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   BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10   

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https://dejure.org/2012,11844
BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10 (https://dejure.org/2012,11844)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2012 - IX R 6/10 (https://dejure.org/2012,11844)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2012 - IX R 6/10 (https://dejure.org/2012,11844)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des "Big Brother" -Preisgeldes - Anwendungsbereich des § 22 Nr. 3 EStG

  • openjur.de

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat; Steuerbarkeit des "Big Brother"-Preisgeldes; Anwendungsbereich des § 22 Nr. 3 EStG

  • Bundesfinanzhof

    BGB § 657, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 3, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 7
    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des "Big Brother"-Preisgeldes - Anwendungsbereich des § 22 Nr. 3 EStG

  • Bundesfinanzhof

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des "Big Brother"-Preisgeldes - Anwendungsbereich des § 22 Nr. 3 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 657 BGB, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 22 Nr 3 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 7 EStG 2002
    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des "Big Brother"-Preisgeldes - Anwendungsbereich des § 22 Nr. 3 EStG

  • IWW
  • rewis.io

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des "Big Brother"-Preisgeldes - Anwendungsbereich des § 22 Nr. 3 EStG

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ?Projektgewinn? als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3
    Einordnung des dem Gewinner der Fernsehshow "Big Brother" ausgezahlten Preisgeldes ("Projektgewinn") als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG

  • rechtsportal.de

    Einordnung des dem Gewinner der Fernsehshow "Big Brother" ausgezahlten Preisgeldes ("Projektgewinn") als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    BFH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    "Big Brother"-Gewinn einkommensteuerpflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der einkommensteuerpflichtige "Big Brother"-Gewinn

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur TV-Show "Big Brother" - Gewinn ist einkommensteuerpflichtig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einordnung des dem Gewinner der Fernsehshow "Big Brother" ausgezahlten Preisgeldes ("Projektgewinn") als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    "Big Brother"-Gewinn steuerpflichtig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Big Brother"-Gewinn einkommensteuerpflichtig

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Big Brother-Gewinn einkommensteuerpflichtig

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Big Brother"-Gewinn einkommensteuerpflichtig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Big Brother-Gewinn einkommensteuerpflichtig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Big Brother - Preisgeld einkommensteuerpflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuer auf Gewinne - Spielart entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 197
  • NJ 2012, 392
  • DB 2012, 1418
  • BStBl II 2012, 581
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Auf dem Boden der tatrichterlichen Feststellungen ist schließlich --entgegen dem Revisionsvortrag-- auch kein Widerspruch zum Urteil des BFH vom 24. April 2012 IX R 6/10 (BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581, unter II.1.d) zur Steuerbarkeit des "Big Brother"-Preisgeldes zu erkennen, zumal in der von den Klägern in Bezug genommenen Urteilspassage Glücksspieleinnahmen ausdrücklich nur angesprochen sind, "soweit sie außerhalb einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit anfallen".
  • FG Köln, 28.02.2019 - 1 V 2304/18

    "Zuhause im Glück" - Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig

    Er gibt vielmehr durch seine persönliche Lebensgeschichte nur den Rahmen für die Produktion (vgl. zum Format "Big Brother" BFH-Urteil vom 24. April 2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581, juris, Rn. 25).

    Insbesondere liegt hierin kein Fall der Veräußerung, da kein Wertverzehr durch die Nutzung eintritt (vgl. zum Format "Big Brother" BFH-Urteil vom 24. April 2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581, juris Rn. 33; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 37. Aufl., § 22, Rz. 139).

  • FG Münster, 10.03.2021 - 11 K 3030/15

    Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer

    Entsprechend ihrem Wortlaut erfasst die Vorschrift nicht nur ein gelegentliches oder auch ein nur einmaliges Verhalten, sondern auch ein sich wiederholendes, regelmäßig erbrachtes oder auf (eine gewisse) Dauer oder Wiederholung angelegtes Tun, Dulden oder Unterlassen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24.04.2012 IX R 6/10, BFHE 237, 192, BStBl II 2012, 581).

    Die Norm erfasst - wie auch der Wortlaut der Vorschrift erkennen lässt ("gelegentliche Vermittlungen", "Vermietung beweglicher Gegenstände") - ergänzend zu den übrigen Einkunftsarten das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit oder Vermögensnutzung und setzt wie diese die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Einkünften nach § 2 EStG, also ein erwerbswirtschaftliches Verhalten, voraus (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24.04.2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581).

  • BFH, 13.03.2018 - IX R 18/17

    Einkünfte aus Leistungen - "Break Fee"

    Auf diese Weise ordnet er sein Verhalten der erwerbswirtschaftlichen und damit auch steuerrechtlich bedeutsamen Sphäre zu (zum Ganzen: BFH-Urteil vom 24. April 2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581: Big Brother).

    Preisgelder, Aufwandspauschalen sowie während des Aufenthalts in den Produktionsräumen gezahlte Verpflichtungsgelder für die Teilnahme an einer Fernsehshow stellen sich danach als Gegenleistung für die Teilnahme an der Show dar, auch wenn die Aussicht auf den Erhalt der Gegenleistung ex ante ungewiss ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, und in BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581; BFH-Beschluss vom 16. Juni 2014 IX B 22/14, BFH/NV 2014, 1540).

  • FG Köln, 26.09.2013 - 13 K 3908/09

    Kosten für hochwertige Tombolapreise nicht von der Steuer absetzbar

    Bei Preisgeldern einer Fernsehshow (BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469) oder dem Projektgewinn von "Big Brother" (BFH-Urteil vom 24. April 2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581) hat er im Bereich der sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ähnlich entschieden, dass der Gewinn selbst und nicht die vorgelagerte Gewinnchance zu versteuern sei.
  • BFH, 11.12.2020 - IX R 33/18

    Facharztausbildung - "Thüringen-Stipendium" - Wiedereinsetzung

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Gegenleistung (das Entgelt) durch das Verhalten des Steuerpflichtigen (Leistung) veranlasst ist (vgl. Senatsurteile vom 24.04.2012 - IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581, und vom 21.09.2004 - IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44).

    Preisgelder, Aufwandspauschalen sowie während des Aufenthalts in den Produktionsräumen gezahlte Verpflichtungsgelder für die Teilnahme an einer Fernsehshow stellen sich danach als Gegenleistung für die Teilnahme an der Show dar, auch wenn die Aussicht auf den Erhalt der Gegenleistung ex ante ungewiss ist (vgl. Senatsurteile in BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581, und vom 28.11.2007 - IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469; Senatsbeschluss vom 16.06.2014 - IX B 22/14, BFH/NV 2014, 1540).

    Erforderlich --aber auch ausreichend-- ist vielmehr, eine objektivierende, wertende Betrachtung des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung, wonach die Leistung die Gegenleistung ausgelöst haben muss (vgl. Senatsurteile in BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581, und in BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44).

  • FG Münster, 15.01.2014 - 4 K 1215/12

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow ist steuerpflichtig!

    (BFH-Urteil vom 24.4.2012 IX R 6/10, BStBl II 2012, 581 m.w.N.).

    Denn eine zumindest bedingte und indirekte, aber nicht unerhebliche Einflussnahme auf die Publikumsentscheidung führe nicht dazu, dass die Zufallskomponente den Veranlassungszusammenhang unterbricht (BFH-Urteil vom 24.4.2012 IX R 6/10, BStBl II 2012, 581 zur Fernsehshow "Big Brother").

  • BFH, 14.04.2015 - IX R 35/13

    Vergütung für die Verpfändung eines GmbH-Anteils zur Sicherung eines Darlehens in

    Erfasst wird nicht nur gelegentliches oder auch nur einmaliges, sondern auch sich wiederholendes, regelmäßig erbrachtes oder auf (eine gewisse) Dauer oder Wiederholung angelegtes Verhalten (BFH-Urteil vom 24. April 2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581).
  • FG Niedersachsen, 31.03.2021 - 14 K 47/20

    Einkommensteuer: Keine Steuerbarkeit eines KfW-Darlehenserlasses nach § 13b Abs.

    Die Norm erfasst, wie auch der Wortlaut der Vorschrift erkennen lässt ("gelegentliche Vermittlungen", "Vermietung beweglicher Gegenstände"), ergänzend zu den übrigen Einkunftsarten, das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit oder Vermögensnutzung und setzt wie diese die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Einkünften nach § 2 EStG, also ein erwerbswirtschaftliches Verhalten, voraus (BFH-Urteil vom 24. April 2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581).

    Auf diese Weise ordnet er sein Verhalten der erwerbswirtschaftlich und damit auch steuerrechtlich bedeutsamen Sphäre zu (BFH-Urteil vom 24. April 2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581).

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 35/12

    Anwartschaften im Rahmen des § 17 EStG

    Eine (sonstige) Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im Privatbereich betrifft (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, m.w.N.), Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und eine Gegenleistung auslöst (BFH-Urteil vom 24. April 2012 IX R 6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581).
  • FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10

    Sonstige Bezüge, Scheinverträge, verschwiegene Einnahmen, Steuerhinterziehung,

  • BFH, 16.06.2014 - IX B 22/14

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte

  • BFH, 17.09.2015 - III R 36/14

    Einkommensbesteuerung Alleinerziehender, wenn der andere Elternteil keinen

  • FG Sachsen, 09.12.2020 - 4 K 198/18

    Steuerbarkeit von erlangten Renovierungs- und Umbaumaßnahmen im Rahmen eines

  • BFH, 23.03.2016 - IX B 22/16

    Steuerbarkeit einer Prämie für "Whistleblowing" als sonstige Leistung

  • FG Niedersachsen, 14.02.2019 - 10 K 247/17

    Steuerbarkeit eines Stipendiums

  • BFH, 10.11.2020 - IX R 32/19

    Zur Frage des Rückflusses von Werbungskosten bei einvernehmlicher Beilegung des

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2021 - 4 K 1017/20

    Probandenhonorare für medizinische Studien sind steuerbar

  • FG Nürnberg, 10.12.2015 - 4 K 1449/14

    Zahlung auf Grund eines Vertrages über die Übergabe von Informationen an die

  • FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 101/18

    Besteuerung von Geldzuwendungen im Zusammenhang mit nachbarschaftlichen

  • FG München, 11.12.2012 - 10 K 2168/09

    Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Feststellungslast

  • FG Thüringen, 14.03.2018 - 3 K 737/17

    Rechtsstreit um die einkommensteuerliche Behandlung eines sog. "Thüringen-

  • FG München, 27.07.2015 - 10 K 3179/13

    Einbeziehung von Provisionsforderungen in den Betriebsvermögensvergleich bei

  • FG Baden-Württemberg, 09.09.2014 - 6 K 4193/12

    Abfluss der durch ein Sollsaldo auf dem Kontokorrentkonto einer AG entstandenen

  • FG Nürnberg, 26.10.2016 - 5 K 490/15

    Due Diligence, Telefaxanschluß, Schadenersatz, Einkünften, Steuerrechtliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2014 - 6 K 4193/12

    Abfluss von Zinsaufwendungen bei den Werbungskosten aus Vermietung und

  • FG München, 06.10.2015 - 2 K 466/15

    Leistungen, Kaufpreis, Hund, Minderung, Hundehaltung, Gutachten, Werbungskosten,

  • FG München, 12.01.2016 - 2 V 2822/15

    Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus

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