Rechtsprechung
   BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1635
BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09 (https://dejure.org/2010,1635)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2010 - VI R 45/09 (https://dejure.org/2010,1635)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - VI R 45/09 (https://dejure.org/2010,1635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • openjur.de

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 12 Nr 1 S 2
    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002
    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kosten für einen Polizei-Hund sind Werbungskosten

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6; EStG § 12 Nr. 1 S. 2
    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund als Werbungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für den Diensthund sind Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

Besprechungen u.ä.

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgaben für Diensthund als Werbungskosten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 348
  • DB 2010, 2201
  • BStBl II 2011, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 20/08

    Berücksichtigung der Aufwendungen eines als Diensthundeführer tätigen

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
    Der daraufhin erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1924 veröffentlichten Gründen insoweit statt, als es weitere Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 2.422,64 EUR anerkannte.

    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 29. Juli 2009  14 K 20/08 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
    a) Werbungskosten sind nach der Rechtsprechung des Senats alle Aufwendungen, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind (z.B. Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, BFHE 195, 225, BStBl II 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2006 - VI R 24/03

    Auslagenersatz bei Erstattung der Reparaturkosten eines Musikinstruments

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
    d) Ist ein Gegenstand als Arbeitsmittel zu beurteilen, sind auch die beruflich veranlassten Kosten der Instandsetzung und Wartung oder wie vorliegend der Pflege des Arbeitsmittels als Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2006 VI R 24/03, BFHE 212, 556, BStBl II 2006, 473).
  • BFH, 21.10.1988 - VI R 18/86

    Konzertflügel der Dozentin an einem Konservatorium kann Arbeitsmittel i. S. des §

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach der Funktion des Wirtschaftsgutes im Einzelfall, festzustellen (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 VI R 18/86, BFHE 155, 310, BStBl II 1989, 356).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
    Eine Aufteilung in abziehbaren beruflichen und steuerunerheblichen Privataufwand ist daher auch nicht geboten (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1).
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 22/96

    Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für einen im steuerlich anerkannten

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
    Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich --oder doch nahezu ausschließlich-- und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193, und vom 8. November 1996 VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341, beide m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 61/04

    WK-Abzug: Englischkurs in Südafrika

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
    Bei diesen Kosten, die dem Kläger im Rahmen der Fährtenausbildung des Diensthundes entstanden sind, ist der konkrete Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit offenkundig (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 61/04, BFH/NV 2007, 1132).
  • BFH, 10.09.1990 - VI R 101/86

    Umfang des Begriffes der Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
    Entsprechendes gilt für die Nutzung von Tieren (vgl. § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- sowie BFH-Urteil vom 10. September 1990 VI R 101/86, BFH/NV 1991, 234).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 31/92

    Anschaffung von Brille für Bildschirmtätigkeit nicht als Werbungskosten absetzbar

    Auszug aus BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
    Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich --oder doch nahezu ausschließlich-- und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193, und vom 8. November 1996 VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341, beide m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2007 - VI B 28/07

    Typische Berufskleidung eines Sportlehrers

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

  • FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03

    Aufwendungen für einen Polizei-Diensthund als Werbungskosten

  • BFH, 20.07.2005 - VI R 50/03

    Bildschirm-Arbeitsbrille; Werbungskostenabzug

  • FG Düsseldorf, 14.09.2018 - 1 K 2144/17

    Kosten für einen Schulhund sind teilweise Werbungskosten

    Dem stehe auch das Urteil des BFH vom 30. Juni 2010 (VI R 45/09) nicht entgegen.

    Zu den bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigungsfähigen Werbungskosten gehören nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG auch Aufwendungen für Arbeitsmittel (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723 und Beschluss vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BStBl II 2011, 45 jeweils m.w.N).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach der Funktion des Wirtschaftsgutes im Einzelfall, festzustellen (BFH-Beschluss in BStBl II 2011, 45 m.w.N.).

    Im Fall eines Polizeidiensthundes hat der BFH entschieden, dass dieser als nahezu ausschließlich berufliches "Arbeitsmittel" angesehen werden kann, wenn er neben der beruflichen keine private Verwendung gefunden hat (BFH-Beschluss in BStBl II 2011, 45).

    Zum anderen sind Tiere keine bloßen Sachen (§ 90a Satz 1 BGB), sondern verdienen als Mitgeschöpfe besondere Anerkennung (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 2011, 45), so dass anders als bei gemischt genutzten Gegenständen (bspw. einem PC oder einem PKW) neben einer eindeutig privaten und einer eindeutig beruflichen Nutzung keine schlichte "Nichtnutzung" möglich ist, sondern der Hund stets gepflegt und betreut werden muss, was jedoch nicht zwingend einer privaten "Nutzung" des Hundes gleichzusetzen ist.

  • BFH, 14.01.2021 - VI R 15/19

    Aufwendungen für einen sog. Schulhund als Werbungskosten

    Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder doch nahezu ausschließlich und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (Senatsurteile vom 23.10.1992 - VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193, und vom 08.11.1996 - VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341; Senatsbeschluss vom 30.06.2010 - VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall, festzustellen (Senatsentscheidungen in BFHE 155, 310, BStBl II 1989, 356, und in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).

    Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung von Tieren (vgl. § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Senatsurteil vom 10.09.1990 - VI R 101/86, BFH/NV 1991, 234; Senatsbeschluss in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).

  • BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

    Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall maßgeblich (Senatsbeschluss vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, m.w.N.).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen (Senatsbeschluss in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, m.w.N.).

  • FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18

    Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin

    Der lediglich anteiligen Berücksichtigung der Aufwendungen für L. steht auch nicht der Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 30.9.2010 - VI R 45/09 -, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, entgegen, wonach Aufwendungen eines Diensthundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund in vollem Umfang Werbungskostens darstellen.
  • BFH, 14.01.2021 - VI R 52/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.01.2021 - VI R 15/19:

    Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder doch nahezu ausschließlich und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (Senatsurteile vom 23.10.1992 - VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193, und vom 08.11.1996 - VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341; Senatsbeschluss vom 30.06.2010 - VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall, festzustellen (Senatsentscheidungen in BFHE 155, 310, BStBl II 1989, 356, und in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).

    Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung von Tieren (vgl. § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Senatsurteil vom 10.09.1990 - VI R 101/86, BFH/NV 1991, 234; Senatsbeschluss in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15

    Aufwendungen für einen "Schulhund" sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin

    17 aa) Anders als etwa in dem Fall des Arbeitsmittels Diensthund eines Polizeihundeführers (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30.06.2010, VI R 45/09, BStBl II 2011, 45), bei dem Diensthundeführer und sein Diensthund, der im Eigentum des Dienstherrn steht, eine Einheit bilden, die im dienstlichen Bereich funktionieren muss, um erfolgreiche Arbeit zu leisten, stellt sich die Situation der Klägerin, die ihren privaten Hund in der Schule im Unterricht eingesetzt hat, völlig anders dar.
  • BFH, 19.01.2017 - VI R 37/15

    Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs - Änderungsbescheid

    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (z.B. Senatsurteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, und in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a).

    Vielmehr stehen private Motive dem Werbungskostenabzug nicht entgegen, wenn die objektiv festgestellten Tatsachen unter Berücksichtigung der dafür von der Rechtsprechung aufgestellten Merkmale und Maßstäbe die rechtliche Würdigung tragen, dass die Aufwendungen nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind (Senatsbeschluss in BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, m.w.N.).

  • BFH, 22.10.2015 - VI R 22/14

    Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten

    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (z.B. Senatsurteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, und in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1490/12

    Premiere-Abonnement, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach der Funktion des Wirtschaftsgutes im Einzelfall, festzustellen (BFH, Beschluss vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, m.w.N.; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 53/09, BFHE 230, 317, BStBl II 2011, 723).
  • FG Niedersachsen, 30.10.2015 - 9 K 105/12

    Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten eines auswärtstätigen

    Ein solcher Veranlassungszusammenhang liegt vor, wenn die Aufwendungen mit der Einnahmeerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind, d.h. wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den jeweiligen (Überschuss-) Einkünften stehen (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407 m.w.N.) und zur Förderung der Erwerbstätigkeit gemacht werden (BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45).
  • FG Saarland, 22.01.2014 - 1 K 1441/12

    Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit: Reisepass, Passbilder,

  • FG Niedersachsen, 13.11.2023 - 3 K 11195/21

    Betriebsausgaben; Lebensführungskosten; Kein Betriebsausgabenabzug einer

  • BFH, 19.10.2016 - VI R 22/15

    Ausgleichszahlung bei Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung nach

  • FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09

    Werbungskostenabzug für Arbeitsmittel, die vorher privat genutzt wurden:

  • BFH, 10.01.2012 - VI B 80/11

    Aufwendungen für Pferdehaltung

  • FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12

    Keine verfassungswidrige Rückwirkung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen

  • FG Nürnberg, 27.01.2016 - 3 K 661/14

    Nutzungswertbesteuerung für Privatnutzung eines Fahrzeugs

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 3 K 1365/16

    Gewinnermittlungsabsicht bei Vorhandensein mehrerer verschiedener, wirtschaftlich

  • FG Köln, 22.09.2021 - 12 K 1016/19
  • VGH Bayern, 20.06.2023 - 6 CE 23.779

    Rechtsschutz gegen den Entzug der Diensthündin "Beauty"

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht