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   BFH, 09.06.2011 - III R 61/08   

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https://dejure.org/2011,5439
BFH, 09.06.2011 - III R 61/08 (https://dejure.org/2011,5439)
BFH, Entscheidung vom 09.06.2011 - III R 61/08 (https://dejure.org/2011,5439)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - III R 61/08 (https://dejure.org/2011,5439)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - Zurückverweisung an das FG

  • openjur.de

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind; Zurückverweisung an das FG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, FGO § 126 Abs 1 S 1 Nr 2, FGO § 76 Abs 1
    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - Zurückverweisung an das FG

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - Zurückverweisung an das FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2005, § 126 Abs 1 S 1 Nr 2 FGO, § 76 Abs 1 FGO
    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - Zurückverweisung an das FG

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - Behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt

  • rewis.io

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - Zurückverweisung an das FG

  • ra.de
  • rewis.io

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - Zurückverweisung an das FG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 1
    Kindergeld für ein für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes Kind wegen Unfähigkeit des Selbstunterhalts bei geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Voraussetzung für Kindergeld eines über 27 Jahre alten Behinderten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeld für ein für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes Kind wegen Unfähigkeit des Selbstunterhalts bei geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unfähigkeit zum Selbstunterhalt muss bei behindertem Kind nicht vor dem 27. Lebensjahr eingetreten sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung eines behinderten Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 143
  • NJW 2012, 108
  • FamRZ 2011, 1793
  • DB 2011, 2420
  • BStBl II 2012, 141
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 22.10.2009 - III R 50/07

    Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind nur, wenn die

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
    b) Für den Fall, dass M im Streitzeitraum arbeitslos gewesen sein sollte, wird zur Frage der Ursächlichkeit der Behinderung für die fehlende Fähigkeit zum Selbstunterhalt auf die Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057 und vom 22. Oktober 2009 III R 50/07 (BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38) hingewiesen.

    Diese Entscheidung hat das FG als Tatsacheninstanz unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles und unter Abwägung der für und gegen eine Mitursächlichkeit sprechenden Indizien zu treffen (vgl. zum Ganzen Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057; in BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38).

    In diesen Fällen liegt die erforderliche Ursächlichkeit z.B. dann vor, wenn das Kind behinderungsbedingt nur eine zur Sicherung seines gesamten Lebensbedarfs nicht ausreichende Teilzeittätigkeit ausüben könnte (vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38).

  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
    a) Das Tatbestandsmerkmal "außerstande ist, sich selbst zu unterhalten" ist gegeben, wenn das Kind über keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensunterhalts --bestehend aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf-- ausreicht (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, m.w.N.).

    b) Für den Fall, dass M im Streitzeitraum arbeitslos gewesen sein sollte, wird zur Frage der Ursächlichkeit der Behinderung für die fehlende Fähigkeit zum Selbstunterhalt auf die Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057 und vom 22. Oktober 2009 III R 50/07 (BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38) hingewiesen.

    Diese Entscheidung hat das FG als Tatsacheninstanz unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles und unter Abwägung der für und gegen eine Mitursächlichkeit sprechenden Indizien zu treffen (vgl. zum Ganzen Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057; in BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38).

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 56/98

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
    Im Übrigen sei das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juli 2001 VI R 56/98 (BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832), wonach auch die behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sein müsse, zu einer älteren Gesetzeslage ergangen.

    In dem Beschluss des BFH vom 23. September 2003 VIII B 286/02 (nicht veröffentlicht --juris--) wird zwar --allerdings ohne nähere Begründung-- angeführt, der BFH habe in dem Urteil in BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832 zum Ausdruck gebracht, es müsse nicht nur die Behinderung, sondern auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres vorgelegen haben.

  • BFH, 24.02.2010 - III R 73/07

    Ungewissheit über Wohnsitz von Kindern in Deutschland oder in Polen - Fehlende

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
    Soweit der Senat sich in seinem Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04 (BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 73/07, BFH/NV 2010, 1429) an einer entsprechenden Zurückverweisung an das FG gehindert sah, weil das FG --auch bei rechtlich gebundenen Entscheidungen-- von der Verwaltung bisher noch nicht geprüfte Sachverhalte nicht aufgreifen und durch eigene Ermittlungen klären dürfe, hält er daran im Hinblick auf die Amtsermittlungspflicht des FG (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht mehr fest.
  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
    Soweit der Senat sich in seinem Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04 (BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 73/07, BFH/NV 2010, 1429) an einer entsprechenden Zurückverweisung an das FG gehindert sah, weil das FG --auch bei rechtlich gebundenen Entscheidungen-- von der Verwaltung bisher noch nicht geprüfte Sachverhalte nicht aufgreifen und durch eigene Ermittlungen klären dürfe, hält er daran im Hinblick auf die Amtsermittlungspflicht des FG (§ 76 Abs. 1 FGO) nicht mehr fest.
  • FG Sachsen, 23.02.2006 - 2 K 2679/04

    Anforderungen an die Gewährung von Kindergeld für ein behindertes Kind

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
    Diese Ansicht wird von mehreren Finanzgerichten (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 3. April 2002 14 K 46/00, EFG 2002, 1100; Urteil des FG Nürnberg vom 13. Juni 2002 VII 290/2000, EFG 2003, 867, dazu kritisch Kanzler, Finanz-Rundschau 2004, 98; Urteil des Sächsischen FG vom 23. Februar 2006  2 K 2679/04 (Kg)), weiten Teilen des Fachschrifttums (Schmidt/Loschelder, EStG, 30. Aufl., § 32 Rz 47; Grönke-Reimann in Herrmann/Heuer/Raupach, § 32 EStG Rz 117; Dürr in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 32 Rz 76; Greite in Korn, § 32 EStG Rz 58; Jachmann, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 32 Rz C 30; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 32 EStG Rz 471; Seiler in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 32 Rz 15) und von der Verwaltung (Abschn. 63.3.6.1 Abs. 5 Satz 2 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG--, BStBl I 2004, 742, 771; Abschn. 63.3.6.1 Abs. 2 Satz 2 DA-FamEStG, BStBl I 2009, 1030, 1068) vertreten.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
    Das Verfassungsrecht gebietet, der durch Unterhaltsleistungen für Kinder geminderten Leistungsfähigkeit der Eltern Rechnung zu tragen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990  1 BvL 20/84 u.a., BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653).
  • FG Sachsen, 26.06.2008 - 5 K 288/08

    Kindergeld für ein behindertes Kind; Erfordernis des Eintritts nicht nur der

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
    bb) Nach anderer Auffassung muss auch die behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung der maßgeblichen Altersgrenze vorgelegen haben (Urteil des Sächsischen FG vom 26. Juni 2008  5 K 288/08 (Kg), juris, nicht rkr., Az. des BFH: III R 24/09; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 32 Rz 113; Felix, Kindergeldrecht, § 63 EStG Rz 150).
  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 6/83

    Kindergeldanspruch - Behindertes Kind - Erwerbsunfähigkeit - Begriff des

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
    Dabei war nach der Rechtsprechung des BSG eine lebenslange Berücksichtigung behinderter Kinder nur dann möglich, wenn die vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze eingetretene Behinderung zum Verlust der Selbstunterhaltungsfähigkeit führte (BSG-Urteile vom 14. August 1984  10 RKg 6/83, BSGE 57, 108; vom 23. Juni 1977  8/12 RKg 7/77, BSGE 44, 106).
  • BFH, 14.05.1991 - VIII R 31/88

    Keine Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens bei der Ermittlung der Höhe des

    Auszug aus BFH, 09.06.2011 - III R 61/08
    Maßgeblich für diese Auslegung ist der objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und aus dem Sinnzusammenhang der in Rede stehenden Vorschrift ergibt (zur Auslegung von Steuergesetzen vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VIII R 31/88, BFHE 164, 516, BStBl II 1992, 167).
  • BFH, 23.09.2003 - VIII B 286/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen höchstrichterlicher Rspr.

  • FG Baden-Württemberg, 03.04.2002 - 14 K 46/00

    Kindergeld für über 27 Jahre altes, behindertes Kind

  • FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 290/00

    Gewährung von Kindergeld für behinderte Kinder nach Vollendung des 27.

  • BFH, 04.08.2011 - III R 24/09
  • BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2011 - 11 K 1908/10

    Stellt der Besuch einer sog. Jüngerschaftsschule eine Berufsausbildung i.S. des §

    Da die streitigen Bescheide die Aufhebung der Festsetzung des Kindergeldes gemäß § 70 Abs. 2 EStG zum Gegenstand haben, genügt dem Rechtsschutzinteresse des Klägers der bloße Aufhebungsantrag, weil bei dessen Erfolg die zuvor innegehabte Rechtsposition der Festsetzung von Kindergeld in voller gesetzlicher Höhe als Dauerverwaltungsakt fortbesteht, ohne dass es wie im Fall der erstmaligen oder der erneuten Festsetzung von Kindergeld eines Verpflichtungsantrags auf Bewilligung von Kindergeld in dem erstrebten Umfang bedarf (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2009 10 K 10563/06 B, EFG 2009, 941 m.w.N.; zur Notwendigkeit einer Verpflichtungsklage bei einem die Zahlung von Kindergeld ablehnenden Bescheid: vgl. BFH-Urteile vom 2. Juni 2005 III R 66/04, BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184; vom 9. Juni 2011 III R 61/08, juris).
  • BFH, 27.11.2019 - III R 44/17

    Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes

    In den vom FG insoweit zitierten Senatsurteilen vom 09.06.2011 - III R 61/08 (BFHE 234, 143, BStBl II 2012, 141, Rz 17 ff.) und vom 04.08.2011 - III R 24/09 (BFH/NV 2012, 199, Rz 17) wurde nur ausgeführt, dass die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nach Erreichen der Altersgrenze eintreten kann.
  • BFH, 04.08.2011 - III R 24/09

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein

    NV: Die Berücksichtigung eines über 27 (bei Behinderungseintritt nach dem 31. Dezember 2006: 25) Jahre alten behinderten Kindes setzt zwar voraus, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres eingetreten ist, nicht aber, dass auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Erreichen dieser Altersgrenze vorgelegen hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2011 III R 61/08, BFH/NV 2011, 1947).

    Selbst wenn die Kläger ausschließlich eine Verfahrensrüge erhoben haben sollten, ist der erkennende Senat nicht an einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Vorentscheidung gehindert, da die Frage, ob neben der Behinderung auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits vor Erreichen des 27. Lebensjahres eingetreten sein muss, bis zum Ergehen des Senatsurteils vom 9. Juni 2011 III R 61/08 (DStRE 2011, 1380) grundsätzliche Bedeutung hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2008 III S 30/08 (PKH), BFH/NV 2008, 1842), und mit dem Ergehen des eben genannten Senatsurteils ein Fall der nachträglichen Divergenz (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VII B 326/04, BFH/NV 2006, 1108) eingetreten ist (§ 118 Abs. 3 Satz 1 FGO; vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz 72).

    b) Die in Rechtsprechung und Fachschrifttum umstrittene Frage, ob nur die Behinderung oder auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres vorgelegen haben muss, hat der erkennende Senat im Urteil vom 9. Juni 2011 III R 61/08 dahingehend beantwortet, dass allein die Behinderung vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze eingetreten sein muss.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 - 4 S 1741/15

    Behindertes Kind eines verstorbenen Bundesbeamten; Waisengeld; 27. Lebensjahr;

    Der Anspruch des behinderten Kindes eines verstorbenen Bundesbeamten auf Waisengeld für Zeiten nach Vollendung des 27. Lebensjahres (§ 61 Abs. 2 BeamtVG i.V.m. § 32 Abs. 4 EStG a.F.) setzt voraus, dass die Behinderung bereits zu diesem Zeitpunkt dazu führte, dass die Waise außerstande war, sich selbst zu unterhalten (a.A. zum unmittelbaren Anwendungsbereich des § 32 Abs. 4 EStG a.F. BFH, Urteil vom 09.06.2011 - III R 61/08 -, BFHE 234, 143).

    Denn der letzte Halbsatz der zitierten Regelung ("Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist") deutet auf den ersten Blick auf das gegenteilige Ergebnis hin, dass nur die "Behinderung", aber nicht die Unfähigkeit zur Lebensunterhaltssicherung vor Vollendung des 27. Lebensjahres vorgelegen haben muss (vgl. in diesem Sinne BFH, Urteil vom 09.06.2011 - III R 61/08 -, a.a.O., für den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 32 EStG).

    Der Bundesfinanzhof entschied hierzu im Ergebnis u.a. unter Verweis auf den Wortlaut des zweiten Halbsatzes des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, dass es für die Gewährung von Kindergeld nur noch auf den Eintritt der Behinderung ankomme (vgl. BFH, Urteil vom 09.06.2011 - III R 61/08 -, a.a.O., m.w.N. zum einkommensteuerrechtlichen Streitstand).

  • FG Köln, 12.01.2017 - 6 K 889/15

    Kindergeld bei Gendefekt auch nach Erreichen der Altersgrenze

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH muss nur die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sein, nicht aber die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt (Urteile vom 09.06.2011 III R 61/08, BStBl II 2012, 141; vom 04.08.2011 III R 24/09, BFH/NV 2012, 199).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 44/11

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges, beeinträchtigtes Kind -

    Wird der Nachweis der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nicht geführt, geht dies nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten des Kindergeldberechtigten, der sich zu seinen Gunsten auf die behinderungsbedingte Unfähigkeit seines Kindes zum Selbstunterhalt beruft (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 III R 61/08, BFHE 234, 143, BStBl II 2012, 141).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 49.16

    Alimentation; Beamter; Behinderung; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Waise;

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu § 32 EStG 2005 für das Kindergeldrecht nicht erforderlich ist, dass neben der Behinderung auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits vor der Vollendung des 27. Lebensjahres vorgelegen hat (BFH, Urteil vom 9. Juni 2011 - III R 61/08 - BFHE 234, 143 Rn. 18 ff.).
  • FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11

    Gewährung von Kindergeld für ein behindertes Kind über das 27. Lebensjahr hinaus

    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 9. Juni 2011 (III R 61/08, BFHE 234, 143, BStBl. II 2012, 141) klargestellt, dass zwar die Behinderung vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres, nicht aber auch die behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vorgelegen haben muss.

    Ein solcher Sachverhalt lag der Entscheidung des BFH im Urteil vom 9. Juni 2011 (III R 61/08, a.a.O.) zugrunde.

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 7/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Kinderzuschlag nach § 33b BVG - Außerstande-Sein

    Wie es aber vor allem zutreffend ausgeführt hat, stellt der Wortlaut von § 33b Abs. 4 S 2 Nr. 3 BVG - anders als § 32 Abs. 4 S 1 Nr. 3 EStG (vgl BFH Urteil vom 9.6.2011 - III R 61/08 - BFHE 234, 143) darauf ab, dass nicht nur die Behinderung, sondern ebenso die fehlende Fähigkeit zum Selbstunterhalt "spätestens" bei Vollendung des 27. Lebensjahres vorgelegen haben muss.
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 1 K 2137/21

    Kindergeldberechtigung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG: Berücksichtigung einer

    Vor Vollendung des 25. Lebensjahres muss nur die Behinderung, nicht jedoch die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt eingetreten sein (BFH-Urteil vom 9.6.2011 III R 61/08, BStBl II 2012, 141, Rn. 11 ff.).
  • FG Hamburg, 22.05.2014 - 5 K 142/11

    Kindergeldanspruch: Beweispflicht und Beweiserhebung über die Ursächlichkeit der

  • FG Hessen, 09.06.2022 - 1 K 1168/21

    Kindergeld wegen Behinderung ohne förmliche Bescheinigung der Behinderung durch

  • FG Bremen, 28.07.2016 - 3 K 1/16

    Unzulässigkeit eines Kindergeldanspruchs bei einem 21-jährigen Kind

  • FG Hessen, 10.06.2015 - 3 K 1496/13

    § 32 Abs.4 S.1 Nr.3 EStG

  • FG Nürnberg, 13.10.2011 - 6 K 576/11

    Anspruch auf Kindergeld für volljähriges, behindertes Kind

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