Rechtsprechung
   BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24944
BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09 (https://dejure.org/2012,24944)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2012 - IV R 39/09 (https://dejure.org/2012,24944)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - IV R 39/09 (https://dejure.org/2012,24944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,24944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Notare Bayern PDF, S. 62 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, § ... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 17 Abs. 1; UmwG § 207; UmwStG 1995 §§ 3, 4 Abs. 4 und 6, § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, §§ 7, 13 Abs. 2 Satz 3, § 14; GG Art.3 Abs. 1
    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters

  • lexetius.com

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters - Verfassungsrechtlich unbedenkliche Nichtberücksichtigung der ursprünglichen Anschaffungskosten - Ergänzungsbilanz bei ...

  • openjur.de

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters; Verfassungsrechtlich unbedenkliche Nichtberücksichtigung der ursprünglichen Anschaffungskosten; Ergänzungsbilanz bei ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 5, EStG § ... 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 2 S 1, EStG § 16 Abs 2 S 2, EStG § 17 Abs 1, UmwG § 207, UmwStG § 3, UmwStG § 4 Abs 4, UmwStG § 4 Abs 6, UmwStG § 5 Abs 2 S 2, UmwStG § 5 Abs 3, UmwStG § 7, UmwStG § 13 Abs 2 S 3, UmwStG § 14, GG Art 3 Abs 1
    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters - Verfassungsrechtlich unbedenkliche Nichtberücksichtigung der ursprünglichen Anschaffungskosten - Ergänzungsbilanz bei ...

  • Bundesfinanzhof

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters - Verfassungsrechtlich unbedenkliche Nichtberücksichtigung der ursprünglichen Anschaffungskosten - Ergänzungsbilanz bei ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 5 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 16 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 16 Abs 2 S 2 EStG 2002
    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters - Verfassungsrechtlich unbedenkliche Nichtberücksichtigung der ursprünglichen Anschaffungskosten - Ergänzungsbilanz bei ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 6, 15, 16, 17; UmwG § 207; UmwStG 1995 § 3, 4, 5, 7, 13, 14; GG Art. 3
    Umwandlung einer GmbH in GmbH & Co. KG und Abzugsfähigkeit der Anschaffungskosten für nicht wesentliche Beteiligung an GmbH bei späterer Veräußerung des Mitunternehmeranteils

  • Betriebs-Berater

    Anschaffungskostenvernichtung für nicht nach § 17 EStG Beteiligte bei Formwechsel in eine Personengesellschaft

  • rewis.io

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters - Verfassungsrechtlich unbedenkliche Nichtberücksichtigung der ursprünglichen Anschaffungskosten - Ergänzungsbilanz bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Gewinns des aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer durch formwechselnde Umwandlung aus einer GmbH entstandenen Personengesellschaft um die Anschaffungskosten der Geschäftsanteile an der GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Teilweise Nichtberücksichtigung von Anschaffungskosten nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

  • heise.de (Pressebericht, 25.09.2012)

    Wenn aus der GmbH eine Personengesellschaft wird

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anschaffungskosten nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderung des Gewinns des aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer durch formwechselnde Umwandlung aus einer GmbH entstandenen Personengesellschaft um die Anschaffungskosten der Geschäftsanteile an der GmbH

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach Formwechsel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilweise Nichtberücksichtigung von Anschaffungskosten nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Erwerb der Beteiligung an formwechselnd umgewandelter GmbH können nicht bei Anteilsveräußerung abgezogen werden

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Teilweise Nichtberücksichtigung von Anschaffungskosten nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Teilweise Nichtberücksichtigung von Anschaffungskosten nach Umwandlung einer KapGes. in eine PersGes.

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Nichtberücksichtigung ursprünglicher Anschaffungskosten nach Formwechsel

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Formwechsel: Nichtberücksichtigung der ursprünglichen Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 62 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, § ... 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 17 Abs. 1; UmwG § 207; UmwStG 1995 §§ 3, 4 Abs. 4 und 6, § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, §§ 7, 13 Abs. 2 Satz 3, § 14; GG Art.3 Abs. 1
    Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen Mitunternehmeranteils eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Teilweise Nichtberücksichtigung von Anschaffungskosten nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist nicht zu beanstanden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 353
  • NJW-RR 2013, 43
  • ZIP 2012, 1811 (Ls.)
  • BB 2012, 2428
  • DB 2012, 2080
  • BStBl II 2012, 728
  • NZG 2012, 1395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92

    Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09
    Ergänzungsbilanzen sind zu bilden, um Wertansätze in der Steuerbilanz (= Gesamthandsbilanz) der Personengesellschaft für den einzelnen Mitunternehmer zu korrigieren (vgl. zur Bildung einer Ergänzungsbilanz: BFH-Urteil vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2004 - IV B 167/03

    PersG : Ausscheiden eines Gesellschafters - Mehrgewinne nach Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09
    Maßgeblich ist daher die Differenz zwischen den dem Ausscheidenden aus diesem Anlass zugewandten Leistungen und seinem Kapitalkonto (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 2004 IV B 167/03, BFH/NV 2004, 1526).
  • BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04

    Bildung von Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG - trotz Antrags auf mündliche

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da die Beigeladenen keinen eigenen Sachantrag gestellt haben (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09
    Alternativ hätten sie neben dem in § 207 UmwG eingeräumten Widerspruchsrecht die Möglichkeit gehabt, die Anteile an der GmbH vor deren Umwandlung "freihändig" zu veräußern und sodann die Mitunternehmeranteile an der formwechselnd errichteten KG zurück zu erwerben (vgl. dazu die Rechtsprechung zur Realisierung von Spekulationsverlusten bei der Veräußerung von Wertpapieren: BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, und zur Anteilsrotation: BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 40/09

    Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09
    Alternativ hätten sie neben dem in § 207 UmwG eingeräumten Widerspruchsrecht die Möglichkeit gehabt, die Anteile an der GmbH vor deren Umwandlung "freihändig" zu veräußern und sodann die Mitunternehmeranteile an der formwechselnd errichteten KG zurück zu erwerben (vgl. dazu die Rechtsprechung zur Realisierung von Spekulationsverlusten bei der Veräußerung von Wertpapieren: BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, und zur Anteilsrotation: BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427).
  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09
    Insbesondere unter Berücksichtigung der zivilrechtlich nicht zwingenden Mitwirkung der Beigeladenen an der durchgeführten Umwandlung und der bestehenden Möglichkeit einer Ausweichgestaltung wäre auch ein im Einzelfall etwa vorliegender Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht von einem derartigen Gewicht, dass er zur Verfassungswidrigkeit der hier einschlägigen Regelungen des UmwStG 1995 führen oder eine verfassungskonforme, erweiternde Normauslegung erforderlich machen könnte (vgl. insoweit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2009  1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, 1, BFH/NV 2010, 803).
  • BFH, 22.10.2015 - IV R 37/13

    Keine Einkünfteminderung durch Übernahmeverlust bei Formwechsel -

    Bezugsgrößen sind einerseits das anteilige Eigenkapital an der Mitunternehmerschaft und andererseits die Anschaffungskosten bzw. die Tauschwerte der in die Mitunternehmerschaft eingebrachten Wirtschaftsgüter (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728, m.w.N.).

    Alternativ hätte er neben dem in § 207 UmwG eingeräumten Widerspruchsrecht die Möglichkeit gehabt, die Anteile an der I-GmbH vor deren Umwandlung "freihändig" zu veräußern und sodann die Mitunternehmeranteile an der formwechselnd errichteten Beigeladenen zurück zu erwerben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728).

    Maßgeblich ist daher die Differenz zwischen den dem Ausscheidenden aus diesem Anlass zugewandten Leistungen und seinem Kapitalkonto (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728, m.w.N.).

    c) Die Anschaffungskosten des Klägers für den Erwerb der Gesellschaftsanteile an der formwechselnd umgewandelten I-GmbH können bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung der Mitunternehmeranteile (Kommanditanteile) an der Klägerin nicht abgezogen werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728).

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10

    Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Ein im Einzelfall etwa vorliegender Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit könnte nämlich erst ab einem - hier erkennbar nicht vorliegenden - gewissen Gewicht zur Verfassungswidrigkeit der hier einschlägigen Regelungen führen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 12. Juli 2012 IV R 39/09, DStR 2012, 1805, 1809, unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 17. November 2009, 1 BvR 2192/05, DStR 2010, 434, wonach durch Typisierungs- und Pauschalierungsregelungen ein gewisses Maß einer wirtschaftlich ungleichen Wirkung auf die Steuerzahler hingenommen werden kann).
  • BFH, 07.09.2016 - I R 57/14

    Keine Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA bei

    Bezugsgrößen sind einerseits das anteilige Eigenkapital an der Mitunternehmerschaft und andererseits die Anschaffungskosten bzw. der Wert der in die Mitunternehmerschaft eingebrachten Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile vom 12. Juli 2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728; IV R 12/11, BFH/NV 2013, 200).
  • BFH, 15.03.2017 - I R 41/16

    Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die

    Bezugsgrößen sind einerseits das anteilige Eigenkapital an der Mitunternehmerschaft und andererseits die Anschaffungskosten bzw. der Wert der in die Mitunternehmerschaft eingebrachten Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile vom 12. Juli 2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728; IV R 12/11, BFH/NV 2013, 200).
  • FG Nürnberg, 18.09.2013 - 3 K 1205/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung eines

    Maßgeblich ist daher die Differenz zwischen den dem Ausscheidenden aus diesem Anlass zugewandten Leistungen und seinem Kapitalkonto (vgl. BFH-Urteile vom 12.07.2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728; IV R 12/11, BFH/NV 2013, 200; BFH-Beschluss vom 9.06.2004 IV B 167/03, BFH/NV 2004, 1526).

    Ursprüngliche Anschaffungskosten des Klägers aus Vorjahren, die ja auch keinen Eingang in das anteilige Kapitalkonto des Klägers bei der Personengesellschaft gefunden haben, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 12.07.2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728 bei einem nicht wesentlich i.S.d. § 17 EStG beteiligten Gesellschafter; Steinhauff in jurisPR-SteuerR 43/2012 Anm. 6).

    Weiter hat der BFH zum § 4 Abs. 6 UmwStG i.d.F.d. Jahres 2004 entschieden, dass die Nichtberücksichtigung der ursprünglichen Anschaffungskosten eines nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters für den Erwerb der Gesellschaftsanteile an einer GmbH keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BFH-Urteil vom 12.07.2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728; Steinhauff in jurisPR-SteuerR 43/2012 Anm. 6).

    Auch kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass die vom Kläger gerügte Besteuerung eines nicht entstandenen Gewinns Folge der gewählten Buchwertfortführung ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.07.2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728).

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18

    AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft

    Bezugsgrößen sind einerseits das anteilige Eigenkapital an der Mitunternehmerschaft und andererseits die Anschaffungskosten bzw. der Wert der in die Mitunternehmerschaft eingebrachten Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile vom 12. Juli 2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728; IV R 12/11, BFH/NV 2013, 200).
  • BFH, 24.06.2014 - VIII R 35/10

    § 4 Abs. 6 UmwStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002: Keine Einkünfteminderung durch

    Sofern eine Berücksichtigung der historischen Anschaffungskosten für den GmbH-Anteil bei der Ermittlung des Gewinns aus einer künftigen Veräußerung oder Aufgabe der freiberuflichen Praxis des Klägers nach § 18 Abs. 3 i.V.m. § 16 EStG und dort bei der Bestimmung des "Wertes des Betriebsvermögens" (§ 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG) nicht in Betracht kommt (a.A. zu einem insoweit vergleichbaren Fall die im Senatsurteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, unter II.2.b ee zitierten Stimmen; s.a. BFH-Urteil vom 12. Juli 2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728), ist nach Auffassung des Senats Raum eröffnet für die Prüfung, ob wegen sachlicher Unbilligkeit von der Festsetzung oder der Erhebung von Einkommensteuer nach §§ 163, 227 der Abgabenordnung abzusehen ist.
  • BFH, 28.09.2017 - IV R 51/15

    Berücksichtigung von Anschaffungskosten eines Oberpersonengesellschafters für den

    § 4 Abs. 6 UmwStG ist verfassungsgemäß (BFH-Urteile vom 5. November 2015 III R 13/13, BFHE 252, 322, BStBl II 2016, 468, und vom 12. Juli 2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728; ferner BFH-Urteil vom 22. Oktober 2015 IV R 37/13, BFHE 252, 68, BStBl II 2016, 919, zu § 4 Abs. 6 des Umwandlungssteuergesetzes 2006).

    Maßgeblich ist daher die Differenz zwischen den dem Ausscheidenden aus diesem Anlass zugewandten Leistungen und seinem Kapitalkonto (z.B. BFH-Urteil in BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728, Rz 16).

  • FG Münster, 30.12.2021 - 4 K 1512/15

    Steuerpflichtigkeit von Einbringungsgewinn II durch qualifizierten

    Für den hier in Rede stehenden Normkontext ist der seinerzeit nicht näher begründeten Aussage im BFH-Beschluss vom 05.05.1998 I B 24/98 (a.a.O.), der Formwechsel sei keine Veräußerung, nicht (mehr) zu folgen und es bleibt aus dem Blickwinkel des § 22 Abs. 2 UmwStG 2006 a.F. ohne Auswirkung, dass - worauf z.T. hingewiesen wird (s. z.B. Stangl in Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, § 22 UmwStG, Rz. 232, 36) - mit Blick auf die Regelungen zur Verschmelzung (§ 5 UmwStG [i.V.m. § 9 Satz 1 UmwStG]) fingiert wird, dass die Anteile an der formwechselnden Kapitalgesellschaft zunächst im Rahmen eines fiktiven Einlagevorgangs in der ("übernehmenden") Personengesellschaft übergehen (s. dazu BFH-Urteile vom 28.09.2017 IV R 51/15, BFH/NV 2018, 246, vom 12.07.2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, BStBl II 2012, 728).

    In diesem Zusammenhang verdient Erwähnung, dass der BFH - an anderer Stelle - den Formwechsel aus der Sicht des Anteilseigners als "privilegierte Liquidationsbesteuerung" beschrieben hat (BFH-Urteil vom 12.07.2012 IV R 39/09, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 K 666/14

    Einkommensteuerliche Bemessung des bei der Veräußerung eines Kommanditanteils

    Dies ergibt sich unter Hinzuziehung der überzeugenden Gründe des (vom BFH a.a.O. zitierten) BFH-Urteils vom 12. Juli 2012 IV R 39/09, BFHE 238, 353, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2012, 728:.

    Indes stellen die BFH-Grundsätze aus 2012 zur alten Rechtslage hier eine Art Leitlinie dar für die neue Rechtslage (so wohl auch der Hinweis des BFH mit o. a. Urteil vom 24. Juni 2014: "s. a. BFH-Urteil vom 12. Juli 2010 IV R 39/09").

  • BFH, 24.04.2014 - IV R 20/11

    Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Entnahmegewinns für Anteile im

  • FG Niedersachsen, 22.12.2022 - 7 K 105/18

    Umwandlung zu Buchwerten

  • FG Niedersachsen, 25.02.2022 - 7 K 11215/18

    Ansetzen der Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der Körperschaft

  • FG Münster, 25.02.2011 - 4 K 2894/10
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 K 3065/09

    Umwandlungssteuerrecht: Zurechnung von vEK an den nicht wesentlich beteiligten

  • FG Köln, 24.04.2015 - 7 K 1279/07

    Einkommensteuer: Abgrenzung steuerverstrickter von nicht steuerverstrickten

  • FG Niedersachsen, 25.02.2022 - 7 K 11215/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Antrag auf Buchwertübertragung; Formwechsel; Umwandlungsverluste;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht