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   BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09   

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https://dejure.org/2011,3812
BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09 (https://dejure.org/2011,3812)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2011 - VIII R 8/09 (https://dejure.org/2011,3812)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2011 - VIII R 8/09 (https://dejure.org/2011,3812)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und Auskunftsverlangen als Verwaltungsakt - Anordnung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung

  • openjur.de

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung; Vorlage- und Auskunftsverlangen als Verwaltungsakt; Anordnung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 118, AO § 193 Abs 1, AO § 194 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 102
    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und Auskunftsverlangen als Verwaltungsakt - Anordnung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und Auskunftsverlangen als Verwaltungsakt - Anordnung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 118 AO, § 193 Abs 1 AO, § 194 Abs 1 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 102 FGO
    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und Auskunftsverlangen als Verwaltungsakt - Anordnung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

  • rewis.io

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und Auskunftsverlangen als Verwaltungsakt - Anordnung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung

  • rewis.io

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und Auskunftsverlangen als Verwaltungsakt - Anordnung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Vorliegens eines Verfahrensmangels wegen ungenügender Sachaufklärung bei Übergehen eines gestellten Beweisantrages hinsichtlich Willkür bei der Anordnung einer Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Willkür macht Anordnung von Außenprüfung rechtswidrig!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

  • IWW (Leitsatz)

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Willkür und Schikane bei der Anordnung einer Betriebsprüfung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit des Vorliegens eines Verfahrensmangels wegen ungenügender Sachaufklärung bei Übergehen eines gestellten Beweisantrages hinsichtlich Willkür bei der Anordnung einer Betriebsprüfung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Steuerprüfung darf keine Willkür sein

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Schikanöse Betriebsprüfungen rechtswidrig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Prüfungsanordnung

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Schikanöse Betriebsprüfungen gestoppt

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schikaneverbot: Keine Außenprüfung als Strafmaßnahme gegen einen Rechtsanwalt

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei sachfremden Zielen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 298
  • NJW 2012, 1166
  • BB 2012, 819
  • DB 2012, 784
  • BStBl II 2012, 395
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.10.1992 - IV R 47/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung eines Finanzamtes

    Auszug aus BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09
    Daraus folgt, dass das Auswahlermessen des Finanzamts bei Anordnung einer Außenprüfung jedenfalls seine Grenze im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und im Willkür- und Schikaneverbot findet (s. etwa BFH-Urteil vom 29. Oktober 1992 IV R 47/91, BFH/NV 1993, 149).
  • BFH, 04.06.2008 - I R 9/07

    Rücknahme eines unanfechtbaren rechtswidrigen Haftungsbescheids

    Auszug aus BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09
    Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (ständige Rechtsprechung und nahezu einhellige Auffassung, s. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 XI R 56/07, BFH/NV 2010, 12; vom 22. Mai 2001 VII R 79/00, BFH/NV 2001, 1369; vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; vom 20. Dezember 2000 II R 74/99, BFH/NV 2001, 1027, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193; vom 4. Juni 2008 I R 9/07, BFH/NV 2008, 1647; Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 102 Rz 60 ff.; Gräber/von Groll, a.a.O., § 102 Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 9/08

    Ergänzungsprüfungsanordnung bzw. Erweiterungsprüfungsanordnung als selbständiger

    Auszug aus BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09
    Hiervon abgesehen ist eine Außenprüfung grundsätzlich auch dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie sich auf Zeiträume erstreckt, für die Steuerfestsetzungen möglicherweise wegen Verjährung nicht mehr durchgeführt werden können (s. BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 9/08, BFH/NV 2009, 3, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2016 - III R 8/15

    Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb - Anforderungen

    Dies gelte auch im Falle einer Anschlussprüfung, die nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. September 2011 VIII R 8/09 (BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395) weder ein zu erwartendes Mehrergebnis noch relevante Prüfungsfeststellungen in den vorangegangenen Prüfungen voraussetze.

    Ob und in welchem Umfang bei einem Steuerpflichtigen nach § 193 AO eine Außenprüfung angeordnet wird, ist eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nach § 102 FGO nur darauf zu prüfen ist, ob die gesetzlichen Grenzen der Ermessensvorschrift eingehalten wurden und ob die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen unter Beachtung des Gesetzeszwecks (§ 5 AO) fehlerfrei ausgeübt hat (BFH-Urteil in BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395, Rz 20).

    Im Rahmen des § 193 Abs. 1 AO sind daher Außenprüfungen in den Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots grundsätzlich unbeschränkt zulässig (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220, unter 2.a und 2.h; in BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395, Rz 21, 25; vom 16. Dezember 2014 VIII R 52/12, BFHE 250, 1, Rz 20; Senatsbeschluss vom 14. Juli 2014 III B 8/14, BFH/NV 2014, 1880, Rz 10, jeweils m.w.N.).

    aa) Anhaltspunkte für eine willkürliche oder schikanöse Belastung des Klägers (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil in BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395) sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

    Denn Umstände, die für oder gegen einen Verstoß gegen das Übermaß-, Willkür- oder Schikaneverbot sprechen, sind unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sie sich aus der Begründung der Prüfungsanordnung ergeben (BFH-Urteil in BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395).

  • BFH, 14.04.2020 - VI R 32/17

    Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

    Ob und in welchem Umfang bei einem Steuerpflichtigen nach § 193 AO eine Außenprüfung angeordnet wird, ist eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nach § 102 FGO nur darauf zu prüfen ist, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden und ob die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen unter Beachtung des Gesetzeszwecks (§ 5 AO) fehlerfrei ausgeübt hat (BFH-Urteil vom 28.09.2011 - VIII R 8/09, BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395, Rz 20).

    Im Rahmen des § 193 Abs. 1 AO sind daher Außenprüfungen in den Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots grundsätzlich unbeschränkt zulässig (z.B. BFH-Urteile in BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395, Rz 21, 25; vom 16.12.2014 - VIII R 52/12, BFHE 250, 1, Rz 20, und vom 15.06.2016 - III R 8/15, BFHE 254, 203, BStBl II 2017, 25, Rz 17, jeweils m.w.N.).

    (4) Anhaltspunkte für eine willkürliche oder schikanöse Belastung des Klägers durch den Erlass der angefochtenen Prüfungsanordnung (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil in BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395) sind ebenfalls nicht ersichtlich.

  • BFH, 24.06.2014 - VIII R 54/10

    Feststellungslast bei vGA - Sinngemäße Anwendung des § 32a KStG bei Herabsetzung

    Die in § 32a Abs. 1 Satz 1 KStG gebrauchte Formulierung "kann" legt zwar eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde nahe (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 224, 439; Kohlhepp, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1502), die in den Anwendungsbereich des § 102 FGO fällt (vgl. BFH-Urteil vom 28. September 2011 VIII R 8/09, BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 102 Rz 12, m.w.N.).

    Dabei prüft das Gericht, ob die gesetzlichen Grenzen der Ermessensvorschrift eingehalten wurden und ob die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen unter Beachtung des Gesetzeszwecks fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395; Gräber/von Groll, a.a.O., § 102 Rz 2, m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 52/12

    Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung -

    a) Dabei findet die Ermessensentscheidung über die Anordnung einer Außenprüfung in dem Willkür- und Schikaneverbot eine rechtliche Grenze (BFH-Urteil vom 28. September 2011 VIII R 8/09, BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395).

    a) Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO lagen allerdings vor; ebenso war im Streitfall nach den für den Senat nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG kein Anhaltspunkt für willkürliche Motive beim Erlass der --sachlich mit dem Rechtsformwechsel begründeten-- Prüfungsanordnung gegeben (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395; zu den Begründungsanforderungen vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1988 IV R 104/86, BFHE 155, 4, BStBl II 1989, 180, m.w.N.).

  • BFH, 19.03.2013 - II R 17/11

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines

    Nach § 102 Satz 1 FGO können Ermessensentscheidungen durch das FG nur darauf überprüft werden, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden und ob das Finanzamt das ihm eingeräumte Ermessen unter Beachtung des Gesetzeszwecks fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 2011 VIII R 8/09, BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395).
  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der

    Bei dem vom Kläger in der Revision angeführten Sachverhalt des Revisionsverfahrens VIII R 8/09, das einen anderen Steuerpflichtigen betraf und dessen Umstände nach Meinung des Klägers mit dem Streitfall vergleichbar sein sollen, handelt es sich ausnahmslos um neuen Sachvortrag, der im Revisionsverfahren gemäß § 118 Abs. 2 FGO nicht zu berücksichtigen ist.
  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten

    Der Verweis des Klägers auf das BFH-Urteil vom 28. September 2011 VIII R 8/09 (BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395) und sein Vorbringen, die Prüfungsanordnung vom 15. September 1999 sei aus denselben Gründen nichtig, was auf die Änderungsbescheide vom 22. Juni 2004 ausstrahle, ist unerheblich.
  • BFH, 06.11.2012 - VII R 72/11

    Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter auch wegen Nichtabgabe von "Null-Erklärungen"

    Danach prüft es, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten wurden oder die Behörde von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. September 2011 VIII R 8/09, BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395).
  • FG Düsseldorf, 04.04.2017 - 6 K 1128/15

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung

    In seinem Urteil vom 28. September 2011 (VIII R 8/09) habe der BFH nicht allein auf die Androhung technischer Zwangsmittel abgestellt, sondern sei auch bei Androhung einer Schätzung nach § 162 der Abgabenordnung (AO) von einer Erzwingbarkeit ausgegangen.

    Schließlich kann auch dem Urteil des BFH vom 28. September 2011 (VIII R 8/09, BStBl. II 2012, 395) entgegen der Auffassung der Klägerin nicht entnommen werden, dass der BFH bereits bei einem Hinweis auf eine Schätzungsmöglichkeit von einer Erzwingbarkeit eines Auskunftsverlangens ausgehe.

  • FG Köln, 17.08.2023 - 10 K 647/19
    In der Entscheidung, ob bei einem unter § 193 Abs. 1 AO fallenden Steuerpflichtigen eine Außenprüfung angeordnet werde oder nicht, sei die Finanzbehörde frei (BFH-Urteil vom 28. August 2011 VIII R 8/09, BStBl II 2012, 395).

    Daraus folge, dass das Auswahlermessen des Finanzamts bei Anordnung einer Außenprüfung jedenfalls seine Grenze im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und im Willkür- und Schikaneverbot finde (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1992 IV R 47/91, und vom 28. September 2011, VIII R 8/09).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin bedarf eine Prüfungsanordnung zu ihrer Begründung grundsätzlich auch nicht der voraussichtlichen Erzielung eines steuerlichen Mehrergebnisses, weil sie auch die Verifikation der Angaben des Steuerpflichtigen bezweckt (BFH-Urteil vom 28. September 2011 VIII R 8/09, BFHE 235, 298, BStBl II 2012, 395).

  • BFH, 03.08.2022 - XI R 32/19

    Erweiterung einer Anschlussprüfung

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 4 K 2166/13

    Aufhebung einer Prüfungsanordnung wegen Zweifeln an der Wahrung des Grundsatzes

  • FG Münster, 14.09.2022 - 13 K 3154/21

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Außenprüfung oder

  • FG Köln, 22.03.2017 - 3 K 123/14

    Abgabenordnung: Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei Bestehen des

  • BFH, 15.06.2022 - X B 87/21

    Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gemäß § 193 Abs. 1 AO gegenüber den Erben

  • FG Köln, 24.05.2017 - 3 K 101/15

    Abgabenordnung: Anordnung einer Anschlussprüfung

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12

    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

  • FG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 2 V 22/17

    Aussetzung der Vollziehung: Berücksichtigung der aufgrund der Günstigerprüfung

  • BFH, 11.12.2018 - XI B 123/17

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Abweisung einer Klage durch Prozessurteil

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - 3 K 1461/15

    Ermessensgerechte Prüfungsanordnung für eine Lohnsteuer-Außenprüfung an

  • FG Köln, 30.03.2022 - 5 K 1464/21

    Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch eines Steuerpflichtigen auf

  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 4 K 1492/11

    Zur Ermessensausübung bei der Entscheidung des Finanzamts über die Erweiterung

  • FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12

    Einstellung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen, Befangenheitsantrag, Überpfändung,

  • FG Köln, 09.10.2020 - 3 K 2390/18

    Rechtmäßigkeit einer behördlichen Prüfungsansordnung bei Wirtschaftsprüfer und

  • VG Minden, 13.11.2018 - 1 K 364/18
  • FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20

    Pflicht der Erben zur Duldung einer Außenprüfung der steuerlichen Verhältnisse

  • FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16

    Erweiterung der Prüfungsanordnung

  • FG München, 12.11.2014 - 2 V 2530/14

    Erweiterung der Prüfungsanordnung

  • FG Nürnberg, 30.04.2013 - 2 K 1290/12

    Antrag auf Vollstreckungsaufschub

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