Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.12.2010

Rechtsprechung
   BFH, 08.06.2011 - I R 98/10   

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https://dejure.org/2011,1395
BFH, 08.06.2011 - I R 98/10 (https://dejure.org/2011,1395)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2011 - I R 98/10 (https://dejure.org/2011,1395)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - I R 98/10 (https://dejure.org/2011,1395)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren - Antrag des FA auf vollständige Abweisung der Klage im Revisionsverfahren

  • openjur.de

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren; Antrag des FA auf vollständige Abweisung der Klage im Revisionsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 3, FGO § 96 Abs 1 S 2, HGB § 253 Abs 3 S 3, HGB § 253 Abs 3 S 4, HGB § 253 Abs 4
    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren - Antrag des FA auf vollständige Abweisung der Klage im Revisionsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren - Antrag des FA auf vollständige Abweisung der Klage im Revisionsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 2 S 3 EStG 2002, § 96 Abs 1 S 2 FGO
    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren - Antrag des FA auf vollständige Abweisung der Klage im Revisionsverfahren

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren

  • rewis.io

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren - Antrag des FA auf vollständige Abweisung der Klage im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren - Antrag des FA auf vollständige Abweisung der Klage im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung unter ihren Nennwert allein wegen gesunkener Kurse bei festverzinslichen Wertpapieren

  • datenbank.nwb.de

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Wertpapiere wegen unter Nennwert gesunkenen Kurses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Wertpapiere

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Abschreibung wegen schlechter Kurse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung unter ihren Nennwert allein wegen gesunkener Kurse bei festverzinslichen Wertpapieren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Wertpapiere wegen unter Nennwert gesunkenen Kurses

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Wertpapiere

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Wertpapiere wegen unter Nennwert gesunkenen Kurses

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Keine Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Anleihen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Zur Bewertung festverzinslicher Wertpapiere im Umlaufvermögen geplant

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Keine Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Wertpapiere wegen unter Nennwert gesunkenen Kurses

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Teilwertabschreibung auf festverzinsliche Wertpapiere unter ihren Nennwert

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Teilwertabschreibung bei Wertpapieren des Umlaufvermögens

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 137
  • NJW 2011, 3328
  • NJW-RR 2011, 1415
  • DB 2011, 1834
  • BStBl II 2012, 716
  • NZG 2011, 1076
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 98/10
    Auch wenn § 6 EStG 2002 insoweit einen eigenständigen und vom Handelsrecht losgelösten Begriffsinhalt aufweist (Senatsurteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 394), erscheint eine unterschiedliche Auslegung doch nur dann sachgerecht, wenn die Abweichung von spezifisch steuerrechtlichen Gesichtspunkten getragen wird; an solchen fehlt es hier.

    bb) Für den Fall eines Kursverfalls bei im Anlagevermögen gehaltenen börsennotierten Aktien hat der erkennende Senat zwar eine Teilwertabschreibung für geboten erachtet (Senatsurteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 394).

  • BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07

    Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 98/10
    Auch wenn § 6 EStG 2002 insoweit einen eigenständigen und vom Handelsrecht losgelösten Begriffsinhalt aufweist (Senatsurteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 394), erscheint eine unterschiedliche Auslegung doch nur dann sachgerecht, wenn die Abweichung von spezifisch steuerrechtlichen Gesichtspunkten getragen wird; an solchen fehlt es hier.

    bb) Für den Fall eines Kursverfalls bei im Anlagevermögen gehaltenen börsennotierten Aktien hat der erkennende Senat zwar eine Teilwertabschreibung für geboten erachtet (Senatsurteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 394).

  • FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09

    Dauernde Wertminderung für eine Teilwertabschreibung bei Kurssteigerung zum Tag

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 98/10
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage teilweise statt (FG Münster, Urteil vom 9. Juli 2010  9 K 75/09 K): Es entschied, dass bei der Bewertung der übrigen Wertpapiere am Tag der Bilanzaufstellung erreichte höhere Kurswerte zu berücksichtigen seien.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 221 abgedruckt.

  • BFH, 17.07.2008 - I R 12/08

    Übergangsrecht für Gewinnausschüttungen in der Liquidationsphase -

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 98/10
    Denn § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO bezieht sich ausschließlich auf den Antrag des Klägers; der Antrag des Beklagten ist nur eine Anregung an das Gericht, bei der Beurteilung der Rechtslage auf bestimmte Punkte besonders Wert zu legen, und entfaltet keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung (Senatsurteil vom 17. Juli 2008 I R 12/08, BFHE 222, 423, BStBl II 2009, 160, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 98/10
    aa) Das gilt in besonderem Maße im Hinblick auf die Entscheidung des IV. Senats des BFH zur steuerrechtlichen Behandlung von Fremdwährungsverbindlichkeiten (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 98/10
    cc) Es kann dem Blick auf die Situation bei Endfälligkeit eines Wertpapiers auch nicht die Rechtsprechung des BFH zur Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (BFH-Urteile 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; vom 9. September 2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423) entgegengehalten werden.
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 98/10
    cc) Es kann dem Blick auf die Situation bei Endfälligkeit eines Wertpapiers auch nicht die Rechtsprechung des BFH zur Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (BFH-Urteile 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; vom 9. September 2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423) entgegengehalten werden.
  • BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75

    Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses -

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 98/10
    Schließlich führt die Einschränkung des beim FG gestellten Antrags nicht dazu, dass das FA durch das angefochtene Urteil insoweit nicht beschwert ist; denn die Beschwer folgt unabhängig von der erstinstanzlichen Antragstellung allein daraus, dass das FG dem FA nicht in vollem Umfang gefolgt ist (BFH-Beschluss vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120; BFH-Urteil vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, 340; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.1974 - I R 123/73

    Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 98/10
    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (Senatsurteil vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294).
  • BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70

    Revision - Urteil des FG - Urteilsbestätigung in vollem Umfang

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 98/10
    Schließlich führt die Einschränkung des beim FG gestellten Antrags nicht dazu, dass das FA durch das angefochtene Urteil insoweit nicht beschwert ist; denn die Beschwer folgt unabhängig von der erstinstanzlichen Antragstellung allein daraus, dass das FG dem FA nicht in vollem Umfang gefolgt ist (BFH-Beschluss vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120; BFH-Urteil vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, 340; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 12, m.w.N.).
  • FG Hessen, 28.01.2020 - 4 K 890/17

    Berücksichtigung von Aktiendividenden bei der Ermittlung des Einkommens;

    Zudem komme bei einem Papier, das bei Endfälligkeit mit dem Nominalwert eingelöst werde, nach dem BFH-Urteil vom 08.06.2011 I R 98/10, BStBl. II 2012, 716 eine Wertminderung nicht allein wegen gesunkenem Kurswert in Betracht.

    Soweit der BFH im Urteil vom 08.06.2011 -I R 98/10 -, BFHE 234, 137, BStBl.II 2012, 716 diese Überlegung nur auf zinsbedingte Wertänderungen angewendet habe, habe dies angesichts der weitergehenden Aussagen im Urteil vom 18.04.2018 keine Bedeutung.

    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (BFH-Urteile vom 27.11.1974 - I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; Urteil vom 08.06.2011 - I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716).

    a) Bei verzinslichen Wertpapieren fehlt es in der Regel an einer "voraussichtlich dauernden" Wertminderung, soweit der Kurswert der Papiere unter dem Nominalwert liegt (BFH, Urteil vom 08.06.2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716).

  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Hinzu kommt, dass die Ansicht des erkennenden Senats nur börsennotierte Werte und damit keinesfalls die Gesamtheit aller von den Bewertungsregeln des § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 1 EStG 1997 n.F. erfassten Wirtschaftsgüter betrifft (vgl. z.B. zu Gebäuden sowie Fremdwährungsverbindlichkeiten BFH-Urteile in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; vom 29. April 2009 I R 74/08, BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899; vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778; Senatsurteil vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFH/NV 2011, 1758).
  • BFH, 18.04.2018 - I R 37/16

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei verzinslichen Wertpapieren - Begriff

    Bei verzinslichen Wertpapieren, die eine Forderung in Höhe ihres Nominalwerts verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig (Bestätigung des Senatsurteils vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716).

    aa) Bei verzinslichen Wertpapieren fehlt es in der Regel an einer "voraussichtlich dauernden" Wertminderung, soweit die Kurswerte der Papiere unter den Nominalwert abgesunken sind --so im Veranlagungszeitraum 2005-- oder schon vor ihrem (weiteren) Absinken unter jenem Wert lagen --so im Veranlagungszeitraum 2007-- (Senatsurteil vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716).

    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (Senatsurteile vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; in BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716).

    Das schließt die Annahme einer "voraussichtlich dauernden" Wertminderung aus (Senatsurteil in BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716; diesem folgend nunmehr auch das Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 2. September 2016, BStBl I 2016, 995, Rz 21).

  • FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 6 K 261/13

    Voraussetzungen von Teilwertabschreibungen auf Anteile an zum Bilanzstichtag zu

    Die BFH-Rechtsprechung zur Bewertung festverzinslicher Wertpapiere (Urteil vom 8. Juni 2011 I R 58/10, BStBl II 2012, 716), wonach Kursminderungen unter den Nennwert während der Laufzeit grundsätzlich nur vorübergehend seien, wenn keine Zweifel an der Bonität des Schuldners und somit an der Rückzahlung des Nennbetrags am Ende der Laufzeit bestünden, sei auf Fondsanteile - zumal mit Aktienanteil - nicht unmittelbar übertragbar (Füllbier NWB 2011, 3365, 3367).

    Dieser Auffassung sei auch der BFH in seinen Urteilen vom 26. September 2007 I R 58/06 und vom 8. Juni 2011 I R 98/10 gewesen.

    Angesichts der beschriebenen, für die Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG gebotenen Typisierung ist es unter dieser Voraussetzung auch zu vernachlässigen, dass dem Vermögen eines solchen Fonds (Aktienfonds) z.B. auch festverzinsliche Wertpapiere angehören können, für die ein Kursverlust regelmäßig nicht die Annahme einer voraussichtlich dauernden Wertminderung rechtfertigt (BFH-Urteile vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716; vom 21. September 2011 I R 7/11, BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616).

    (4) Demgegenüber berechtigt das Absinken des Kurswertes festverzinslicher Wertpapiere unter ihren Nominalwert mangels Vorliegen einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung regelmäßig keine Teilwertabschreibung (BFH-Urteil vom 08. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716).

    Das schließt die Annahme einer "voraussichtlich dauernden" Wertminderung aus (BFH-Urteil vom 08. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716, m.w.N.).

  • BFH, 24.10.2012 - I R 43/11

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (Senatsurteile vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716).

    b) In Bezug auf gesunkene Wechselkurse von festverzinslichen Wertpapieren hat der erkennende Senat die Dauerhaftigkeit der Wertminderung mit der Begründung verneint, dass der Inhaber eines solchen Papiers unabhängig vom Verlauf des Wechselkurses das gesicherte Recht hat, am Ende der Laufzeit des Wertpapiers dessen Nominalwert zu erhalten (Senatsurteil in BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716).

  • FG Düsseldorf, 17.12.2018 - 2 K 3874/15

    Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SICAV trotz

    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (BFH-Urteil vom 08.06.2011 I R 98/10, BStBl II 2012, 716).

    Ein Absinken des Kurswerts unter den Nominalwert erweist sich unter diesem zeitlichen Blickwinkel mithin jedenfalls dann, wenn sich darin nicht ein Risiko hinsichtlich der Rückzahlung widerspiegelt, als nur vorübergehend und folglich als nicht dauerhaft (BFH-Urteil vom 08.06.2011 I R 98/10, BStBl II 2012, 716).

  • BFH, 21.09.2016 - X R 58/14

    Teilwertbestimmung und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten

    Bei festverzinslichen Wertpapieren des Umlaufvermögens wird ein auf Schwankungen des Marktzinses beruhender Kursrückgang nicht als voraussichtlich dauernd angesehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Rückzahlung zum Nennwert gefährdet ist (BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716, Rz 14 ff.).
  • BFH, 23.08.2023 - XI R 36/20

    Teilwertansatz bei börsennotierten "hybriden" Anleihen ohne feste Laufzeit und

    Im Anschluss an das zu festverzinslichen Wertpapieren ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 08.06.2011 - I R 98/10 (BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716) seien die Anleihen daher mit dem Nominalwert anzusetzen.

    c) Nach der Rechtsprechung des BFH fehlt es bei festverzinslichen Wertpapieren in der Regel an einer "voraussichtlich dauernden" Wertminderung, soweit die Kurswerte der Papiere unter den Nominalwert abgesunken sind (vgl. BFH-Urteile vom 08.06.2011 - I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716, Rz 13 ff. zu Umlaufvermögen; vom 18.04.2018 - I R 37/16, BFHE 261, 166, BStBl II 2019, 73, Rz 12 ff.; vom 13.02.2019 - XI R 41/17, BFHE 263, 337, BStBl II 2021, 717, Rz 32; s.a. BFH-Beschluss vom 08.02.2012 - IV B 13/11, BFH/NV 2012, 963, Rz 4).

    Da weder eine vorzeitige Veräußerung noch das Zuwarten des Gläubigers bis zur Endfälligkeit vorausgesehen werden könne, liege die vom Gesetz geforderte voraussichtliche Dauerhaftigkeit der Wertminderung nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 08.06.2011 - I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716, Rz 15).

    Ein Absinken des Kurswerts unter den Nominalwert erweist sich nur dann als nur vorübergehend und nicht dauerhaft, wenn sich darin nicht ein "Risiko hinsichtlich der Rückzahlung" widerspiegelt (vgl. BFH-Urteile vom 08.06.2011 - I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716, Rz 14; vom 18.04.2018 - I R 37/16, BFHE 261, 166, BStBl II 2019, 73, Rz 14; s.a. zu Bonitätsrisiken BFH-Urteil vom 02.12.2015 - I R 83/13, BFHE 253, 104, BStBl II 2016, 831, Rz 16, m.w.N. sowie zu Wertpapierdarlehen BFH-Urteil vom 29.09.2021 - I R 40/17, BFHE 274, 463, BStBl II 2023, 127, Rz 44 f.).

  • BFH, 21.09.2011 - I R 7/11

    Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich

    Angesichts der beschriebenen, für die Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 n.F. gebotenen Typisierung ist es unter dieser Voraussetzung auch zu vernachlässigen, dass dem Vermögen eines solchen Fonds (Aktienfonds) z.B. auch festverzinsliche Wertpapiere angehören können, für die ein Kursverlust regelmäßig nicht die Annahme einer voraussichtlich dauernden Wertminderung rechtfertigt (vgl. --einschließlich Abgrenzungen-- Senatsurteil vom 8. Juni 2011 I R 98/10, Deutsches Steuerrecht 2011, 657, BFHE 234, 137).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 41/17

    Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und

    dd) Bei festverzinslichen Wertpapieren hat der BFH hingegen angenommen, dass sich ein Absinken des Kurswerts unter den Nominalwert jedenfalls dann, wenn sich darin nicht ein Risiko hinsichtlich der Rückzahlung widerspiegelt, als nur vorübergehend und folglich als nicht dauerhaft erweist (BFH-Urteile vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716; vom 18. April 2018 I R 37/16, BFHE 261, 166, BStBl II 2019, 73).
  • FG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - 2 K 3880/16

    Teilwertzuschreibung bei einem verzinslichen unbefristeten Fremdwährungsdarlehen

  • FG Hamburg, 03.06.2020 - 5 K 20/19

    Bewertung von Goldvorräten im Anlagevermögen

  • BFH, 02.07.2021 - XI R 29/18

    Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2016 - 2 V 2763/15

    Aussetzung der Vollziehung: Teilwertzuschreibung bei einem unbefristeten

  • BFH, 28.11.2018 - I R 56/16

    Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach

  • BFH, 04.02.2014 - I R 53/12

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

  • FG Nürnberg, 25.10.2016 - 1 K 1229/14

    Fonds, Revision, Bescheid, Leistungen, Kaufpreis, Eintragung, Kaufvertrag,

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.10.2020 - 10 K 10021/17

    Bewertung von hybriden Wertpapieren (sog. Tier 1-Anleihen)

  • BFH, 08.02.2012 - IV B 13/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: keine Übertragung der Rechtsprechung zur

  • FG Hessen, 27.12.2018 - 10 K 688/16

    § 15 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG, § 3c Abs. 2 EStG, § 3 Nr. 40 EStG

  • FG Köln, 17.06.2020 - 13 K 2038/16

    Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung der Klägerin an einem Investmentfonds;

  • FG Köln, 24.08.2011 - 13 K 1567/07

    Teilwertabschreibung auf Fondsbeteiligungen

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Rechtsprechung
   BFH, 22.12.2010 - I R 58/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2233
BFH, 22.12.2010 - I R 58/10 (https://dejure.org/2010,2233)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2010 - I R 58/10 (https://dejure.org/2010,2233)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - I R 58/10 (https://dejure.org/2010,2233)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 - Stichtagsbezogene Wertermittlung - Zweck der in § 8b Abs. 2 KStG 2002 eingeräumten Steuerfreistellung

  • openjur.de

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002; Stichtagsbezogene Wertermittlung; Zweck der in § 8b Abs. 2 KStG 2002 eingeräumten Steuerfreistellung

  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 7 S 4, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, KStG § 8b Abs 2 S 1, KStG § 8b Abs 2 S 2, KStG § 8b Abs 3 S 1, EStG § 16, EStG § 17, KStG § 8b Abs 3 S 2
    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 - Stichtagsbezogene Wertermittlung - Zweck der in § 8b Abs. 2 KStG 2002 eingeräumten Steuerfreistellung

  • Bundesfinanzhof

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 - Stichtagsbezogene Wertermittlung - Zweck der in § 8b Abs. 2 KStG 2002 eingeräumten Steuerfreistellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 S 4 GewStG 2002, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 8b Abs 2 S 1 KStG 2002, § 8b Abs 2 S 2 KStG 2002, § 8b Abs 3 S 1 KStG 2002 vom 22.12.2003
    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 - Stichtagsbezogene Wertermittlung - Zweck der in § 8b Abs. 2 KStG 2002 eingeräumten Steuerfreistellung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns

  • rewis.io

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 - Stichtagsbezogene Wertermittlung - Zweck der in § 8b Abs. 2 KStG 2002 eingeräumten Steuerfreistellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 - Stichtagsbezogene Wertermittlung - Zweck der in § 8b Abs. 2 KStG 2002 eingeräumten Steuerfreistellung

  • rechtsportal.de

    KStG § 8b Abs. 2 S. 1, 2; KStG § 8b Abs. 3 S. 1
    Qualifizierung der Wertveränderung einer Kaufpreisforderung aus einem Anteilsverkauf wegen Uneinbringlichkeit als Teil des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft

  • datenbank.nwb.de

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • Der Betrieb

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierung der Wertveränderung einer Kaufpreisforderung aus einem Anteilsverkauf wegen Uneinbringlichkeit als Teil des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückwirkung eines Forderungsausfalls bei Veräußerungsgewinnen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Spätere Wertminderung einer Kaufpreisforderung ist Teil des Veräußerungsgewinns

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns nach § 8 b Absatz 2 Körperschaftsteuergesetz

Sonstiges

  • handelsblatt.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Nachträgliche Kaufpreisänderungen - Behandlung im Rahmen der Veräußerungsgewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG - BMF-Schreiben vom 24.07.2015

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 185
  • NJW 2011, 2751
  • BB 2011, 597
  • DB 2011, 505
  • BStBl II 2012, 716
  • BStBl II 2015, 668
  • NZG 2011, 385
  • NZG 2011, 636
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.01.2008 - I R 101/06

    Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten körperschaftsteuerpflichtig -

    Auszug aus BFH, 22.12.2010 - I R 58/10
    Dieser Gleichklang lässt sich zwar nicht immer stringent herbeiführen (s. z.B. --betreffend die Einbeziehung von Anteilsbezugsrechten-- Senatsurteil vom 23. Januar 2008 I R 101/06, BFHE 220, 352, BStBl II 2008, 719, in Abgrenzung von dem BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171); er ist jedoch im Auge zu behalten, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen dies --wie hier-- ermöglichen: § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG 2002 befreit 50 v.H. (jetzt 40 v.H.) der Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften von der Einkommensteuer; § 3c Abs. 2 EStG 2002 nimmt Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben und Veräußerungskosten, die mit den Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen i.S. von § 3 Nr. 40 EStG 2002 im Zusammenhang stehen, vom Abzug aus.
  • FG Düsseldorf, 02.07.2010 - 17 K 4146/09

    Wertberichtigung einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines Anteils i. S.

    Auszug aus BFH, 22.12.2010 - I R 58/10
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wies sie durch Urteil vom 2. Juli 2010  17 K 4146/09 G,F als unbegründet ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 76 abgedruckt.
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05

    Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus BFH, 22.12.2010 - I R 58/10
    Dieser Gleichklang lässt sich zwar nicht immer stringent herbeiführen (s. z.B. --betreffend die Einbeziehung von Anteilsbezugsrechten-- Senatsurteil vom 23. Januar 2008 I R 101/06, BFHE 220, 352, BStBl II 2008, 719, in Abgrenzung von dem BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05, BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171); er ist jedoch im Auge zu behalten, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen dies --wie hier-- ermöglichen: § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG 2002 befreit 50 v.H. (jetzt 40 v.H.) der Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften von der Einkommensteuer; § 3c Abs. 2 EStG 2002 nimmt Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben und Veräußerungskosten, die mit den Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen i.S. von § 3 Nr. 40 EStG 2002 im Zusammenhang stehen, vom Abzug aus.
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 22.12.2010 - I R 58/10
    a) Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat (durch Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) für die entsprechende Regelungslage bei einer Betriebsveräußerung nach § 16 EStG entschieden, später eintretende Veränderungen beim ursprünglich vereinbarten Veräußerungspreis seien so lange und so weit materiell-rechtlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückzubeziehen, als der Erwerber seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises noch nicht erfüllt habe.
  • BFH, 19.12.2018 - I R 71/16

    Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen

    Der Beschluss ist zwar zu § 16 EStG ergangen; die genannten Grundsätze beanspruchen aber allgemeine Geltung (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 40/10, BFHE 242, 58, BStBl II 2013, 883) und sind auch für § 8b Abs. 2 KStG zu beachten (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BFHE 232, 185, BStBl II 2015, 668).

    Hierzu hat der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 232, 185, BStBl II 2015, 668 ausgeführt, dass die Regelung des § 8b Abs. 2 KStG an einen einmaligen Vorgang anknüpfe und das Gesetz typisierend von der Vorstellung ausgehe, bei dem Veräußerungsgewinn handele es sich um thesaurierte (komprimierte) Gewinne.

  • FG Köln, 08.05.2013 - 9 K 1272/10

    Einkommensteuer: Zeitliche Zuordnung einer nachträglichen Kaufpreisänderung für

    Die Klägerin sieht sich in ihrer Rechtsauffassung durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Dezember 2010 I R 58/10 bestätigt.

    Der BFH habe zwar in der von der Klägerin angeführten Entscheidung vom 22. Dezember 2010 I R 58/10 die Gewinnauswirkung korrespondierend zur Einkommenskorrektur nach § 8b KStG auf das Veräußerungsjahr zurückgezogen.

    Der I. Senat des BFH hat diese Argumentation des Großen Senats auf den Steuerbefreiungstatbestand des § 8b Abs. 2 KStG in der ab 2002 geltenden Fassung des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) übertragen (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BFHE 232, 185, BFH/NV 2011, 711 unter Nachweis der hierzu bestehenden kontroversen Fachliteratur; a.A. Lammers, DStZ 2011, 483).

    Vielmehr ergibt sich aus Sicht des Senats aus dem Urteil des I. Senats des BFH vom 22. Dezember 2010 I R 58/10 (a.a.O.), dass die Rückwirkung der nachträglichen Änderung des Veräußerungspreises auch die steuerbilanziellen Auswirkungen umfasst (so auch Dötsch/Pung in Dötsch/Pung /Möhlenbrock, Körperschaftsteuergesetz, Stand 9/2012, § 8b Rn 62; Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8b Rn 195, der sogar für eine handelsbilanzielle Nachvollziehung eintritt; Hahne, DStR 2011, 955, 958; i.E. wohl auch Geißer in Mössner/Seeger, Körperschaftsteuergesetz, § 8b Rn 171).

    Entscheidend ist insoweit, dass der BFH (I R 58/10) in der dem § 8b Abs. 2 KStG unterfallenden Veräußerung einen isolierten, einmaligen Vorgang sieht, der von der laufenden Besteuerung abzugrenzen und dessen Besteuerung eigenen, besonderen Regelungen unterworfen ist ("Gewinnermittlung aufgrund eines eigenen, in sich geschlossenen Regimes").

    Der Senat sieht sich mit seiner Auffassung in Übereinstimmung mit dem Urteil des BFH vom 22. Dezember 2010 I R 58/10 (a.a.O.) zum nachträglichen Ausfall einer Kaufpreisforderung, in dem der BFH entschieden hat, dass der Ausfall der Kaufpreisforderungen auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Veräußerungsjahr "durchschlägt und in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Forderungsausfall feststeht, korrespondierend kein abzugsfähiger Aufwand erfasst" wird.

    Die Frage der zeitlichen Zuordnung einer nachträglichen Kaufpreisänderung im Anwendungsbereich des § 8 b Abs. 2 KStG ist auch nach dem Urteil des BFH vom 22. Dezember 2010 (I R 58/10, BFH/NV 2011, 711) in der Fachliteratur umstritten.

  • BFH, 12.03.2014 - I R 45/13

    Abziehbarkeit von Veräußerungskosten bei einer Anteilsveräußerung nach § 8b Abs.

    Ungeachtet dessen, dass die Steuerfreistellung der Veräußerungsgewinne --gewissermaßen als "verdichtete" Gewinne (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BFHE 232, 185)-- im Prinzip die Steuerfreistellung der Gewinnausschüttungen flankieren soll, ist es dem Gesetzgeber doch unbenommen, diese --typisierte-- Gleichbehandlung zu begrenzen.
  • BFH, 12.03.2014 - I R 55/13

    Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als

    Das betrifft nicht nur die nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG 2002 (außerbilanziell) vorzunehmende Einkommenskorrektur, sondern auch die (ebenfalls außerbilanziell) vorzunehmende (Gegen-)Korrektur des daraus abzuleitenden steuerbilanziellen Gewinns (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BFHE 232, 185, zum Teil entgegen BMF-Schreiben vom 13. März 2008, BStBl I 2008, 506).

    Die Klage hatte mit ihrem Hauptantrag Erfolg; das Finanzgericht (FG) Köln gab ihr --unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10 (BFHE 232, 185)-- durch Urteil vom 8. Mai 2013  9 K 1272/10 statt.

    Der Senat hat das für eine spätere partielle Uneinbringlichkeit des Veräußerungspreises in seinem Urteil in BFHE 232, 185 bejaht: Veräußerungspreis i.S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002 ist jener Betrag, den der Veräußerer im Ergebnis tatsächlich vereinnahmt.

    Das alles folgt letztlich zwanglos und ohne, dass es weiterer Ausführungen dazu bedürfte, dem, was der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 232, 185 zum Ausdruck und dort näher begründet hat (im Ergebnis ebenso z.B. Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz 112; Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8b Rz 195; Hahne, Deutsches Steuerrecht 2011, 955, 958; Geißer in Mössner/Seeger, Körperschaftsteuergesetz, § 8b Rz 171; auch Fertig, Die Unternehmensbesteuerung 2014, 98, der aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung allerdings ein bilanzielles Korrigieren bevorzugt; prinzipiell anders M. Frotscher in G. Frotscher/Maas, KStG/GewStG/ UmwStG, § 8b KStG Rz 211a, 212).

  • BFH, 09.04.2014 - I R 52/12

    Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG

    Ungeachtet dessen, dass die Steuerfreistellung der Veräußerungsgewinne --gewissermaßen als "verdichtete" Gewinne (vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BFHE 232, 185)-- im Prinzip die Steuerfreistellung der Gewinnausschüttungen flankieren soll, ist es dem Gesetzgeber doch unbenommen, diese --typisierte-- Gleichbehandlung zu begrenzen.
  • BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

    c) Gegenstand der geänderten Vereinbarung vom 15./22. März 2004 war auch nicht, wie das FA angenommen hat, eine dem Veräußerungsvorgang nachfolgende Wertveränderung der Gegenleistung (d.h. des Kaufpreises i.S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) --welche als im ursprünglichen Vertrag angelegt grundsätzlich auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken würde (vgl. BFH-Urteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BFHE 232, 185)--, sondern eine dem Veräußerungsvorgang nachfolgende Wertveränderung der Leistung (d.h. des Kaufgegenstands), nachdem diese erbracht worden ist.
  • BFH, 26.06.2014 - I B 74/12

    Rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei nachträglicher

    Das gilt auch für die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, soweit nicht die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften bestimmen, dass eine Änderung des nach dem Steuertatbestand rechtserheblichen Sachverhalts zu einer rückwirkenden Änderung steuerlicher Rechtsfolgen führt; dies ist bei Steuertatbeständen gegeben, die an ein einmaliges, punktuelles Ereignis anknüpfen, wie z.B. die Veräußerung eines Gewerbebetriebes nach § 16 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2011 X B 146/10, BFH/NV 2011, 1831; s. auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, sowie --zum Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 2 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes-- Senatsurteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BFHE 232, 185).
  • BFH, 01.06.2022 - I R 44/18

    Transparente Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG

    Das Gesetz geht dabei typisierend von der Vorstellung aus, beim Veräußerungsgewinn handele es sich um komprimierte (laufende) Gewinne (Hageböke in Rödder/Herlinghaus/Neumann, a.a.O., § 9 Rz 90 unter Verweis auf Senatsurteil vom 22.12.2010 - I R 58/10, BFHE 232, 185, BStBl II 2015, 668).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 20/13

    Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer Finanzanlage; Aktivierung

    Währungs-, Zins- und Abzinsungsverluste aus der (Teil-)Veräußerung einer verzinsten und erst langfristig in Fremdwährung zu tilgenden Kaufpreisforderung aus einer steuerfreien Anteilsveräußerung können als nachträgliche Veränderung des Veräußerungsgewinns im Sinne des § 8b Abs. 2 KStG zu qualifizieren sein (Ergänzung zu den BFH-Urteilen I R 58/10 vom 22.12.2010, BStBl II 2015, 668 und I R 55/13 vom 12.03.2014, BStBl II 2015, 658).

    Mit Verfügung vom 28. Januar 2015 hat das Gericht die Beteiligten auf den Gesichtspunkt hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nachträgliche Veränderungen des Wertes einer Forderung aus einer steuerfreien Beteiligungsveräußerung im Sinne des § 8 b KStG grundsätzlich auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken und zu einer Reduzierung des steuerfreien Veräußerungsgewinns führen (BFH, Urteile vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BStBl II 2015, 668 und vom 12. März 2014 I R 55/13, BStBl II 2015, 658).

    Der Bundesfinanzhof hat das für eine spätere partielle Uneinbringlichkeit des Veräußerungspreises mit Urteil vom 22. Dezember 2010 I R 58/10, BStBl II 2015, 668 bejaht: Veräußerungspreis i.S. von § 8 b Abs. 2 Satz 2 KStG ist jener Betrag, den der Veräußerer im Ergebnis tatsächlich vereinnahmt.

  • FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 3457/15

    Änderung eines Verlustfeststellungsbescheides im Rahmen des Ziehens der

    Durch die Rückwirkung soll eine sachgerechte (Einmal-) Besteuerung nach Maßgabe des einschlägigen Besteuerungstatbestandes erfolgen (BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 58/10, BFHE 232, 185, BStBl II 2015, 668).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 1 K 2469/16

    Betriebsausgabenabzug für eine Geldbuße - Währungssicherungsgeschäfte als Teil

  • FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 6 K 261/13

    Voraussetzungen von Teilwertabschreibungen auf Anteile an zum Bilanzstichtag zu

  • FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 67/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei § 34 Abs. 7 Nr. 2 KStG - Maßgeblichkeit der

  • FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13

    Körperschaftsteuerliche Betrachtung des Umfangs der im Zusammenhang mit der

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08

    Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 2002

  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09

    Abzugsfähigkeit vergeblicher Due-Diligence Aufwendungen - Abzugsverbot nach § 8b

  • FG Hessen, 31.08.2012 - 4 K 1637/09

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei gegenseitigen Optionsrechten zum

  • FG Hamburg, 16.05.2013 - 3 K 162/12

    Körperschaftsteuer: Fehlende Abziehbarkeit der Veräußerungskosten bei einer

  • FG Nürnberg, 01.03.2011 - 1 K 69/09

    Steuerliche Behandlung von mit Aktiengeschäften in Zusammenhang stehenden

  • BFH, 11.11.2019 - IX B 55/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensfehler

  • FG Köln, 23.06.2016 - 13 V 436/16

    Körperschaftsteuerliche Anwendbarkeit der Steuerfreiheitsregel des § 8b KStG für

  • FG Düsseldorf, 31.05.2011 - 6 K 1587/09

    Bestimmung der Höhe eines nach § 8b Abs. 2 KStG 2001 steuerfreien

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.10.2022 - 8 K 8034/21

    Anwendung der sog. Zinsschranke bei Beteiligung von Körperschaften an einer

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