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   BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09   

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https://dejure.org/2010,1535
BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09 (https://dejure.org/2010,1535)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2010 - IX R 42/09 (https://dejure.org/2010,1535)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2010 - IX R 42/09 (https://dejure.org/2010,1535)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung

  • openjur.de

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg; Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung

  • Bundesfinanzhof

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1997, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997
    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

  • rewis.io

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung

  • ra.de
  • rewis.io

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abgekürzter Vertragsweg: Gilt auch bei Zuwendungen einer GmbH

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abgekürzter Vertragsweg: Gilt auch bei Zuwendungen einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Erhaltungsaufwendungen bei Zuwendung der Aufwendungen an den Steuerpflichtigen durch einen Dritten; Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung zugunsten eines Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg; vGA als Zuwendung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Erhaltungsaufwendungen bei Zuwendung der Aufwendungen an den Steuerpflichtigen durch einen Dritten; Verdeckte Gewinnausschüttung als Zuwendung zugunsten eines Steuerpflichtigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    "Abgekürzter Vertragsweg" gilt auch bei Zuwendungen mittels vGA

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Renovierungsarbeiten durch Dritte als Werbungskosten abziehbar

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 567
  • NJW-RR 2011, 159
  • NZM 2011, 289
  • NZM 2011, 290
  • BB 2010, 2924
  • DB 2010, 2539
  • BStBl II 2011, 271
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09
    Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623; vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09
    Ein dahin gehender Zusammenhang besteht von dem Zeitpunkt an, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, durch den Erwerb eines Gebäudes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig gefasst und (noch) nicht wieder aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111).
  • BFH, 12.05.2009 - IX R 40/08

    Erstattetes Disagio als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09
    Fallen diese schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Aufwand und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 2009 IX R 40/08, BFH/NV 2009, 1629).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09
    Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623; vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 25.11.2010 - III R 79/09

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg

    b) Die Aufwendungen eines Dritten, der im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag schließt und auch selbst die geschuldeten Zahlungen leistet, können nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragsweges beim Steuerpflichtigen abgezogen werden (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N., betr. einen vom Vater abgeschlossenen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen; vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567).
  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 49/10

    Aufwendungen für die Facharztausbildung des als Nachfolger vorgesehenen Sohnes

    die Aufwendungen seines Vaters unter dem Gesichtspunkt des abgekürzten Vertragsweges zugerechnet werden könnten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271).
  • BFH, 01.08.2012 - IX R 8/12

    Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen

    a) Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Streitjahres sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271).
  • BFH, 20.04.2023 - VI R 23/21

    Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a

    bb) Die Aufwendungen eines Dritten (hier des Klägers), der im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen (hier die Mutter des Klägers) einen Vertrag schließt und auch selbst die geschuldeten Zahlungen leistet, können nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragswegs beim Steuerpflichtigen abgezogen werden (z.B. BFH-Urteile vom 15.11.2005 - IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N., betreffend einen von einem Dritten im eigenen Namen abgeschlossenen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen, und vom 28.09.2010 - IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271).
  • BFH, 19.03.2013 - IX R 41/12

    Keine Zwangsläufigkeit von Kosten einer Teilungsversteigerung - Kein

    Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (EStG) sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271).
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 16/11

    Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht

    Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (EStG) sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271).
  • BFH, 21.08.2012 - IX R 21/11

    Kein Werbungskostenabzug wegen Schadenersatzzahlung

    Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und d.h., durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2013 - 9 K 238/12

    Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten im Falle des Prozessverlustes als

    Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271).
  • FG München, 27.10.2022 - 10 K 3292/18

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Mieterhöhung infolge

    In diesem Zusammenhang verweisen die Kläger auf die Entscheidungen des BFH vom 15. November 1960 (I 189/59 S, BStBl III 1961, 80), vom 25. September 1970 (VI R 122/67, BStBl II 1971, 53), vom 19. März 1975 (I R 137/73, BStBl II 1975, 722), vom 14. August 1975 (IV R 30/71, BStBl II 1976, 88), vom 26. Oktober 1987 (GrS 2/86, BStBl II 1988, 348) und vom 28. September 2010 (IX R 42/09, BStBl II 2011, 271).
  • FG Niedersachsen, 22.11.2012 - 14 K 237/12

    Absetzbarkeit der Kosten einer Vollstreckungsabwehrklage bei den Einkünften aus

    Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Streitjahres sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, aus neuerer Zeit z.B. BFH-Urteil vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl II 2011, 271).
  • FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12

    Kein Steuerabzug für Aufwendungen für eine Teilungsversteigerung im Zusammenhang

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