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   BFH, 09.05.2012 - X R 38/10   

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https://dejure.org/2012,22140
BFH, 09.05.2012 - X R 38/10 (https://dejure.org/2012,22140)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2012 - X R 38/10 (https://dejure.org/2012,22140)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - X R 38/10 (https://dejure.org/2012,22140)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens - keine Schlussbilanz bei Teilbetriebsveräußerung - Ablösung von notwendigen Kraftfahrzeugstellplätzen

  • openjur.de

    Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens; keine Schlussbilanz bei Teilbetriebsveräußerung; Ablösung von notwendigen Kraftfahrzeugstellplätzen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4, EStG § 5, EStG § 16 Abs 1, EStG § 16 Abs 2, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 3, HGB § 255 Abs 2
    Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens - keine Schlussbilanz bei Teilbetriebsveräußerung - Ablösung von notwendigen Kraftfahrzeugstellplätzen

  • Bundesfinanzhof

    Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens - keine Schlussbilanz bei Teilbetriebsveräußerung - Ablösung von notwendigen Kraftfahrzeugstellplätzen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 EStG 1997, § 5 EStG 1997, § 16 Abs 1 EStG 1997, § 16 Abs 2 EStG 1997, § 34 Abs 1 EStG 1997
    Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens - keine Schlussbilanz bei Teilbetriebsveräußerung - Ablösung von notwendigen Kraftfahrzeugstellplätzen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Bilanzkorrektur und formeller Bilanzenzusammenhang im Zusammenhang mit einer Teilbetriebsveräußerung

  • rewis.io

    Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens - keine Schlussbilanz bei Teilbetriebsveräußerung - Ablösung von notwendigen Kraftfahrzeugstellplätzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung unvollständiger Aktivierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts; Aufstellung einer Schlussbilanz bei Teilbetriebsveräußerung

  • datenbank.nwb.de

    Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bilanzkorrektur nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachholung unvollständiger Aktivierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts; Aufstellung einer Schlussbilanz bei Teilbetriebsveräußerung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Korrektur eines Bilanzansatzes bei einer Teilbetriebsveräußerung

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Bilanzkorrektur bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Bilanzkorrektur bei fehlerhafter Aktivierung eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Der formelle Bilanzzusammenhang auch ohne Bilanzerstellung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Bilanzkorrektur bei fehlerhafter Aktivierung eines Wirtschaftgutes

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 329
  • BB 2012, 2237
  • DB 2012, 2074
  • BStBl II 2012, 725
  • NZG 2012, 1078
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96

    Formeller Bilanzenzusammenhang

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - X R 38/10
    b) Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs gilt nicht ausnahmslos; er kann sowohl unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben als auch dann durchbrochen werden, wenn der fehlerhafte Bilanzansatz (bestandskräftig) in den Vorjahren ohne Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Steuern geblieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1998 VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).

    c) Typische Fälle von erfolgswirksamen Gewinnkorrekturen aufgrund des formellen Bilanzenzusammenhangs sind hingegen nach der Rechtsprechung des BFH u.a. versehentlich nicht oder falsch in der Bilanz ausgewiesene Forderungen (BFH-Urteil vom 30. März 2006 IV R 25/04, BFHE 213, 315, BStBl II 2008, 171), teilweise nicht aktiviertes Vorratsvermögen (BFH-Urteil in BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443) oder zu Unrecht passivierte Darlehensschulden (BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 29/82, BFHE 143, 71, BStBl II 1985, 308).

  • BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00

    Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - X R 38/10
    Nach einer Außenprüfung für die Jahre 2000 bis 2003 bezifferte das FA den Ablösungsbetrag für die Stellplätze mit 45.000 DM und vertrat unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Mai 2003 IX R 51/00 (BFHE 202, 305, BStBl II 2003, 710) die Auffassung, dass der Ablösungsbetrag zu den Herstellungskosten der Mietereinbauten gehöre und deshalb kein "sofort abziehbarer Aufwand" sei.

    Als Herstellungskosten nach § 5 EStG i.V.m. § 255 Abs. 2 HGB sind Ablöseverpflichtungen, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Herstellung eines Gebäudes anfallen, zu aktivieren (BFH-Urteile vom 8. März 1984 IX R 45/80, BFHE 141, 237, BStBl II 1984, 702, und in BFHE 202, 305, BStBl II 2003, 710).

  • BFH, 12.06.1975 - IV R 10/72

    Behaupteter Verlust - Atypische Unterbeteiligung - Veräußerung einer atypischen

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - X R 38/10
    Mangels Erstellung einer Schlussbilanz ist der Wert des Betriebsvermögens nach den Grundsätzen der §§ 4 Abs. 1, 5 EStG auf den Zeitpunkt der Veräußerung zu schätzen (BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 10/72, BFHE 116, 341, BStBl II 1975, 853; Kobor in Herrmann/Heuer/Raupach, § 16 EStG Rz 337; Reiß, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 16 Rz E 44; siehe auch Senatsurteil vom 23. März 2011 X R 28/09, BFHE 233, 404, BStBl II 2011, 753, in dem darauf hingewiesen wird, dass auch der anteilige Jahresgewinn eines Mitunternehmers in Fällen der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils während des Wirtschaftsjahres im Wege der Schätzung ermittelt werden kann).
  • BFH, 08.03.1984 - IX R 45/80

    Ablösungen von Pkw-Stellplatzverpflichtungen sind auch bei bereits errichteten

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - X R 38/10
    Als Herstellungskosten nach § 5 EStG i.V.m. § 255 Abs. 2 HGB sind Ablöseverpflichtungen, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Herstellung eines Gebäudes anfallen, zu aktivieren (BFH-Urteile vom 8. März 1984 IX R 45/80, BFHE 141, 237, BStBl II 1984, 702, und in BFHE 202, 305, BStBl II 2003, 710).
  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 29/82

    Wer behauptet, daß die Passivierung von Provisionen und Zinsen betrieblich

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - X R 38/10
    c) Typische Fälle von erfolgswirksamen Gewinnkorrekturen aufgrund des formellen Bilanzenzusammenhangs sind hingegen nach der Rechtsprechung des BFH u.a. versehentlich nicht oder falsch in der Bilanz ausgewiesene Forderungen (BFH-Urteil vom 30. März 2006 IV R 25/04, BFHE 213, 315, BStBl II 2008, 171), teilweise nicht aktiviertes Vorratsvermögen (BFH-Urteil in BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443) oder zu Unrecht passivierte Darlehensschulden (BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 29/82, BFHE 143, 71, BStBl II 1985, 308).
  • BFH, 11.12.1987 - III R 266/83

    Zur Korrektur einer überhöhten Gebäude-AfA

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - X R 38/10
    d) Da es sich um eine fehlerhafte Aktivierung eines Wirtschaftsguts handelt, ist die BFH-Rechtsprechung zur Korrektur überhöhter AfA-Sätze nicht einschlägig, nach der bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens die Berichtigung eines Bilanzwertes dann nicht geboten ist, wenn sich der Fehler in den folgenden Jahren durch Ansatz des zutreffenden AfA-Satzes von selbst aufhebt und der richtige Totalgewinn gewährleistet ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 266/83, BFHE 152, 128, BStBl II 1988, 335, und vom 4. Mai 1993 VIII R 14/90, BFHE 171, 271, BStBl II 1993, 661).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 252/84

    Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte erstreckt sich auch

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - X R 38/10
    Bei der Veräußerung eines Teilbetriebs ist dagegen die Erstellung einer Schlussbilanz nicht erforderlich; die Teilbetriebsveräußerung stellt für den Gesamtbetrieb lediglich einen laufenden Geschäftsvorfall dar (vgl. ebenso BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312, unter 2., für den Fall, dass ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer mehrgliedrigen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ausscheidet).
  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - X R 38/10
    a) Nach § 6 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung hat der Steuerpflichtige bei der Veräußerung eines Gesamtbetriebs zur Ermittlung des laufenden Gewinns auf den Zeitpunkt der Veräußerung eine Bilanz aufzustellen ("letzte Schlussbilanz"; vgl. Senatsurteil vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802, unter 2.c).
  • BFH, 12.11.1992 - IV R 59/91

    Fehlerhaftigkeit eines Bilanzansatzes

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - X R 38/10
    Ebenso hat der BFH entschieden, dass in den Fällen, in denen Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die sofort abziehbare Betriebsausgaben waren, fehlerhaft als nachträgliche Anschaffungskosten aktiviert wurden, die Bilanz in der Weise zu berichtigen ist, dass die zu Unrecht aktivierten Aufwendungen erfolgswirksam abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 12. November 1992 IV R 59/91, BFHE 170, 217, BStBl II 1993, 392).
  • BFH, 04.05.1993 - VIII R 14/90

    1. Zur Frage der Bilanzberichtigung bei zwar überhöht vorgenommener AfA, aber

    Auszug aus BFH, 09.05.2012 - X R 38/10
    d) Da es sich um eine fehlerhafte Aktivierung eines Wirtschaftsguts handelt, ist die BFH-Rechtsprechung zur Korrektur überhöhter AfA-Sätze nicht einschlägig, nach der bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens die Berichtigung eines Bilanzwertes dann nicht geboten ist, wenn sich der Fehler in den folgenden Jahren durch Ansatz des zutreffenden AfA-Satzes von selbst aufhebt und der richtige Totalgewinn gewährleistet ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 266/83, BFHE 152, 128, BStBl II 1988, 335, und vom 4. Mai 1993 VIII R 14/90, BFHE 171, 271, BStBl II 1993, 661).
  • BFH, 30.03.2006 - IV R 25/04

    Pensionsrückstellung zugunsten eines Kommanditisten und Geschäftsführers der

  • BFH, 23.03.2011 - X R 28/09

    Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen

  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 33/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nach Realteilung

    Bei Inanspruchnahme überhöhter Absetzung für Abnutzung für ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens wird dieser Fehler --als Ausnahme von der Korrektur im Wege des formellen Bilanzenzusammenhangs-- zwar dann nicht durch eine gewinnwirksame Berichtigung des Bilanzwertes korrigiert, wenn er sich in den folgenden Jahren von selbst aufhebt und der richtige Totalgewinn gewährleistet ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1987 III R 266/83, BFHE 152, 128, BStBl II 1988, 335; vom 4. Mai 1993 VIII R 14/90, BFHE 171, 271, BStBl II 1993, 661, und vom 9. Mai 2012 X R 38/10, BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725).

    Die auf Ebene der Gesamthandsbilanz der ABCD-GbR und in den negativen Ergänzungsbilanzen der Kläger zu 2. und 3. insgesamt zu hoch in Anspruch genommenen Abschreibungen sind auf Grundlage des formellen Bilanzenzusammenhangs gewinnerhöhend zu stornieren, indem die negativen Ergänzungsbilanzen der Kläger zu 2. und 3. aufgelöst werden (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 152, 128, BStBl II 1988, 335, zur Korrektur überhöhter Abschreibungen, wenn sich der Fehler nicht von selbst ausgleicht; in BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725, zur Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes durch Ansatz des zutreffenden fiktiven Restbuchwerts im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns).

    Eine Korrektur im Wege des formellen Bilanzenzusammenhangs kann ohne Aufstellung einer Bilanz im Rahmen einer Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei einer unterjährigen Teilbetriebsveräußerung erfolgen, wenn keine (Zwischen-)Bilanz aufgestellt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725; s. zu dieser "Korrektur der Schlussbilanz ohne Bilanz" auch Markus Prinz, Finanz-Rundschau 2012, 1123).

    Der auf den ausscheidenden Kläger zu 3. entfallende Buchwert des Mandantenstamms ist --wie im BFH-Urteil in BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725 zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei einer Teilbetriebsveräußerung ausgeführt wurde-- bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns zum 4. Januar des Streitjahres gemäß § 16 Abs. 2 EStG in Höhe des fiktiven Restbuchwerts anzusetzen, der sich im Fall einer Korrektur nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs im Rahmen einer Schlussbilanz für das Streitjahr ergeben würde.

  • BFH, 09.11.2017 - IV R 19/14

    Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft,

    Mangels Erstellung einer Schlussbilanz ist der Wert des Betriebsvermögens nach den Grundsätzen von § 4 Abs. 1, § 5 EStG auf den Zeitpunkt der Veräußerung zu schätzen (BFH-Urteil vom 9. Mai 2012 X R 38/10, BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725).
  • BFH, 19.08.2015 - X R 30/12

    Unterstützungskasse - betriebliche Veranlassung von Versorgungsleistungen -

    Denn die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs gelten für alle aktiven und passiven Bilanzposten und damit auch für Verbindlichkeiten (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2009 X R 51/08, BFH/NV 2009, 1789, und vom 9. Mai 2012 X R 38/10, BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725, unter II.3.c; BFH-Urteil vom 25. Juni 2014 I R 29/13, BFH/NV 2015, 27).
  • BFH, 01.07.2020 - XI R 10/18

    Rückgabegewinn bei Anteilen an Immobilienfonds im Betriebsvermögen

    a) Dabei kann die Berichtigung im ersten noch änderbaren Jahr erfolgsneutral durch eine Berichtigung des betroffenen Bilanzpostens in der Anfangsbilanz erfolgen (s. zur Abgrenzung Kanzler in Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 3. Aufl., Rz 1156, m.w.N.), da sich der Fehler (der im Streitfall --soweit im gegenwärtigen Verfahrensstadium erkennbar-- ohne bisherige ertragswirksame Auswirkung geblieben ist) im Rahmen des Bilanzenzusammenhangs nicht i.S. eines späteren erfolgswirksamen Fehlerausgleichs aufheben würde (z.B. allgemein BFH-Urteile in BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148, a.E.; vom 28.04.1998 - VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443; vom 09.05.2012 - X R 38/10, BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725; Schubert in Beck Bil-Komm., 12. Aufl., § 253 HGB Rz 813; Kahle/Goldschmidt in Hachmeister/Kahle/Mock/Schüppen, Bilanzrecht, 2018, § 252 HGB Rz 36).
  • BFH, 08.11.2018 - IV R 38/16

    Freistellung von privater Verpflichtung als Abfindung

    Die Korrektur ist erfolgswirksam vorzunehmen, wenn der fehlerhafte Bilanzansatz (bestandskräftig) in den Vorjahren Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Steuern hatte (z.B. BFH-Urteil vom 9. Mai 2012 X R 38/10, BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725, Rz 22 f.).
  • FG Köln, 01.03.2016 - 15 K 317/12

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Rechtsberatungskosten einer Kanzlei als

    Von vorliegend nicht einschlägigen aus Treu und Glauben abgeleiteten Einschränkungen abgesehen, ist die Korrektur nach dem sog. Stornierungsgedanken dann erfolgswirksam vorzunehmen, wenn auch - wie im Streitfall - der Bilanzierungsfehler den Gewinn oder Verlust beeinflusst hat (vgl. nur BFH-Urteile vom 28.04.1998 VIII R 46/96, BStBl II 1998, 443; vom 30.01.2013 I R 54/11, BFHE 240, 246, BStBl II 2013, 1048; vom 09.05.2012 X R 38/10, BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725 und vom 25.06.2014 I R 29/13, BFH/NV 2015, 27).
  • FG Münster, 03.11.2021 - 13 K 1116/18

    Einstufung von Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - AfaA - und für

    Ist eine solche Berichtigung jedoch nicht mehr möglich, weil die Feststellungs- oder Steuerbescheide bereits formell und materiell bestandskräftig sind, ist die erfolgswirksame Korrektur in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, in der sie mit steuerlicher Wirkung möglich ist (BFH-Urteil vom 9.5.2012 X R 38/10, BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725, Rz. 22; Bode in Kirchhoff/Seer, EStG, 20. Auflage, § 4 Rz. 113).

    Dementsprechend hat der BFH bereits entschieden, dass, wenn Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die Herstellungskosten waren, zu Unrecht als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt wurden, in der ersten noch offenen Bilanz eine Berichtigung möglich sein müsse (BFH-Urteil vom 9.5.2012 X R 38/10, BFHE 237, 329, BStBl II 2012, 725, Rz. 25).

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