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   BFH, 22.07.2010 - V R 14/09   

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BFH, 22.07.2010 - V R 14/09 (https://dejure.org/2010,2179)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2010 - V R 14/09 (https://dejure.org/2010,2179)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - V R 14/09 (https://dejure.org/2010,2179)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen Unternehmer - Lieferung von Erschließungsanlagen nicht steuerfrei

  • openjur.de

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen Unternehmer; Lieferung von Erschließungsanlagen nicht steuerfrei

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § ... 3 Abs 1, UStG § 3 Abs 1a, UStG § 3 Abs 4, UStG § 3 Abs 9, UStG § 10 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 5, EWGRL 388/77 Art 6, EWGRL 388/77 Art 10, EWGRL 388/77 Art 11, UStG § 4 Nr 9 Buchst a, GrEStG § 2 Abs 2
    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen Unternehmer - Lieferung von Erschließungsanlagen nicht steuerfrei

  • Bundesfinanzhof

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen Unternehmer - Lieferung von Erschließungsanlagen nicht steuerfrei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 3 Abs 1 UStG 1999, § 3 Abs 1a UStG 1999, § 3 Abs 4 UStG 1999, § 3 Abs 9 UStG 1999
    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen Unternehmer - Lieferung von Erschließungsanlagen nicht steuerfrei

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Leistungsbeziehungen bei Herstellung von Erschließungsanlagen

  • rewis.io

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen Unternehmer - Lieferung von Erschließungsanlagen nicht steuerfrei

  • ra.de
  • rewis.io

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen Unternehmer - Lieferung von Erschließungsanlagen nicht steuerfrei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltliche Werklieferung bei Verpflichtung eines Unternehmers gegenüber einer Gemeinde und einem Grundstückseigentümer zur Herstellung von Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen; Zahlungen der Eigentümer an einen Unternehmer im unmittelbaren Zusammenhang mit der ...

  • datenbank.nwb.de

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen Unternehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgeltliche Werklieferung bei Verpflichtung eines Unternehmers gegenüber einer Gemeinde und einem Grundstückseigentümer zur Herstellung von Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen; Zahlungen der Eigentümer an einen Unternehmer im unmittelbaren Zusammenhang mit der ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Leistungsbeziehungen bei Herstellung von Erschließungsanlagen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unentgeltliche Wertabgabe
    Lieferungen i.S.d. § 3 Abs. 1b UStG
    Jede andere unentgeltliche Zuwendung (§ 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG)
    Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 273
  • BB 2010, 3053
  • DB 2010, 2780
  • BStBl II 2012, 428
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.10.2001 - V R 48/00

    Forderungserfüllung durch Dritte

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 14/09
    Revisionsrechtlich bindend ist die Auslegung durch das FG aber nur, wenn sie den --auch für öffentlich-rechtliche Verträge geltenden-- Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. wenn sie zumindest möglich ist (z.B. BFH-Urteile vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836; vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20; vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210).

    Revisionsrechtlich nachprüfbar ist auch, ob eine Auslegung nach dem Wortlaut des Vertrages möglich ist, sowie die Frage, ob das FG die für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, insbesondere die Interessenlage der Beteiligten, erforscht und zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteil in BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210).

    Ob die Zahlung des Dritten zugleich Teil eines anderen Geschäftsvorganges ist, spielt keine Rolle (BFH-Urteil in BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c).

  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 14/09
    Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union).
  • BFH, 03.08.2005 - I R 94/03

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 14/09
    Revisionsrechtlich bindend ist die Auslegung durch das FG aber nur, wenn sie den --auch für öffentlich-rechtliche Verträge geltenden-- Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. wenn sie zumindest möglich ist (z.B. BFH-Urteile vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836; vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20; vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210).
  • BFH, 21.04.2005 - V R 11/03

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 14/09
    Revisionsrechtlich bindend ist die Auslegung durch das FG aber nur, wenn sie den --auch für öffentlich-rechtliche Verträge geltenden-- Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. wenn sie zumindest möglich ist (z.B. BFH-Urteile vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836; vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20; vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210).
  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 14/09
    Denn unter Berücksichtigung des für die Bestimmung der Person des Leistungsempfängers maßgeblichen Rechtsverhältnisses, das der Leistung zugrunde liegt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. September 2009 XI R 14/08, BFHE 227, 218, BStBl II 2010, 243), ist die Gemeinde aufgrund des mit ihr abgeschlossenen Erschließungsvertrages Leistungsempfänger, weil sie den Betrieb und den Unterhalt der Erschließungsanlagen auf den in ihrem Eigentum stehenden und gegebenenfalls öffentlich-rechtlich gewidmeten Erschließungsflächen übernimmt.
  • BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06

    Prüfung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 14/09
    Revisionsrechtlich bindend ist die Auslegung durch das FG aber nur, wenn sie den --auch für öffentlich-rechtliche Verträge geltenden-- Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. wenn sie zumindest möglich ist (z.B. BFH-Urteile vom 22. Mai 2007 IX R 22/06, BFH/NV 2007, 1836; vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63; vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20; vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210).
  • BFH, 14.05.2008 - XI R 60/07

    Unentgeltliche Zuwendung - zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils -

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 14/09
    § 2 Abs. 2 GrEStG gilt jedoch nicht für die Lieferung von Straßenbauwerken (BFH-Urteil vom 14. Mai 2008 XI R 60/07, BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721).
  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

    Der BFH hat an dieser Rechtsprechung in der Folgezeit festgehalten und entschieden, dass Bauhandwerker bei der Errichtung eines Gebäudes für den Grundstückseigentümer Werklieferungen ausführen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1974 V R 29/74, BFHE 114, 512, BStBl II 1975, 396), dass der Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten durchführt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet, an den Vermieter eine Werklieferung ausführt (BFH-Urteile vom 15. September 1983 V R 154/75, n.v. zu Einbauten, und vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634 zur Gebäudeerrichtung), und dass der Unternehmer mit der Herstellung von Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen einer Gemeinde gegenüber der Gemeinde eine entgeltliche Werklieferung ausführt (BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Leitsatz 1).
  • BFH, 13.01.2011 - V R 12/08

    Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung

    a) Stellt --wie im Streitfall-- der Unternehmer Erschließungsanlagen auf fremden Grund und Boden gegen Entgelt aufgrund eines mit einer Stadt abgeschlossenen Erschließungsvertrages her, erbringt er eine Werklieferung (Lieferung von Erschließungsanlagen) i.S. von § 3 Abs. 4 UStG an die Gemeinde, die den Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt (BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BFH/NV 2011, 166, Leitsatz 1).

    Im Streitfall ist nicht entscheidungserheblich, ob eine eigenständige Erschließungsleistung neben der Übertragung von Erschließungsanlagen vorliegen kann (verneinend für die Übertragung von Erschließungsanlagen ohne Grundflächen BFH-Urteil in BFHE 231, 273, BFH/NV 2011, 166, Leitsatz 1, und bejahend für eine entgeltliche Grundstücksübertragung mit Erschließungsanlagen BFH-Urteil in BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b bb) und ob die Annahme einer gesonderten Erschließungsleistung neben einer entgeltlichen Übertragung von Erschließungsanlagen (ohne oder mit Grundflächen) den Grundsätzen zur Abgrenzung zwischen eigenständigen zu einheitlichen Leistungen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239, unter II.2. und 3.) entspricht.

    Bei der Zahlung des Dritten darf es sich aber nicht um ein Entgelt für eine an ihn erbrachte Leistung handeln (BFH-Urteil in BFHE 231, 273, BFH/NV 2011, 166, unter II.2.b bb (1)).

    Ein Entgelt von dritter Seite für die Herstellung der Erschließungsanlagen hat der Senat im Urteil in BFHE 231, 273, BFH/NV 2011, 166 daher nur für einen eigenständigen "Erschließungsvertrag" bejaht, die ein Grundstückseigentümer mit einem Erschließungsträger vereinbart, ohne dass dabei ein Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag besteht.

  • BFH, 22.02.2017 - XI R 17/15

    Erschließung eines Baugebiets; Zahlungen der Grundstückserwerber an

    Der Streitfall unterscheide sich entscheidungserheblich vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juli 2010 V R 14/09 (BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428).

    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird bzw. ob der Leistende die Zahlung für diese Leistung erhält (vgl. EuGH-Urteil Le Rayon d'Or, EU:C:2014:185, HFR 2014, 458, Rz 29, 35; BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 V R 75/98, BFH/NV 2002, 547, unter II.3.c, Rz 23; in BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Rz 26; in BFHE 243, 77, BStBl II 2014, 1024, Rz 33 und 34; BFH-Beschluss vom 29. März 2007 V B 208/05, BFH/NV 2007, 1542, unter II.1., Rz 10).

    d) Verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einer Gemeinde und zusätzlich in privatrechtlichen Verträgen auch gegenüber den Grundstückseigentümern gegen Entgelt zur Herstellung von Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen einer Gemeinde, erbringt der Unternehmer gegenüber der Gemeinde eine entgeltliche Werklieferung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Leitsatz 1; gleicher Ansicht Nieskens in Rau/ Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 1 Rz 906 "Erschließungsmaßnahmen"; Schuhmann in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 10 Rz 241; Tehler in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 1 Rz 220; Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 10 Rz 210 "Erschließungsmaßnahmen").

    a) Beide Beteiligte und das FG gehen zu Recht davon aus, dass die Klägerin mit der Herstellung von Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen eine Werklieferung ausgeführt hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Leitsatz 1; vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, Rz 37; vom 22. August 2013 V R 37/10, BFHE 243, 20, BStBl II 2014, 128, Rz 37).

    c) Die Einwendungen der Klägerin, die sich darauf richten, dass in mehrfacher Hinsicht Sachverhaltsunterschiede zum Verfahren V R 14/09 (BFH-Urteil in BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428) bestünden, führen zu keiner anderen Beurteilung.

    d) § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG setzt auch nicht, wie die Klägerin möglicherweise meint, die Übernahme einer Schuld des Leistungsempfängers durch denjenigen voraus, der dem Unternehmer ein Entgelt für die Leistungen an den Leistungsempfänger gewährt; maßgebend ist vielmehr allein, dass die Zahlung des Dritten für die fragliche Leistung des Unternehmers an den Leistungsempfänger gewährt wird, bzw. dass er, der Unternehmer, die Zahlung hierfür erhält (vgl. dazu BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c, Rz 27; in BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Rz 26; vom 28. August 2013 XI R 4/11, BFHE 243, 41, BStBl II 2014, 282, Rz 52, m.w.N.).

  • FG Münster, 13.03.2018 - 15 K 832/15

    Zurechnung des sog. Herstellerrabatts als drittseitige Entgeltauffüllung im Sinne

    Bei der Zahlung des Dritten darf es sich nur nicht um ein Entgelt für eine an ihn erbrachte Leistung handeln (vgl. BFH, Urteile vom 22.02.2017 XI R 17/15, BFHE 257, 169, BStBl II 2017, 812; vom 22.07.2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428).
  • BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

    Bei der Zahlung des Dritten darf es sich aber nicht um ein Entgelt für eine an ihn erbrachte Leistung handeln (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Rz 26).
  • BFH, 28.08.2013 - XI R 4/11

    Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von

    Maßgebend ist insoweit, dass die Zahlung des Dritten für die fragliche Leistung des Unternehmers an den Leistungsempfänger gewährt wird, bzw. dass er die Zahlung hierfür erhält (vgl. dazu BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c; vom 22. Juli 2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Rz 26; ferner Lippross, Umsatzsteuer, 23. Aufl., S. 797, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2013 - XI R 39/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen

    Bei der Zahlung des Dritten darf es sich aber nicht um ein Entgelt für eine an ihn erbrachte Leistung handeln (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Rz 26).
  • BFH, 13.03.2019 - XI R 28/17

    EuGH-Vorlage: Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen?

    Stellt --wie im Streitfall-- der Unternehmer Erschließungsanlagen auf fremdem Grund und Boden gegen Entgelt aufgrund eines mit einer Stadt abgeschlossenen Erschließungsvertrages her, erbringt er eine Werklieferung (Lieferung von Erschließungsanlagen) i.S. von § 3 Abs. 4 UStG an die Gemeinde (BFH-Urteile vom 22. Juli 2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Leitsatz 1; in BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, Rz 37).
  • FG Münster, 25.06.2015 - 5 K 2660/12

    Frage der Umsatzbesteuerung von an d. Stpfl. gezahlten Beträgen für

    Da zudem die Kostenerstattung mit den Grundstückserwerbern im Rahmen eines Grundstücksvertrages (in einer Urkunde) vereinbart worden sei, fehle insoweit auch die von der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 22.07.2010, V R 14/09, BStBl II 2012, 428) geforderte "Eigenständigkeit" bzw. die Unabhängigkeit von einem Grundstückskaufvertrag.

    Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst a) und c) der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (BFH-Urteil vom 22.07.2010 V R 14/09, BStBl II 2012, 428 m.w.N.).

    Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 22.07.2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428 einen solchen unmittelbaren Zusammenhang bejaht für den Fall, dass die Stadt sich zur Zahlung der erstellten Erschließungsanlagen verpflichtete, wobei diese Zahlungsverpflichtung der Stadt aber entfallen sollte, soweit der Vorhabenträger mit den anderen Grundstückseigentümern eigenständige Vereinbarungen über die Kostentragung abschloss.

    Ein Entgelt von dritter Seite für die Herstellung der Erschließungsanlagen hat der BFH im Urteil in BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428 daher nur für einen eigenständigen "Erschließungsvertrag" bejaht, den ein Grundstückseigentümer mit einem Erschließungsträger vereinbart hat, ohne dass dabei ein Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag bestand.

    Verneint man aufgrund dessen einen Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag im Sinne der Ausführungen im BFH-Urteil vom 22.07.2010, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, so ist ein Entgelt von dritter Seite für die Werklieferung der Klägerin an die Stadt E. durch die Grundstückserwerber bzw. den Eigentümer Herrn T1.

  • FG Sachsen, 02.09.2014 - 3 K 808/11

    Von einem regionalen Zweckverband weitergeleitete öffentliche Zuschüsse als

    Dies ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 14/09, demzufolge der Gegenstand einer Werklieferung nicht gleichzeitig Gegenstand einer eigenständigen sonstigen Leistung sein könne.

    Das von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 ( V R 14/09) sei nicht einschlägig.

    Das BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 14/09 (BStBl. II 2012, 428) ist auf den Streitfall nicht übertragbar.

    Auch der Bundesfinanzhof hat in mehreren insoweit mit dem Streitfall vergleichbaren Entscheidungen nach dem 22. Juli 2010 das Urteil vom 22. Juli 2010 (a.a.O) offenbar als nicht entscheidungserheblich angesehen, sondern vielmehr ausgeführt, dass die Frage, ob eine Leistung an den Hoheitsträger vorliegt, anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden könne (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2010 XI B 109/09, BFH/NV 2011, 858; ebenso BFH-Beschluss vom 16. März 2011 XI B 59/10 - juris sowie BFH-Beschluss vom 6. Mai 2014 XI B 4/14, BFH/NV 2014, S. 1406).

  • BFH, 16.11.2016 - V R 35/16

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mietereinbauten

  • FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 195/17

    Bemessungsgrundlage für die Wärmeabgabe an andere Unternehmer trotz Zahlung eines

  • BFH, 24.02.2021 - XI R 15/19

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei "0 %-Finanzierung"

  • FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 281/14

    Umsatzsteuerbemessungsgrundlage für Leistungen gegen Prämienpunkte

  • FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 2213/13

    Richtlinie 77/388 EWG Art. 5 Abs. 6, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 3 Abs. 1b

  • FG Niedersachsen, 28.11.2013 - 16 K 247/12

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Wärmeabgabe einer Biogasanlage an andere

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - 7 K 7184/17

    Vorsteuerabzug aus Zuschüssen an den Betreiber der Betriebskantine

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - 6 K 1387/11

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  • FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 1 K 218/11

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  • FG Münster, 31.08.2015 - 9 K 2097/14

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  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 9 K 54/21

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