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   BFH, 13.04.2011 - II R 45/09   

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https://dejure.org/2011,3000
BFH, 13.04.2011 - II R 45/09 (https://dejure.org/2011,3000)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2011 - II R 45/09 (https://dejure.org/2011,3000)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2011 - II R 45/09 (https://dejure.org/2011,3000)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • openjur.de

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 8 S 1, ErbStG § 13, ErbStG § 15
    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • Bundesfinanzhof

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 Nr 8 S 1 ErbStG 1997, § 13 ErbStG 1997, § 15 ErbStG 1997
    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG §§ 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1, 13, 15
    Vermögensübertragung auf von übertragender Stiftung gegründete rechtsfähige Stiftung ist schenkungsteuerpflichtig

  • Betriebs-Berater

    Schenkungsteuer bei Übertragung von Stiftungsvermögen

  • rewis.io

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1
    Schenkungsteuerpflichtigkeit der Vermögensübertragung von einer rechtsfähigen Stiftung auf eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • datenbank.nwb.de

    Anfall von Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schenkungsteuer beim Vermögensübertrag zwischen rechtsfähigen Stiftungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unterfällt generell der Schenkungsteuer; Schenkungsteuerpflichtigkeit der Vermögensübertragung von einer rechtsfähigen Stiftung auf eine ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schenkungsteuer bei Übertragung von Stiftungsvermögen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 178
  • NVwZ-RR 2011, 621
  • BB 2011, 1493
  • BB 2011, 1768
  • DB 2011, 1424
  • BStBl II 2011, 732
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.12.2009 - II R 22/08

    Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Die Voraussetzungen der Steuerbarkeit sind bei beiden Vorschriften dieselben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, unter II.1.a aa).

    Unentgeltlich ist eine Vermögensübertragung, soweit sie weder synallagmatisch noch konditional oder kausal mit einer Gegenleistung verknüpft ist (BFH-Urteil in BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, unter II.1.a bb).

    Diese unterschiedliche Behandlung findet ihren Grund und ihre Rechtfertigung darin, dass Kapitalgesellschaften ihren Gesellschaftern gehören, während eine durch behördlich anerkanntes Stiftungsgeschäft errichtete Stiftung eine mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete juristische Person ist, die eine selbständige, nicht an Personen gebundene Vermögensmasse mit eigener Vermögenszuständigkeit bildet (§ 80 BGB; BFH-Urteil in BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363).

  • BFH, 17.05.2006 - II R 46/04

    Unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts an einem Altenheim-Grundstück durch

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Eine Schenkung unter Lebenden setzt nicht voraus, dass an dem Zuwendungsvorgang natürliche Personen als Zuwendender und Bedachter beteiligt sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Mai 2006 II R 46/04, BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720).

    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BFH, nach der unentgeltliche Vermögensübertragungen, die die Träger der öffentlichen Verwaltung in Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen, keine freigebigen Zuwendungen darstellen (Urteile vom 1. Dezember 2004 II R 46/02, BFHE 208, 426, BStBl II 2005, 311; vom 29. März 2006 II R 15/04, BFHE 213, 232, BStBl II 2006, 557; vom 29. März 2006 II R 68/04, BFHE 213, 235, BStBl II 2006, 632, und in BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720), beruht auf der Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes), darunter auch an die jeweils maßgebenden haushaltsrechtlichen Vorschriften, und lässt sich daher nicht auf privatrechtliche Stiftungen übertragen.

  • BFH, 17.10.2007 - II R 63/05

    Vermögensübertragung durch Gesellschafter auf Kapitalgesellschaft keine

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Während unentgeltliche Vermögensübertragungen unter Lebenden auf rechtsfähige Stiftungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 8 Satz 1 ErbStG der Schenkungsteuer unterliegen, ist die im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses erfolgende Übertragung von Vermögen von Gesellschaftern auf eine Kapitalgesellschaft als gesellschaftsrechtlicher Vorgang und nicht als Schenkung oder freigebige Zuwendung an die Gesellschaft zu beurteilen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2007 II R 63/05, BFHE 218, 429, BStBl II 2008, 381).
  • BFH, 29.03.2006 - II R 15/04

    Keine Grunderwerbsteuerfreiheit für unentgeltliche Grundstücksübertragungen

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BFH, nach der unentgeltliche Vermögensübertragungen, die die Träger der öffentlichen Verwaltung in Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen, keine freigebigen Zuwendungen darstellen (Urteile vom 1. Dezember 2004 II R 46/02, BFHE 208, 426, BStBl II 2005, 311; vom 29. März 2006 II R 15/04, BFHE 213, 232, BStBl II 2006, 557; vom 29. März 2006 II R 68/04, BFHE 213, 235, BStBl II 2006, 632, und in BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720), beruht auf der Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes), darunter auch an die jeweils maßgebenden haushaltsrechtlichen Vorschriften, und lässt sich daher nicht auf privatrechtliche Stiftungen übertragen.
  • BFH, 29.03.2006 - II R 68/04

    Unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts an einem Altenheim-Grundstück durch

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BFH, nach der unentgeltliche Vermögensübertragungen, die die Träger der öffentlichen Verwaltung in Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen, keine freigebigen Zuwendungen darstellen (Urteile vom 1. Dezember 2004 II R 46/02, BFHE 208, 426, BStBl II 2005, 311; vom 29. März 2006 II R 15/04, BFHE 213, 232, BStBl II 2006, 557; vom 29. März 2006 II R 68/04, BFHE 213, 235, BStBl II 2006, 632, und in BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720), beruht auf der Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes), darunter auch an die jeweils maßgebenden haushaltsrechtlichen Vorschriften, und lässt sich daher nicht auf privatrechtliche Stiftungen übertragen.
  • BFH, 01.12.2004 - II R 46/02

    Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des BFH, nach der unentgeltliche Vermögensübertragungen, die die Träger der öffentlichen Verwaltung in Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen, keine freigebigen Zuwendungen darstellen (Urteile vom 1. Dezember 2004 II R 46/02, BFHE 208, 426, BStBl II 2005, 311; vom 29. März 2006 II R 15/04, BFHE 213, 232, BStBl II 2006, 557; vom 29. März 2006 II R 68/04, BFHE 213, 235, BStBl II 2006, 632, und in BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720), beruht auf der Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes), darunter auch an die jeweils maßgebenden haushaltsrechtlichen Vorschriften, und lässt sich daher nicht auf privatrechtliche Stiftungen übertragen.
  • FG Münster, 04.06.2009 - 3 K 5275/06

    Stiftungsgeschäft unter Lebenden

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 65 veröffentlichten Urteil die Auffassung, die Übertragung der stillen Beteiligung an der GmbH & Co. KG auf die Klägerin durch die S unterliege gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG der Schenkungsteuer.
  • RFH, 18.01.1923 - VI A 1/23
    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 45/09
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 18. Januar 1923 VI A 1/23 (RFHE 11, 201).
  • FG Münster, 07.06.2017 - 8 K 2338/14

    Ist die Übertragung eines Grundstücks auf eine Stiftung steuerbefreit?

    Aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9.12.2009 (II R 22/08), vom 13.4.2011 (II R 45/09) und vom 27.11.2013 (II R 11/12) ergebe sich nichts anderes.

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH sind die Voraussetzungen der Steuerbarkeit bei beiden Vorschiften gleich (vgl. BFH-Urteil vom 13.4.2011 II R 45/09, BStBl II 2011, 732; BFH-Urteil vom 9.12.2009 II R 22/08, BStBl II 2010, 363).

    Zwar ist der BFH in seinen Urteilen vom 13.4.2011 (II R 45/09 a. a. O.) und 9.12.2009 (II R 22/08 a .a. O.) --worauf die Klägerin zutreffend hinweist-- nicht ausdrücklich auf das Tatbestandsmerkmal der Freigebigkeit im Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG eingegangen.

  • BFH, 27.11.2013 - II R 11/12

    Entstehung der Grunderwerbsteuer bei Zustiftung - Unentgeltliche

    Die Voraussetzungen der Steuerbarkeit sind bei § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG dieselben wie bei § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH-Urteile vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, Rz 15, und vom 13. April 2011 II R 45/09, BFHE 233, 178, BStBl II 2011, 732, Rz 15).
  • FG Köln, 25.05.2016 - 7 K 291/16

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Ersatzerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr.

    Es entspreche einhelliger herrschender Auffassung, dass in § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG nur rechtsfähige Stiftungen erfasst seien (vgl. BFH-Urteile vom 9.12.2009 II R 22/08, BStBl II 2010, 363, und vom 13.04.2011II R 45/09 BStBl II 2011, 732).
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