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   BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09   

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https://dejure.org/2010,3461
BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09 (https://dejure.org/2010,3461)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2010 - VI R 42/09 (https://dejure.org/2010,3461)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - VI R 42/09 (https://dejure.org/2010,3461)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt - Unmittelbarer beruflicher Anlass

  • openjur.de

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt; Unmittelbarer beruflicher Anlass

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1 S 2
    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt - Unmittelbarer beruflicher Anlass

  • Bundesfinanzhof

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt - Unmittelbarer beruflicher Anlass

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002
    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt - Unmittelbarer beruflicher Anlass

  • IWW
  • rewis.io

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt - Unmittelbarer beruflicher Anlass

  • ra.de
  • rewis.io

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt - Unmittelbarer beruflicher Anlass

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Abziehbarkeit von Aufwendungen eines Pfarrers für eine Pilgerwallfahrt zur seelsorgerischen Betreuung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Dienstliche Verpflichtung eines Pfarrers zur Teilnahme an einer sog. Tertiatskursfahrt von ...

  • datenbank.nwb.de

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskosten eines Pfarrers für eine Pilgerwallfahrt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von Aufwendungen eines Pfarrers für eine Pilgerwallfahrt zur seelsorgerischen Betreuung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Dienstliche Verpflichtung eines Pfarrers zur Teilnahme an einer sog. Tertiatskursfahrt von ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pilgerwallfahrt als Dienstreise - Katholischer Priester kann Reisekosten von der Steuer absetzen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 345
  • NJW 2011, 1695
  • DB 2011, 685
  • BStBl II 2011, 522
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09
    Ist eine Bildungsreise gemischt veranlasst, ist nach den Grundsätzen, die der Große Senat des BFH in seinem Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) aufgestellt hat, (nur) der beruflich veranlasste Teil der Reisekosten zum Abzug als Werbungskosten zuzulassen (s. auch Senatsentscheidung vom 21. April 2010 VI R 5/07, BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687).

    Die Gründe bilden das "auslösende Moment", das den Steuerpflichtigen bewogen hat, die Reisekosten zu tragen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).

    Für eine Auslandsgruppenreise gelten auch nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 die in seinem Beschluss vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) entwickelten Abgrenzungsmerkmale grundsätzlich fort.

    Die berufliche Veranlassung kann auch nicht mit der Begründung abgesprochen werden, der Beruf erfordere Aufwendungen, die für andere Steuerpflichtige Privataufwendungen sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; BFH-Urteil in BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687).

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 5/07

    Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09
    Ist eine Bildungsreise gemischt veranlasst, ist nach den Grundsätzen, die der Große Senat des BFH in seinem Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) aufgestellt hat, (nur) der beruflich veranlasste Teil der Reisekosten zum Abzug als Werbungskosten zuzulassen (s. auch Senatsentscheidung vom 21. April 2010 VI R 5/07, BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687).

    Die berufliche Veranlassung kann auch nicht mit der Begründung abgesprochen werden, der Beruf erfordere Aufwendungen, die für andere Steuerpflichtige Privataufwendungen sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; BFH-Urteil in BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687).

    Wegen der dabei zu beachtenden Grundsätze wird auf die Senatsentscheidung in BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687 verwiesen.

  • BFH, 07.02.1992 - VI R 93/90

    Aufwendungen für Klassenfahrt als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09
    Dabei steht es dem Werbungskostenabzug nicht entgegen, dass die Klassenfahrt --wie auch die übrige Schulausbildung-- der Erweiterung des Allgemeinwissens dient (Senatsentscheidung vom 7. Februar 1992 VI R 93/90, BFHE 167, 115, BStBl II 1992, 531).

    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Steuerpflichtige die rechtliche oder praktische Möglichkeit gehabt hätte, sich der Teilnahme an der konkreten Reise zu entziehen (BFH-Urteil in BFHE 167, 115, BStBl II 1992, 531).

  • BFH, 29.11.2006 - VI R 36/02

    Studienreise: Religionslehrerin, Fahrt nach Israel

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09
    Der Senat hat einen unmittelbaren beruflichen Anlass der Teilnahme an einer Gruppenreise beispielsweise angenommen, wenn die Organisation und Durchführung dieser Reise Dienstaufgabe des damit betrauten Arbeitnehmers ist (Entscheidungen vom 29. November 2006 VI R 36/02, BFH/NV 2007, 681, m.w.N.; vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369).
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 22/01

    Werbungskosten bei Auslandsgruppenreisen

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09
    Der Senat hat einen unmittelbaren beruflichen Anlass der Teilnahme an einer Gruppenreise beispielsweise angenommen, wenn die Organisation und Durchführung dieser Reise Dienstaufgabe des damit betrauten Arbeitnehmers ist (Entscheidungen vom 29. November 2006 VI R 36/02, BFH/NV 2007, 681, m.w.N.; vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369).
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 25/03

    Bewirtungsaufwendungen können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09
    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1992 - VI R 12/91

    Werbungskosten durch Psychoanalyse bei Diplom-Psychologin

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09
    Einer (ausschließlich) beruflichen Veranlassung steht im Übrigen nicht schon entgegen, dass die im beruflichen Interesse gewonnenen Erkenntnisse auch im privaten Bereich angewendet werden können (Senatsentscheidungen vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BFHE 168, 567, BStBl II 1992, 1036; vom 28. August 2008 VI R 35/05, BFHE 223, 1, BStBl II 2009, 108).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09
    Für eine Auslandsgruppenreise gelten auch nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 die in seinem Beschluss vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) entwickelten Abgrenzungsmerkmale grundsätzlich fort.
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 35/05

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09
    Einer (ausschließlich) beruflichen Veranlassung steht im Übrigen nicht schon entgegen, dass die im beruflichen Interesse gewonnenen Erkenntnisse auch im privaten Bereich angewendet werden können (Senatsentscheidungen vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BFHE 168, 567, BStBl II 1992, 1036; vom 28. August 2008 VI R 35/05, BFHE 223, 1, BStBl II 2009, 108).
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gehören hierzu auch Bildungsaufwendungen, sofern sie beruflich veranlasst sind (Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407).
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

    Von Bedeutung ist auch, ob die Teilnahme freiwillig ist oder ob der Steuerpflichtige einer Dienstpflicht nachkommt (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 VI R 42/09, BFHE 232, 345, BStBl II 2011, 522).

    Zwar kann der berufliche Zusammenhang indiziert sein, wenn der Steuerpflichtige mit der Teilnahme an einer Reise einer dienstlichen Verpflichtung nachkommt (BFH-Urteil in BFHE 232, 345, BStBl II 2011, 522).

  • FG München, 17.05.2011 - 2 K 1361/09

    Kein Werbungskostenabzug bei Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines

    Ergänzend werde auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. November 2010 VI R 34/08, BFH/NV 2011, 680, wonach es genüge, dass die Aufwendungen den Beruf im weitesten Sinne fördern, und vom 9. Dezember 2010 VI R 42/09, BFH/NV 2011, 893, verwiesen.

    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten schon dann vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht, das heißt, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung erbracht werden (vgl. BFH in BFH/NV 2011, 893 m.w.N.).

  • FG München, 05.12.2016 - 7 K 2031/13

    Werbungskosten, Häusliches Arbeitszimmer, Doppelte Haushaltsführung,

    Das Gericht verweist hierzu auf das BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 VI R 42/09 (BStBl II 2011, 522) und sieht von einer weiteren Begründung ab.
  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung verschiedener

    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht, das heißt, wenn die Aufwendungen objektiv mit der Einkunftsquelle zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung erbracht werden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 9.12.2010 VI R 42/09, BStBl II 2011, 893 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen um die vom Finanzamt angesetzten

    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht, das heißt, wenn die Aufwendungen objektiv mit der Einkunftsquelle zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung erbracht werden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 9.12.2010 VI R 42/09, BStBl II 2011, 522).
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