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   BFH, 22.09.2011 - III R 64/08   

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BFH, 22.09.2011 - III R 64/08 (https://dejure.org/2011,2809)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2011 - III R 64/08 (https://dejure.org/2011,2809)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2011 - III R 64/08 (https://dejure.org/2011,2809)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • openjur.de

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 2 Abs 2, FGO § 96 Abs 1
    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • Bundesfinanzhof

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 InvZulG 1999, § 96 Abs 1 FGO
    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für "verarbeitendes Gewerbe"

  • rewis.io

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • ra.de
  • rewis.io

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 2010 § 3 Abs. 1 S. 2
    Klassifikation der Wirtschaftszweige als Maßstab für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • datenbank.nwb.de

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Investitionszulagen und der Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klassifikation der Wirtschaftszweige als Maßstab für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für "verarbeitendes Gewerbe"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Begriff des verarbeitenden Gewerbes

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 168
  • BB 2012, 350
  • DB 2012, 1014
  • BStBl II 2012, 358
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 64/08
    Der Senat hatte das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der Sache 1 BvR 857/07 --Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil vom 25. Januar 2007 III R 69/06 (BFH/NV 2007, 1187)-- zum Ruhen gebracht.

    Nachdem das BVerfG der Verfassungsbeschwerde durch Beschluss vom 31. Mai 2011 1 BvR 857/07 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 903) stattgegeben hat, hat die Klägerin die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

    Die Anknüpfung an die Klassifikation führt indes nicht zu einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG), denn es beeinträchtigt weder die Gesetzesbindung der Gerichte noch den Anspruch des Einzelnen auf wirksame gerichtliche Kontrolle, wenn die Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs durch gesetzliche Verweisung auf bestimmte Verwaltungsvorschriften oder untergesetzliche Regelwerke erfolgt oder wenn die konkretisierende Heranziehung solcher Vorschriften oder Regelwerke in vergleichbarer Weise auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 903, unter B. I. 2.b).

    Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist auch die sich aus den regelmäßigen Überarbeitungen der statistischen Klassifikationen ergebende Dynamik (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 903, unter B. I. 3. c und 3. d), aufgrund derer sich die Zuordnung wirtschaftlicher Tätigkeiten ändern kann.

    Die Entscheidungsbefugnis liegt aber in jedem Fall beim Gericht, das eine fehlerhafte statistische Einordnung nicht übernehmen darf, da eine Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf offensichtliche Fehler der Statistikämter den individuellen Rechtsschutz in einer mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unvereinbaren Weise schmälern würde (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 903).

  • BFH, 23.10.2002 - III R 40/00

    InvZulG : Umgruppierung in nicht begünstigten Wirtschaftszweig

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 64/08
    Die Tätigkeit der Klägerin dürfte sich als Bergbau darstellen, soweit Steine gewonnen, grob behauen und gemahlen wurden; eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen dürfte dagegen zum verarbeitenden Gewerbe gehören (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 2002 III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 28/04

    InvZul - Berechnung der Wertschöpfungsanteile

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 64/08
    Die Zuordnung sog. Mischbetriebe richtet sich nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, der in erster Linie danach zu bestimmen ist, auf welche der Tätigkeiten der größte Wertschöpfungsanteil entfällt (Senatsurteile vom 19. Oktober 2006 III R 28/04, BFH/NV 2007, 1185, betr.
  • BFH, 17.04.2008 - III R 100/06

    Abgrenzung des Handels vom verarbeitenden Gewerbe

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 64/08
    Handel und Handwerk eines Uhrmachers; vom 17. April 2008 III R 100/06, BFH/NV 2008, 1531, betr.
  • BFH, 25.01.2007 - III R 69/06

    Verarbeitendes Gewerbe

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 64/08
    Der Senat hatte das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der Sache 1 BvR 857/07 --Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil vom 25. Januar 2007 III R 69/06 (BFH/NV 2007, 1187)-- zum Ruhen gebracht.
  • BFH, 18.05.2017 - III R 20/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Eine abweichende Beurteilung folgt nicht aus den Senatsurteilen vom 23. Oktober 2002 III R 40/00 (BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360) und vom 22. September 2011 III R 64/08 (BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358).

    Der Senat hält aber an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach sich der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht auch für frühere Gesetzesfassungen nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden WZ bestimmt, im Streitfall also nach der WZ 2003 und der WZ 93. Die Gerichte haben hierbei die Einordnung eines Betriebs in eine Kategorie der WZ unabhängig von der Einordnung durch die Statistikbehörde zu prüfen und gegebenenfalls selbst vorzunehmen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 22. September 2011 III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, Rz 12 ff.; vom 22. September 2011 III R 14/09, BFH/NV 2012, 451, Rz 12 ff.; vom 22. Dezember 2011 III R 1/10, BFH/NV 2012, 1654, Rz 10 ff.; vom 26. Juli 2012 III R 43/11, BFH/NV 2013, 86, Rz 13 f.; vom 16. Juli 2015 III R 34/14, BFH/NV 2016, 64, Rz 11 f., und vom 14. April 2016 III R 10/15, BFH/NV 2016, 1493, Rz 18 f., m.w.N.).

    f) Soweit der Senat in seinem Urteil in BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, Rz 19 eine abweichende Ansicht vertreten haben sollte, insbesondere als er zu dem dort entschiedenen Sachverhalt u.a. ausführte, eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen dürfte zum verarbeitenden Gewerbe gehören, waren diese Ausführungen nicht tragend; es handelte sich hierbei vielmehr um einen nicht bindenden Hinweis für den zweiten Rechtsgang (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 III B 27/12, BFH/NV 2013, 588, Rz 8).

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 K 1151/09

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 22. September 2011 (III R 64/08, BStBl II 2012, 358, BFHE 236, 168, Tz. 19) bestätigt, dass eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen zum verarbeitenden Gewerbe gehören dürfte.

    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (beispielhaft BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358) für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht - auch für frühere Gesetzesfassungen - die für das jeweilige Kalenderjahr geltende WZ heranzuziehen, im Streitfall folglich die WZ 2003.

    bb) In der bereits angeführten Entscheidung des BFH (III R 64/08) hatte dieser unter Hinweis darauf, dass dies keine Bindungswirkung entfalte, darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit sich als Bergbau darstellen dürfte, soweit Steine gewonnen, grob behauen und gemahlen werden, eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen dagegen zum verarbeitenden Gewerbe gehören dürfte, und auf das Urteil vom 23. Oktober 2002 (III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360) verwiesen.

    Dagegen ist sowohl im Verfahren III R 64/08 als auch in der Streitsache nach der einschlägigen WZ 2003 C Ziff. 14 Bergbau der Betrieb von Steinbrüchen und das Mahlen (auch Brechen, grobes Behauen, Waschen, Trocknen, Sortieren und Mischen) von Steinen, die beim Bau verwendet werden.

  • BFH, 22.09.2011 - III R 65/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 9. 2011 III R 64/08 -

    Der Sachverhalt ist nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) ansonsten mit dem der Sache IV 618/06 (Az. des Bundesfinanzhofs: III R 64/08) "völlig identisch".

    Die Klägerin verweist zur Begründung der Revision auf ihren Vortrag in dem Revisionsverfahren III R 64/08.

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 22. September 2011 III R 64/08.

  • BFH, 14.04.2016 - III R 10/15

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Denn es beeinträchtigt weder die Gesetzesbindung der Gerichte noch den Anspruch des Einzelnen auf wirksame gerichtliche Kontrolle, wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff durch die gesetzliche Verweisung auf bestimmte Verwaltungsvorschriften oder untergesetzliche Regelwerke konkretisiert wird oder wenn die konkretisierende Heranziehung solcher Vorschriften oder Regelwerke in vergleichbarer Weise auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 129, 1; Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 538, Rz 14).

    a) Die Zuordnung eines Mischbetriebs zum Baugewerbe oder zum verarbeitenden Gewerbe oder zu den produktionsnahen Dienstleistungen hängt davon ab, welche Tätigkeit überwiegt; dies ist grundsätzlich nach dem Verhältnis der Wertschöpfungsanteile zu beurteilen (Senatsurteile vom 7. März 2002 III R 44/97, BFHE 198, 169, BStBl II 2002, 545; vom 19. Oktober 2006 III R 28/04, BFH/NV 2007, 1185; vom 17. April 2008 III R 100/06, BFH/NV 2008, 1531, Rz 18, und in BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, Rz 20).

  • BFH, 09.01.2013 - III B 27/12

    Zulagenrechtliche Einordnung des Zerkleinerns von Gestein - Schlüssige Darlegung

    b) Mit dem Vortrag, der BFH habe in den Urteilen vom 23. Oktober 2002 III R 40/00 (BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360), vom 22. September 2011 III R 64/08 (BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358) sowie vom 22. September 2011 III R 65/08 (BFH/NV 2012, 611) jeweils eine vergleichbare wirtschaftliche Betätigung als verarbeitendes Gewerbe beurteilt, genügt die Klägerin den Darlegungserfordernissen nicht, weil sie keine abstrakten Rechtssätze herausgearbeitet und einander gegenübergestellt hat.

    Durch den Hinweis auf das Senatsurteil in BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, in dem der Senat zu dem dort entschiedenen Sachverhalt ausgeführt hat, dass eine Verarbeitung zu Steinen in DIN-Größe oder nach Kundenvorstellungen sowie die Herstellung von Gemischen dem verarbeitenden Gewerbe angehören dürften, wird eine Divergenz schon deshalb nicht dargelegt, weil diese Ausführungen nicht tragend waren; vielmehr handelte es sich um nicht bindende Hinweise für den zweiten Rechtsgang.

  • BFH, 16.07.2015 - III R 34/14

    Gewährung einer Investitionszulage - Übernahme einer fehlerhaften statistischen

    Der Begriff des verarbeitenden Gewerbes richtet sich im Investitionszulagenrecht aber auch für frühere Gesetzesfassungen nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Klassifikation (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 31. Mai 2011  1 BvR 857/07, BVerfGE 129, 1, unter B.I.3.; Senatsurteile vom 22. September 2011 III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, Rz 12 ff.; vom 22. Dezember 2011 III R 1/10, BFH/NV 2012, 1654, Rz 10 ff.; vom 26. Juli 2012 III R 43/11, BFH/NV 2013, 86, Rz 13), im Streitfall also nach der WZ 1993.

    Die Entscheidungsbefugnis liegt aber in jedem Fall beim Gericht, das eine fehlerhafte statistische Einordnung nicht übernehmen darf (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 129, 1, unter B.I.4.; Senatsurteile in BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, Rz 16; in BFH/NV 2012, 1654, Rz 14; in der Sache ebenso Senatsurteil in BFH/NV 2013, 86, Rz 14).

  • BFH, 13.09.2017 - III R 16/15

    Keine zulagenrechtliche Merkmalsübertragung bei Investitionen im originär

    Bereits aus diesem Grund kann kein Mischbetrieb vorliegen, bei dem darauf abzustellen ist, auf welche der Tätigkeiten der größte Wertschöpfungsanteil entfällt (s. Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2017 - III R 21/14

    Investitionszulage: Verlegung von Erdwärmesonden - Revisionsbegründung

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Senatsurteile vom 22. September 2011 III R 64/08 (BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, Rz 12 ff.), vom 22. September 2011 III R 14/09 (BFH/NV 2012, 451, Rz 12 ff.), vom 22. Dezember 2011 III R 1/10 (BFH/NV 2012, 1654, Rz 10 ff.), vom 26. Juli 2012 III R 43/11 (BFH/NV 2013, 86, Rz 13 f.), vom 16. Juli 2015 III R 34/14 (BFH/NV 2016, 64, Rz 11 f.) und vom 14. April 2016 III R 10/15 (BFH/NV 2016, 1493, Rz 18 f., m.w.N.) Bezug genommen.
  • BFH, 22.12.2011 - III R 1/10

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    a) Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Begriff des verarbeitenden Gewerbes i.S. des § 2 InvZulG 2005 für das Streitjahr nach der WZ 2003 auszulegen ist und die Einordnung des Betriebs der Klägerin sich nach der von ihr ausgeübten Tätigkeit und nicht nach der Einordnung durch das Statistische Landesamt bestimmt (Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 64/08, BFHE 236, 168; BStBl II 2012, 358).
  • BFH, 19.09.2019 - III R 29/17

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Es beeinträchtigt weder die Gesetzesbindung der Gerichte noch den Anspruch des Einzelnen auf wirksame gerichtliche Kontrolle, wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff durch die gesetzliche Verweisung auf bestimmte Verwaltungsvorschriften oder untergesetzliche Regelwerke konkretisiert wird oder wenn die konkretisierende Heranziehung solcher Vorschriften oder Regelwerke in vergleichbarer Weise auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 129, 1; Senatsurteile vom 22.09.2011 - III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 538, Rz 14; vom 14.04.2016 - III R 10/15, BFH/NV 2016, 1493, Rz 18).
  • BFH, 06.02.2013 - III B 116/12

    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

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