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   BFH, 19.10.2011 - X R 48/09   

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https://dejure.org/2011,325
BFH, 19.10.2011 - X R 48/09 (https://dejure.org/2011,325)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2011 - X R 48/09 (https://dejure.org/2011,325)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - X R 48/09 (https://dejure.org/2011,325)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar - Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten - Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG - Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung - ...

  • openjur.de

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar; Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten; Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG; Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung; ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 9, EStG § 52 Abs 24b, GG Art 3 Abs 1, GG Art 7 Abs 4, EStG § 10 Abs 1 Nr 9, EStG § 10 Abs 1 Nr 9, EStG § 33, EStG § 33a Abs 2, EStG § 31, EG, AEUV
    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar - Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten - Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG - Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung - ...

  • Bundesfinanzhof

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar - Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten - Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG - Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 9 EStG 2002, § 52 Abs 24b EStG 2002 vom 19.12.2008, Art 3 Abs 1 GG, Art 7 Abs 4 GG, § 10 Abs 1 Nr 9 EStG 2002 vom 13.12.2006
    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar - Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten - Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG - Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung - ...

  • IWW
  • rewis.io

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar - Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten - Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG - Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar - Kein Verstoß gegen Verfassungsrecht und unionsrechtliche Grundfreiheiten - Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG - Vorübergehende Schlechterstellung bei Übergangsregelung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abziehbarkeit von bis zum Veranlagungszeitraum 2007 an eine lediglich angezeigte Ergänzungsschule gezahltem Schulgeld als Sonderausgabe

  • datenbank.nwb.de

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulgeld für die nicht anerkannte Ergänzungsschule

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von bis zum Veranlagungszeitraum 2007 an eine lediglich angezeigte Ergänzungsschule gezahltem Schulgeld als Sonderausgabe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schulgeld an nicht anerkannte Ergänzungsschule

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 433
  • FamRZ 2012, 300
  • DB 2012, 264
  • BStBl II 2012, 200
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 16.04.2004 - 2 BvR 88/03

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung der Anerkennung von

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
    Schon aus Praktikabilitätsgründen sei es nicht zu beanstanden, wenn der Bundesgesetzgeber durch diese an die Ländergesetze anknüpfende einkommensteuerrechtliche Regelung einerseits eine eigenständige steuerrechtliche Differenzierung zwischen den verschiedenen Schulen und andererseits die Notwendigkeit eigener Feststellungen der Finanzverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit zur Tatbestandsmäßigkeit der jeweiligen Schule vermeiden wolle (BVerfG-Beschluss vom 16. April 2004  2 BvR 88/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 690).

    Damit müssen die betroffenen Steuerpflichtigen die Differenzierung zwischen den geförderten und den nicht geförderten Schultypen gegen sich gelten lassen (so auch BVerfG-Beschluss in HFR 2004, 690).

    Der Zweck der Begünstigung nur bestimmter Privatschulen (siehe oben unter B.II.1.b) rechtfertigt grundsätzlich auch die --als Reflex auftretenden-- Ungleichbehandlungen der schulgeldleistenden Steuerpflichtigen (so BVerfG-Beschluss in HFR 2004, 690; Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 X B 176/10, BFH/NV 2011, 1679; ähnlich auch BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010  1 BvR 2556/09, Neue Juristische Wochenschrift 2010, 2866, unter II.1.c).

  • BFH, 20.10.2010 - IX R 56/09

    Keine verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Zweifel an der

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
    Insofern ist es gerechtfertigt, für die EU/EWR-Privatschulen sozusagen im Vorgriff auf die ab 2008 geltende Neuregelung die künftig geforderten Voraussetzungen zugrunde zu legen und damit auf die den Status der Schule betreffenden Voraussetzungen zu verzichten, selbst wenn es hierdurch zu einer vorübergehenden steuerlichen Schlechterstellung der Steuerpflichtigen, die Schulgeld an entsprechende inländische Privatschulen zahlen, kommen sollte (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 IX R 56/09, BFHE 231, 173, BStBl II 2011, 409, zum unterschiedlichen Anwendbarkeitszeitpunkt des Halbeinkünfteverfahrens auf Veräußerungen von Inlandsbeteiligungen --ab 2002-- und von Auslandsbeteiligungen --bereits ab 2001--, der durch den besonderen Anpassungsbedarf gerechtfertigt wurde).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung sowohl des EuGH als auch des BFH, dass die Grundfreiheiten auf rein innerstaatliche Sachverhalte eines Mitgliedstaats nicht anwendbar sind (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91 --Werner--, Slg. 1993, I-429; Senatsurteil vom 18. September 2003 X R 2/00, BFHE 203, 263, BStBl II 2004, 17; BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 2005 I R 21/04, BFHE 210, 43, BStBl II 2005, 716, und in BFHE 231, 173, BStBl II 2011, 409, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
    Im Unterschied zu den vom BFH in jüngster Zeit entschiedenen Fällen (vgl. Urteile vom 11. November 2010 VI R 17/09, BFHE 232, 40, BFH/NV 2011, 503, und vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, Deutsches Steuerrecht 2011, 1504, BFH/NV 2011, 1605, jeweils m.w.N.) ist im Streitfall jedoch weder vorgetragen worden noch erkennbar, dass der Besuch des Internats wegen einer möglichen Krankheit des R, wie z.B. einer Lese- und Rechtschreibschwäche, oder wegen einer möglichen Hochbegabung medizinisch indiziert war.

    Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen im Einzelfall außergewöhnlich hoch sind und zwangsläufig entstehen (so auch BFH-Urteil vom 17. Dezember 2009 VI R 63/08, BFHE 227, 487, BStBl II 2010, 341; bestätigt durch BFH-Urteil in BFHE 232, 40, BFH/NV 2011, 503).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
    Der gesetzgeberische Entscheidungsspielraum ist zudem durch die Abwägung zwischen den Erfordernissen folgerichtiger Ausrichtung der Einkommensbesteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen und den Notwendigkeiten einfacher, praktikabler und gesamtwirtschaftlich tragfähiger Lösungen gekennzeichnet (siehe z.B. BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter D.II., zur Übergangsregelung im Bereich der Besteuerung der Alterseinkünfte und der Altersvorsorge).
  • BFH, 08.06.2011 - X B 176/10

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf unbegrenzten Abzug von Schulgeld -

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
    Der Zweck der Begünstigung nur bestimmter Privatschulen (siehe oben unter B.II.1.b) rechtfertigt grundsätzlich auch die --als Reflex auftretenden-- Ungleichbehandlungen der schulgeldleistenden Steuerpflichtigen (so BVerfG-Beschluss in HFR 2004, 690; Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 X B 176/10, BFH/NV 2011, 1679; ähnlich auch BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010  1 BvR 2556/09, Neue Juristische Wochenschrift 2010, 2866, unter II.1.c).
  • BFH, 17.12.2009 - VI R 63/08

    Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
    Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen im Einzelfall außergewöhnlich hoch sind und zwangsläufig entstehen (so auch BFH-Urteil vom 17. Dezember 2009 VI R 63/08, BFHE 227, 487, BStBl II 2010, 341; bestätigt durch BFH-Urteil in BFHE 232, 40, BFH/NV 2011, 503).
  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. z.B. den Beschluss vom 26. Juli 2010  2 BvR 2227/08, 2228/08, BFH/NV 2010, 1983, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
    Der Zweck der Begünstigung nur bestimmter Privatschulen (siehe oben unter B.II.1.b) rechtfertigt grundsätzlich auch die --als Reflex auftretenden-- Ungleichbehandlungen der schulgeldleistenden Steuerpflichtigen (so BVerfG-Beschluss in HFR 2004, 690; Senatsbeschluss vom 8. Juni 2011 X B 176/10, BFH/NV 2011, 1679; ähnlich auch BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010  1 BvR 2556/09, Neue Juristische Wochenschrift 2010, 2866, unter II.1.c).
  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
    Zu einer solchen Hilfe ist der Staat nur verpflichtet, wenn anders das Ersatzschulwesen als von der Verfassung anerkannte und geforderte Einrichtung in seinem Bestand eindeutig nicht mehr gesichert wäre (so auch BVerfG-Beschluss vom 23. November 2004  1 BvL 6/99, BVerfGE 112, 74).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
    Bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung einer Übergangsregelung ist im Hinblick auf die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung zu beachten, dass es sich um eine Regelung für einen begrenzten Zeitraum oder um eine vorläufige Maßnahme handelt (BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, 195 f.; vgl. auch u.a. Senatsurteil vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, unter B.II.).
  • BFH, 12.05.2011 - VI R 37/10

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche

  • BFH, 15.07.2005 - I R 21/04

    Kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und Verfassungsrecht durch Hinzurechnungen

  • BFH, 15.03.2007 - III R 28/06

    Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Allergie

  • FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07

    Schulgeldzahlungen für den Besuch der im Inland belegenen deutsch-französischen

  • FG München, 23.09.2008 - 12 K 718/08

    Schulgeldzahlungen für eine nach Landesrecht angezeigte Ergänzungsschule keine

  • BFH, 18.11.2009 - X R 6/08

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

  • BFH, 18.09.2003 - X R 2/00

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

  • EuGH, 26.01.1993 - C-112/91

    Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

  • BFH, 11.06.1997 - X R 144/95

    Schulgeld für den Besuch einer allgemeinbildenden Ergänzungsschule ist als

  • BFH, 05.04.2006 - XI R 1/04

    Abzug von an eine Europäische Schule geleistetes Schulgeld

  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

  • BFH, 11.06.1997 - X R 77/94

    Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 32/03

    Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 5/04

    Stille Gesellschaft: Mitunternehmerstellung

  • FG Sachsen, 01.10.2009 - 1 K 2304/07

    Schulgeld für den Besuch einer nicht staatlich anerkannten Ergänzungsschule im

  • BFH, 29.04.2009 - X R 30/08

    Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung in Koblenz ist weder

  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

  • BFH, 20.08.2014 - X R 17/13

    Sonderausgabenzug von Schulgeld bei einem an einer englischen Privatschule

    b) Wie schon unter der Rechtslage bis 2007 (vgl. insoweit z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; vom 14. Dezember 2004 XI R 32/03, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518; vom 19. Oktober 2011 X R 48/09, BFHE 235, 433, BStBl II 2012, 200) ist die Finanzverwaltung nach dem Senatsurteil vom 9. November 2011 X R 24/09 (BFHE 236, 21, BStBl II 2012, 321, unter II.2.b cc) auch weiterhin an die jeweilige landesrechtliche Anerkennungsentscheidung gebunden und führt keine eigene Prüfung durch (ebenso Schaffhausen/Plenker, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2009, 1123/1124 f.; Förster, DStR 2012, 486/488; Kulosa in HHR, § 10 EStG Rz 283; Stöcker in Bordewin/Brandt, § 10 EStG Rz 861; Blümich/Hutter, § 10 EStG Rz 427; Schmidt/Heinicke, EStG, 33. Aufl., § 10 Rz 152; Cöster in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 10 Rz 374; Fischer in Kirchhof, EStG, 13. Aufl., § 10 Rz 55).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 12/10

    Schulgeldzahlungen an die deutsch-französische Schule Jean Renoir bis 2007 nur

    a) Die Übergangsregelung des § 52 Abs. 24a Satz 2 EStG 2009 findet jedoch auf das von inländischen Schulen in freier Trägerschaft oder von überwiegend privat finanzierte Schulen (Privatschulen) erhobene Schulgeld keine Anwendung (so auch Senatsurteile vom 19. Oktober 2011 X R 27/09 und X R 48/09, jeweils www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen; FG München, Urteil vom 23. September 2008  12 K 718/08, EFG 2009, 1456, und Sächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009  1 K 2304/07, EFG 2010, 1030).
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07

    Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen an eine Schweizer Schule als

    Der Gesetzgeber nimmt damit eine Besserstellung von Aufwendungen für Privatschulen, die in den von § 52 Abs. 24 Buchstabe a Satz 2 EStG erfassten Ländern belegen sind, nicht nur gegenüber inländischen Privatschulen (vgl. hierzu FG München, Urt. v. 28. April 2010, 1 K 1758/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 1310, Rev. beim BFH anhängig unter Az. X R 12/10; Sächsisches FG, Urt. v. 1. Oktober 2009, 1 K 2304/07, EFG 2010, 1030, Rev. beim BFH anhängig unter Az. X R 48/09 und Schaffhausen/Plenker, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2009, 1123 ), sondern auch gegenüber solchen Privatschulen in Kauf, die außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind.
  • FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
    Damit nimmt der Gesetzgeber eine Besserstellung von Aufwendungen für Privatschulen im Ausland billigend in Kauf (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 1. Oktober 2009 1 K 2304/07, juris, Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 48/09; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. März 2009 IV C 4-S 2221/07/0007, 2009/0158048, BStBl I 2009, 487).

    Die Revision wird im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren X R 27/09 und X R 48/09 gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zugelassen.

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