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   BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06   

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https://dejure.org/2007,849
BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06 (https://dejure.org/2007,849)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2007 - IX R 45/06 (https://dejure.org/2007,849)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - IX R 45/06 (https://dejure.org/2007,849)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1, § 12, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BGB § 1629 Abs. 1 Satz 1, § 1795 Abs. 1 Nr. 1

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; EStG § 12; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 1629 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1

  • RA Kotz

    Anerkennung steuerrechtliche - Formunwirksamkeit eines Vertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage grundsätzlich steuerrechtlich nicht anzuerkennen

  • datenbank.nwb.de

    Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage grundsätzlich steuerrechtlich nicht anzuerkennen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertrag zwischen nahen Angehörigen ? Erfordernis der Gesamtwürdigung ? BFH stellt klar: Formunwirksamkeit bei eindeutiger Zivilrechtslage (hier: Immobiliendarlehen durch minderjährige Kinder ? zunächst ? ohne Ergänzungspfleger) grundsätzlich schädlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Formunwirksame Angehörigenverträge

  • IWW (Kurzinformation)

    Verträge mit Angehörigen - Formverstoß kann steuerschädlich sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formunwirksame Angehörigenverträge

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gescheitertes Steuersparmodell mit Angehörigendarlehen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Formunwirksamkeit eines zivilrechtlichen Vertrags hat Indizwirkung gegen dessen steuerrechtliche Anerkennung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bürgerlich-rechtliche Verträge zwischen nahen Angehörigen bei Formfehlern ungültig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Gescheitertes Steuersparmodell mit Angehörigendarlehen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, AO § 41 Abs 1, BGB § 1626 Abs 2, BGB § 1629 Abs 1, BGB § 1795 Abs 1 Nr 1, BGB § 1909 Abs 1, BGB § 184 Abs 1
    Angehörige; Darlehensvertrag; Kinder; Schuldzinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 409
  • NJW 2007, 2656
  • NZM 2007, 495
  • FamRZ 2007, 1323
  • BB 2007, 1322
  • BB 2007, 1373
  • DB 2007, 1287
  • BStBl II 2011, 20
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06
    Der Formunwirksamkeit eines unter nahen Angehörigen abgeschlossenen Vertrages kommt eine Indizwirkung gegen dessen steuerrechtliche Anerkennung zu (Anschluss an BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFH/NV 2006, 2162).

    Der BFH habe in seinem Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04 (BFH/NV 2006, 2162) klargestellt, dass die zivilrechtliche Unwirksamkeit nur ein Indiz für die steuerrechtliche Beurteilung sei.

    In der Konsequenz des BFH-Urteils in BFH/NV 2006, 2162, würde auch das bloße schuldhafte Nichtkennen für die Annahme eines Ausnahmetatbestands ausreichen.

    Bei Anwendung des BFH-Urteils in BFH/NV 2006, 2162, sei zu erwarten, dass aus Kostengründen auf die Einschaltung eines Ergänzungspflegers von vornherein verzichtet werde.

    Lassen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führt dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung --anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals-- nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2162, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss in BStBl II 1996, 34).

    Entgegen der Revision liegt der Streitfall anders als der Fall, der dem BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2162, zu Grunde lag.

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06
    Zwar seien insbesondere nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97 (BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386) auch tatsächlich durchgeführte Verträge zwischen nahen Angehörigen, bei deren Abschluss Formvorschriften nicht beachtet worden seien, ausnahmsweise dann von vornherein zu berücksichtigen, wenn aus den besonderen übrigen Umständen des konkreten Einzelfalls zweifelsfrei abgeleitet werden könne, dass die Vertragspartner einen ernsthaften Bindungswillen gehabt hätten.

    Nach der BFH-Rechtsprechung sind Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, m.w.N.).

    Die Indizwirkung gegen den vertraglichen Bindungswillen wird aber verstärkt, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschriften insbesondere bei klarer Zivilrechtslage angelastet werden kann (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386).

    Denn dort hatte das FG das Nichtbeachten der bürgerlich-rechtlichen Formvorschrift wie ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal gehandhabt und hat --anders als die Vorinstanz unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386-- keine Gesamtwürdigung der Umstände angestellt.

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06
    Diese Anforderungen gründen auf der Überlegung, dass es innerhalb eines Familienverbundes typischerweise an einem Interessensgegensatz fehlt und zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerrechtlich missbraucht werden können (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).

    Lassen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führt dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung --anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals-- nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2162, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss in BStBl II 1996, 34).

  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06
    Die besonderen Anforderungen der Rechtsprechung bilden Beweisanzeichen (Indizien) bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) zugehörig sind (vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06
    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 769/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 23; vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283; vom 22. Juli 1970 1 BvR 285/66, 445/67 und 192/69, BVerfGE 29, 104 ff., 118).
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90

    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Ruhegeldzusagen an nahe

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06
    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 769/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 23; vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283; vom 22. Juli 1970 1 BvR 285/66, 445/67 und 192/69, BVerfGE 29, 104 ff., 118).
  • FG Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 4 K 177/02

    Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, die unter Verstoß gegen

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06
    Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1824, veröffentlichtem Urteil aus, die Genehmigungen der Verträge wirkten nur zivilrechtlich, nicht aber steuerrechtlich zurück.
  • BVerfG, 20.11.1984 - 1 BvR 1406/84
    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06
    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 769/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 23; vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283; vom 22. Juli 1970 1 BvR 285/66, 445/67 und 192/69, BVerfGE 29, 104 ff., 118).
  • BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08

    Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei (Darlehens-)Verträgen zwischen nahe stehenden

    Halten nahe Angehörige zivilrechtliche Formerfordernisse nicht ein, spricht dies im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung des Vertrages indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen (Bestätigung der BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, und vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409).

    Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 22. Februar 2007 IX R 45/06 (BFHE 217, 409) sei es den Vertragsparteien anzulasten, die zivilrechtliche Form nicht beachtet zu haben.

    Die Indizwirkung gegen den vertraglichen Bindungswillen wird verstärkt, wenn es den Vertragspartnern angelastet werden kann, zivilrechtliche Formvorschriften insbesondere bei klarer Rechtslage nicht beachtet zu haben (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 217, 409, m.w.N.).

    Damit hat der BFH seine Rechtsprechung entgegen der Vorinstanz gegenüber seinem Urteil im ersten Rechtszug nicht geändert, wie sich aus dem Urteil in BFHE 217, 409, unter II. 3. der Gründe explizit ergibt.

  • BFH, 12.05.2016 - IV R 27/13

    Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem

    Ein Versäumnis dieser Art ist insbesondere dort anzunehmen, wo sich das nicht beachtete Formerfordernis aus der klaren Lage des Zivilrechts ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386; vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409, BStBl II 2011, 20; vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, und vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08

    Auslegung der Klageschrift - Bestimmung des Klägers - Nachholung einer fehlerhaft

    Die besonderen Anforderungen der Rechtsprechung bilden Beweisanzeichen (Indizien) bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) zugehörig sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409, m.w.N.).

    Lassen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führt dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung --anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals-- nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteile in BFHE 217, 409, und vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, jeweils m.w.N.).

    Die Indizwirkung gegen den vertraglichen Bindungswillen wird aber verstärkt, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschriften insbesondere bei klarer Zivilrechtslage angelastet werden kann (BFH-Urteil in BFHE 217, 409, m.w.N.).

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09

    Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten

    Die Indizwirkung gegen den vertraglichen Bindungswillen wird verstärkt, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschriften insbesondere bei klarer Zivilrechtslage angelastet werden kann (BFH-Urteil vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 61/05

    Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer

    Lassen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führt dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung --anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals-- nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (z.B. BFH-Urteil vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFH/NV 2007, 1400, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 78/07

    Zur Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des leistenden

    Nach der ständigen Rechtsprechung sind Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich u.a. nur anzuerkennen, wenn sie in Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06

    Steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen

    Im Urteil vom 22.02.2007 (IX R 45/06 - BFH/NV 2007, 799) führte derselbe Senat des BFH in einem ähnlich gelagerten Fall zur Indizwirkung der Nichtbeachtung zivilrechtlicher Formerfordernisse aus: Ließen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führe dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung - anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals - nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2162, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss in BStBl II 1996, 34).

    Soweit der IX. Senat des BFH mit seinemUrteil vom 20.02.2007 - IX R 45/06 eine Änderung seiner Rechtsprechung vollzogen hat (vgl. einerseits Heuermann DStR 2007, 1267; anders ders. StBp 2006, 355, 357 und andererseits Tiedtke / Möllmann DStR 2007, 1940), ist die Bindung des Senats an die Revisionsentscheidung in derselben Sache durch die abweichende Rechtsprechung des BFH entfallen (vgl. Gräber / Ruban, Kommentar zur FGO, 6. Aufl. 2006, § 126 Tz 29, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).

    Es bestehen Zweifel, ob die Entscheidung des BFH vom 22.02.2007 - IX R 45/06 - BFH/NV 2007, 1400 den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinemBeschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 802/90 - BStBl. II 1996, 34, formuliert hat (vgl. dazu Tiedtke / Möllmann DStR 2007, 1940).

  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 1568/07

    Rechtlich vorteilhaftes Geschäft bei im Schenkungswege gewährter Beteiligung an

    Dies sei den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH, insbesondere Az. IX R 4/04 und IX R 45/06) zu entnehmen.
  • BFH, 08.05.2014 - X B 105/13

    Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige

    So stellt er ausgehend von den BFH-Urteilen vom 8. Mai 2007 VIII R 13/06 (BFH/NV 2007, 2249) und vom 22. Februar 2007 IX R 45/06 (BFHE 217, 409, BStBl II 2011, 20) die seiner Ansicht nach vorliegende Fehlerhaftigkeit der Entscheidung des FG dar, was allerdings nicht zur Revisionszulassung führen kann (dazu unter 4.).

    bb) Das FG prüft auch die u.a. im BFH-Urteil in BFHE 217, 409, BStBl II 2011, 20, dort unter II.1.

  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/22

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen

    Eine etwaige zivilrechtliche Unwirksamkeit eines unter einander nahestehenden Personen vorgenommenen Rechtsgeschäfts ist im Rahmen der Prüfung der ertragsteuerrechtlichen Anerkennung eines solchen Geschäfts grundsätzlich ein besonders starkes --wenn auch nicht allein entscheidendes-- Indiz (vgl. BFH-Urteile vom 22.02.2007 - IX R 45/06, BFHE 217, 409, BStBl II 2011, 20 und vom 23.04.2009 - IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, unter II.3.b aa).
  • BFH, 16.12.2008 - VIII R 83/05

    Vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Beteiligtenfähigkeit und

  • FG Hamburg, 03.11.2017 - 6 K 20/17

    Keine steuerliche Anerkennung eines Verwandtendarlehens bei sehr langer Laufzeit

  • BFH, 25.05.2011 - IX R 25/10

    Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter

  • BFH, 29.06.2010 - III B 47/09

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht

  • FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19

    Werbungskostenabzug von als Darlehenszinsen bezeichneten Zahlungen des Klägers an

  • BFH, 01.04.2008 - IX B 156/07

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einzelfall-Umstände - Tatsachenwürdigung

  • FG Niedersachsen, 31.05.2007 - 11 K 719/05

    Berücksichtigung von Zinszahlungen aufgrund der gebotenen Gesamtbetrachtung als

  • FG Hamburg, 18.10.2012 - 3 K 204/11

    Treuhand oder tatsächliche Herrschaft an Kapitalbeteiligungen

  • BFH, 19.05.2011 - IX B 40/11

    Prüfungsfolge bei Indizienbeweisen

  • FG Hessen, 15.09.2011 - 12 K 1960/06

    Vermietung zweier Wohnungen eines Mehrfamilienhauses an die volljährigen Söhne

  • FG München, 02.04.2009 - 11 K 2523/05

    Fortbildungskosten und Bewerbungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Kosten für

  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14

    Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben

  • FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 233/14

    Abziehbarkeit der aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags an seine Eltern

  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 234/14

    Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben

  • FG München, 08.02.2011 - 13 K 962/08

    Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude: Darlehenszuordnung, Zinsabzug

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2017 - 1 K 953/16

    Steuerrechtliche Anerkennung einer stillen Gesellschaft bei Vereinbarungen mit

  • FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 234/14

    Abziehbarkeit der aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags an seine Eltern

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 1 K 1883/16

    Zur steuerlichen Beurteilung eines Darlehensvertrags unter nahen Angehörigen als

  • FG Köln, 22.10.2012 - 7 K 2964/09

    Schuldnovation als Vertragsdurchführung

  • FG Nürnberg, 24.06.2014 - 1 K 787/11

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen - Notwendigkeit der Einschaltung

  • FG München, 16.10.2009 - 1 K 2593/05

    Qualifizierung eines Treuhandvertrages zwischen Ehegatten als Scheingeschäft -

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 9 K 9200/07

    Gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer

  • FG Hamburg, 21.04.2009 - 2 K 268/07

    Anforderungen an die Gesellschafterstellung gemäß § 17 EStG eines Treugebers

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