aufl., § 22 Rz 56 und 83; HHR/Kulosa § 10 EStG Rz 109).

  • BFH, 15.02.2006 - X R 5/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 32/09
    Beerdigungskosten seien solche Leistungsbestandteile; sie lägen zeitlich am Ende einer Reihe unterschiedlicher laufender Zuwendungen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2006 X R 5/04, BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160).

    Zutreffend ist das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon ausgegangen, dass das bürgerlich-rechtliche Altenteil Versorgungsleistungen verschiedener Art umfasst, die durch die gemeinsame Zweckbestimmung, den Berechtigten ganz oder teilweise zu versorgen, zu einer rechtlichen Einheit verbunden sind, und dass auch die Kosten für die Beerdigung des Altenteilers Bestandteil dieser Leistungen sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, m.w.N.).

    Diese Voraussetzung war in dem dem Senatsurteil in BFHE 212, 450, BStBl II 2007, 160, zugrunde liegenden Streitfall erfüllt, da aus dem Altenteilsrecht beide Ehegatten anspruchsberechtigt waren und somit der überlebende Ehegatte steuerbare Einkünfte bezog.

  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 32/09
    Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vermögensübergabe, sind die --grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrages abänderbaren-- wiederkehrenden Leistungen in der Regel als "dauernde Last" abziehbar (ausführlich hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; zusammenfassend Senatsurteil vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 32/09
    Zudem ist das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon ausgegangen, dass im Streitfall der Altenteilsvertrag als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zu werten ist (Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 32/09
    Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vermögensübergabe, sind die --grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrages abänderbaren-- wiederkehrenden Leistungen in der Regel als "dauernde Last" abziehbar (ausführlich hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; zusammenfassend Senatsurteil vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 11.10.2007 - X R 14/06

    Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 32/09
    Dieser wird in der Weise rechtstechnisch verwirklicht, dass die Aufwendungen beim Übernehmer nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar und die entsprechenden Zuflüsse beim Übergeber nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerbar sind, und bedingt eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand (vgl. z.B. Senatsurteil vom 11. Oktober 2007 X R 14/06, BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123).
  • FG Münster, 04.12.2008 - 2 K 1833/07

    Beerdigungskosten als zu berücksichtigende Sonderausgabe bei der

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 32/09
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1377 veröffentlichtem Urteil statt.
  • BFH, 11.11.2015 - I R 57/13

    Zinsschranke - Gesellschafter-Fremdfinanzierung

    b) Aus dem Regelungswortlaut des Satzes 1 ("... an einen ... Gesellschafter ...") wird teilweise abgeleitet, dass jeder qualifiziert Beteiligte (ggf. unter zusammenfassender Betrachtung mit diesem nahestehenden Personen und auf diesen rückgriffsberechtigten Dritten) im Sinne der Vorschrift isoliert betrachtet werden muss --d.h. die Zinssaldo-Grenze auf jeden Gesellschafter getrennt angewendet wird--, was im Ergebnis den Anwendungsbereich der belastenden Rückausnahme des § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 n.F. einschränkt (dafür z.B. Althoff/Taron, Steuern und Bilanzen 2012, 99, 101 f.; G. Frotscher in Frotscher/Maas, KStG/GewStG/UmwStG, § 8a KStG Rz 92, 164; Goebel/Eilinghoff/Kim, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2008, 630, 639; Goebel/Eilinghoff, DStZ 2010, 515, 517; Blümich/ Heuermann, § 8a KStG Rz 34 i.V.m. Rz 28; Mattern in Schnitger/ Fehrenbacher, KStG, § 8a Rz 202, 498; Streck/Schwedhelm, KStG, 8. Aufl., § 8a Rz 41, 63; Stangl in Rödder/Herlinghaus/ Neumann, KStG, § 8a Rz 250; Stöber in Lademann, KStG, § 8a Rz 159).
  • FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11

    Aufwendungen für die Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als

    In den dort zu entscheidenden Fällen (vgl. BFH-Urteile X R 17/09, BFHE 228, 77, BStBl. II 2010, 544 und X R 32/09, BFHE 228, 291, BStBl. II 2011, 162) hatte der BFH die Abziehbarkeit der Übernahme von Beerdigungskosten infolge einer vertraglich vereinbarten Vermögensübernahme als dauernde Last im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG angenommen, soweit nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe geworden war.

    Darüber hinaus scheitert eine Berücksichtigung der Beerdigungskosten im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG an der fehlenden materiell-rechtlichen Korrespondenz zwischen Abziehbarkeit und Steuerbarkeit (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 32/09, BFHE 228, 291, BStBl. II 2011, 162).

    So scheitert eine Qualifikation der Beerdigungskosten als dauernde Last gerade an dieser fehlenden Korrespondenz, wenn der aus der Vermögensübernahme Verpflichtete gleichzeitig Erbe des Vermögensübergebers wird (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 32/09, BFHE 228, 291, BStBl. II 2011, 162).

  • BFH, 15.06.2010 - X R 23/08

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen für den Ausschluss eines schuldrechtlichen

    b) Die Abziehbarkeit von Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist indessen nur gerechtfertigt, soweit und solange eine solche Verlagerung erwirtschafteter Einkünfte --nach Maßgabe des Korrespondenzprinzips (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 32/09, Deutsches Steuerrecht 2010, 971; Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 9. April 2010, BStBl I 2010, 323)-- auf einen Dritten tatsächlich stattfindet.
  • BFH, 08.11.2012 - V R 57/10

    Abzug von Versorgungsleistungen bei Vermögensübergabe im Wege der

    Der Vorbehalt der Erträge stelle sich vielmehr dar als ein "Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit" (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 X R 14/06, BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123; vom 19. Januar 2010 X R 32/09, BFHE 228, 291, BStBl II 2011, 162, unter II.3.a) und führe zu einem vergleichbaren Ergebnis wie bei der unentgeltlichen Übertragung einer Einkunftsquelle unter Nießbrauchsvorbehalt (Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C.II.1.c, und vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C.II.2.c; BFH-Urteil in BFHE 228, 291, BStBl II 2011, 162, unter II.3.b).
  • FG Hamburg, 31.10.2013 - 3 K 80/12

    Zahlung zur Abfindung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichsanspruchs des

    Dieser Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit ist die rechtliche Grundlage für die Abziehbarkeit dieser Aufwendungen beim Leistenden im Rahmen von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG (BFH-Urteile vom 15.06.2010 X R 23/08, BFH/NV 2010, 1807; vom 18.09.2003 X R 152/97, BFHE 203, 337, BStBl II 2007, 749) und die Steuerbarkeit der Zuflüsse beim Empfänger gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 EStG im Sinne einer materiell-rechtlichen Korrespondenz (BFH-Urteil vom 19.01.2010 X R 32/09, BFHE 228, 291, BStBl II 2011, 162).
  • FG Nürnberg, 05.06.2014 - 4 K 1171/13

    Zahlung an den geschiedenen Ehegatten für den Verzicht auf Versorgungsausgleich

    b) Die Abziehbarkeit von Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG (2006) ist jedoch nur gerechtfertigt, soweit und solange eine solche Verlagerung erwirtschafteter Einkünfte nach Maßgabe des Korrespondenzprinzips auf einen Dritten tatsächlich stattfindet (vgl. BFH-Urteil vom 19.01.2010 X R 32/09, BStBl. II 2011, 162).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 4 K 44/17

    Kein Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in seiner vor Inkrafttreten

    Dieser wurde und wird in der Weise rechtstechnisch verwirklicht, dass die Aufwendungen beim Übernehmer nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. abziehbar und die entsprechenden Zuflüsse beim Übergeber nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerbar sind und dadurch eine materiell-rechtliche Korrespondenz zwischen Abzugs- und Besteuerungstatbestand bedingt wird (BFH-Urteil vom 19. Januar 2010, X R 32/09, BStBl. II 2011, 162).
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