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   BFH, 04.08.2011 - III R 22/10   

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https://dejure.org/2011,14000
BFH, 04.08.2011 - III R 22/10 (https://dejure.org/2011,14000)
BFH, Entscheidung vom 04.08.2011 - III R 22/10 (https://dejure.org/2011,14000)
BFH, Entscheidung vom 04. August 2011 - III R 22/10 (https://dejure.org/2011,14000)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug - Bezug i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • openjur.de

    Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug; Bezug i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 2 Abs 2, EStG § 32 Abs 4 S 2
    Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug - Bezug i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • Bundesfinanzhof

    Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug - Bezug i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002
    Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug - Bezug i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • IWW
  • rewis.io

    Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug - Bezug i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • ra.de
  • rewis.io

    Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug - Bezug i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen einer Beteiligung am Nachlass nach einem verstorbenen Elternteil auf das Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbschaft nach einem Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbschaft als kindergeldrechtlicher Bezug

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswirkungen einer Beteiligung am Nachlass nach einem verstorbenen Elternteil auf das Kindergeld

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld trotz Erbschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erbschaft nach einem Elternteil stellt keinen kindergeldrechtlichen Bezug dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erbschaft kein kindergeldrechtlicher Bezug

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung von Erbschaften beim Kindergeld

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte und Bezüge von Kindern
    Berücksichtigung weiterer zweckgebundener Aufwendungen
    Erbschaft
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 329
  • NJW 2012, 110
  • FamRZ 2012, 31
  • DB 2012, 215
  • BStBl II 2012, 337
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.05.2008 - III R 33/06

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 22/10
    Einkünfte sind solche i.S. von § 2 Abs. 2 EStG, zu den Bezügen gehören alle Zuflüsse in Geld oder Naturalleistungen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst werden (z.B. Senatsurteile vom 29. Mai 2008 III R 33/06, BFH/NV 2008, 1664; vom 28. Mai 2009 III R 8/06, BFHE 225, 141, BStBl II 2010, 346).
  • BFH, 28.05.2009 - III R 8/06

    Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002 ist kein kindergeldschädlicher Bezug -

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 22/10
    Einkünfte sind solche i.S. von § 2 Abs. 2 EStG, zu den Bezügen gehören alle Zuflüsse in Geld oder Naturalleistungen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst werden (z.B. Senatsurteile vom 29. Mai 2008 III R 33/06, BFH/NV 2008, 1664; vom 28. Mai 2009 III R 8/06, BFHE 225, 141, BStBl II 2010, 346).
  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 10 K 128/08

    Zuordnung der Erbschaft zu den sonstigen Bezügen auf Grundlage des

    Auszug aus BFH, 04.08.2011 - III R 22/10
    Das Finanzgericht (FG) gab der anschließend erhobenen Klage statt (Urteil vom 4. März 2010  10 K 128/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1136).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 69/09

    Maßgeblichkeit des Einkünftebegriffs des § 2 Abs. 2 EStG für den Einkünftebegriff

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 4. August 2011 III R 22/10, BFH/NV 2012, 89) Vermögensübertragungen von Eltern auf ihre Kinder bei der Ermittlung der Bezüge des Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG allgemein außer Betracht zu lassen.
  • BFH, 11.04.2013 - III R 35/11

    Kindergeldrechtliche Erfassung monatlich wiederkehrender Einkünfte und Bezüge im

    Einkünfte sind solche i.S. von § 2 Abs. 2 EStG, zu den Bezügen gehören alle Einnahmen in Geld oder Naturalleistungen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst werden (z.B. Senatsurteil vom 4. August 2011 III R 22/10, BFHE 234, 329, BStBl II 2012, 337, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2013 - XI R 51/10

    Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind

    (2) Entgegen der Rechtsauffassung des FG ist auch nicht ersichtlich, dass die Berücksichtigung der Nachzahlungen von Grundsicherung im Ergebnis einer nicht gebotenen Einbeziehung von Unterhaltsleistungen der Eltern an ihr Kind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4. August 2011 III R 22/10, BFHE 234, 329, BStBl II 2012, 337, Rz 11) gleichkäme.
  • BFH, 15.12.2021 - III R 48/20

    Kindergeld für behinderte Kinder; Berücksichtigung eines Teils der

    Vermögensübertragungen von Eltern auf ihre Kinder sind bei der Ermittlung der Bezüge des Kindes außer Betracht zu lassen; als Bezüge anzusetzen sind allein Zuflüsse "von außen", sofern sie zur Finanzierung des Unterhalts oder der Berufsausbildung geeignet oder bestimmt sind (Senatsurteil vom 04.08.2011 - III R 22/10, BFHE 234, 329, BStBl II 2012, 337, Rz 11 zur früheren Grenzbetragsregelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).
  • BFH, 16.02.2023 - III R 23/22

    Selbstunterhalt des behinderten Kindes aus einer durch Vermögensumschichtung

    Als Bezüge anzusetzen sind allein Zuflüsse "von außen", sofern sie zur Finanzierung des Unterhalts oder der Berufsausbildung geeignet oder bestimmt sind (Senatsurteil vom 04.08.2011 - III R 22/10, BFHE 234, 329, BStBl II 2012, 337, Rz 11 zur bis zum Veranlagungszeitraum 2011 geltenden Grenzbetragsregelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 1 K 2137/21

    Kindergeldberechtigung gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG: Berücksichtigung einer

    Es braucht daher nicht im Einzelfall entschieden zu werden, in welchem Umfang ein Kind gehalten ist, ererbte liquide Mittel zu verbrauchen, ebenso wenig, ob es verpflichtet ist, nicht liquide Nachlassgegenstände zu verwerten (BFH-Urteil vom 4.8.2011 III R 22/10, BStBl II 2012, 337, Rn. 11 bis 13 zu § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F.).
  • FG München, 21.07.2020 - 12 K 2928/19

    Auszahlung der Rentenversicherung mit Kapitalwert

    Vermögensübertragungen von Eltern auf ihre Kinder sind bei Ermittlung der Bezüge des Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG allgemein außer Betracht zu lassen, anzusetzen sind allein Zuflüsse "von außen", sofern sie zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung geeignet oder bestimmt sind (BFH-Urteil vom 4. August 2011 III R 22/10, BFHE 234, 329, BStBl II 2012, 337).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2022 - 8 K 8102/21

    Aufwand für Übernachtungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer als hinzuzurechnender

    Wie der BFH in seinen Entscheidungen vom 25. Juli 2019 (III R 22/10) bzw. vom 12. November 2020 (III R 38/17) ausgeführt habe, erfordere das Geschäftsmodell eines Reiseveranstalters typischerweise keine langfristige Nutzung der von den Hoteliers überlassenen beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter, sondern eine zeitlich begrenzte Nutzung von Wirtschaftsgütern, deren Produkteigenschaften kurzfristig an sich wandelnde Markterfordernisse angepasst werden könnten.
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